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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 102

Donnerstag den 2. Mai

1889.

Amtliches.

Da die von Seiner Majestät dem Kaiser und König befohlenen topographischen Feldarbeiten der Landes-Vermessung in dem Regierungsbezirke Cassel dem Chef der topographischen Abtheilung der Königlichen Landes- Aufnahme, Herrn Oberst Steinhausen vom Neben-Etat des großen Generalstabes â 11 suite des Generalstabes der Armee, sowie mehreren ihm unterstellten Dirigenten, Offizieren, Topographen und Hülfstopographen übertragen worden, zur Ausführung dieses gemeinnützigen und wissen­schaftlichen Unternehmens aber die Mitwirkung der Grundeigenthümer und Einsassen, sowie der Geistlichen, auch der Landesvcrwaltungsbehörden und Offizianten, ingleichcn der Forstbeamten in dem genannten Landestheile er­forderlich ist, so werden die gedachten Behörden und Personen hierdurch aufgefordert, zur Erreichung der Allerhöchsten Absicht auch ihrerseits kräftigst und eifrig mitzuwirken.

Die dem Herrn Oberst Steinhausen, sowie den ihm unterstellten Dirigenten, Offizieren, Topographen und Hülfstopographen zu gewährenden Hülfsleistungen bestehen vorzüglich in Folgendem:

1. Bei Besichtigung der Gegenden sind auf Verlangen Führer, welche dieselben genau kennen und sonst wohl unterrichtet sind, gegen orts­übliche Bezahlung zu stellen.

2. Bei Quartierwechseln oder sonstigen dienstlichen Veranlassungen haben die Obrigkeiten dem Herrn Oberst Steinhausen, sowie den ihm unterstellten Dirigenten, Offizieren, Topographen und Hülfs­topographen auf Verlangen Miethsfuhrwerkc gegen eine billige, die ortsüblichen Preise nicht überschreitende Vergütung, die sofort baar bezahlt werden wird, zu beschaffen und überhaupt für ihr schnelles und sicheres Fortkommen zu sorgen.

3. Die Beamten, besonders Forst- und Baubeamte, sowie die Obrig­keiten, welche sich im Besitze von Karten und Aufnahmen solcher Gegenden befinden, die das zu vermessende resp, zu rckognoszirende Terrain in sich faßt, werden hierdurch angewiesen, dieselben dem Herrn Oberst Steinhausen, sowie den ihm unterstellten Diri­genten, Offizieren, Topographen und Hülfstopographen auf Erfordern zur Einsicht und allenfalls nöthigen Kopirung mitzutheilen, auch den kommandirten Topographen die erforderlichen Notizen zur Anfertigung genauer statistischer Bemerkungen so ausführlich als möglich zu geben.

4. Gegen Vorzeigung dieser offenen Ordre sind sowohl der Herr Oberst Steinhausen, als auch die genannten Dirigenten, Offiziere, Topographen und Hülfstopographen überall, wo sie es verlangen werden, für sich und ihre Diener re^p. Burschen, die rationsbe­rechtigten Offiziere auch noch für ihre Pferde, mit geeignetem Quartier und entsprechender Verpflegung zu versehen. Für diese Leistungen hat von den Betreffenden unmittelbar eine angemessene Bezahlung zu erfolgen.

Die Fourage für die Pferde der rationsberechtigten Offiziere ist gegen die vorschriftsmäßige Quittung herzugeben.

Ueberhaupt wird erwartet, daß dem Herrn Oberst Stein­hausen, den Dirigenten, Offizieren, Topographen und Hülfstopo­graphen alle anderen Hülfsleistungen, deren sie zur Beförderung und Erleichterung ihres Auftrages bedürfen, werden gewährt werden und es wird insbesondere zu den Grundbesitzern, Geistlichen rc. das Vertrauen gehegt, daß sie mit gewohnter Bereitwilligkeit auch diesmal der Allerhöchsten Absicht Seiner Majestät entsprechen und dadurch zur Erleichterung des nützlichen Zwecks dieser Unternehmung beitragen werden.

Berlin den 29. Januar 1889.

Der Minister für Landwirthschaft, Der Minister des Innern.

