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Nr. 72. Dienstag
Abonnements-Einladung.
Mit dem 1. April 1889 beginnt ein neues Abonnement auf den „Hanauer Anzeiger", zugleich ilmlllchtS Organ für Stadt- und Landkreis Hanau.
Derselbe bringt täglich die amtlichen Bekanntmachungen für den Stadt- und Landkreis Hanau, hält seinen Leserkreis stets bezügl. der Wichtigsten politischen und Tagesereignisse auf dem Laufenden, bietet Cours- und Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Auszüge aus den Verhandlungen des Reichs- und Landtags, aus denen des Provinziallandtags, die Protokolle der Sitzungen der Handelskammer sowie des Gemeinde- Ausschusses, Fremdenliste, ferner Geschäfts- und Pribat- Anzeigen. Das Unterhaltungsblatt enthalt neben spannenden Erzählungen reiches Mannigfaltige.
Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der „Hananer Anzeiger" seiner starken Verbreitung halber ganz besonders und kostet die Ispaltige Zeile nur 10 Pf.
Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.
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_________________________Die Expedition des Hanauer Anzeigers.
- Amtliches.
Bekanntmachung, die Beschädigung der Reichs-Telegraphenanlagen betreffend.
Zum Schutz der Reichs-Telegraphenanlagen sind im Strafgesetzbuche für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871 nachstehende Bestimmungen erlassen:
§. 317. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Telegraphenanstalt vorsätzlich Handlungen begeht, welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder stören, wird mit Gefängniß von Einem Monat bis zu drei Jahren bestraft.
§. 318. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Telegraphenanstalt fahrlässiger Weise Handlungen begeht, welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder stören, wird mit Gefängniß bis zu Einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark bestraft.
Gleichwohl sind die Reichs-Telegraphenanlagen häufig vorsätzlichen oder fahrlässigen Beschädigungen, namentlich durch Zertrümmerung der Isolatoren mittels Steinwürfe rc., ausgesetzt.
Derjenige, welcher vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen der Reichs-Telegraphenanlagen so zur Anzeige bringt, daß gegen die Thäter mit Erfolg eingeschritten werden kann, erhält in jedem einzelnen Falle eine Belohnung bis zur Höhe von 15 Mark.
Cassel den 6. März 1889.
Der Kaiserliche kommissarische Ober-Postdirektor: ____________________________gcz. Ziehlke. ________________________
Bekanntmachungen König!. Landrathsamts.
, Unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 10. Januar er. St. 33, in Nr. 17 des Kreisblattes, gebe ich den Herren Bürgermeistern Nachricht, daß die dem Herrn Regierungs-Präsidenten ertheilte Bcfugniß der Zulassung von Ausnahmen von dem Verbote im Umherziehen Waaren zu versteigern oder im Wege des Glücksspieles abzusetzen, durch die Verordnung der Herren Minister des Innern und für Handel und Gewerbe vom 13 Juli 1886 auf die Ortspolizeibehörden übertragen ist. Es wird hierbei erwartet, daß seitens dieser Behörden das im §. 56 c. der Gewerbe- Ordnung auspesprochene Verbot streng beachtet wird. Es dürfen von dem Verbote keine, oder nur in ganz beschränkter Weise bei auster- gewöhnlichen Veranlassungen Ausnahmen gemacht werden.
Hanau am 20. März 1889.
Der Königliche Landrath
1771 v. Oertzen.
den 26. März 1889.
Control-Versammlungen.
Die diesjährigen Frühjahrs-Control-Versammlungen für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes aus Hanau finden zu Hanau — Parade- platz-Zeughaus — wie folgt statt:
1) für Landwehr I. Aufgebots der Jahrgänge 1876, 1877, 1878, 1879 am 4. April, Vormittags 11 Uhr;
2) für Reserve und Landwehr U Aufgebots der Jahrgänge 1880 1881, 1882, 1883 am 5. April, Vormittags 8 Uhr;
3) für Reserve der Jahrgänge 1884, 1885, 1886, 1887, 1888 am 5. April, Vormittags 9^2 Uhr;
4) für sämmtliche Ersatz-Reservisten aller Jahrgänge, sowie die zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften am 5. April, Vormittags 11 Uhr.
Vorstehendes wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu den diesjährigen Frühjahrs-Control-Versammlungen zu erscheinen haben:
Sämmtliche Reservisten und Ersatz-Reservisten.
Sämmtliche Dispositions-Urlauber, sowie Diejenigen, welche wegen vor der Einstellung verübter Vergehen, sowie auf Grund von Reklamationen und wegen Dienstunbrauchbarkeit zur Verfügung (Disposition) der Ersatz-Behörden entlassen worden sind.
Sämmtliche Mannschaften der Landwehr I. Aufgebots mit Ausnahme Derjenigen, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1877 eingetreten sind.
Außerdem wird bemerkt:
Die Halbinvaliden und Garnisondienstfähigen erscheinen mit ihren Jahresklassen.
Diejenigen welche wegen verbüßter Freiheitsstrafe oder wegen Con- trolentziehung nachzudienen haben, erscheinen mit den betreffenden jüngeren Jahresklassen.
Sämmtliche Militärpapiere sind mit zur Stelle zu bringen.
Dispensationen von den Control-Versainmlungen können eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche, welche von der betreffenden Ortsbehörde beglaubigt sein müssen, spätestens 3 Tage vor der betreffenden Control-Versammlung dem Bezirksfeldwebel in Hanau eingereicht werden.
Das Fehlen bei der Control-Versammlung hat Mittel-Arrest unbedingt zur Folge.
Frankfurt a. M. im März 1889.
Königliches Bezirks-Kommando.
Wird veröffentlicht.
Der Oberbürgermeister Westerburg.
Ausschreiben Königlicher Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. M.
5201. B. — N. 124/89. Ueber den Aufenthalt der' beiden geschäftslosen Marie Gräf, geb. Lang, und Anna Marie Becker, beide von hier, wird Auskunft begehrt.
4457 A. — J. 4674/88. Das am 3. Dezember 1888 gegen den Taglöhner Peter Gerlach aus Rieneck erlassene Ausschreiben ist erledigt.
D. 3414. — J. 929 89. Ueber den Aufenthalt des Hausburschen Heinrich Eitel, geb. 22./10. 4872 zu Würzburg, wird Auskunft begehrt.
0- 3339. — J. 1241/89. Ueber den Aufenthalt der geschäftslosen Hilga Hummerich, nennt sich auch Lachowitz, geboren am 17. Juni 1861 zu Emden, wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a. M. den 23. März 1889.
A. 4376. — J. 1177/89. Gegen den Handelsmann Moses Haas von Homburg v/H., welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Wechselfälschung verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und von der Verhaftung Nachricht zu geben.
Frankfurt a. M. den 23. März 1889.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Tagesschau.
Berlin, 25. März. Heute Vormittag um 10 Uhr ließen das 3. Garde-Regiment zu Fuß aus Anlaß der Uebergabe des Regiments an den I neuernannten Regiments-Kommandeur Obersten v. Goßler und um lO1^