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Dugkeich Amtliches Gvgcrn für Skcröt- unö Lcrrrö Krisis ^cmau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristtscher Beilage.
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Nr. 91.
Mittwoch den 17. April
1889.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Postpacketverkehr mit der Insel Mauritius.
Von jetzt ab können Postpackete ohne Werthangabe im Gewicht bis 3 kg nach der Insel Mauritius versandt werden.
Das vom Absender im Voraus zu entrichtende Porto beträgt 2 M. 80 Pf. für jedes Packet.
Ueber die Versendungsbedingungen ertheilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.
Berlin W., 10. April 1889.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts, von Stephan.
Die sämmtlichen, bisher noch nicht znr Verloosung gekommenen Schuldverschreibungen der vormals Kurfürstlich Hessischen Anleihe vom 1. Juni 1863 werden den Besitzern zur baaren Rückzahlung zum 1. Oktober dieses Jahres gekündigt.
Die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum 30. September dieses Jahres stattsindet, können bei folgenden Stellen erhoben werden und zwar: bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a/M., bei der Königlichen Regierungs-Hauptkasse hierselbst und bei jeder anderen Königlichen Regie- rungs-Hauptkasse, bei der Königlichen Staatsschulden-Tilgungskasse zu Berlin — W. Taubenstraße Nr. 29 —, sowie bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a/M.
Die Auszahlung erfolgt gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen nebst den dazu gehörigen alsdann noch nicht fälligen Zinsscheinen Reihe IV Nr. 7 und 8 und den Anweisungen zur Abhebung der Zinsscheinreihe V, wogegen neben dem Kapitalbetrage noch Stückzinsen für die Zeit vom 1. Mai bis 30. September d. J. werden ausgezahlt werden.
Soll die Einlösung der gekündigten Schuldverschreibungen weder bei dem vorgenannten Bankhause, noch bei der Königlichen Regierungs-Haupt- kasse hierselbst, sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so können die Effekten schon vom 1. September d. J. ab bei einer dieser letztgedachten Kassen eingereicht werden, welche sie der hiesigen RegierungsHauptkasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung vom Iften Oktober d. J. ab die Auszahlung bewirkt.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird von dem Kapital zurückbehalten.
Cassel am 27. März 1889.
Der Regierungs-Präsident. Rothe.
Bekanntmachungen König!. Landrathsamts.
Der mit den Aufnahmen behufs Aufstellung eines Wasserkatasters vom Kinziggebiet beauftragte Königliche Regierungs-Baumeister Sara uw wird vielfach in die Lage kommen, bei diesen Aufnahmen auch Privatgrundstücke betreten zu müssen.
Zufolge Verfügung des Herrn Ober-Präsidenten ersuche ich die Herren Ortsvorstände dafür zu sorgen, daß dem rc. Sara uw Hindernisse nicht in den Weg gelegt werden.
Hanau am 8. April 1889.
Der Königliche Landrath
V. 2385 v. Oertzcn.
Die Polizeiverordnung vom 15. April 1884, wonach in der Zeit vom 15. März bis 1. November des Jahres bei trockener Witterung'die Bürgersteige und Straßen der Stadt Hanau vor dem Kehren mit Wasser derart besprengt werden sollen, daß ein Aufwirbeln von Staub nicht statt- sinden kann, wird hiermit in Erinnerung gebracht.
Die Nichtbefolgnng hat Strafe bis zu 9 M. zur Folge.
Hanau am 15. April 1889.
Der Königliche Landrath
P. 2315___v. Oertzen.
Dievst-Nachrichten aus dem Kreise.
Verloren: Ein Notenbuch.
Gefunden: Mehrere Rollen Zwirn.
Hanau am 17. April 1889.
Ausschreiben Königlicher Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. M.
243 S. —■ J. 2260/88. Das am 17. Juli 1888 erlassene Ausschreiben gegen den Schuhmachergesellen Theophil Roggemann, zuletzt in Elmshorn wohnhaft, wird erneuert.
5520 A. — J. 5019/88. Das am 25. Februar 1889 gegen den Taglöhner Christian Nuhn aus Schlitz erlassene Ausschreiben wird erneuert.
Frankfurt a. M. den 13. April 1889.
6595 8. — J. 1357/89. Ueber den Aufenthalt der Dienstmagd Elise Robert von Hammelburg wird Auskunft begehrt.
