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Hamner Anzeiger.
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Nr. 71.
Montag den 25. März
1889.
ALonnemenls-Kinladung.
Mit dem L April 1889 beginnt ein nenes Abonnement ans den „Hanauer Anpiger", zugleich amtlichtS Organ für Stadt- und Landkreis Hanau.
Derselbe bringt täglich die amtlichen Vekanntmachungen für den Stadt- und Landkreis Hanan, hält seinen Leserkreis stets bezügl. der wichtigsten politischen und Tagesereignisse auf dem Laufenden, bietet Cottrs- und Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Auszüge aus den Verhandlungen des Reichs- und Landtags, aus denen des Provinziallandtags, die Protokolle der Sitzungen der Handelskammer sowie des Gemeinde- Ausschusses, Fremdenliste, ferner Geschäfts- und Privat- Anzeigcn. Das Unterhaltungsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannigfaltige.
Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der „HananerAnzeiger"feiner starken Verbreitung halber ganz besonders und kostet die lspaltige Zeile nur 10 Pf.
Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.
Nicht gekündigte Abonnenicnts gelten als stillschweigend erneuert.
Neu zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage der Bestellung ab bis Anfang des Quartals unentgeltlich.
___Die Expedition des Hanauer Anzeigers.
Dienst-Nachrichten nur dem Kreise.
Zugelaufen: Am 10. ds. Mts. ein rothbrauner Dachshund mit weißer Brust und 4 weißen Pfoten, m. Geschlechts; Empfangnahme bei Hyronimus Klassert zu Großkrotzenburg.
Gefunden: Ein Arbeitsbuch, ausgestellt auf den Namen Heinrich Betz zu Hanau. Zwei einzelne Handschuhe (linke).
Hanau am 25. März 1889.
Attsschreibett Königlicher Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. M.
B. 5103. — J. 25/89. Ueber den Aufenthalt der Dienstmagd Barbara Wenzel von Aschaffenburg, geb. 12./8. 1868, wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a. M. den 21. März 1889.
H. 5141. — J. 2774/88. Ueber den Aufenthalt des Dienstmädchens Marie Elise Falkner, geboren am 3. November 1863 zu Alsfeld, wird Auskunft begehrt.
C. 2530. — 0. 241/88. Der am 21./ll. 1888 gegen den Spengler Iakob Gasser aus Kleinhollbach erlassene Steckbrief ist erledigt. 5192 B. — 0. 60/89. Ueber den Aufenthalt des Kellners Heinrich Groß von hier, 20 Jahre alt, evangelisch, wird Auskunft begehrt?
5138 B. — O. 348 88. Ueber den Aufenthalt des Ferdinand Gebig, zuletzt hier wohnhaft, wird Auskunft begehrt.
4397 A. — J. 4007/88. Das am 9. Oktober 1888 gegen den Artisten Julius Stein aus Cöln erlassene Ausschreiben wird erneuert.
B. 5198. — N. 140/89. Ueber den Aufenthalt des Kellners Karl Josef Kienhöfer, geb. 31./7. 1863 zu Dewangen, und des Kellners Franz Thoma aus Herzogenweiler wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a. M. den 22. März 1889.
5104 b. — J. 1008/89. Gegen den Schnhmacher Anton Beck, geb. am 5. Juli 1858 zu Worms, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und von der Verhaftung unverzüglich hierher Nachricht zu geben.
Frankfurt a. M. den 22. März 1889.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Tagesschau.
