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KugteicH Amtliches $rgcm für Staöt- und Landkreis Kanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Nr. 108
Donnerstag den 9. Mai
1889.
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Eine Knabenmütze. Ein Hundemaulkorb. Ein hölzer
ner Winkel. Ein Taschenmesser.
Verloren: Eine Korallenkette mit goldenem Schloß.
Zugelaufen: Ein wolfsstreifiqer Hund m. Geschl.
Hanau am 9. Mai 1889.__________________________________
Impf-Ordnung
für die im Stadtkreise Hanau im Jahre 1889 ausztt- führenden öffentlichen Impfungen.
a. Erstimpfungen:
1) Freitag den 1 7. Mai, Vormittags 10 Uhr, Vorstellung derjenigen Kinder, deren Zurückstellung wegen Krankheit (Skrophulose, Tuberkulose, Rhachitis, Hautausschlägen, Geschwürbildung, Drüsenanschwellung, Augenentzündung, Ohrenfluß rc.) nöthig erscheint, bezw. gewünscht wird. Anmerkung: Das Sistiren der vorgenannten Kinder in die auf den 21., 24., 28. und 31. Mai angesetzten Impftermine ist nicht gestattet.
2) Dienstag den 21. Mai, Vormittags 10 Uhr, für die in den Jahren 1887 und früher geborenen noch nicht geimpften, sowie für die bis jetzt erfolglos geimpften Kinder.
- Dienstag den 28. Mai, Vormittags 10 Uhr, Revision derselben.
( 3) Freitag den 24. Mai, Vormittags 10 Uhr, für die im Jahre 1888^geborenen Kinder (sowie für die vor dem 20. Februar 1889 —geborenen Kinder, deren Impfung gewünscht wird).
Freitag den 31. Mai, Vormittags 10 Uhr, Revision derselben.
I m p f l o k a l: Oberer Saal des Rathhauses.
b. Wiederimpfungen:
4) Knabenmittelschule: Mittwoch den 22. Mai, Nachmittags BVs Uhr, Impfung; Mittwoch den 29. Mai, Nachmittags 30, f Uhr, Revision.
8 5) Knabenvolksschule: Sonnabend den 25. Mai, Nachmittags 31/» Uhr, Impfung; Sonnabend den 1. Juni, Nachmittags 31/» k Uhr, Revision.
6) Mädchenmittelschule: Mittwoch den 5. Juni, Nachmittags 30, Uhr, Impfung; Mittwoch den 12. Juni, Nachmittags 30s Uhr, Revision.
7) Mädchenvolksschule: Sonnabend den 15. Juni, Nachmittags 30s Uhr, Impfung; Sonnabend den 22. Juni, Nachmittags k 30- Uhr, Revision.
- 8) Realschule: Mittwoch den 19. Juni, Nachmittags 30- Uhr, è Impfung; Mittwoch den 26. Juni, Nachmittags 30- Uhr, Revision.
, 9) Gymnasium: Mittwoch den 19. Juni, Nachmittags 40- Uhr, Impfung; Mittwoch den 26. Juni, Nachmittags 40- Uhr, Revision.
“10) Höhere Töchterschule und Mittwoch den 19. Juni, Nachmittags ^1) David so hn'sche Schule: 5 Uhr, Impfung; Mittwoch den 26. Juni, Nachmittags 5 Uhr, Revision.
Impslokal: zu 4, 5, 6, 7, 8 in den betreffenden Schulen, zu 9, 10 und 11 oberer Saal des Rathhauses.
Die vorstehenden Impftermine sind außerdem noch durch Aushang am Rathhause bekannt gemacht. Den Angehörigen der Erstimpflinge sind Seitens der hiesigen Königlichen Polizeiverwaltung (Landraths-Amt) gedruckte Verhaltungsvorschriften für die öffentlichen Impfungen und über die Behandlung der Impflinge während der Entwickelung der Jmpfblattern zugestellt, auf deren Beachtung ich ausdrücklich aufmerksam mache. Exemplare qu. Verhaltungsvorschriften können außerdem auf Verlangen bei hiesigem Standesamt entgegengenommen werden.
Impfscheine über vollzogene Privatimpfungen sind behufs Eintrags in die Jmpflisten auf dem Standesamt vorzulegen, welche nach erfolgtem Einträge sofort zurückgegeben werden.
Hanau am 7. Mai 1889.
Der Oberbürgermeister
Westerburg.
