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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Donnerstag den 4. April
Nr. 80.
Amtliches.
Polizei-Verordnung, betreffend die Benutzung der Brücken mit eisernem Oberbau durch Fuhrwerke und Reiter.
Auf Grund der §§. 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30sten Juli 1883 (Gesetz-Samml. Seite 195 rc.) und der §§. 6, 12 und 13 der Verordnung vom 20. September 1867 (Gesetz-Samml. Seite 1529) werden, mit Zustimmung des Bezirks-Ausschusses, für den Regierungs-Bezirk Cassel folgende Bestimmungen getroffen:
§ . 1. Die in dem nachstehenden Verzeichnisse unter den Buchstaben A bis E aufgeführten Brücken dürfen von Fuhrwerken und Reitern nur in der daselbst angegebenen Weise benutzt werden.
Als „leichtes Fuhrwerk" sind alle Fuhrwerke bis zu einem Ladegewichte von höchstens 1500 kg anzusehen.
§ . 2. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafen bis zu 20 Mark geahndet.
§ . 3. Die gegenwärtige Polizei-Verordnung tritt nach Ablauf von vier Wochen von dem Tage ab in Kraft, an welchem das dieselbe enthaltende Stück des Amtsblattes ausgegeben worden ist.
Mit diesem Zeitpunkte verlieren alle den vorstehenden Bestimmungen widersprechenden Polizei-Vorschriften ihre Gültigkeit.
§ . 4. Bei neuerbauten Brücken mit eisernem Oberbau macht der Königliche Regierungs-Präsident bekannt, zu welcher der in dem nachstehenden Verzeichniß unterschiedenen fünf Klaffen sie gehören.
Auf solche Brücken finden die §§. 1, 2 dieser Polizei-Verordnung nach Ablauf von vier Wochen von dem Tage ab Anwendung, an welchem das die Bekanntmachung enthaltende Stück des Amtsblattes ausgegeben worden ist.
Casfel am 19. Oktober 1888.
Der Regierungs-Präsident
Rothe.
Uerftichniß der Krücken mit eisernem Oberbau.
re.
» Von Fuhrwerken jeder Art und Reitern nur im Schritt zu überschreiten:
Kr eis Hannu:
37) Ueberführung des Hanau-Großkrotzenburger Landweges bei Hanau über die Geleise der Staatsbahn (Viadukt am Ostbahnhof).
38) Ueberführung wie vor über die Geleise der Hessischen Ludwigsbahn (Viadukt am Ostbahnhof).
39) Wegeüberführung in Station 10,5 + 934 der Friedberg-Hanauer Eisenbahn (Brücke auf dem Weg von Erbstadt nach Kaichen, nahe der Haltestelle Erbstadt-Kaichcn).
40) Wegeüberführung in Station 16,7 + 122 (Brücke auf dem Weg von Windecken nach Eichen (in der Nähe des Bahnhofs Heldenbergen-Windecken).
41) Wegeüberführung in Station 20,6 + 615 der Friedberg-Hanauer Eisenbahn (Brücke bei Roßdorf auf dem Weg nach Niederissigheim).
42) Wegeüberführung in Station 22,0 + 707 der Friedberg-Hanauer Eisenbahn (Brücke auf dem Weg von Roßdorf nach Bruchköbel bei dem Bahnhof Bruchköbel).
43) Wilhelmsbrücke bei Hanau in der Leipziger (Lambon-) Straße in der Nähe des Nordbahnhofs.
Bekanntmachungen König!. Landrathsamts.
Die Herren Bürgermeister werden unter Hinweis auf die diesseitige Verfügung vom 26. März 1885, St. 1696, Kreisblatt Nr. 76, veranlaßt, innerhalb 8 Tagen die Nachweisungen der im Etatsjahre 1888/89 vorgekommenen Wanderlager und Wanderauktionen und der zur Gemeindekasse eingezogenen Wanderlagersteuern einzureichen oder Vacat-Anzeige anher zu erstatten.
Hanau am 2. April 1889.
Der Königliche Landrath
St. 1490 v. Oertzen.
1889.
Auf dem Gehöfte des Friedrich Geibel in Keffelstadt ist die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh konstatirt.
