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KugkeicH AmUicHes £rgon für KLaöL- und Lanökvsis Kanarr.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn« und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Nr. 110.
Samstag den 11. Mai
1889.
Bekanntmachungen König!. Landrathsamts.
Titel
I.
II.
KaushaUs-Gtat
des Landkreises Hanau pro 1889/90.
A. Einnahme.
Zinsen aus dem Kreisvermögen
Dem Kreise überwiesene Gebühren:
pos. 1. Pauschquanta rc. . . Mk. 60
„ 2. Jagdscheingebühren . . „ 1491
„ 3. Für doppelte Ausfertigungen
von Impf- und Jagdscheinen rc. „ 10
Dotationen:
pos. 1. Jährliche Rente nach §. 110
der Kreis-Ordnung . . Mk. 3653
„ 2. Betrag aus den landwirth-
schaftlichen Zöllen . „ 12876
Zuschuß der Stadt Hanau und des Staates zu der Besoldung des Obstbaulehrers
Unvorhergesehene Einnahmen und zur Abrundung Summa der Einnahme
Mk. 1000
„ 1561
„ 16529
„ 900
„_____io
Mk. 20000
Titel I.
„ III.
B. Ausgabe. Kreisverwaltungskosten.
A. Kreisausschuß und Kreistag: pos. 1. Pauschalsumme, welche dem Landrathe für Besorgung der Kreisausschußgeschäftc gezahlt wird . . . . Mk. 3000
„ 2. Besoldung des Kreis-Kom-
munalkassen-Rendanten . „ 240
„ 3. Sonstige persönliche und sach
liche Kosten:
a. dem Krcisboten . . „ 200
b. für Formulare und Druck
sachen „ 600
c. für Buchbinderarbeiten,
Schreibmaterialien . . „ 100
d. für Unterhaltung der Dienst
räumlichkeiten . . „ 100
e. für Instandhaltung u. Vervollständigung des Inven
tars und der Bibliothek . „ 300
f. für Porto und Telegraphen
gebühren „ 200
g. für Zeugen- und Sachver
ständigen - Gebühren, Benutzung des Rathhaussaales rc. . . . „ 100
„ 4. Reisekosten und Tagegelder der
Kreisausschußmitglieder . „ 350
B. Kosten der Kreis-Kommissionen „ 320
Ausgaben für das Impfwesen:
pos. 1. für die Jmpfärzte . . Mk. 1000
„ 2. für die Besorgung der Büreau-
Jmpfgeschäfte . „ 200
„ 3. für Formulare . . „ 50
Kosten der technischen Revisionen der Maaße und Gewichte....... Ausgaben zu gemeinnützigen und wohlthätigen Zwecken:
Reisekosten für denselben. Beschaffung von Lehrmitteln . Mk. 1500 Mk. 2350 Titel V. Abgabe an die Stadt Hanau für an Einwohner
der Stadt ausgefertigte Jagdscheine „ 400
„ VI. Verwendung der landwirthschaftlichen Zölle, soweit
dieselben nicht zur Deckung der Ausgaben dieses Etats gebraucht werden.....„ 8890
„ VII. Zur Beschaffung von Hebammenlehrmitteln . . „ 250
„ VIII. 3ur Verfügung des Kreis-Ausschusses „ 900
Summa der Ausgabe Mk. 20000
Vorstehender Auszug wird veröffentlicht.
Hanau am 8. Mai 1889.
Der Königliche Landrath
A. 880 v. Oertzen.
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Vom Wasenmeister eingefangen: Ein schwarz-grauer Pinscher.
Gefunden: Eine Gerüststange. Ein dunkelgrauer Sonnenschirm. Ein Griffelkasten.
