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Nr. 59. Montag den 11. März 1889.

Bekanntmachungen König!. Landrathsamts.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises fordere ich auf, mit allem Eifer auf Beseitigung der Raupennester in ihren Bezirken hinzuwirken.

Es sind nicht allein die Gemeinde-Obstbaumanlagen zu säubern, sondern es müssen auch die Besitzer der in den Gärten und Fluren stehenden Obftbäume angewiesen werden, daß sie die Säuberung der Obstbäume und Hecken von den Raupennestern vornehmen. Dabei ist denselben bekannt zu geben, daß §. 368,2 des Strafgesetzbuches Jeden, welcher das gebotene Raupen unterläßt, mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit entsprechender Haft bedroht.

Nicht blos die leicht erkennbaren weißen Gespinnste der Nestraupe sind mit den Spitzen der Aeste, woran sie kleben, zu entfernen, sondern auch soviel als möglich die steinharten Ringelraupen-Eier und die Wulste der Schwammraupe aufzusuchen. Letztere finden sich am unteren Theil der Stämme, die Ringe der Ringelraupe aber an jungen Schossen, wo nur ein geübtes Auge sie erkennt.

Etwaige Unterlassungsfälle sind mir anzuzeigen, damit ich Bestrafung eintreten lassen kann.

Hanau am 5. März 1889.

Der Königliche Landrath

V. 1645 v. Oertzen.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises werden hierdurch veranlaßt, die in doppelter Ausfertigung aufzustellenden Klassen fteuer-Zu- nnd Abgangslisten pro n Halbjahr 1888/89 nebst Belägen alsbald und spätestens bis zum 20. d. Mts. an die betreffende Königliche Steuerkasse und die Liste der zu den Klassensteuer­stufen 1 und 2 durch Zugangsstellung neu veranlagten in keine Rolle aufgenommenen Personen in gleicher Frist hierher einzusenden, eventuell Vaeat-Anzeige zu erstatten.

Hanau am 6. März 1889.

Der Königliche Landrath

St. 422 v. Oertze n.

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Ein schwarzer Plüschteppich. Eine silberne Anker-Uhr.

Hanau am 11. März 1889.________________________________

Ausschreiben Königlicher Staatsanwaltschaft zu Franksurt a. M.

A. 3516. J. 3750/88. Das am 13./12. 1888 gegen den Photographen Josef Schneider aus Käferthal erlassene Ausschreiben ist erledigt.

B. 4039. N. 78/89. Ueber den Aufenthalt der Arbeiterin Barbara Mehling, geb. Kuhn, geb. 7,/9. 1828 zu Odenheim, wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a. M. den 6. März 1889.

4134 B. N. 962/88. Das Ausschreiben vom 2. Dez. v. I. gegen den Backsteinmacher Peter Ruppert von Neuengronau wird erneuert.

Frankfurt a. M. den 7. März 1889.

D. 2769. J. 3614/88. Das am 24./10. 1888 gegen den Rei­senden Johann Georg Greß von Hertlingshausen erlassene Ausschreiben wird erneuert.

4173 B. J. 3080/87. Das am 5. März 1888 gegen die Kellnerin Amanda Feder aus Uffenheim erlassene Ausschreiben wird erneuert.

Frankfurt a. M. den 8. März 1889.

A. 3660. L. 18/89. Ueber den Aufenthalt des Wilhelm Christ aus Egelsbach, geb. 18./2. 1873, wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a. M. den 9. März 1889.

Bekanntmachung.

Am 22. Februar d. Js., Nachmittags 2 Uhr, wurde in einer Dung­grube des Hauses große Friedbergerstraße Nr. 32 die Leiche eines neu­geborenen, reisen, lebensfähigen Kindes, männlichen Geschlechts, welches lebend geboren und an Erstickung verstorben ist, aufgefunden. Die Leiche mag 46 Wochen an dem Fundorte gelegen haben.

Um Anzeige wird ersucht, falls über die Mutter des Kindes etwas bekannt sein sollte.

Frankfurt a. M. den 5. März 1889.

Der Polizei-Präsident

P. 1519__________________von Köller. ______________________

Bekanntmachung.

Am Sandfang des Klärbeckens bei Schwanheim sind in der Zeit vom August 1887 bis September 1888 folgende unentwickelte Kindes­leichen (Foetus) aufgefunden worden, deren Mütter bisher unbekannt geblieben find:

Am 9. August 1887: zwei, im Alter von 5 und 3 Monaten, erstere weiblichen, letztere männlichen Geschlechts.