P. Aus den Parlamenten. Berlin, 23. März. Der Reichstag erledigte zunächst ohne jede Debatte den Nachtragsetat mit dem Anleihegesetz und trat dann in die zweite Berathung des Gesetzent
wurfs, betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften, ein. Der Referent Abg. v. Rheinbaben (Reichsp.) betonte in seinem einleitenden Vortrage die große wirthschaftliche Bedeutung des Gesetzentwurfs, und daß die Kommission von dein Bewußtsein durchdrungen gewesen sei, daß eine gedeihliche Entwickelung des Genossenschaftswesens in hohem Maße das öffentliche Interesse beanspruche. Die Kommission hat schließlich das Gesetz im Ganzen einstimmig angenommen. Gleichwohl wurden heute verschiedene Abänderungsanträge eingebracht, namentlich zu dem §. 2, der die verschiedenen Arten von Genossenschaften in Bezug auf ihre Haftbarkeit betrifft. Die Kommission hat hier eine Art eingefügt: „mit unbeschränkter Nachschußpflicht". — Der Kommissionsbeschluß wurde, nachdem der Staats- Sekretair des Reichsjustizamtes v. Oehlschläger erklärt hatte, daß der entscheidende Entschluß zwar dem Bundesrath vorbehalten bleiben müsse, daß er aber persönlich gegen den Kommissionsbeschluß weder vom Rechtsstandpunkte, noch vom Gesichtspunkte der technischen Konstruktion des Gesetzes etwas einzuwenden habe, gegen die Stimmen der Deutschfreisinnigen ange- nommen. Die folgenden §§. 3 bis 7 wurden ebenso wie vorher §. 1 ohne Debatte angenommen. Dagegen führte §. 8 (die Abgrenzung der Wirksamkeit der Genossenschaften betreffend) zu sehr eingehender Debatte. Dabei kam auch gleichzeitig eine von der Kommission einstimmig beschlossene Resolution zur Verhandlung, worin die verbündeten Regierungen ersucht werden, bei der in Aussicht genommenen gesetzgeberischen Regelung zur wirksamen Bekämpfung der Trunksucht auch Maßregeln gegen die Mißbräuche vorzuschlagen, welche der Vertrieb von Spirituosen durch die Konsumvereine mit sich gebracht hat. Der §. 8 wurde schließlich in der Kom- missionsfaffung angenommen. Ueber die Resolution wird erst in der dritten Lesung abgestimmt werden. — Fortsetzung der Berathung Dienstag 11 Uhr.
Das Abgeordnetenhaus erledigte in zweiter Berathung den Gesetzentwurfs betr. die Erweiterung, Vervollständigung und bessere Ausrüstung des Staatseisenbahwrètzes. In der Debatte wurde zunächst die Frage erörtert, ob es sich nicht für die Zukunft empfehle, für die Vorbe- rathung der Eisenbahnangelegenheiten eine besondere Kommission einzusetzen, der auch namentlich der Eisenbahnetat zur Prüfung zu überweisen wäre. Während dieser Vorschlag auf nationalliberaler Seite entschiedene Unterstützung fand, wurde er ebenso nachdrücklich von den Rednern der konservativen und freikonservativen Partei bekämpft, weil man der Meinung war, daß in eine solche Kommission einestheils hauptsächlich Mitglieder aus In? teressentenkreisen hineingewählt werden würden, und anderutheils der Budgetkommission der Ueberblick über den Gesammtetat verloren gehen würde wenn ein so wichtiger Theil, wie der Eisenbahnetat, nicht ihrer Beurtheilung unterliege. Eine kurze Debatte knüpfte sich dann noch an den §. 2 bezüglich der Frage der Vermehrung der Eisenbahnbetriebsmittel, sowie über die Durchführung des Eisenbahngarantiegesetzes bezw. Amortisation der Eisenbahnschuld. Der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten anerkannte, daß der Wagenmangel vielfach Betriebsstörungen im Güterverkehr zur Folge gehabt, daß derselbe aber wesentlich durch die sprungweise Steigerung des Verkehrs veranlaßt worden sei. Durch die jetzt in Aussicht "genommene Vermehrung des Betriebsmaterials werde die Verwaltung hoffentlich in den Stand gesetzt werden, den Bedürfnissen des Verkehrs nach allen Richtungen hin Rechnung zu tragen. Der Gesetzentwurf wurde im klebrigen durchweg unverändert genehmigt. — Nächste Sitzung Dienstag: Dritte Lesung der Eisenbahnvorlage; Gesetz, betr. die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der evangelischen Geistlichen; Gesetz, betr. die Aufhebung der Reliktenbeiträge der Elementarlehrer.
Verkitt, 23. März. In der heutigen stark besuchten Hanptver- sannnlung der deutschen Kolonialgesellschaft unter dem Vorsitze des Fürsten Hohenlohe-Langenburg wies Konsul Vohseu den gegen die deutsch-ostafrikanische Gesellschaft in der Presse gemachten Angriff zurück. Konsul Weber sprach über Witu. , Oberbürgermeister Weber schilderte die Lage in Südwestafrika und sprach die Hoffnung aus, der Reichskanzler werde der deutschen Kolonial- gesellschaft fiir Südwestafrika thatsächlichen Schutz angedeihen lassen, dessen sie für ihre Areiten bedarf. Nach weiteren Referaten über das Emin- Pascha-Unternehmen, über die Unterdrückung des Sklavenhandels rc. schloß der Vorsitzende die Sitzung, welche mit einem Hoch auf den Kaiser eröffnet worden war. . (Fr. N.)
S. M. Kanonenboot „Wolf", Kommandant Kapitänlieutenant