Hanau am 11. Mai 1889, _____________
Die durch Kurhessisches Gesetz vom 20. Juli 1843 angeordnete Beschränkung des Haltens von Feldtauben, wonach nur denjenigen Einwohnern gestattet ist, Feldtauben zu halten, welche Landwirthschaft betreiben, und zwar bei der Bewirthschaftung von 15 Ackern Land höchstens 6 Paar, von 22 Ackern höchstens 9 Paar, von 30 Ackern höchstens 12 Paar, sowie von weiteren 15 Ackern jedesmal fernere 6 Paar, jedoch nie über 100 Paar, kommt für die hiesige Gemeinde in Anwendung für den Zeitraum vom heutigen Tage an bis 30. November d. J.
Diejenigen, für welche nach Maßgabe des Vorstehenden die Beschränkung des Taubenhaltens verfügt ist, dennoch, ohne überhaupt dazu befugt zu sein, oder über die zulässige Zahl hinaus Tauben halten, werden mit einer Geldstrafe von 3 bis 30 Mark, neben Konfiskation der unbefugter Weise oder über das bestimmte Maß hinaus gehaltenen Tauben, belegt.
Großauheim am 10. Mai 1889. ___________________Die Ortspolizeibehörde.
Fünf Mark Belohnung werden Demjenigen zugesichert, der einen Baumfrevler, welcher die an der Chaussee nach Hanau, nach dem Neuwirthshaus, an der Viehweide oder die sonst in der Gemarkung Großauheim gepflanzten Bäume beschädigt, so namhaft macht, daß derselbe gerichtlich belangt werden kann.
Großauheim am 10. Mai 1889.
__________ Die Ortspolizeib ehörde.
pos. 1.
für das Feuerlöschwesen
Mk. 250
„ 2.
Zuschuß an die Herberge „zur
„ 3.
Heimath" hierselbst
Zuschuß an die Kinderheilan
„ 500
stalt in Bad Orb
„ 100
„ 4.
zur Förderung des Obstbaues: Gehalt des Obstbaulehrers und
Mk. 5510
„ 1250
„ 450
I
NR. Der Gelsenkirchener Massenstrike.
Der im Gelsenkirchener Kohlenrevier ausgebrochene Massenstrike der Grubenarbeiter wird überall schmerzlich empfunden. Seit dem berüchtigten, unter fortschrittlicher Führung angezettelten und verlaufenen Waldenburger Strike des Jahres 1869 ist die deutsche Montanindustrie von wirthschaft- lichen Erschütterungen größeren Umfanges glücklich verschont geblieben. Was dem Gelsenkirchener Strike ein weit über die Grenzen der Alltäglichkeit hinausreichendes Interesse verleiht, sind nicht sowohl die Ursachen und ihre Geltendmachung an sich, sondern die außer allem Verhältniß zu ihnen stehenden Wirkungen und Konsequenzen, die dem Blick jedes in wirthschaft- lichen Fragen auch nur einigermaßen bewanderten, ja eines jeden zu logischem Denken befähigten Menschen eine Perspektive eröffnen, deren Betrachtung ihn mit Ernst erfüllen muß.
Als Grund der Arbeitseinstellung wird in erster Linie das Verlangen einer Lohnerhöhung bezw. Verkürzung der Arbeitszeit seitens der Arbeiter bezeichnet. Damit ist die Reihe der Forderungen anscheinend noch nicht erschöpft. Doch das nur nebenbei. Die Frage, ob die Arbeiter mit Aufstellung ihrer Forderungen, ob die Arbeitgeber mit Ablehnung derselben im Rechte sind, scheidet für den Zweck unserer Untersuchung einstweilen völlig aus. Wir fassen nicht das Warum des Geschehenen ins Auge, sondern den thatsächlich geschaffenen Zustand, und der gibt gerade zu denken genug.
Tausende und Abertausende fleißiger Hände bleiben ihrem Berufe entzogen. Die Gruben stehen vereinsamt, die Kohlenförderung ruht, und Arbeitgeber wie Arbeiter tragen den Schaden. Dabei aber ist dieser ver-