Hanau am 2. April 1889.
Der Königliche Landrath
V, 2256___________________v. Oertzen._________________________
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Portemonnaie mit einer Briefmarke. Ein goldener Ring mit Stein. Ein Leihhauszettel. Ein Kindertaschentuch. Ein Portrait.
Vom Wasenmeister am 3. d. M. ein gefangen: Ein brauner Jagdhund und ein weißgelber Pinscher, beide m. Geschl. Ein schwarz und weißer Pinscher w. Geschl.
Verloren: Ein Herrn-Medaillon in Hufeisenform.
Entlaufen: Ein grau-gelber Pinscher mit langen Ohren und langer Ruthe nebst Halsband.
Hanau am 4. April 1889.
Ausschreiben Königlicher Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. M.
3139 D. — J. 317/89. Ueber den Aufenthalt des Müllers Heinrich Adolf Brombois, geb. am 27. März 1859 zu Hillscheid (Unterwesterwaldkreis), wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a. M. den 1. April 1889.
A. 4946 — J. 1306/89. Gegen den Händler Johann Stadtmüller, 26 Jahre alt, aus Königshofen, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Betrugs rc. verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und von der Verhaftung Nachricht zu geben.
Frankfurt a. M. den 2. April 1889.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Tagesschau.
Berlin, 2. April. Heute Morgen fand im kaiserlichen Palais im Beisein der Kaiserin Augusta unb der regierenden Kaiserin eine Hauptversammlung des Frauen-Lazarethvereins statt. Frau Minister v. Patow führte den Vorsitz, Regierungsrath Haß erstattete den Jahresbericht, der sich eingehend über die Thätigkeit der drei Anstalten des Vereins, das Augustahospital, die Ausbildungsanstalt für Krankenpflegerinnen und die Poliklinik, aussprach. Die Kaiserin Augusta hat im verflossenen Jahre auf ihre Kosten die nothwendig gewordene Vergrößerung der Kirche" des Augusta-Hospitals durchführen lasten. Die beiden Kaiserinnen beehrten einen großen Theil der anwesenden Mitglieder des Vereins mit Ansprachen.
Berlin, 3. April. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen gestern Vormittag die Vorträge des kommandirenden Admirals und des Chefs des Militärkabinets sowie zahlreiche militärische Meldungen entgegen und hörten Nachmittags den Vortrag des Staats-Ministers Grafen Bismarck,
Berlin, 3. April. Kaiser Wilhelm hat, nach der ,,K. Z.", dein Fürsten Bismarck zu dessen Geburtstag u. a. einen schönen, alten Kupferstich geschenkt, der einen Vorfahren des Fürsten, einen Bruder seines Urgroßvaters, des 1697 geborenen Domprobstes Georg Friedrich v. Bismarck darftcllt. Ein prächtiger Eichenholzrahmen zeigt das alte Wappen des Fürsten, das Kleeblatt mit den drei Eichenblättern, sowie die kaiserliche Widmung.
Berlin, 3. April. Den Abendblättern zufolge ist der gegen die Redakteure der „Volkszeitung" Holdheim und Ledebur für morgen anberaumte Termin aufgehoben, ebenso ist auch die Strafe von je hundert Mark gegen die beiden Redakteure aufgehoben worden. (Rh. K.)
Berlin, 2. April. Die „K. Z." schreibt: Die mit dem gestrigen Tage ohne eine besondere Feierlichkeit erfolgte Auflösung der Kommission für die Ausarbeitung des Bürgerlichen Gesetzbuchs muß unwillkürlich die Aufmerksamkeit auf die Aussichten lenken, welche das Zustandekommen des Gesetzbuchs bietet. Seit mehr als einem Jahre ist fein Entwurf veröffentlicht, worden, in überreichem Maße hat sich die kritische Begabung des deutschen Volkes entfaltet und mit jedem Tage nimmt der schon jetzt schwerer zu übersetzende Unffang der Gutachten und Verbesserungsvorschläge zu. Die hoffnungsfreudige Stimmung, welche das Erscheinen des Entwurfs begrüßte, hat vielfach einer grämlichen, pessimistischen Platz gemacht und es wäre