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Nr. 53.
Montag den 4. März
1889.
Bekanntmachungen König!. Landrathsomls.
Auf Verfügung des Herrn Ministers des Innern habe ich heute die kommissarische Verwaltung der landräthlichen Geschäfte nnd der hiesigen Polizei- Direktion übernommen.
Hanau am 2. März 1889.
von Oertzen,
Landrath.
RvKanntmackung.
In Gemäßheit des §. 62 der deutschen Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 wird nachstehend der Geschüftsplau für das diesjährige Ersatz-Geschäft bekannt gemacht.
Mittwoch den 10. April er.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Bergen mit Enkheim, Bischofsheim, Bruchköbel, Baiersröder Hof, Dörnigheim und Dottenfelder Hof.
Donnerstag den 11. April er.
Èber Militairpflichtigen der Gemeinden Erbstadt, Eichen, a, Gronauer Hof und Großauheim.
Freitag den 12. April er.
der Militairpflichtigen der Gemeinden Großkrotzenburg, 'tabt, Kesselstadt, Kinzigheimer Hof, Kilianstädten und
innabend den 13. April er.
>er Militairpflichtigen der Gemeinden Langenselbold, Marköbel, Mittelbuchen, Neuwiedermus, Niederdorfelden, und Niederissigheim.
Montag den 15. April er.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Niederrodenbach, Neuhofs, Oberdorfelden, Oberrodenbach, Oberissigheim, Ostheim, Philippsruhe, -Pulverfabrik, Ravolzhausen, Roßdorf, Rüdigheim, Rüdigheimer Hof, Rückingen, Wachenbuchen, Windecken, Wolfgang, Wilhelmsbad und Wil- helmsl^ader Hof.
o Dienstag den 16. April er.
Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1869 der Stadt Ham au.
Mittwoch den 17. April er.
* Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1868 der Stadt Hai rau.
Mittwoch den 24. April er.
Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1867 und der âltei reit Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten hab en, von der Stadt Hanau.
Donnerstag den 25. April er.
, ’ Loosung und Klassifikation.
Das Ersatz-Geschäft findet im Gasthaus zur „Mainlust" in K esselstadt statt und beginnt Morgens 9V2 Uhr.
Die Militärpflichtigen haben jedoch Behufs Verlesens und L^angirens schon um S1^ Uhr pünktlich zu erscheinen.
Gestellnngspflichtig sind:
1) Alle diejenigen Militairpflichtigen, welche im Jahre 1869 geboren sind und im hiesigen Aushebungsbezirke (Stadt- und Landkreis Hanau) ihren Wohnort haben, oder als Haus- und Wirthschafts- 1 beamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter und Dienst- / boten sich aufhalten, sofern sie nicht bereits in den Militairdienst eingetreten oder mit einem Ausstand versehen sind.
2) Alle die im Jahre 1867 und 1868 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt, oder mit einem Ersatz-Reserve- resp. Landsturm- oder Ausmusterungsschein von der Ober-Ersatz-Commission versehen sind.
3) Diejenigen älteren Jahrgänge, welche definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.
Die Loosuugsscheine sind mitzubringen und abzuliefern.
Wenn Militairpflichtige, welche nach § 25 der Wehr-Ordnung hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle angemeldet haben, so werden sie hiermit aufgefordert, dies sofort bei dem betr. Ortsvorstande zu thun. Die Ortsvvrstände haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.
Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militair- dienste müssen spätestens im Musterungs-Termine erhoben und begründet werden. Können zwei arbeitsfähige Söhne einer Familie nicht gleichzeitig entbehrt werden, so ist der jüngere derselben bis zum Ablaufe seines zweiten Militairpflichtjahres zu reklamiren. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß gemäß §. 33 Nr. 1 der Wehr-Ordnung spätere Reklamationen zur. Berücksichtigung nur insofern gelangen dürfen, als die Veranlassung zu deuselben erst nach Beendigung des Musterungs-Geschäfts entstanden ist.
Die Herren Orsvorstäude haben bei Aufstellung der Reklamationsnachweisungen darauf zu achten und event, klar zu legen, ob die Bestimmungen des § 33, 4 der Wehr-Ordnung Anwendung zu finden haben, ferner, daß mich sämmtliche erwerbsfähige Geschwister, welche auf die Beurtheilung der Reklamation von Einfluß sind, bei der Reklamationsverhandlung im Musterungs- resp. Aushebungs-Lokal mit zur Stelle sind. Das Lebensalter der Geschwister des Reklamirten ist in den Verhandlungen nach Geburtstag und Jahr einzutragen, ebenso ist bei den verhei- ratheten Geschwistern der Tag und das Jahr der Verheirathung anzngeben.
Die erhobenen Reklamationen sind bis zum 15. März cr. hierher einzusenden.
Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben aus eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen zu stellen.
An der am 25. April stattfindenden Loosung Theil zu nehmen bleibt den Militärpflichtigen überlassen.
Die Klassifikation der Reservisten, Landwehrmannschaften und Ersatzreserve, ausgebildete Landsturmpflichtige des zweiten Aufgebots, sowie derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatz-Geschäften reklamirt haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatz-Reserve designirt siud, findet am 25. April er. statt.
Hierzu haben sich Diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Ansprüche erheben.
Die desfallsigen Gesuche sind vor dem Ersatz-Geschäft bei den Orts- vorständen anzubringen, letztere haben die Reklamationen bis zum 15. März c. hierher einzusenden.
Die Klassifikations-Anträge sind nach demselben Formular wie die Reklamationen zu erörtern.
Vorstehendes haben die Herren Ortsvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die Vorladurg der Militärpflichtigen prompt zu bewirken, und für rechtzeitige Gestellung derselben vor der Ersatz-Commission Sorge zu tragen, sowie sich im Musterungstermine persönlich einzufinden.
Die Militairpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und sauberem Hemde zu erscheinen.
Hanau, den 20. Februar 1889.
Der Civil-Borsitzende des Aushebungs-Bezirks Hanau.
öl. 455.__I. V.: Baabe.
Die^ st-Nachrichten aus bem Kr eise
Gefunden: Ein einzelner Schuh mit Gummizügen. Eine graue neue Knabenhose. Ein kleines Federmesser. Fünf Musterkarten.
Zugelaufen: Ein gelber Doggenhund mit schwarzen Flecken, w. Geschl.; Empfangnahme bei Hofmann zu Kesselstadt, Hochstüdter Landstraße Nr. 5.
Hanau am 4. März 1889. ' ,
Ausschreiben Königlicher Staats anwaltschaft zu Frankfurt a. M.
3629 B. — J. 800/89. Ueber den Aufenthalt des Webers Romanus Hartung aus Zell wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a. M. den "27. Februar 1889.