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Nr. 43
Mittwoch den 20. Februar
188V.
Ausschreiben Königlicher Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. M.
2761 B. — J. 635/89. Ueber den Aufenthalt des Kaufmanns Franz Gölitzer von hier wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a. M. den 14.^Fcbruar 1889.
H. 2950. —- J. 626/89. Ueber den Aufenthalt des Schreiners Iohannes Hugo Fischer aus Schweina, geb. 29./2. 1864, wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a. M. den 16. Februar 1889.
A. 2851. — J. 528/89. Der am 14. Februar 1889 erlassene Steckbrief gegen den Kellner Bernhard Fleischmann von Annelsbach ist erledigt.
Frankfurt a. M. den 18. Februar 1889.
t Die Rechtsprechung in Unfallsachen.
Auf Grund des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 werden die Streitigkeiten zwischen den Berufsgenossenschaften als Trägern der Unfallversicherung und den unfallbeschädigtcn Arbeitern als Versicherten über die Entschädigungsansprüche nicht von den ordentlichen Gerichten, sondern von eigens gebildeten Instanzen entschieden. Gegen die Bescheide der Genossenschaftsorgane, welche den Entschädigungsanspruch zu prüfen und die Entschädigung festzustellen haben, findet Berufung auf schiedsrichterliche Entscheidung statt. Für jede Genossenschaft oder, sofern sie in Sektionen eingetheilt ist, für jede Sektion ist ein Schiedsgericht vorhanden, welches aus einem der Zahl der öffentlichen Beamten entnommenen Vorsitzenden und je zwei von der Genossenschaft bezw. der Sektion und von den Arbeitcrvertrctcrn gewählten Beisitzern besteht. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist eine endgültige in allen Fällen, in denen cs sich um Ersatz der Kosten des Heilverfahrens, um die Dauer einer vorübergehenden Rente und um den Ersatz der Beerdigungskosten handelt. In allen übrigen Fällen, also namentlich bei dauernder Erwerbsunfähigkeit und folgeweise bei Gewährung dauernder Renten, kann Rekurs an das Reichsversicherungsamt eingelegt werden, welches also insoweit nicht nur die oberste Verwaltungsbehörde, sondern auch die oberste richterliche Instanz ist.
Das Reichsvcrsicherungsamt ist am 16. Juli 1886 in seine rechtsprechende Thätigkeit eingetreten. Sehen wir von dem Rest dieses Jahres ab, so waren anhängig geworden 1887: 1065, 1888: 1613 Rekurse. Die Vermehrung hängt zum Theil mit der Ausdehnung der Versicherung durch Gesetze auf Bau-, See- und landwirthschastliche Unfälle zusammen, obgleich auf den beiden letzteren Gebieten eine Rechtsprechung des Amtes noch nicht stattgcfundcn hat; namentlich aber waren in das Jahr 1888 viel mehr unerledigt gebliebene Rekurse aus dem Vorjahre übergegangen als 1887. Relativ d. h. im Verhältniß zu den durch Rekurs anfechtbaren Entscheidungen der Schiedsgerichte sind die Rekurse nicht gestiegen, sondern einigermaßen zurückgegangen. Es waren nämlich von den ergangenen Schiedssprüchen durch Rekurs anfechtbar 1887: 3552, 1888: 5792. Mit den aus den Vorjahren unerledigt übernommenen Rekursen waren zu bearbeiten 1887: 1234, 1888: 2343; hiervon war das Rechtsmittel eingelegt worden von den Versicherten in 923 bezw. 1773 Fällen, also in beiden Jahren annähernd zu 75 pCt. aller Rekurse. In den durch Urtheil erledigten Rekursen, welche 1887 : 359, 1888: 1516 Fälle betrugen, wurde die Entscheidung des Schiedsgerichts puie bestätigt 1887 in 219, 1888 in 1101 Fällen, d. h. die Bestätigungen sind rund von 60 auf 70 pCt. der Urtheile des Amtes gestiegen.
In Folge der erwähnten Ausdehnungen der Versicherung auf See-, Dau- und landwirthschastliche Unfälle hat sich 1888 die Zahl der vom Reichsversicherungsamte ressortirenden Schiedsgerichte außerordentlich vermehrt. Im Jahre 1887 waren 439 Schiedsgerichte vorhanden, 1888 dagegen 1120, und zwar: 433, welche auf Grund des Gesetzes vom 6. Juli 1884 und des Ausdehnungsgesetzes vom 28. Mai 1885 gebildet waren, 86 der Bauunfallversicherung (Ges. vom 11. Juli 1887), 15 der Seeunfallversicherung (Ges. vom 13. Juli 1887) und 586 der landwirth- schaftlichen Ullfallversicherung (Ges. vom 5. Mai 1886).
Entsprechend der erheblich größeren Zahl der entschädigten Unfälle im Jahre 1888 (20 666) und der sich steigernden Häufigkeit der Abänderungsbescheide (auf Grund des §. 65 des Unfallgesetzes), sind 8371 Berufungen (gegen 5941 im Vorjahre) anhängig geworden, von denen
8229 auf die vorher an erster Stelle aufgeführten 433 Schiedsgerichte entfielen.
