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Nr. 61 Mittwoch

Bekanntmachungen König!. Landrathsamts.

RvkannNnaestung.

In Gemäßheit des §. 62 der deutschen Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersatz-Geschäft bekannt gemacht.

Mittwoch den 10. April er.

Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Bergen mit Enk­heim, Bischofsheim, Bruchköbel, Baiersröder Hof, Dörnigheim und Dotten­felder Hof.

Donnerstag den 11. April er.

Musterung der Militairpflichtigen, der Gemeinden Erbstadt, Eichen, Fechenheim, Gronau, Gronauer Hof und Großauheim.

Freitag den 12. April er.

Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Großkrotzenburg, Hüttengesäß, Hochstadt, Kesselstadt, Kinzigheimer Hof, Kilianstädten und Langendiebach.

Sonnabend den 13. April er.

Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Langenselbold, Mar­köbel, Mittelbuchen, Neuwiedermus, Niederdorfelden, und Niederissigheim.

Montag den 15. April er.

Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Niederrodenbach, Nenhof, Oberdorfelden, Oberrodenbach, Oberissigheim, Ostheim, Philipps­ruhe, Pulverfabrik, Ravolzhausen, Roßdorf, Rüdigheim, Rüdigheimer Hof, Rückingen, Wachenbuchen, Windecken, Wolfgang, Wilhelmsbad und Wil­helmsbader Hof.

Dienstag den 16. April er.

Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1869 der Stadt Hanau.

Mittwoch den 17. April er.

Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1868 der Stadt Hanau.

Mittwoch den 24. April er.

Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1867 und der älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, von der Stadt Hanau.

Donnerstag den 25. April er.

Loosung und Klassifikation.

Das Ersatz-Geschäft findet im Gasthaus zurMamlnst" in Kesselstadt statt und beginnt Morgens D1^ Uhr.

Die Militärpflichtigen haben jedoch Behufs Verlesens und Rangirens schon um S1^ Uhr pünktlich zu erscheinen.

Gestellnngspflichtig sind:

1) Alle diejenigen Militairpflichtigen, welche im Jahre 1869 geboren sind und im hiesigen Aushebungsbezirke (Stadt- und Landkreis Hanau) ihren Wohnort haben, oder als Haus- und Wirthschafts­beamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter und Dienst­boten sich aufhalten, sofern sie nicht bereits iu den Militairdienft eingetreten oder mit einem Ausstand versehen sind.

2) Alle die im Jahre 1867 und 1868 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt, oder mit einem Ersatz-Reserve- resp. Landsturm- oder Ausmusterungsschein von der Ober-Ersatz-Commission versehen sind.

3) Diejenigen älteren Jahrgänge, welche definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.

Die Loosungsscheine sind mitzubringen und abzuliefern.

Wenn Militairpflichtige, welche nach § 25 der Wehr-Ordnung hier 'tellungspflichtig find, sich noch nicht zur Stammrolle angemeldet haben, werden sie hiermit aufgefordert, dies sofort bei dem betr. Ortsvorstande . thun. Die Ortsvvrstände haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.

Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militair- euste müssen spätestens im Musterungs-Termine erhoben nnd be­findet werden. Können zwei arbeitsfähige Söhne einer Familie

den 1 3. März 1889. nicht gleichzeitig entbehrt werden, so ist der jüngere derselben bis zum Ablaufe seines zweiten Militairpflichtjahres zu reklamireu. Aus­drücklich wird darauf hingewiesen, daß gemäß §. 33 Nr. 1 der Wehr-Ordnung spätere Reklamationen zur Berücksichtigung nur inso­fern gelangen dürfen, als die Veranlassung zu denselben erst nach Beendignng des Musterungs-Geschäfts entstanden ist.

Die Herren Orsvorstände haben bei Aufstellung der Reklamations- nachweisungen darauf zu achten und event, klar zu legen, ob die Bestim­mungen des § 33, 4 der Wehr-Ordnung Anwendung zu finden haben, ferner, daß auch sämmtliche erwerbsfähige Geschwister, welche auf die Beurtheilung der Reklamation von Einfluß sind, bei der Reklamaiions- verhaudlung im Musterungs- resp. Aushebungs-Lokal mit zur Stelle sind. Das Lebensalter der Geschwister des Reklamirten ist in den Berhand- lungen nach Geburtstag und Jahr einzutragen, ebenso ist bei den verhei- ratheten Geschwistern der Tag und das Jahr der Verheirathung anzugeben.

Die erhobenen Reklamationen sind bis zum 15. März er. hierher einzusenden.

Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen zu stellen.

An der am 25. April stattftndenden Loosung Theil zu nehmen bleibt den Militärpflichtigen überlassen.

Die Klassifikation der Reservisten, Landwehrmannschasten und Ersatz­reserve, ausgebildete Landsturmpflichtige des zweiten Aufgebots, sowie der­jenigen Mannschaften, welche bei den Ersatz-Geschäften reklamirt haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatz-Reserve designirt find, findet am 25. April er. statt.

Hierzu haben sich Diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Ansprüche erheben.

Die desfallsigen Gesuche sind vor dem Ersatz-Geschäft bei beit Orts­vorständen anzubringen, letztere haben die Reklamationen bis zum 15. März c. hierher einzusenden.

Die Klassifikations-Anträge sind nach demselben Formular wie die Reklamatiouen zu erörtern.

Vorstehendes haben die Herren Ortsvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, and) die Vorladurg der Mili­tärpflichtigen prompt zu bewirken, unb für rechtzeitige Gestellung derselben vor der Ersatz-Commission Sorge zu tragen, sowie sich int Musterungs­termine persönlich einzufinden.

Die Militairpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und sauberem Hemde ^u erscheinen.

Hanau, deu 20. Februar 1889.

Der Civil-Vorsitzendc des Aushebungs-Bezirks Hanau.

M. 455. J. V.: Baabe.

Nach den gemachten Wahrnehmungen haben die Ortspolizeibehörden es vielfach versäumt, auf Grund der Anzeigen, welche ihnen gemäß §. 7 des Reglements vom 6. September 1853 Seitens der inländischen ÄuS- wanderungs-Unterrehmer nnd Agenten über den beabsichtigten Abschluß vor Transportverträgen zu erstatten sind, in eine sorgfältige Prüfung den Militairverhältuisse der Auswanderungslustigen einzutreten.

Inzwischen sind durch die deutsche Wehrordnung vom 22. November v. I. insbesondere in den §§. 106 (Nummer 3 bis 7), 107108 (Nummer 2 bis 4), 111 (Nummer 12, 14 bis 16, 18) und in der An­lage 3. Abschnitt I'. bezüglich der Kontrole über die Militairverhältuisse der Auswanderer besondere Anordnungen getroffen worden.

Indem ich die Herren Bürgermeister hierauf aufmerksam mache, spreche ich die Erwartung der genauesten Beachtung dieser Bestimniungeu Mls.

Hanau am 5. März 1889.

Der Königliche Landrath

V. 1574___v. Oertzen.__________

LandwirthschaMcher Kreis-Verein Hanau.

Nächste Versammlung Samstag den 16. März, Nachmittags 2 Dr, im Gasthaus zum goldenen Löwen in Hanau.

Tagesordnung:

1) Gemeinsame Beschaffung von Zuchtvieh und Besprechung über die