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Hanauer Anzeiger.
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Nr. 114.
Donnerstag den 16. Mai
1889.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Der Metzger Anton Puth I. zu Fechenheim beabsichtigt auf seinem daselbst belegenen Grundstücke — Karte 0., Nr. 349/7, BrandversicherungsNummer 126 — eine Schlächterei einzurichten und zu betreiben. Es wird dies in Gemäßheit des §. 17 der Gewerbeordnung in der Fassung vom 1. Juli 1883 mit dem Hinzufügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Einwendungen gegen diese Anlage innerhalb 14 Tagen im Büreau des Unterzeichneten, woselbst auch Zeichnung und Beschreibung der Schlächterei einzusehen sind, schriftlich angebracht oder zu Protokoll erklärt werden können.
Nach Ablauf der 14tägigen Einspruchsfrist können Einwendungen nicht mehr berücksichtigt werden.
Zur Erörterung der rechtzeitig eingegaugenen Reklamationen wird Termin auf Freitag den 7. Juni d. Js., Vormittags 11 Uhr, im landrâthlichen Büreau hierselbst anberaumt.
Die Betheiligten werden zu diesem Termine unter dem Bemerken hiermit eingeladen, daß bei ihrem Ausbleiben gleichwohl mit der Erörterung der Einwendungen vorgegangen werden wird.
Hanau am 11. Mai 1889.
Der Vorsitzende des Kreis-Auschschusses
A. 837 v. Oertzen.
Impf-Ordnung für die im Stadtkreise Hanau im Jahre 1889 auszu- führenden öffentlichen Impfungen.
" ' a. Erstimpfungen:
1 1) Freitag den 17. Mai, Vormittags 10 Uhr, Vorstellung derjenigen ' Kinder, deren Zurückstellung wegen Krankheit (Skrophulose, Tuber- ^ kulose, Rhachitis, Hautausschlägen, Geschwürbildung, Drüsenanschwellung, Augenentzündung, Ohrenfluß re.) nöthig erscheint, bezw. gewünscht wird.
LJ Anmerkung: Das Sistiren der vorgenannten Kinder in die auf den 21., 24., 28. und 31. Mai angesetzten (Impftermine ist nicht gestattet.
2) Dienstag den 21. Mai, Vormittags 10 Uhr, für die in den Jahren 1887 und früher geborenen noch nicht geimpften, sowie für die bis jetzt erfolglos geimpften Kinder.
‘ Dienstag den 28. Mai, Vormittags 10 Uhr, Revision derselben.
3) Freitag den 24. Mai, Vormittags 10 Uhr, für die im Jahre 1888 geborenen Kinder (sowie für die vor dem 20. Februar 1889 P geborenen Kinder, deren Impfung gewünscht wird).
be' Freitag den 31. Mai, Vormittags 10 Uhr, Revision derselben.
au Jmpflokal: Oberer Saal des Rathhauses.
d. Wiederimpfungen:
5 4) Knabenmittelschule: Mittwoch den 22. Mai, Nachmittags 3Le Uhr, Impfung; Mittwoch den 29. Mai, Nachmittags 31/« Uhr, Revision.
6 ) Knabenvolksschule: Sonnabend den 25. Mai, Nachmittags 3 Js h. Uhr, Impfung; Sonnabend den 1. Juni, Nachmittags 3^2 Uhr, Revision.
in 3) Mäd ch enmittelschule: Mittwoch den 5. Juni, Nachmittags 3 V» Uhr, Impfung; Mittwoch den 12. Juni, Nachmittags 3^2 r Uhr, Revision.
1- 7) M ädchenvolksschule: Sonnabend den 15. Juni, Nachmittags 3^2 Uhr, Impfung; Sonnabend den 22. Juni, Nachmittags __ 3*/« Uhr, Revision.
8) Realschule: Mittwoch den 19. Juni, Nachmittags 3^2 Uhr, Impfung; Mittwoch den 26. Juni, Nachmittags SVs Uhr, ' Revision.
9) Gymnasium: Mittwoch den 19. Juni, Nachmittags 4'/s Uhr, Impfung; Mittwoch den 26. Juni, Nachmittags 4^2 Uhr, 1 Revision.
1 10) Höhere Töchterschule und Mittwoch den 19. Juni, Nachmittags
41) David so hn'sche Schule: 5 Uhr, Impfung; Mittwoch den 26. Juni, Nachmittags 5 Uhr, Revision.