Es unterliegt keinem Zweifel, daß sich die rechtsprechende Thätigkeit des Amtes und der Schiedsgerichte das Vertrauen der Arbeitgeber wie Arbeiter im hohen Grade erworben hat. Die Befürchtnng, daß mit den Berufungen, die ganz kostenlos sind, Mißbrauch getrieben werden könne, ist, obgleich es an Klagen über frivole Einlegung des Rechtsmittels nicht fehlt, doch im Allgcnieinen nicht eingetroffen. So ist es begreiflich und in hohem Grade erfreulich, daß, wie die Geschäftsberichte der Schiedsgerichtsvorsitzenden bezeugen, sich in den Arbeitskreisen wachsend die Erkenntniß von der Wohlthätigkeit der unfallgesctzlichen Einrichtungen befestigt.________
NR. Die Konzentration der Industrie
in bestimmten engbegrenzten Landstrichen und in den Großstädten und das damit zusammenhängende rasche Anwachsen der Bevölkerung in diesen Zentren auf Kosten-der Bevölkerung anderer, namentlich landwirthschaftlicher Distrikte, ist eine unleugbare Schattenseite unserer gegenwärtigen wirth- schaftlichen Entwickelung. Sie gefährdet das gleichmäßige Fortschreiten aller Theile des Landes und ist auch unter dem sozialen Gesichtspunkte recht bedenklich. Es ist daher natürlich, daß die Aufmerksamkeit des Staates sich mehr und mehr der Frage zuwendet, wie einer übertriebenen Weitercutwickelung nach dieser Richtung wirksam und zweckmäßig vorgebeugt werden kann. Und zwar geschieht dies nicht allein in der Richtung von allgemeinen Maßregeln zum Schutze und zur Förderung der außerhalb jener Centren bestehenden Erwerbszweige, sondern auch in der Richtung besonderer positiver Maßnahnicn. Dahin gehören u. A. alle staatlichen Maßnahmen zur Ansiedelung von Kleinwirthen sowohl in den polnisch redenden Landestheilen, wie in den Hochmooreu. Neuerdings lenkt sich die Aufmerksamkeit insbesondere auf das auch in anderer Hinsicht mehr und mehr in den Vordergrund tretende Gebiet der Wasseiwirthschaft. Die Ueberzeugung gewinnt an Boden, daß in der Gewinnung neuer Wasserkräfte und in der vollen Ausnutzung der vorhandenen Kräfte nicht nur ein wirksames Mittel liegt, die Erträge der Landwirthschaft zu erhöhen und die landwirthschastliche Bevölkerung von dem Zuströmen in die Jndustrieceutrcn abzuhalten, sondern auch die Konkurrenzfähigkeit und damit die Erhaltung zahlreicher kleinerer, im Lande noch bestehender gewerblicher Unternehmungen zu sichern. Deshalb steigt das Interesse an solchen Anlagen und Einrichtungen, welche die Entwickelung und bessere Ausnutzung der in den heimischen Gewässern vorhandenen Kräfte bezwecken. Die Frage, wie insbesondere die Anlegung von Sammelbecken mittelst Thalspcrren behufs Erhaltung und planmäßiger Verwerthung des gejammten Wasserschatzes der dazu geeigneten Flußläufe zu fördern sein möchte, ist Gegenstand eingehender Erwägung der Staatsregierung. Sie wirb voraussichtlich auch noch die Landes-Vertretung beschäftigen. Man kann auch an diesen Vorgängen wieder ersehen, daß die schnell fortschreitende wirthschaftliche Entwickelung immer wieder Fragen von großer Bedeutung und Schwierigkeit aufwirft, daß aber unsere Staatsorgane auch alsbald sich mit deren Lösung befassen und so mit Erfolg bemüht sind, die staatlichen Einrichtungen auf der Höhe des jeweiligen Bedürfnisses zu erhalten.
Tagesschau.
P. Aus dem Heeeenhuuse. Berlin, 18. Februar. Das Herrenhaus erledigte zunächst die Gesetzentwürfe, betreffend die Heranziehung der Fabriken rc. mit Präzipualleistungen für den Wegebau in der Provinz Schlesien, und betreffend die Errichtung eines Amtsgerichts in Herne, durch unveränderte Annahme. Den Hauptgegenstand der Tagesordnung bildete die Spezialberathung des Gesetzentwurfs, betreffend die allgemeine Landesverwaltung und die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Vcrwaltungsgerichtsbehörden in der Provinz Posen. Der Vorschlag der Kommission, an welche der Kommissionsbericht zurückveuvicsen war, geht jetzt dahin, im Artikel V der Vorlage im Sinne des Antrages des Fürsten v. Hatzfeldt Bestimmungen aufzunehmen, wonach namentlich zur Vewaltung der Angelegenheiten des provinzialständischen Verbandes ein Provinzialausschuß gebildet und außerdem zur Wahrnehmung der laufenden Geschäfte ein Landesdirektor gewählt werden soll. Dieser Beschluß der Kommission wurde heute auf allen Seiten des Hauses mit Befriedigung ausgenommen, und da auch der Herr Minister des Innern erklärte, wesentlich bisher nur formale Bedenken gegen diese Vorschläge gehabt zu haben, also keinen