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Die Ssstalt. Seite 20 Pfg.
Die SspaltlgeNeite
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Nr. 49.
Mittwoch ^en 27. Februar
1889.
Bekanntmachungen König!. Landrathsomts.
Râ ‘ ‘ ig.
In Gemäßheit des §. 62 der deutschen Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersatz-Geschäft bekannt gemacht.
Mittwoch den 10. April er.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Bergen mit Enkheim, Bischofsheim, Bruchköbel, Baiersröder Hof, Dörnigheim und Dottenfelder Hof.
Donnerstag den 11. April er.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Erbftadt, Eichen, Fechenheim, Gronau, Gronauer Hof und Großauheim.
Freitag den 12. April er.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Großkrotzenburg, Hüttengesüß, Hochstadt, Kesselstadt, Kinzigheimer Hof, Kilianstädten und Langendiebach.
Sonnabend den 13. April er.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Langenselbold, Marköbel, Miltelbuchen, Neuwiedermus, Niederdorfelden, und Niederissigheim.
Montag den 15. April er.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Niederrodenbach, Neuhof, Oberdorfelden, Oberrodenbach, Oberissigheim, Ostheim, Philippsruhe, Pulverfabrik, Ravolzhausen, Roßdorf, Rüdigheim, Rüdigheimcr Hof, Rückingen, Wachenbuchen, Windecken, Wolfgang, Wilhelmsbad und Wilhelmsbader Hof.
Dienstag den 16. April er.
Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1869 der Stadt Hanau.
Mittwoch den 17. April er.
Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1868 der Stadt Hanau.
Mittwoch den 24. April er.
Musterung der Militairpflichtigen des Jahrganges 1867 und der älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, von der L-tadt Hanau.
Donnerstag den 25. April er.
Loosung und Klassifikation.
Das Ersatz-Geschäft findet im Gasthaus zur „Mainlust" in Kesselstadt statt und beginnt Morgens D1^ Uhr.
Die Militärpflichtigen haben jedoch Behufs Verlesens und Rangirens schon um 8^2 Uhr pünktlich zu erscheinen.
Gestellnngspslichtig sind:
1) Alle diejenigen Militairpflichtigen, welche im Jahre 1869 geboren sind und im hiesigen Aushebungsbezirke (Stadt- und Landkreis Hanau) ihren Wohnort haben, oder als Haus- und Wirthschaftsbeamte, ~ Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter und Dienstboten sich aufhalten, sofern sie nicht bereits iu den Militairdienst eingetreten oder mit einem Ausstand versehen sind.
2) Alle die im Jahre 1867 und 1868 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt, oder mit einem Ersatz-Reserve- resp. Landsturm- oder Ausmusterungsschein von der Ober-Ersatz-Commission versehen sind.
3) Diejenigen älteren Jahrgänge, welche definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.
Die Loosungsscheine sind mitzubringen und abzuliesern.
Wenn Militairpflichtige, welche nach § 25 der Wehr-Ordnung hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle angemeldet haben, so werden sie hiermit aufgefordert, dies sofort bei dein betv' Ortsvorstande Zu thun. Die Ortsvvrstände haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.
Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militair- dienste müssen spätestens im Musterungs-Termine erhoben und begründet werden. Können zwei arbeitsfähige'Söhne einer Familie
nicht gleichzeitig entbehrt werden, so ist der jüngere derselben bis zum Abläufe seines zweiten Militairpflichkjahres zu reklamiren. Ausdrücklich wird darans hingewiesen, daß gemäß §. 33 Nr. 1 der Wehr-Ordnung spätere Reklamationen zur Berücksichtigung nur insofern gelangen dürfen, als die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des Mnsternngs-Gcschäfts entstanden ist.
Die Herreu Orsvorstände haben bei Aufstellung der Reklamationsnachweisungen darauf zu achten und event, klar zu legen, ob die Bestimmungen des § 33, 4 der Wehr-Ordnung Anwendung zu finden haben, ferner, daß auch sämmtliche erwerbsfähige Geschwister, welche auf die Beurtheilung der Reklamation von Einfluß sind, bei der Reklamationsverhandlung im Musterungs- resp. Aushebungs-Lokal mit zur Stelle sind. Das Lebensalter der Geschwister des Reklamirten ist in den Verhandlungen nach Geburtstag und Jahr einzutragen, ebenso ist bei den verhei- ratheten Geschwistern der Tag und das Jahr der Verheirathung anzugeben.
Die erhobenen Reklamationen sind bis zum 15. März er. hierher einzusenden.
Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen zu stellen.
An der am 25. April stattsindenden Loosung Theil zu nehmen bleibt den Militärpflichtigen überlassen.
Die Klassifikation der Reservisten, Landwehrmannschaften und Ersatzreserve, ausgebildete Landsturmpflichtige des zweiten Aufgebots, sowie derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatz-Geschäften reklamirt haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatz-Reserve designirt sind, findet am 25. April er. statt.
Hierzu haben sich Diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Ansprüche erheben.
Die desfallsigen Gesuche sind vor dem Ersatz-Geschäft bei den Ortsvorständen anzubringen, letztere haben die Reklamationen bis zum 15. März c. hierher einzusenden.
Die Klassifikations-Anträge sind nach demselben Formular wie die Reklamationen zu erörtern.
Vorstehendes haben die Herren Ortsvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die Vorladurg der Militärpflichtigen prompt zu bewirken, und für rechtzeitige Gestellung derselben vor der Ersatz-Commission Sorge zu tragen, sowie sich im Musterungs- termine persönlich einzufinden.
Die Militairpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und sauberem Hemde zu erscheinen.
Hanan, den 20. Februar 1889.
Der Civil-Vorsitzende des Aushebungs-Bezirks Hanau.
M. 455. J. V.: B a ab e.
Dienst-Nachrichten ane dem Kreise
Der Ackermann Friedrich Seng III. in Dörnigheim ist als Wasenmeister daselbst bestätigt worden.
Hanan am 21. Februar 1889.
Boni Main am 22. ds. Mts. zugetrieben: zwei Gänse; Empfangnahme bei dem Fischer Simon Seibel zu Großauheim.
Gesunden: Ein Portemonnaie mit einigen Pfenn. und anderem Inhalt.
Verloren: Eine weiße Elfenbeinbroche.
Hanau am 27. Februar 1889.________________________________
Ausschreibcu Königlicher Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. M.
3397 B. — J. 5019/88. Ueber den Aufenthalt des Taglöhners Christian Nuhn von Schlitz wird Auskunft begehrt.
2933 A. — M. 60/88. Das am 5. Mai 1888 gegen den Schuhmacher August Maier aus Backnang erlassene Ausschreiben ist erledigt.
__Frankfurt a. M. den 25. Februar 1889. ____________________
Nachdem von dem Stadtrathe unter Zustimmung des Gemeinde-Ausschusses auf Grund der § 120 und 142 der Gewerbe-Ordnung die Eröffnung einer gewerblichen Fortbildungsschule beschlossen worden, bringe ich