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Beilage zu Nr. 4-5 des Hanauer Anzeiger.

t Interessengemeinschaft von Grosz- und KleingrunSbesitz.

Bei jeder auch noch so unpassenden Gelegenheit bemühen sich die Freisinnigen einen Gegensatz zwischen Großgrundbesitzern und Bauern zu konstatiren und sich letzteren als besonders wohlmeinende Beschützer und Vertreter ihrer Interessen zu empfehlen. Wir haben dies wiederholt bei der Frage der Getreidezölle wie auch bei der Branntweinsteuerreform erlebt, wo auf der einen Seite behauptet wurde, daß den Großgrundbesitzern ein Geschenk" gemacht werden solle, während auf der audereu Seite daraus eine Bcnachtheiligung der Interessen der Bauern herausgerechnet wurde. Man hat sogar, um das freisinnige Interesse für die Bauern zu bethätigen, einenallgemeinen deutschen Bauernverein" zu gründen versucht, welcher auf der Voraussetzung eines grundsätzlichen Unterschieds zwischen den Interessen von Klein- und Großgrundbesitz beruhte, der aber so zu sagen völlig im Sande verlaufen ist, eben weil jene Voraussetzung grundfalsch war.

Die Beweggründe dieser Haltung und dieses Vorgehens der Frei­sinnigen erklären sich allein aus dem Bedürfniß nach Stimmenfang: ihnen ist es ein Dorn im Ange, daß die große Masse der Kleingrundbesitzer politisch dieselbe Richtschnur befolgt, wie der Großgrundbesitz. Sie ahnen nicht, daß diese Jdeengemcinschaft auf wahrer Interessengemeinschaft beruht. Dazu kommt, daß die dem Fortschritt huldigenden Politiker wie auf so vielen anderen Gebieten so auch in dieser Beziehung sich von längst über­wundenen und veralteten Anschauungen leiten lassen und noch immer in den Vorstellungen befangen sind, welche vor hundert Jahren zu jener großen von Frankreich ausgehenden revolutionären Bewegung führten. Damals war der Großgrundbesitz mit den größten rechtlichen Bevorzugungen aus­gestattet, während der Bauer sich von ihm in Abhängigkeit befand. Die Emanzipation der Bauern hat aber völlige Gleichheit des Rechts und der Besteuerung zwischen ihnen und dem Großgrundbesitz hergestellt, die persön­liche Untcrthanenschaft hat aufgehört, die dinglichen Lasten sind fast voll­ständig abgclöst, jeder Bauer hat das Recht freien Erwerbs und freien Besitzes von Grundeigenthum. Groß- und Kleingrundbesitz bezahlen nach ihrer wirthschaftlichen Leistungsfähigkeit dieselben Steuern, Großgrundbesitzer und Bauern suchen und finden bei demselben Gericht Recht, sie wählen ein jeder in seinem Verbände mit voller Stimmfreiheit zu den Kommunalver­tretungen und völlig gleich ist ihr Stimmrecht bei den Reichstagswahlen, während bei den Landtagswahlen der Census Klasseneintheilungen bedingt, die aber alle Stimmberechtigten, welchen Beruf sie auch haben mögen, in gleicher Weise trifft.

