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Nr. 92.

Donnerstag den 18. April

1889.

Dienst-Nachrichten auv dem Kreise.

Vom Wasenmeister ein gefangen: Am 17. d. Mts. ein schwarzer

Spitz; am 18. d. M. ein grauer Mops, beide m. Geschl.

Gefunden: Ein Buch über eingeschriebene Backwaaren.

Hanau am 18. April 1889.

Ausschreiben Königlicher Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. M.

6591 B. J. 161/89. Ueber den Aufenthalt der Dienstmagd Margarethe Schwab aus Hungen wird Anskunst begehrt.

5565 A. J. 1621/89. Ueber den Aufenthalt des Schneiders Franz Faßbender von St. Gallen wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a. M. den 15. April 1889.

A. 5603. M. 60 88. Ueber den Aufenthalt des Schuhmacher­gesellen Julius Schießer von Offenbach a/M. wird Auskunft begehrt.

5605 A. J. 844/88. Das am 9. März 1888 gegen den Maurer Georg Kirschner aus Donnersdorf erlassene Ausschreiben wird erneuert.

A. 5616. M. 4/88. Das am 13. März 1888 erlassene Aus­schreiben gegen den Schuhmacher Nikolaus Wehner von Dammersbach wird erneuert.

B. 6646. 0. 65/89. Ueber den Aufenthalt des Taglöhners Johann Buch, geb. 21./l. 1864 zu Niederbieber, wird Auskunft begehrt.

B. 6688. N. 1045/88. Das am 10./1. 1889 gegen die Auguste Vierheller aus Grebenhein erlassene Ausschreiben ist erledigt.

5674 A. M. 97/89. Ueber den Aufenthalt des Bierbrauers Karl Friedrich Schilling von Adelsheim wird Auskunft begehrt.

5669 A. VI. 39 89. Das am 6. April 1889 erlassene Aus­schreiben gegen den Fuhrknecht August Becker von Wächtersbach ist erledigt.

5639 A. J. 1625 89. Ueber den Aufenthalt der Köchin Elise Sitter von Grafenhausen wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a. M. den 16. April 1889.

t Luxemburg.

Herzog Adolf von Nassau hat am Donnerstag die Regentschaft über das Großherzogthum Luxemburg angetreten, mit diesem Tage beginnt ein neuer Abschnitt in der Entwickelung des bnrd) die Geschichte und die Sprache seiner Bewohner deutschen Landes. Die völkerrechtliche Stellung des Groß- Herzogthums beruht auf den Verträgen von 1815, 1839 und 1867. Im Jahre 1815 wurde es als selbstständiges Staatengebilde errichtet, welches Mitglied des deutschen Bundes sein und mit dem Königreich der Nieder­lande durch das Haus Nassau-Oranien verbunden sein sollte. Preußen erhielt in der aus Mitteln des deutschen Bundes errichteten Festung Luxemburg das Besetzungsrecht Namens des Bundes. In Folge der belgischen Revolution von 1830 trennte sich der größte Theil des Landes ab und ward im Jahre 1839 seitens der Großmächte als integrirender Theil des Königreichs Belgien anerkannt, in welchem dieses Stück luxem­burgischen Landes die belgische Provinz gleichen Namens bildet. Der ver­bleibende Theil des Herzogthums behielt die preußische Garnison in der Hauptstadt und trat später in den deutschen Zollverein ein. Nachdem durch die Ereignisse des Jahres 1866 das politische Band des deutschen Bundes aufgelöst und Luxeniburg thatsächlich aus demselben ausgeschieden war, der Eintritt des König-Großherzogs in den Norddeutschen Bund aber weder von Holland gewünscht noch in Berlin als den deutschen Interessen dienlich erachtet wurde, begann zu Anfang des Jahres 1867 die Regierung Na­poleons III. Verhandlungen mit dem König der Niederlande über die Ab­tretung des Großherzogthums an Frankreich, mit welchem es durch die Sprache niib die Sympathieen seiner Bewohner verbunden sei. Von den ca. 214 000 Einwohnern bedienen sich thatsächlich 34000 der französischen Sprache als Umgangssprache, aber es hatte im Jahre 1847 die französische Ostbahn einen Vertrag mit der Regierung von Luxemburg über den Be­trieb der dortigen Bahnen geschlossen, und da konnte denn freilich eine Einflußnahme dieser großen französischen Gesellschaft auf die wirthschaft- lichen Verhältnisse des kleinen Landes nicht ausbleiben. Als der luxem- burger Handel in Deutschland bekannt wurde, rief er im Süden wie im Norden eine mächtige Bewegung hervor, und man darf wohl sagen, daß dieser unglückliche Schachzug der damaligen französischeil Politik ein för­