A. 5519. — J. 1049 89. Ueber den Aufenthalt des Schlossers Johann Heinrich Rode, geboren 20./8. 1852 zu Oberkaufunqen, wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a. M. den 15. April 1889.
5587 A. — .1. 1252/89. Gegen den Tagelöhner Johann Lorenz Hergenröder, geb. am 10. August 1852 zu Römershagen, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und von der Verhaftung unverzüglich hierher Nachricht zu geben.
Frankfurt a. M. deu 15. April 1889.
Königliche Staatsanwaltschaft.
t Die Alters- und Jnvalidètätsversicherung.
Der Reichstag ist in der zweiten Berathung des Alters- und Jnva- liden-Versicherungsgesetzes bis zum §. 100 vorgeschritten. Es sind damit die Abschnitte: l. Umfang und Gegenstand der Versicherung, II. Organisation, IIJ. Schiedsgerichte, 1V. Verfahren, letzterer noch nicht vollständig, erledigt, und es bleiben noch übrig die Abschnitte: x . Schutzvorschriften, der aber von der Kommission gestrichen ist, \ . Aussicht, VII. Rentensparkassen, welcher von der Kommission neu hinzugefügt ist, UI. Reichsund Staatsbetriebe, der wieder von der Kommission gestrichen worden ist, weil eine darauf bezügliche genügende ^Bestimmung in den §§. 23 und 92 eingefügt wurde, VUL Schluß-, Straf- und Uebergangsbestimmungen. Es sind somit bisher die hauptsächlichsten und wesentlichsten Grundlagen des Gesetzes festgestellt und angenommen worden.
Wenn auch bei der Berathung fast jedes einzelnen wichtigen Punktes die Erörterung auf das gefammte Prinzip des Entwurfs hinüberschmeifte, so wurden doch in den letzten Sitzungen besonders die Spezialfragen gründlich diskutirt, wie es mit der Festsetzung der Beiträge zu halten sei, ob an Stelle der von der Regierungsvorlage vorgeschlagenen Ortsklassen und an Stelle der hierfür von der Kommission befürworteten Lohnklassen sowohl einheitliche Beiträge zu erheben als auch einheitliche Renten zu gewähren seien, ivie hoch die zu gewährenden Renten zu berechnen seien, ob die von der Kommission beschlossene Rückerstattung eines Theils der Beiträge an Arbeiterinnen, wenn sie sich verheirathen, oder für den Todesfall eines Arbeiters an die Hinterbliebenen zu billigen sei, ob an Stelle der vorgeschlagenen Organisation, nach welcher Versicherungsanstalten für den Umfang von größeren Kommunalverbänden im Anschluß au diese errichtet werden sollen, nicht lieber die Errichtung einer einheitlichen Reichsversicherungsanftalt in Aussicht zu nehmen sei, ferner die Frage der Stellung des Staats- kommissars zu den Schiedsgerichten, sowie die Frage der Zusammensetzung der Lchiedsgenchte, der gutachtlichen Aeußerung des Landraths über Jn- validisirungsgesnche und des Rechtsmittels der Revision gegen Entscheidungen der Schiedsgerichte.
Fast in allen Punkten ist der Reichstag im Einvernehmen mit dem Staatssekretär des Innern den Vorschlägen der Kommission beigetreten. Zunächst wurde bezüglich der Festsetzuug der Beiträge das zuvörderst für eineu zehnjährigen, später für einen fünfjährigen Zeitraum vorgeschlagene Kapitaldeckungsverfahrcn nach Maßgabe des Kapitalwerths der in diesem Zeitraum voraussichtlich zu bewilligenden Renten gutgeheißen. Eine längere Erörterung entstand über einheitliche Beiträge und Einheitsrenten statt der nach Lohnklassen unterschiede, e.i Beiträge und Renten. Konservativerseits wurde, um das Gesetz nicht zu komplizirt zu machen, Ersteres befürwortet. Allerdings wird bei einer verschiedenen Berechnung der Beiträge und Renten nach Lohnklassen der einzelnen Arbeitgeber durch die hierdurch nothwendige Benutzung verschiedener Quittungsmarken geschäftlich mehr belastet, und es kann auch die Möglichkeit nicht bestritten werden, daß die Verschiedenheit