Zu der rechtlichen Gleichstellung zwischen Großgrundbesitzern und Bauern kommt nun aber ein Gesichtspunkt, welcher ihre Interessengemein­schaft völlig außer Zweifel stellt: sie sind ein Stand, sie betreiben beide dasselbe Gewerbe, nämlich das Gewerbe der Landwirthschaft. Die Sonne und der Regen macht keinen Unterschied zwischen dem Acker des großen und dem des kleinen Landwirths; beide säen und ernten, sie haben das gleiche Interesse an der Verwerthung ihrer Produkte, und wenn die Preise für letztere heruntergehen, so leiden die Großgrundbesitzer nicht minder wie die Bauern und umgekehrt. Beide empfinden in gleichem Maße die Dop­pelbesteuerung durch Personal- und Grundsteuern, beide haben dieselben Gegner in den städtischen, industriellen und Handels-Interessen, welche so lange ausschließlich die Gesetzgebung beherrschten. In dieser Beziehung ist zwar schon manches durch die neuere wirthschaftliche Gesetzgebung besser geworden, immerhin sind aber die Einwirkungen der großen industriellen, wirthschaftlichen und Handclscntwickclung dieses Jahrhunderts noch groß genug, um allenthalben dein großen wie dem kleinen Besitzer die Nachtheile fühlbar zu machen, die der landwirthschaftlichen Produktion überhaupt hieraus entstanden sind. Diese Thatsache weist sie von selbst auf eine gemeinsame Vertretung ihrer Interessen hin.

Gleichwohl ist ein Unterschied in der wirthschaftlichen Lage beider nicht zu verkennen. Der Großgrundbesitz vermag sich den feindlichen Ein­wirkungen und den großen Belastungen gegenüber im Ganzen verhältniß- mäßig wohl noch immer etwas besser zu halten, während der Wucher so­wohl wie die gesteigerte Konkurrenz die bäuerlichen Existenzen ruiniren oder zur Auswanderung treiben. Ihre Interessengemeinschaft aber fordert, daß sie in diesem Kampf um's Dasein zusammenhalten und daß der Stärkere dem Schwächeren Schutz und Hilfe gewährt. Ein Verschwinden des Mittelbesitzes würde dem Großgrundbesitz in der landwirthschaftlichen Pro- dnktion Aufgaben zuweisen, die er nicht erfüllen kann, und dies würde nicht nur ihm selbst, sondern dem ganzen Staate zum Unsegen gereichen. Schon die^Gebote des praktischen Christenthums erfordern, daß der Stärkere sich dem Schwächeren nähert und durch seine Hülfe diesen für den Kampf um's Dasein stärkt. Hierdurch wird auch der Großgrundbesitz selbst sich eine starke und kräftige Stütze schaffen, ohne welche er den Stürmen revo­lutionärer Zeiten nicht gewachsen sein würde. Großgrundbesitzer und Bauern sind auf einander angewiesen. Möge diese Erkenntniß ° in der Folgezeit immer mehr zu praktischer Bethätigung der Interessengemeinschaft

führen und Mittel und Wege finden, um durch ein Zusammenfassen der starken und schwachen landwirthschaftlichen Kräfte den Wall zu kräftigen, welcher die gesellschaftliche Ordnung vor Erschütterungen schützt. Nur so wird die Landwirthschaft und werden insbesondere die Bauern ein starkes Bollwerk bleiben, auf dessen allmähliche Abbröckelung und Lockerung die Feinde von Staat und Gesellschaft spekuliern.

Tagesschau.

Zu dem Windthorst'schen Schttlanteage bemerkt derReichsbote" : Es bedarf keiner weiteren Auseinandersetzung, daß der Staat darauf nie eingehen kann, und wenn er das wollte, so würde dadurch die Schule zu einem beständigen Kampfplatze zwischen Kirche und Staat und die Lehrer würden in die Versuchung religiöser Heuchelei geführt. Nichts aber ist ver­derblicher für das religiöse und sittliche Leben, als Heuchelei; vor dieser Giftpflanze muß unsere Volksschule bewahrt bleiben. Auch wir wollen eine ernsthafte Pflege der christlichen Religion; die christliche Weltanschauung muß im Mittelpunkt der Volksschule stehen, das ist nöthig, wenn unser Volk ein christliches bleiben soll. Aber das muß erreicht werden durch freundliches und vertrauensvolles Zusammengehen zwischen Staat und Kirche. Der Staat hat nicht das Recht, einen beliebigen Religionsunterricht erthei­len zu lassen; denn die Religion ist Sache der Kirche, und deshalb muß die Schule und ihr Religionsunterricht einen konfessionellen Charakter tra­gen; als Unterrichtsbücher müssen die Katechismen der Konfessionen ver­wendet und in deren Sinn und Geist muß unterrichtet werden, der Kirche muß auch ein wirksames Aufsichtsrecht über deu Religionsunterricht zu­stehen ; aber alles Hand in Hand mit der Staatsbehörde; es dürfen nicht zwei Seelen in der Schule herrschen ; wir wollen eine einheitliche christliche Volksbildung; der Antrag Windthorst würde gerade durch das Joch, wel­ches er der Schule auflegt, einen inneren Zwiespalt und einen Haß gegen die Kirche in die Schule hineintragen, der bald zu einer völligen Loslösung der Schule von der Kirche führen würde und das wäre das größte Unglück für die Nation.

