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Nr. 52

(Samstag den 2. März

1889.

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GkkannlMKchungrn König!. Landrathsomts.

Der Herr Oberpräsident hat mittelst Erlasses vom 6. b. Mts. Nr. 617 anläßlich eines wegen Uebertretung des Verbots der Einführung be­wurzelter Reben von einem Weinbaubezirk in den anderen durch polizei­liches Strafmandat festgesetzten Strafe von nur 3 M. in Erinnerung ge­bracht, daß es Pflicht der Polizeibehörden ist, bei Bestrafung von Ueber- tretungen über das gesetzlich zulässige Strafminimum hinauszugehen.

Unter Bezugnahme auf meine diesbezügliche allgemeine Verfügung vom 12./3. 86 in Nr. 65 des Kreisblatts u. v. 7./1. 87 in Nr. 10 des Kreisblatts mache ich wiederholt daraus aufmerksam, daß in Rücksicht auf die Wichtigkeit des Schutzes der Weinpflanzungen eine strenge Ahndung jeder Uebertretung des §. 4 Abs. 2 des Reichsgesetzes vom 3. Juli 1883 erforderlich ist und in allen Fällen, in welchen das für polizeiliche Straf­festsetzungen gesetzlich offen stehende Stt'itfttMxiMMN nicht ansreichend erscheint, die Verfolgung den zuständigen Königl. Amtsanwaltschaften zu überlassen ist.

Indem ich nochmals die Ueberwachung des Verkehrs mit Reben den Ortspolizeibehörden rc. aufs dringlichste empfehle, erwarte ich genaueste Beachtung vorstehender Hinweise und werde nöthigenfalls mit strengeren Maßnahmen bei vorkommenden Lässigkeiten vorgehen.

Hanau am 26. Februar 1889.

Der Königliche Landrath.

V. 1241 I. V.: L. v. Deines.______________________

Dienst-Nachrichten auc dem Kreise

Verloren: Ein silbernes Armband. Eine silberne Remontoir-Uhr.

Gefunden: Eine Peitsche. Ein kleiner Schlüssel (auf der Post liegen geblieben).

Hanau am 2. März 1889,

Ansschreiben Königlicher Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. M.

R. 3603. N. 148/89. Das am 21. Februar 1889 erlassene Ansschreiben gegen den Fuhrknecht Karl Gutberlet von Fulda ist erledigt.

Frankfurt a. M. den 27. Februar 1889.

2907 A. J. 3510 88. Der am 20. September 1888 erlassene Steckbrief gegen den Ausläufer Karl Otte von hier ist erledigt.

Frankfurt a. M. den 28. Februar 1889.

Der Windthorst'sche Schulantrag.

Zu der Ablehnung des Windthorst'scheu Schulantrages bemerkt die N ational-Z c iluu g": Mit allen Stimmen gegen die des Centrums und der Polen hat das Abgeordnetenhaus den Schulantrag des Centrums verworfen. Innerhalb der konservativen Fraktion war eine motivirte Tages­ordnung geplant, wonach die Ablehnung damit begründet werden sollte, daß eine spezielle Gesetzgebung, welche die Leitung des Religionsunterrichts Seitens der Religionsgefellschaften abgesondert von dem allgemeinen Unter­richtsgesetz zu regeln unternimmt, kein Bedürfniß sei und eine befriedigende Lösung dieser Materie nicht verspreche". Da die anderen nichtklerikalen Parteien ihre Zustimmung aber verweigerten, weil sie die schärfere Form der einfachen Ablehnung vorzogen, so wurde die konservative Tagesordnung nicht Angebracht. Die Ablehnung eines Antrages, selbst mit allen Stimmen gegen die der Urheber desselben, eine so starke Niederlage es für den Augen­blick ist, braucht nicht unter allen Umständen sich für die Dauer als eine solche zu erweisen. Dies betonte sowohl Hr. Windthorst in seiner Ein- lcitungsrede, als auch jeder folgende Redner für den Antrag, um den Ein­druck, welchen die heutige Verhandlung voraussichtlich zum Nachtheil des Centrums im Lande machen wird, nach Möglichkeit abzuschwächen; und man ließ sich selbstverständlich auch den sehr naheliegenden Vergleich mit früheren kirchenpolitischen Anträgen des Centrums nicht entgehen, welche ebenfalls zuerst mit großer Mehrheit verworfen worden, dann aber bei dem kirchenpolitischen Ausgleich zu Ehren kamen. Der Unterschied zwischen damals und jetzt ist aber allzu klar, als daß er irgendwo, auch in der katholischen Bevölkerung, verkannt werden könnte: damals waren thatsäch­liche Beschwerden vorhanden und heute konnte nicht eine einzige angeführt werden, welche zu der Forderung abgesonderter Regelung derLeitung" des Religionsunterrichts vor der allgemeinen Gesetzgebung über die Einrichtung des Volksschulwesens den Anlaß , gegeben hätte- .Sechsj klerikale Jeden wurden heute gehalten, aber nicht ein einziger Fall konnte rorgebtq^

