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1 W-r! 95 Pfg.

Für auswärtige vboiinenlcn

Wit dem betreffen« *en P-ftausschtag. z>ir einzelne «um-

mer 10 Psg.

Kugteich ArnLLiches §>rgcm für Stcröt- und Lcrnökveis Kcrrrau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

3Mfeett«nl* »teil:

Die ispaltige Tarmondzeile »1. beten Raum

10 Ptg.

Xie -walt. Betfe

20 Psg.

Die SfbaltigeBeiie

30 Pfg

Nr. 70. Samstag

Abonnements-Kinladung.

Mit dem 1. April 1889 beginnt ein neues Abonnement auf den Hanauer Anzeiger", Mgltich amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanan.

Derselbe bringt täglich die amtlichen Bekanntmachungen für den Stadt- und Landkreis Hanau, hält seinen Leserkreis stets bezügl. der wichtigsten politischen und Tagesereignisse auf dem Lausenden, bietet Cours- und Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Auszüge aus den Verhandlungen des Reichs- und Landtags, ans denen des Provinziallandtags, die Protokolle der Sitzungen der Handelskammer sowie des Gemeinde- Ausschustes, Fremdenliste, ferner Geschäfts- und Privat- Anzeigen. Das .Unterhaltungsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannigfaltige.

Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der HananerAnzeiger"seiner starken Verbreitung halber ganz besonders und kostet die ispaltige Zeile nur 10 Pf.

Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanftalten Bestellungen entgegen.

Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.

Neu zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage der Bestellung ab bis Anfang des Quartals unentgeltlich.

Die Expedition des Hanauer Anzeigers.

Amtliches.

Bekanntmachung, die Beschädigung der Reichs-Telegraphenanlagen betreffend.

Zum Schutz der Reichs-Telegraphenanlagen sind im Strasgesetzbuche für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871 nachstehende Bestimmungen erlassen:

§. 317. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Tele- graphenanstalt vorsätzlich Handlungen begeht, welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder stören, wird mit Gefängniß von Einem Monat bis zu drei Jahren bestraft.

§. 318. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Tele­graphenanstalt fahrlässiger Weise Handlungen begeht, welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder stören, wird mit Gefängniß bis zu Einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark bestraft.

Gleichwohl finb die Reichs-Telegraphenanlagen häufig vorsätzlichen oder fahrlässigen Beschädigungen, namentlich durch Zertrümmerung der Isolatoren mittels L-teinwürfe rc., ausgesetzt.

Derjenige, welcher vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen der Reichs-Telegraphenanlagen so zur Anzeige bringt, daß gegen die Thäter mit Erfolg eingeschritten werden kann, erhält in jedem einzelnen Falle eine Be­lohnung bis zur Höhe von 15 Mark.

Cassel den 6. März 1889.

Der Kaiserliche kommissarische Ober-Postdirektor: _________________________ gez. Zichlke. _____________________ Bekanntmachungen König!. Landrathsomts.

Die diesjährigen Frühjahrs-Kontrol-Versammluugen im Kreise Panait ftnden wie folgt statt:

1. ) In Bischofsheim Kirch- und Schulplatz in der ödintergasse:

Am 1. April 1889, Vormittags 8 Uhr, für den Ort- Fechenheim.

Am 1. April 1889, Vormittags 91/» Uhr, für die Orte: Bergen, Enkheim, Bischofsheim.

Am 1. April 18 8 9, Vormittags 11 Uhr, für die Orte: Dörnigheim, Gronau, Hochstadt, Wachenbucheu, Niederdorfelden, Gronauer- Hof, Dottenfelder Hof.

2) In Windecken am Schloßberg:

Am 2. April 18 8 9, Vormittags 8*/» Uhr, für die Orte: Wmdecken, Kilianstädten und Roßdorf.

den 23. März 1889.

Am 2. April 1889, Vormittags 10 Uhr, für die Orte: Eichen, Erbstadt, Marköbel, Ostheim, Oberdorfelden, Niederissigheim und Baiersröder-Hof.

