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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn« und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 110.

Samstag den 11. Mai

1889.

Bekanntmachungen König!. Landrathsamts.

Titel

I.

II.

KaushaUs-Gtat

des Landkreises Hanau pro 1889/90.

A. Einnahme.

Zinsen aus dem Kreisvermögen

Dem Kreise überwiesene Gebühren:

pos. 1. Pauschquanta rc. . . Mk. 60

2. Jagdscheingebühren . . 1491

3. Für doppelte Ausfertigungen

von Impf- und Jagdscheinen rc. 10

Dotationen:

pos. 1. Jährliche Rente nach §. 110

der Kreis-Ordnung . . Mk. 3653

2. Betrag aus den landwirth-

schaftlichen Zöllen . 12876

Zuschuß der Stadt Hanau und des Staates zu der Besoldung des Obstbaulehrers

Unvorhergesehene Einnahmen und zur Abrundung Summa der Einnahme

Mk. 1000

1561

16529

900

_____io

Mk. 20000

Titel I.

III.

B. Ausgabe. Kreisverwaltungskosten.

A. Kreisausschuß und Kreistag: pos. 1. Pauschalsumme, welche dem Landrathe für Besorgung der Kreisausschußgeschäftc gezahlt wird . . . . Mk. 3000

2. Besoldung des Kreis-Kom-

munalkassen-Rendanten . 240

3. Sonstige persönliche und sach­

liche Kosten:

a. dem Krcisboten . . 200

b. für Formulare und Druck­

sachen 600

c. für Buchbinderarbeiten,

Schreibmaterialien . . 100

d. für Unterhaltung der Dienst­

räumlichkeiten . . 100

e. für Instandhaltung u. Ver­vollständigung des Inven­

tars und der Bibliothek . 300

f. für Porto und Telegraphen­

gebühren 200

g. für Zeugen- und Sachver­

ständigen - Gebühren, Be­nutzung des Rathhaus­saales rc. . . . 100

4. Reisekosten und Tagegelder der

Kreisausschußmitglieder . 350

B. Kosten der Kreis-Kommissionen 320

Ausgaben für das Impfwesen:

pos. 1. für die Jmpfärzte . . Mk. 1000

2. für die Besorgung der Büreau-

Jmpfgeschäfte . 200

3. für Formulare . . 50

Kosten der technischen Revisionen der Maaße und Gewichte....... Ausgaben zu gemeinnützigen und wohlthätigen Zwecken:

Reisekosten für denselben. Be­schaffung von Lehrmitteln . Mk. 1500 Mk. 2350 Titel V. Abgabe an die Stadt Hanau für an Einwohner

der Stadt ausgefertigte Jagdscheine 400

VI. Verwendung der landwirthschaftlichen Zölle, soweit

dieselben nicht zur Deckung der Ausgaben dieses Etats gebraucht werden..... 8890

VII. Zur Beschaffung von Hebammenlehrmitteln . . 250

VIII. 3ur Verfügung des Kreis-Ausschusses 900

Summa der Ausgabe Mk. 20000

Vorstehender Auszug wird veröffentlicht.

Hanau am 8. Mai 1889.

Der Königliche Landrath

A. 880 v. Oertzen.

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Vom Wasenmeister eingefangen: Ein schwarz-grauer Pinscher.

Gefunden: Eine Gerüststange. Ein dunkelgrauer Sonnenschirm. Ein Griffelkasten.

Hanau am 11. Mai 1889, _____________

Die durch Kurhessisches Gesetz vom 20. Juli 1843 angeordnete Be­schränkung des Haltens von Feldtauben, wonach nur denjenigen Einwohnern gestattet ist, Feldtauben zu halten, welche Landwirthschaft betreiben, und zwar bei der Bewirthschaftung von 15 Ackern Land höchstens 6 Paar, von 22 Ackern höchstens 9 Paar, von 30 Ackern höchstens 12 Paar, sowie von weiteren 15 Ackern jedesmal fernere 6 Paar, jedoch nie über 100 Paar, kommt für die hiesige Gemeinde in Anwendung für den Zeitraum vom heutigen Tage an bis 30. November d. J.

Diejenigen, für welche nach Maßgabe des Vorstehenden die Beschrän­kung des Taubenhaltens verfügt ist, dennoch, ohne überhaupt dazu befugt zu sein, oder über die zulässige Zahl hinaus Tauben halten, werden mit einer Geldstrafe von 3 bis 30 Mark, neben Konfiskation der unbefugter Weise oder über das bestimmte Maß hinaus gehaltenen Tauben, belegt.

Großauheim am 10. Mai 1889. ___________________Die Ortspolizeibehörde.

Fünf Mark Belohnung werden Demjenigen zugesichert, der einen Baumfrevler, welcher die an der Chaussee nach Hanau, nach dem Neuwirthshaus, an der Viehweide oder die sonst in der Gemarkung Groß­auheim gepflanzten Bäume beschädigt, so namhaft macht, daß derselbe ge­richtlich belangt werden kann.

Großauheim am 10. Mai 1889.

__________ Die Ortspolizeib ehörde.

pos. 1.

für das Feuerlöschwesen

Mk. 250

2.

Zuschuß an die Herbergezur

3.

Heimath" hierselbst

Zuschuß an die Kinderheilan­

500

stalt in Bad Orb

100

4.

zur Förderung des Obstbaues: Gehalt des Obstbaulehrers und

Mk. 5510

1250

450

I

NR. Der Gelsenkirchener Massenstrike.

Der im Gelsenkirchener Kohlenrevier ausgebrochene Massenstrike der Grubenarbeiter wird überall schmerzlich empfunden. Seit dem berüchtigten, unter fortschrittlicher Führung angezettelten und verlaufenen Waldenburger Strike des Jahres 1869 ist die deutsche Montanindustrie von wirthschaft- lichen Erschütterungen größeren Umfanges glücklich verschont geblieben. Was dem Gelsenkirchener Strike ein weit über die Grenzen der Alltäglich­keit hinausreichendes Interesse verleiht, sind nicht sowohl die Ursachen und ihre Geltendmachung an sich, sondern die außer allem Verhältniß zu ihnen stehenden Wirkungen und Konsequenzen, die dem Blick jedes in wirthschaft- lichen Fragen auch nur einigermaßen bewanderten, ja eines jeden zu logischem Denken befähigten Menschen eine Perspektive eröffnen, deren Betrachtung ihn mit Ernst erfüllen muß.

Als Grund der Arbeitseinstellung wird in erster Linie das Verlangen einer Lohnerhöhung bezw. Verkürzung der Arbeitszeit seitens der Arbeiter bezeichnet. Damit ist die Reihe der Forderungen anscheinend noch nicht erschöpft. Doch das nur nebenbei. Die Frage, ob die Arbeiter mit Auf­stellung ihrer Forderungen, ob die Arbeitgeber mit Ablehnung derselben im Rechte sind, scheidet für den Zweck unserer Untersuchung einstweilen völlig aus. Wir fassen nicht das Warum des Geschehenen ins Auge, sondern den thatsächlich geschaffenen Zustand, und der gibt gerade zu denken genug.

Tausende und Abertausende fleißiger Hände bleiben ihrem Berufe ent­zogen. Die Gruben stehen vereinsamt, die Kohlenförderung ruht, und Arbeitgeber wie Arbeiter tragen den Schaden. Dabei aber ist dieser ver-