dernder Helfer in der deutschen Einheitsbewegung gewesen ist. Es genügt, an die Reichstagsverhandlung vom 1. April 1867 und an die gleichzeitigen Kundgebungen in Bayern, Württemberg und Baden zu erinnern. Gestützt auf diese starke nationale Bewegung konnte Preußen Einspruch erheben und auf die erste amtliche Mittheilung des Königs der Niederlande mit dem Verlangen erwidern, daß zunächst die Unterzeichner des Vertrages von 1839 befragt werden sollten. Während von Seiten der Mächte eine Reihe von Vermittelungsvorschlägen gemacht wurden, welche darauf hinausliefen, einen Ersatz für das Aufgeben des preußischen Garnisonrechts ausfindig 31t machen, begann Frankreich zu rüsten und schon war der Augenblick unmittelbar herangekommen, in welchem Deutschland sich im Interesse seiner Sicherheit zu Gegenmaßnahmen gezwungen gesehen hätte, als auf Vorschlag Rußlands und auf Einladung des Königs der Niederlande eine Konferenz der Unter­zeichner des Vertrages von 1839 unter Zuziehung Italiens und Belgiens in London zusammentrat, welche nach fünf Sitzungen am 11. Mai einen Neutralitütâvertrag zu Stande brachte. Der neue Vertrag besagte, daß der König-Großherzog die Bande aufrecht erhalten wolle, welche das Groß- herzogthnm an das Haus Nassau-Oranieu knüpfen und daß ebenso die Erbrechte der Agnaten dieses Hauses erhalten bleiben. Laut Artikel il soll das Großherzogthum fortan für immer einen neutralen Staat unter der Kollektiv-Garantie aller Mächte bilden; die folgenden Artikel beschäftigen sich mit der Schleifung der Festung, dem Abzug der preußischen Garnison u. s. w. Damit war die Ursache eines Konflikts zwischen Deutschland und Frankreich beseitigt, Luxemburg gab sich iin Jahre 1868 eine diesem neuen völkerrechtlichen Verhältniß entsprechende Verfassung. Sein Ver­hältniß zum deutschen Zollverein, welches durch den Zollvereins-Vertrag von 1865 erneuert worden, ward dnrch jene Vorgänge nicht berührt. So kam das Jahr 1870/71.

Auf Grund des Frankfurter Friedensvertrags vom 10. Mai 1871 mußte die französische Ostbahn ihre Rechte und Pflichten in Luxemburg an die deutsche Regierung abtreten. In Folge dessen kam es zu Verhandlungen zwischen Deutschland und Luxemburg, die am 11. Juni 1872 zn einem Vertragsabschlusse führten. Durch den letzteren ward der Kaiserlichen Ge- neraldircktion der Reichsbahnen in Straßburg der Betrieb der Lnxemburger Bahnen bis zum Jahre 1912 gesichert, beide Theile verzichteten für die Dauer dieses Eisenbahnbetriebes durch deutsche Verwaltung auf eine Kün­digung des Zollvereinsvertrages. Nachdem der Reichstag das Abkommen genehmigt hatte, erfolgte eine Erklärung der Unterzeichner des Londoner- Vertrages von 1867, in welcher diese sich nach wie vor an diesen Vertrag gebunden erachteten.

So steht Luxemburg völkerrechtlich unabhängig doch in einem engen wirthschaftlichen Verbände mit Deutschland. Es nimmt im deutschen Reichshaushalts-Etat in den Einnahmen aus Zöllen unb aus Verbrauchs­steuern, sowie im Etat der Reichsbahnen seine Stelle ein und unterliegt in dieser Beziehung den Wirkungen der deutschen Gesetzgebung, ohne an dieser im Bundesrath oder Reichstag betheiligt zu sein. In "diesen Be­ziehungen wird auch jetzt keinerlei Aenderung erfolgen, zumal das deutsche Interesse sie in keiner Weise verlangt. Jetzt noch weniger als früher, denn die deutsche Gesinnung des Herzogs von Nassau, der sich stets mit Stolz als deutscher Fürst betrachtet hat und in den letzten Jahren auch zu unserm Kaiserhause wieder in nähere und persönliche Beziehungen getreten ist, bietet für die Wahrung des deutschen Interesses, sowie für die Erhaltung des deutschen Grundcharakters von Land und Leuten hinlänglich Bürgschaft. Der Wechsel in Luxemburg, der unter anderen Verhältnissen, als wie sie zur Zeit in Europa bestehen, leicht eine neue Luxemburger Frage herauf­beschworen hätte, ist so als eine innere Angelegenheit des kleinen Landes glatt und korrekt verlaufen. Daß dies geschehen, verdanken wir einerseits der Macht, andererseits den friedlichen Bestrebungen der deutschen Politik, die frei von jedem Streben nach Vergrößerung ihr Fiel in der Erhaltung des gegenwärtigen europäischen Rechtszustandes erblickt, welchen zu erschüt­tern den Feinden desselben die Macht fehlt.

Tagesschau.

Berlin, 17._ April. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Augusta empfing gestern den neuernannten Kriegs - Minister, General der Infanterie von Verdy du Vernois.

Berlin, 17. April. Se. Excellenz der Staats-Minister und Mi-