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Freitag den 5. April
1889.
Bekanntmachungen König!. Landrathsamts.
Rvkannimackung.
In Gemäßheit des §. 62 der deutschen Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersatz-Geschäft bekannt gemacht.
Mittwoch den 10. April er.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Bergen mit Enkheim, Bischofsheim, Bruchköbel, Baiersröder Hof, Dörnigheim und Dottenfelder Hof.
Donnerstag den 11. April er.
Musterung der Militairpflichtigen der Geineinden Erbstadt, Eichen, Fechenheim, Gronau, Gronauer Hof und Großauheim.
Freitag den 12. April er.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Großkrotzenburg, Hüttengesäß, Hochstadt, Kesselstadt, Kinzigheimer Hof, Kilianstädten und Langendiebach.
Sonnabend den 13. April er.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Langenselbold, Marköbel, Mittelbuchen, Neuwiedermus, Niederdorfelden, und Niederissigheim.
Montag den 15. April er.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Niederrodenbach, Neuhof, Oberdorfelden, Oberrodenbach, Oberissigheim, Ostheim, Philippsruhe, Pulverfabrik, Ravolzhausen, Roßdorf, Rüdigheim, Rüdigheimer Hof, Rückingen, Wachenbuchen, Windecken, Wolfgang, Wilhelmsbad und Wilhelmsbader Hof.
Dienstag den 16. April er.
Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1869 der Stadt Hanau.
Mittwoch den 17. April er.
Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1868 der Stadt Hanau.
Mittwoch den 24. April er.
Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1867 und der älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, von der Stadt Hanau, sowie Loosung und Klassifikation.
Das Ersatz-Geschäft findet im Gasthaus zur „Mainlust" in Kesselstadt statt und beginnt Morgens 9*^ Uhr.
Die Militärpflichtigen haben jedoch Behufs Verlesens und Rangirens schon um 8V2 Uhr pünktlich zu erscheinen.
Gestellungspflichtig sind:
1) Alle diejenigen Militairpflichtigen, welche im Jahre 1869 geboren sind und im hiesigen Aushebungsbezirke (Stadt- und Landkreis Hanau) ihren Wohnort haben, oder als Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter und Dienstboten sich aufhalten, sofern sie nicht bereits tu den Militairdienst eingetreten oder mit einem Ausstand versehen sind.
2) Alle die im Jahre 1867 und 1868 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt, oder mit einem Ersatz-Reserve- resp. Landsturm- oder Ausmusterungsschein von der Ober-Ersatz-Commission versehen sind.
3) Diejenigen älteren Jahrgänge, welche definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.
Die Loosungsscheine sind mitzubringen und abzuliefern.
Wenn Militairpflichtige, welche nach § 25 der Wehr-Ordnung hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle angemeldet haben, so werden sie hiermit aufgefordert, dies sofort bei dem betr. Ortsvorstande zu thun. Die Ortsvvrstände haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.
* Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militair- dienste müssen spätestens im Musterungs-Termine erhoben und begründet werden. Können zwei arbeitsfähige Söhne einer Familie nicht gleichzeitig entbehrt werden, so ist der jüngere derselben bis
zum Ablaufe seines zweiten Militairpflichtjahres zu reklamiren. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß gemäß §. 33 Nr. 1 der Wehr-Ordnung spätere Reklamationen zur Berücksichtigung nur insofern gelangen dürfen, als die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des Musterungs-Geschäfts entstanden ist.
Die Herren Orsvorstände haben bei Aufstellung der Reklamationsnachweisungen darauf zu achten und event, klar zu legen, ob die Bestimmungen des § 33, 4 der Wehr-Ordnung Anwendung zu finden haben, ferner, daß auch sämmtliche erwerbsfähige Geschwister, welche auf die Beurtheilung der Reklamation von Einfluß sind, bei der Reklamations- Verhandlung im Musternngs- resp. Anshebungs-Lokal mit zur Stelle sind. Das Lebensalter der Geschwister des Reklamirten ist in den Verhandlungen nach Geburtstag und Jahr einzutragen, ebenso ist bei den verhei- ratheten Geschwistern der Tag und das Jahr der Verheirathung anzugeben.
Die erhobenen Reklamationen sind bis zum 15. März er. hierher einzusenden.
Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen zu stellen.
An der am 24. April stattfindenden Loosung Theil zu nehmen bleibt den Militärpflichtigen überlassen.
Die Klassifikation der Reservisten, Landwehrmannschaften und Ersatzreserve, ausgebildete Landsturmpflichtige des zweiten Aufgebots, sowie derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatz-Geschäften reklamirt haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatz-Reserve designirt sind, findet am 24. April cr. statt.
Hierzu haben sich Diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Ansprüche erheben.
Die desfallsigen Gesuche sind vor dem Ersatz-Geschäft bei den Ortsvorständen anzubringen, letztere haben die Reklamationen bis zum 15. März c. hierher einzusenden.
Die Klassifikations-Anträge sind nach demselben Formular wie die Reklamationen zu erörtern.
Vorstehendes haben die Herren Ortsvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zn lassen, auch die Vorladurg der "Militärpflichtigen prompt zu bewirken, und für rechtzeitige Gestellung derselben vor der Ersatz-Commission Sorge zu tragen, sowie sich im Musterungstermine persönlich einzufinden.
Die Militairpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und sauberem Hemde zu erscheinen.
Hanau, den 20. Februar 1889.
Der Cibil-Vorsitzende des Aushebungs-Bezirks Hanau.
M. 455. I. V.: Baabe.__
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Vom Wasenmeister ein g es an gen: Ein grauer Spitz und ein schwarzer Pinscher, beide m. Geschl.
Hanau am 5. April 1889.
" Ausschreiben Königlicher Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. M.
A. 4522. — J. 814/89. Der am 27. Februar 1889 erlassene Steckbrief gegen den Handlungsgehülfen Ferdinand Raquet von Biedenkopf wird zurückgenommen.
Frankfurt a. M. den 1. April 1889.
5489 B. — J. 625/89. Ueber den Aufenthalt des Brauers August Gottfried Julius Bel and er aus Upsala wird Auskunft begehrt.
4971 A. — M. 60/88. Ueber den Aufenthalt des Taglöhuers Franz Wagner von hier wird Auskunft begehrt.
B. 8856. — J. 3423/88. Das am 29./8. 1888 gegen den Taglöhner Jakob Schmidt aus Eichelsachsen erlassene Ausschreiben wird erneuert.
Frankfurt a. M. den 2. April 1889._____________________________ t Unsere Flotte.
Unsere Flotte ist am 16. und 17. Mürz von einem schweren Unglück heimgesucht worden. Ein furchtbarer Orkan, welcher an jenen Tagen auf Sanwa wüthete, hat unter den dort ankernden Kriegs- und Handelsschiffen aller Nationen eine entsetzliche Zerstörung angerichtet; von