Am 16. August 1887: eine, im Alter von 4 Monaten, männl. Geschlechts. Am 5. März 1888: eine, im Alter von 5 Monaten, männl. Geschlechts. Am 30. April 1888: eine, ca. 6 Monate alt, männlichen Geschlechts. Am 12. Mai 1888: eine, ca. 5 Monate alt, weiblichen Geschlechts. Am 9. Juni 1888: eine, ca. 5 Monate alt, männlichen Geschlechts. Am 24. Juni 1888: eine, ca. 6 Monate alt, weiblichen Geschlechts.

Am 23. August 1888: eine, ca. 5 Monate alt, weiblichen Geschlechts.

Am 27. August 1888: eine, ca. 5 Monate alt, männlichen Geschlechts.

Es ergeht hierdurch das Ersuchen, von allen Umständen, welche zur Ermittelung der Todesursache geeignet sind, hierher Anzeige zu erstatten.

Frankfurt a. M. den 27. Februar 1889.

Der Polizei-Präsident

P. 1520__________________von Köller. ________________________

Tagesschau.

Berlin, 9. März. Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs der Wahl des derzeitigen Präsidenten der Preußischen Central- Bodenkredit-Aktiengesellschaft, Geheimen Ober-Finanz-Raths a. D. Dr.- dorff, zum Präsidenten des Aufsichtsraths der neu errichtetenDeutsch- Asiatischen Bank" die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen geruht.

Berlin, 9. März. DerR. u. St.-A." veröffentlicht folgendes: Am heutigen Tage ist ein Jahr dahingegangen, seit Se. Majestät der Kaiser und König Wilhelm I. nach einem thaten- und ruhmreichen Leben auf immer die Augen schloß. Sein Andenken aber wird nicht vergehen, solange ein Deutscher lebt. Die ehrwürdige Gestalt des Kaiserlichen Kriegs­helden, welcher Deutschland mit dem Schwerte geeinigt und dann durch siebenzehn Friedensjahre, reich an Segen und Gedeihen für Land und Volk, als hochverehrter und allgeliebter Herrscher gewaltet hat, tritt heute wieder lebendig in der Erinnerung vor uns hin.Ich habe keine Zeit müde zu sein", das war des Kaisers letztes Wort, der letzte Wiederhall und Aus­druck dessen, was seines Lebens Seele und Nerv gewesen. In dieser un­ermüdeten Pflicht- und Berufstreue ist er gewandelt Gott zu Ehren, seinem Volke zur Nacheiferung. Das Letztere wird stets eingedenk sein Alles dessen, was es seinem großen Kaiser dankt, und sein edles herrliches Vorbild immer im Herzen tragen. Der Kaiserliche Hof begeht den Trauertag mit einem Gottesdienst im Palais Ihrer Majestät der Kaiserin Augusta. In den Schulen finden zum Andenken an den Hochseligen Kaiser Traueratte statt. Auch viele Vereine und Gesellschaften, voran die Kriegervereine, fei­ern den Gedächtnißtag durch besondere Veranstaltungen. Morgen, Sonn­tag, wird auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers und Königs in allen Garnisonkirchen sowie im hiesigen Dome eine kirchliche Gedächtnißfeier aus Anlaß des ersten Jahrestages des Heimganges Kaiser Wilhelm's !. abge­halten werden.

Berlin, 9. März. Aus Anlaß des heutigen Gedenktages fand im Königlichen Palais, im Fahnenzimmer der Wohnung Sr. Hochseligen Majestät ein Trauergottesdienst statt, welchem Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Augusta mit Ihren Majestäten dem Kaiser und der Kaiserin sowie Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Großherzogin von Baden und den Mitgliedern der Königlichen Familie beiwohnte. Zu demselben waren der Reichskanzler, der General-Feldmarschall Gras Moltke, der Kriegs-Minister und die nächsten Umgebungen, soweit es der beschränkte Naum zuließ, erschienen. Später begab Sich Ihre Majestät mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden nach dem Mausoleum in Charlottenburg.

Berlin, 10. März. Die Kaiserlichen Majestäten folgten gestern Abend einer Einladung Ihrer Majestät der Kaiserin Augusta zum Thee