3) In Langenselbold Kirchplatz:

Am 3. April 1889, Vormittags 9 Uhr, für die Orte: Langenselbold und Hüttengesäß.

Am 3. April 1889, Vormittags 10V, Uhr, für die Orte: Langendiebach, Neuwiedermuß, Ravolzhausen, Rückingen, Oberissigheim, Rüdigheim, Rüdigheimer-Hof.

4) In Hanau Paradeplatz, Zeughaus:

Am 4. April 1889, Vormittags 8 Uhr, für die Orte: Großauheim, Kesselstadt, Pulverfabrik, Philippsruhe und Fasanerie, Wil­helmsbad, Wilhelmsbader Hof und Kinzigheimer-Hos.

Am 4. April 1889, Vormittags 9Vs Uhr, für die Orte: Oberrodenbach, Niederrodenbach, Groß-Krotzenburg, Mittelbuchen, Bruchköbel, Gutsbezirke Wolfgang und Neuhof.

Am 4. April 18 89, Vormittags 11 Uhr, für die Stadt Hanau und zwar die Jahrgänge 1876, 1877, 1878, 1879.

Am 5. April 1889, Vormittags 8 Uhr, für die Stadt Hanau und zwar die Jahrgänge 1880, 1881, 1882, 1883.

Am 5. April 188 9-, Vormittags 9V? Uhr, für die Stadt Hanau und zwar die Jahrgänge 1884, 1885, 1886, 1887, 1888.

Am 5. April 1889, Vormittags 11 Uhr, für sämmtliche Ersatz-Reservisten aller Jahrgänge, sowie die zur Disposition der Ersatz- Behörden entlassenen Mannschaften.

Vorstehendes wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu den diesjährigen Frühjahrs-Kontrol-Versammlungen zu erscheinen haben:

Sämmtliche Reservisten und Ersatz-Reservisten.

Sämmtliche Dispositions-Urlauber, sowie diejenigen, welche wegen vor der Einstellung verübter Vergehen, sowie auf Grund von Reklamation und wegen Dienstunbrauchbarkeit zur Verfügung (Disposition) der Ersatz- Behörden entlassen worden sind.

Sämmtliche Mannschaften der Landwehr I. Aufgebots mit Ausnahme derjenigen, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1877 eingetreten sind.

Außerdem wird bemerkt:

Die Halbinvaliden und Garnisondienstfähigen erscheinen mit ihren Jahres-Klassen.

Diejenigen, welche wegen verbüßter Freiheitsstrafe oder wegen Kontrol- entziehung nachzudienen haben, erscheinen mit den betreffenden jüngeren Jahres-Klassen.

Sämmtliche Militair-Papiere sind mit zur Stelle zu bringen.

Dispensationen von den Kontrol-Versammlungeu können eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche, welche von der betreffenden Orts­behörde beglaubigt sein müssen, spätestens 3 Tage vor der betr. Kontrol- Versammlung dem Bezirks-Feldwebel in Hanau eingereicht werden.

Frankfurt a. M., im März 1889.

Königliches Bezirks-Kommando.

Die Herren Ortsvorstände werden angewiesen, die vorstehende Be- kanntmachung wiederholt in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen und die ihnen durch das Königl. Bezirks-Kommando bereits zugesandten Plakate über die Koutrol-Persammlung an zweckmäßigen, besonders ins Auge fallen- den Stellen anzubringen.

Hanau am 21. März 1889.

Der Königliche Landrath.

M. 855 . In Vertr.: Baabe.

RvstamNmaMmg.

In Gemäßheit des §. 62 der deutschen Währ-Ordnung vom 22. November 1888 wird nachstehend der Geschäftsplxm für das diesjährige Ersatz-Geschäft bekannt gemacht.

Mittwoch den 10. April er.

Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Bergen mit Enk­heim, Bischofsheim, Bruchköbel, Baiersröder Hof Dörnigheim und Dotten­felder Hof.