Jmpflokal: zu 4, 5, 6, 7, 8 in den betreffenden Schulen, zu 9, 10 und 11 oberer Saal des Rathhauses. Die vorstehenden Impftermine sind außerdem noch durch Aushaug am Rathhause bekannt gemacht. Den Angehörigen der Erstimpflinge sind Seitens der hiesigen Königlichen Polizeiverwaltung (Landraths-Amt) gedruckte Verhaltungsvorschriften für die öffentlichen Impfungen und über die Behandlung der Impflinge während der Entwickelung der Jmpfblattern zugestellt, auf deren Beachtung ich ausdrücklich aufmerksam mache. Exemplare q i. Verhaltungsvorschriften können außerdem auf Verlangen bei hiesigem Standesamt entgegengenommen werden.
Impfscheine über vollzogene Privatimpfungen sind behufs Eintrags in die Jmpflisten auf dem Standesamt vorzulegen, welche nach erfolgtem Einträge sofort zurückgegeben werden.
Hanau am 7. Mai 1889.
Der Oberbürgermeister Westerburg.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur Kenntniß der Steuerpflichtigen gebracht, daß die Grund- und Gebäudesteuer-Rolle von der Stadt Hanau für 1889/90 vom 18. bis 25. Mai d. J. im Lokale der Königlichen Steuerkasse I. hierselbst während der üblichen Geschäftsstunden zur Einsicht offen liegt.
Hanau deu 14. Mai 1889.
Der Oberbürgermeister
W e st e r b u r g.
Attsschreiben Königlicher Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. M.
7187 A. — J. 2788/88. Ueber den Aufenthalt der Dienstmagd Henriette Kley von Ruhla (als Zeugin) wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a. M. den 13. Mai 1889.
B. 8201. — N. 406/89. Ueber den Aufenthalt des Taglöhners Adam Philipp Seitz von Neudorf und des Maurers Johann Fend von Fischbach wird Auskunft begehrt.
8186 B. — J. 3097/88. Das am 7. August 1888 gegen den Backsteinarbeiter Kaspar Feulner aus Würzburg erlassene Ausschreiben wird erneuert.
A. 7129. — J. 1646/88. Das am 26./6. 1888 gegen den Taglöhner Adam Burger aus Witzenborn erlassene Ausschreiben wird erneuert.
Frankfurt a. M. den 14. Mai 1889.
Tagesschau.
Berlin, 14. Mai. (K. Z.) Heute Nachmittag um 3 Uhr wurde die Abordnung der ausstehenden Bergleute aus den westfälischen Kohlengebieten vom Kaiser empfangen. Se. Majestät erschien nur in Begleitung eines Flügeladjutanten, während ein Stenograph den Gesprächen, welche mit der Audienz verbunden waren, folgte. Der älteste der aus drei Männern bestehenden Abordnung, welche übrigens nicht bergmännische Kleidung trugen, der Bergmann Schröder, hielt dem Kaiser einen kurzen Vortrag über die Lage der Dinge in den Kohlenrevieren. Der Kaiser erwiderte, er bebaute lebhaft, daß die Bergleute, da sie ohne voraufgehende Kündigung die Arbeit eingestellt hätten, die gesetzlichen Grenzen überschritten hätten. Er wünsche und hoffe dringend, daß die Bergleute die gesetzlichen Grenzen innehalten möchten. Er werde sich gern persönlich der Sache der Arbeiter annehmen, int übrigen habe er durch seine Organe eine eingehende und umfassende Untersuchung der Verhältnisse angeordnet. Schließlich gab der Kaiser der Hoffnung auf eine baldige gütliche Verständigung Ausdruck. Die Bergleute begaben sich nach Beendigung der Audienz in den Reichstag, wo sie in den Nebenräumen Besprechungen mit Abgeordneten verschiedener Parteien hatten. Sie machen den Eindruck schlichter Arbeiter, obschon augenscheinlich eine gewisse Erregung der Art ihrer Darstellung anhaftete. In erster Linie, meinten sie, sei es ihnen um eine Regelung der Arbeitszeit und Vermeidung der Ueberschichten zu thun. Erst nach Erreichung dieser Wünsche würden sie über die Lohnfrage verhandeln und bezüglich dieser vielleicht eher zu Entgegenkommen bereit sein. Zu voraufgehendem Wiederbeginn der Arbeit und hierauf begiunenden Verhandlungen würden sich die Bergleute, nach Aussage ihrer hiesigen Vertreter, keinenfalls verstehen. Die