den, in welchem in einer Volksschule der katholische Religionsunterricht unter Verletzung der Lehren der katholischen Kirche wäre ertheilt worden. Die Herren Windthorst und Genossen verlangen ein Nothgesetz denn das wäre die Vorwegnahme der Gesetzgebung über den Antheil der Kirche an der Schule vor der Feststellung desjenigen des Staats und der Ge­meinde, aber sie können nicht die leiseste Spur eines Nothstandes auf­zeigen. Darin ist das tendenziöse, lediglich taktische und agitatorische Wesen des Antrages begründet. Glaubt irgend Jemand, daß der klerikale Sturm­lauf gegen die Falk'sche Gesetzgebung umfassende Unterstützung in der katholischen Bevölkerung gefunden und Erfolg gehabt hätte, wenn derselbe aus lediglich abstrakten Erwägungen heraus gegen einen seit Jahrzehnten bestehenden und zu keinerlei thatsächlichen Beschwerde den Anlaß gebenden Rechtszustande gerichtet worden wäre? Jener Ansturm hatte nicht wegen der Deduktionen des Centrums über das naturgemäße Verhältniß von Staat und Kirche Erfolg, sondern weil im Verlauf der Anwendung der Falk'schen Gesetze wenngleich durch die Schuld der Kirche. eine thatsächliche umfassende Behinderung der katholischen Religionsübung einge­treten war. Keine Spur einer Analogie hierzu ist bei der Ertheilung des katholischen Religionsunterrichts in der preußischen Volksschule vorhanden. Das haben sowohl die Gegner des Antrages aus dem Hause, als der Minister von Goßler nachgewiesen, und das Centrum hatte hierauf nichts zu erwidern. Deshalb wirb die Niederlage, welche dasselbe heute erlitt, sich auf die Dauer als eine solche erweisen, mag der Antrag in späteren Ses­sionen wieder Angebracht werden oder nicht.

Ueber denselben Gegenstand äußert dasDeutsche Tageblatt": Der Antrag Windthorst ist gestern im Abgeordnetenhause in einem Zuge erledigt worden. Entsprach Herr Windthorst mit der Wiedereinbringung des Antrages einer Verpflichtung, die er den Centrumswählern gegenüber eingegangeir war, so dürfte es nach dem Verlaufe der gestrigen Verhandlung fraglich erscheinen, ob der Chef der Centrumspartei noch weiter darauf be­stehen möchte, das Hinüberspielen des Kulturkampfes auf das Gebiet der Schule bei der Wahlagitation allzuweit in den Vordergrund zu stellen. Herr Windthorst meinte zwar, der Umstand, daß der früher von ihm gestellte und wiederholt verworfene Antrag, betreffend die Straffreiheit des Messe­lesens und Sakramentespendens, später doch Gesetz geworden, ermuthige ihn, auch den Schulantrag wiederholt einzubringen. Doch ließen sich gestern alle die Momente vermissen, welche Hrn. Windthorst bei bem wiederholten Stellen seines früheren Antrages auf Straffreiheit des Messelesens und Sakramentespendens ein Recht gaben, zu hoffen, daß er mit der Zeit doch den Erfolg auf seiner Seite haben werde. Die Einigkeit der drei Kartell- parteien in der Ablehnung des Antrages kam so deutlich und so bindend zur Erscheinung, daß auf eine Durchbrechung dieser geschlossenen Phalanx um so weniger zu rechnen ist, je entschiedener auch die freisinnige Partei in diesem Falle Hrn. Wiudthorst die Heeresfolge verweigert. Die schlanke und einmütige Ablehnung des Windthorst'schen Schulantrages in der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wird nach außen hin den nicht zu unterschätzenden Eindruck machen, daß jeder Versuch, den Kulturkampf von Neuem aufleben 31t lassen, von vornherein gerichtet ist. In unserem Vaterlande selbst aber wird der Vorgang das vielberufene Kartell in eine um so befriedigendere Beleuchtung rücken, als durch das ausnahmslos ge­schlossene Vorgehen der Konservativen mit den Freikonservativen und den Nationalliberalen der auf die Verstärkung des inneren Friedens abzielende Zweck des Drei-Parteien-Bundes sich in einem außervrdeutlich wichtigen Falle so glänzend bewährt hat. Hoffentlich entschließt man sich nun auch im Zentrum, sich friedlicheren Tendenzen dauernd zu nähern. Andernfalls könnte man die Erfahrung machen, daß durch das Stellen erfolgloser An­träge auf die Dauer die Wählerschaft nicht zum Ausharren bei der Fahne veranlaßt wird.

Tagesschau.

?. Ans dem Abgeordnetenhanse. Berlin, 28. Febr. Im Abgeordnetenhause kam heute zunächst der Verwaltuugsgesctzentwnrf für die Provinz Posen zur Berathung. Derselbe fand im Ganzen eine wohl­wollende Aufnahme, doch wurde mehrfach der Wunsch laut, daß die Re­gierung mit der Vorlage noch etwas weiter hätte gehen sollen. Dem gegen­über betonte der Herr Minister des Innern, daß wohl Niemand im Ernst daran geglaubt habe, daß schon jetzt der Augenblick für die Einführung der Kreis- uiib Provinzialschulordnung in Posen als gekommen zu erachten sei. Die besonderen nationalpolitischen Verhältnisse, welche die volle Durch-