Attsschreiben Königlicher Staatsanwaltschaft ju Frankfurt a. M.
6795 A. — M. 45/88. Das am 21. Februar 1889 erlassene Ausschreiben gegen den Fuhrknecht Valentin Becker von Pfungstadt ist erledigt.
B. 7681. — N. 417/89. Der am 22. März 1888 erlassene Steckbrief gegen den Schuhmacher Anton B e ck aus Worms wird zurück- genommen.
B. 7769. — J. 1068 89. Ueber den Aufenthalt des Taglöhners Alexander Onimus aus Ringsheim, geb. 17./7. 1848, wird Auskunft begehrt.
A. 6721. — M. 165/88. Der am 29. November 1888 erlassene Steckbrief gegen den Mechaniker Alexander Kupferroth von Frankfurt a. M. wird erneuert.
5277 D. — J. 1471/89. Ueber den Aufenthalt der Anna Marie Hilberath von Ahrweiler wird Auskunft begehrt.
7763 B. — J. 1608/89. Ueber den Aufenthalt des Taglöhners Heinrich Dächer aus Rodenbach wird Aushmft begehrt.
Frankfurt a. M. den 7. Mai 1889.
A. 6767. — J. 1879/89. Gegen den unten beschriebenen Buchhalter Friedrich Kulicke, geb. 1862 in Berlin, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Urkundenfälschung verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und von der Verhaftung Nachricht zu geben.
Frankfurt a. M. den 7. Mai 1889.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Beschreibung: Alter 26 Jahre, Größe 1,70 m, Statur untersetzt, kräftig, Haare dunkelblond, Stirn bedeckt, blonden Schnurrbart, Augcnbraunen dunkelblond, Augen blau, Nase und Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Kinn in der Mitte ein Grübchen, Gesicht rund, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch, franz, und engl.; Kleidung: gr. Sackanzug, brauner Sommerüberzieher, dunkelbrauner Hut, gerauled. Reisetasche. Besondere Kennzeichen: Plattfüße. '
t Zur Aufklärung
in Sachen Alters- und Invaliditätsversicherung.
Es wird viel darüber geklagt, daß das Alters- und Jnvaliditâtsver- sicherungsgesetz zu komplizirt und zu schwer verständlich sei. Ein mitteldeutsches Blatt bringt nun offenbar von einem Reichstagsabgeordneten herrührende Artikel, die es sich zur Aufgabe machen, Verständniß über das Gesetz zu verbreiten. Wir wollen diese im Interesse der Sache zu gleichem Zwecke unseren Lefern mittheilen und hoffen, daß letztere aus den Artikeln den Nutzen ziehen werden, den sie thatsächlich zu gewähren geeignet sind. Der erste dieser Artikel lautet:
Das Alters- und Jnvaliditätsgesetz bildet eine große Versicherungsanstalt auf Gegenseitigkeit, bei welcher ein großer Theil der Verwaltung durch untere Verwaltungsbehörden und Post unentgeltlich besorgt wird, bei welcher alles den versicherten 11 Millionen deutschen Arbeitern zu Gute kommt, diese aber nur den dritten Theil dazu beitragen, während Arbeitgeber und das Reich das Uebrige decken.
Hierin allein liegt der Beweis, daß es sich um eine wahrhaft gute, in Umfang und Leistungen großartige Schöpfung handelt.
Gegen die Folgen der durch Krankheit, durch außerhalb der Un- fallversicheruug liegende Unfälle, durch abnehmende Kraft eintretenden bezw. bis auf ein Drittel des bisherigen Verdienstes abgeminderten Erwerbsunfähigkeit (Invalidität) sollen, das ist die h a u p t s ä ch- l i ch st e Leistung, die Arbeiter versichert sein; denen aber, welche das Glück genießen, in hohem Alter noch erwerbsfähig zu sein, soll in der Altersrente ein Zuschuß gewährt werden, welcher ihnen ein sorgenfreieres Alter und angenehmere Stellung in der Familie verschafft, sie nicht mehr zur Aufbietung ihrer ganzen Kräfte zwingt. Nehmen dann noch die Kräite so ab, daß diese Altersrentner nicht mehr ein Drittel ihres früheren Verdienstes erwerben, so tritt an die Stelle der Altersrente die höhere Juvali- ditätsrente.
Das ist in kurzen Worten das Wesen dieser geplanten ebenso wohlthätigen als großartigen Anstalt. Es soll nach den jetzigen Vorlagen betragen für Arbeiter