Domainen und Forsten. Im Auftrage:

In Vertretung: gez. Braunbehrens. gez. von Marcard.

Offene Ordre für den Chef der topographischen Abtheilung der Königlichen Landes-Aufnahme, Herrn Oberst Steinhausen vom Neben- Etat des großen Generalstabes, â la suite des Generalstabes her Armee, und für die ihm untergebenen Dirigenten, Offi- ziere, Topographen und Hülfstopographen an die Magisträte,

Gutsherrschaften, Grundbesitzer, Geistliche rc. und die bei der Landesverwaltung angestellten Offizianten, sowie die Forst­beamten in dem auf der ersten Seite der Ordre genannten Landestheile, die militairische topographische Aufnahme, die Rekognoszirungen und die Höhenmessungen in demselben be­treffend.

Minister für Landw. rc. I. 1565.

Minister des Innern. I. A. 493.

Die vorstehende offene Ordre wird hierdurch den Ortsbehörden, welchen dieselbe als Anweisung dient, zur weiteren Veranlassung bekannt gegeben. Die topographischen Vermessungen werden im Laufe dieses Sommers, — etwa vom 1. Mai ab — stattfinden.

Hanau am 26. April 1889.

Der Königliche Landrath

V. 2652 ______________v. Oertzen.___________________________

Bâmttmachungkn König!. Landrathsamis.

Der Herr Minister des Innern hat auf Grund Allerhöchster Er­mächtigung vom 17. März 1877 dem landwirthschaftlichen Bezirksvereine zä Mannheim und dem Badischen Rennvcreine daselbst die Erlaubniß er­theilt, zu derjenigen Ausspielung von Pferden, Rindvieh, Fahr- und Reit- requisiten rc., welche mit Genehmigung der Großherzoglichen Landesregierung in Verbindung mit dem am 5., 6. und 7. Mai d. Js. in Mannheim stattfindenden Haupt-Pferde- und Rindviehmarkte veranstaltet werden soll, auch im diesseitigen Staatsgebiete und zwar in den Kreisen Hanau, Geln­hausen, Schlüchtern, Ziegenhain, Kirchhain und Marburg des Regierungs­bezirks Cassel und im Regierungsbezirk Wirsbaden Loose zu vertreiben.

Dem Vertrieb der Loose im hiesigen Kreise ist ein Hinderniß nicht in den Weg zu legen.

Hanau am 30. April 1889.

Der Königliche Landrath

V. 2591 v. Oertzen.

Auszug è

aus dem Protokoll der Kreistagssttzuug vom 25. d. Mts.

1) Der Etat pro 1889/90 wird mit einer Balance von 20 000 Mark festgestellt.

Die Veröffentlichung des Kreishaushalts-Etats pro 1889/90 wird in einer späteren Nr. des Kreisblattes erfolgen.

2) Die den Jmpfärzten zu gewährenden Remunerationen werden für das Jahr 1889 wieder auf 50 Pf. pro Kopf festgesetzt.

Die für Besorgung der Jmpfgeschäfte zu gewährende Ent­schädigung wird in derselben Höhe wie im vergangenen Jahre fest­gesetzt.

Auch die Eintheilung der Jmpfbezirke bleibt dieselbe.

3) In Stelle des durch Krankheit behinderten Pächters Hofmann in Niederdorfelden wird der Pächter Wittmer in Dottenfelder Hof zum Stellvertreter der Kommission zur Vormusterung der Mobilniachungs- pferde für den Musterungsort Wilhelmsbad gewählt.

Hanau am 29. April 1889.

Der Königliche Landrath

A. 816 v. Oertzen.

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Verloren: In der Philippsruher Allee ein schwarzer Kinderstrumpf und ein Kinderschuh. Ein Charivari, bestehend in der Form einer Blei­feder, eines Vogels und Seefischzahns.

Gefunden: Eine gehäkelte Rouleaux-Spitze.

Hanau am 2. Mai 1889.

Die Militärpflichtigen hiesiger Stadt werden hierdurch aufgefordert, ihre Loosungsscheine binnen 8 Tagen auf dem hiesigen Melde-Amte abzu­holen.

Hanau am 29. April 1889.

Der Oberbürgermeister W e st e r b u r g.