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Nr. 112.
Dienstag den 14. Mai
1889.
Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nicht periodische Druckschrift: „Sozialdemo kratische Bibliothek XXV. Ueber die polit ischje Stellung der Sozialdemokratie, insbesondere mit Bezug auf den Reichstag." Von W. Liebknecht. London, German Cooperative Publishing Co. 1889, — nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landespolizeiwegen verboten worden ist.
Berlin den 20. April 1889.
Der Königliche Polizei-Präsident.
Freiherr von Richthofen.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Flugblatt mit der Ueberschrift: „Arbeiter! Mitbürger!", den Anfangsworten: „In kurzer Zeit, vielleicht schon in einigen Monaten", und den Schlußworten: „Hoch das streitende Proletariat! Hoch die Sozialdemokratie!" ohne Angabe des Druckers und Verlegers — nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landespolizeiwegen verboten worden ist.
Berlin den 23. April 1889.
Der Königliche Polizei-Präsident.
Freiherr von Richthofen.
Bekanntmachungen König!. Landrathsamts.
Jmpsordnung für die diesjährigen Impfungen in den nachstehenden Gemeinden: Langenselbold: Impfung den 21. Mai, Vormittags 8 Uhr, Revision „ 28. „ „ 8 „
(im Rathhaussaal daselbst).
Hüttengesäß: Impfung den 22. Mai, Vormittags 8 Uhr, Revision „ 29. „ „ 8 „
(im Gasthaus zur Krone).
Neuwiedermuß: Impfung den 22. Mai, Vormittags 11 Uhr, Revision „ 29. „ „ 11 „
(im Schulsaal daselbst).
Die Herren Ortsvorstände der vorstehend genannten Orte mache ich auf die für die Ausführung des Jmpsgeschäfts vom Bundesrath getroffenen Vorschriften (Amtsblatt 1886 Seite 105) aufmerksam und erwarte insbesondere genaue Befolgung der zu Anlage III. für die Ortspolizeibehörden gegebenen Vorschriften.
Hanau am 11. Mai 1889.
Der Königliche Landrath
A. 882 v. Oertzen.
Die Abhaltung der auf den 14. und 28. Mai und 18. Juni er. in Schlüchtern und 16. Mai dss. Js. in Sterbfritz angesetzten Viehmärkte ist nach einer Mittheilung des Landraths in Schlüchtern auf Grund des §. 28 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen — Reichsgesetzblatt Seite 153 — untersagt worden.
Hanau am 9. Mai 1889.
Der Königliche Landrath
V. 3083 v. Oertzen.
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Knaben-Strohhut. Eine schwarze Schürze. Eine Bleifeder mit Halter.
Vom Wafenmeister am 13. d. M. ein gefangen: Ein schwarzer Jagdhund mit gelben Abzeichen, m. Geschl.
Zugelaufen: Ein junger schwarzer Dachshund.
Hanau am 14. Mai 1889.
Impf-Ordnung
für die im Stadtkreise Hanau im Jahre 1889 attszu- führenden öffentlichen Impfungen.
a. Erstimpfungen:
1) Freitag den 17. Mai, Vormittags 10 Uhr, Vorstellung derjenigen Kinder, deren Zurückstellung wegen Krankheit (Skrophulose, Tuberkulose, Rhachitis, Hautausschlägen, Geschwürbildung, Drüsenanschwellung, Augenentzündnng, Ohrenfluß rc.) nöthig erscheint, bezw. gewünscht wird. Anmerkung: Das Sistiren der vorgenannten Kinder in die auf den 21., 24., 28. und 31. Mai angesetzten Impftermine ist nicht gestattet.
2) Dienstag den 21. Mai, Vormittags 10 Uhr, für die in den Jahren 1887 und früher geborenen noch nicht geimpften, sowie für die bis jetzt erfolglos geimpften Kinder.
Dienstag den 28. Mai, Vormittags 10 Uhr, Revision derselben.
3) Freitag den 24. Mai, Vormittags 10 Uhr, für die im Jahre 1888 geborenen Kinder (sowie für die vor dem 20. Februar 1889 geborenen Kinder, deren Impfung gewünscht wird).
Freitag den 31. Mai, Vormittags 10 Uhr, Revision derselben.
I m p f l o k a l: Oberer Saal des Rathhanses.
b. Wiederimpfungen:
4) Knabenmittelschule: Mittwoch den 22. Mai, Nachmittags 3^2 Uhr, Impfung; Mittwoch den 29. Mai, Nachmittags 31/* Uhr, Revision.
5) Knabenvolksschule: Sonnabend den 25. Mai, Nachmittags SVä Uhr, Impfung; Sonnabend den 1. Juni, Nachmittags 3*/i Uhr, Revision.
6) Mädchenmittelschule: Mittwoch den 5. Juni, Nachmittags 3’/a Uhr, Impfung; Mittwoch den 12. Juni, Nachmittags 3^2 Uhr, Revision.
7) Mädchenvolksschule: Sonnabend den 15. Juni, Nachmittags 3^2 Uhr, Impfung; Sonnabend den 22. Juni, Nachmittags SVa Uhr, Revision.
8) Realschule: Mittwoch den 19. Juni, Nachmittags 3'/- Uhr, Impfung; Mittwoch den 26. Juni, Nachmittags 3Vs Uhr, Revision.
9) Gymnasium: Mittwoch den 19. Juni, Nachmittags 4l/2 Uhr, Impfung; Mittwoch den 26. Juni, Nachmittags 4^2 Uhr, Revision.
10) Höhere Töchterschule und Mittwoch den 19. Juni, Nachmittags
11) Davidsohn'sche Schule: 5 Uhr, Impfung; Mittwoch den 26. Juni, Nachmittags 5 Uhr, Revision.
Impflokal: zu 4, 5, 6, 7, 8 in den betreffenden Schulen, zu 9, 10 und 11 oberer Saal des Rathhauses. Die vorstehenden Impftermine sind außerdem noch durch Aushang am Rathhause bekannt gemacht. Den Angehörigen der Erstimpflingc sind Seitens der hiesigen Königlichen Polizeiverwaltung (Landraths-Amt) gedruckte Verhaltungsvorschriften für die öffentlichen Impfungen und über die Behandlung der Impflinge während der Entwickelung der Jmpfblattern zuge- stcllt, auf deren Beachtung ich ausdrücklich aufmerksam mache. Exemplare qn. Verhaltungsvorschriften können außerdem auf Verlangen bei hiesigem Standesamt entgegengenommen werden.
Impfscheine über vollzogene Privatimpfungen sind behufs Eintrags in die Jmpflisten auf dem Standesamt vorzulegen, welche nach erfolgtem Einträge sofort zurückgegeben werden.
Hanau am 7. Mai 1889.
Der Oberbürgermeister Westerburg.
Attsschreiben Königlicher Staatsanwaltschaft zn Franksurt a. M.
0. 7880. — J. 1876/89. Ueber den Aufenthalt der Dienstmagd Emilie Werner, geb. 3./6. 1870 zu Osterburken, wird Auskunft begehrt.
B. 7944. — J. 1871/89. Ueber den Aufenthalt des Backstein-