An Stelle des zitm Kommmrveae des Regiments Gardes du Korps ernannten Oberstlieutenants Freiherrn von Bissing ist der Flügel­adjutant des verstorbenen Kaisers Wilhelm, Oberst Graf v. Wedel, der frühere langjährige Militär-Attachü in Wien, zum dienstthuenden Flügel- adjutanten des Kaisers ernannt worden und hat sich bereits heute bei Sr. Majestät gemeldet und seinen Dienst angetreten. An seine Stelle ist zum Kommandeur der ersten Kavallericbrigade der Oberst des Garde-Kürassier- Regiments, Oberst Freiherr v. Fürstenberg-Borbeck, ernannt und dieser wieder durch den Oberstlieutenant Prinzen zu Salm-Horstmar, Komman­deur des Kürassier-Regiments v. Driesen, ersetzt worden, und dieser hat wieder zum Nachfolger den Major von Usedom der Armee erhalten. Der Major v. Bredow, vom Regiment der Gardes du Korps, ist mit dem Range eines Regimentskommandeurs zu den Ossizieren â la Luiig der Armee versetzt worden.

In Belgien stehen liberale Versammlungen zu Gunsten der allge­meinen Wehrpflicht bevor, an welcher der König festhält. Graf d'Oultre- mont will seinen bezüglichen Antrag bald wieder einbringen. Die klerikale Partei hält allerdings an ihrem Widerstände gegen den Antrag fest. Aber es wurde doch sehr beurerkt, daß bei ihrer Versammlung Anfang dieses Monats Herr Woeste von einem Theile seiner Anhänger nahezu im Stich" gelassen wurde und sich jetzt die Regierung bei einer anderen Gelegenheit, nämlich bei den Lehrcrpensionen, gegen ihn erklärt hat.

Reichsgerichts-Entscheidungen.

Ist ein Theil eines Terrains zur Herstellung einer neuen Anlage enteignet und der Werth des dem Expropriaten verbliebenen Restterrains in Folge der neuen Anlage erhöht worden, und wird sodann dieses Rest­terrain für die gedachte Anlage behufs Ausdehnung derselben enteignet, st kommt, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, ^ 1. Civilsenats, vom 6 Dezember v. I., bei der Bemessung der Entschädignng die bereits vor bei zweiten Enteignung eingetretene Werthserhöhung wohl in Anschlag.

Auszüge aus dem Amtsblatt Königlicher Regierung zu Cassel.

Hintersteinau. Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen di im Grundbuche von Hintersteinau ' ans den Namen des Bauers Joham Heinrich Peter (Johann Georgs Sohn) und Frau, Maria, geb. Min nert, zu Holzmühl im Großherzogthum Hessen eingetragenen, in der Gr markung Hintersteinau belegenen Grundstücke, am 26. April 1889, Vor mittags 10 Uhr, vor dem Königl. Amtsgericht zu Schlüchtern versteiger werden.

Elm. Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die im GrunU buche von Elm auf den Namen der Ehefrau des Schuhmachers Andreas HoA