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Nr. 31.
Mittwoch den 6. Februar
1889.
Amtliches.
Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten 8. Verloosung von Kurmärkischen Schuldverschreibungen sind die in der Anlage verzeichneten Nummern*) gezogen worden.
Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. Mai 1889 ab gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen und der nach dem 1. Mai d. Js. fällig werdenden Zinsscheine Reihe XIII Nr. 4 bis 8 nebst Zinsschein-Anweisungen bei der Staatsschulden-Tilgungskaffe, Taubenstraße Nr. 29 hierselbst, zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jeden Monats.
Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs-Hanptkassen und in Frankfurt a/M. bei der Kreiskasse.
Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kassen schon vom 1. April d. Js. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden- Tilgungskaffe zur Prüfung vorzulegen hat unb nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1. Mai 1889 ab bewirkt.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zurückbehalten.
Mit dem 1. Mai 18 89 hört die Verzinsung der ver- lo osten Kur märkischen Schuldverschreibungen auf.
Zugleich werden die in der 7ten Verloosung gezogenen, aus der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Kurmärkischen Schuldverschreibungen wiederholt und mit dem Bemerken aufgernfen, daß die Verzinsung derselben mit dem Kündigungstermin, den 1. November 1888, aufgehört hat.
Die Staatsschulden-Tilgungskaffe kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.
Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen oben gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin am 2. Januar 1889.
Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.
*) Die Nmnmernliste liegt bei dem Landrathsamt und bei den Steuerkassen offen.
Bekanntmachungen König!. Landrathsamis.
Bekanntmachung.
An der Landwirthschaftsschnle zu Weilburg soll auch im Jahre 1889 ein Fortbildungskursus für Elementarlehrer abgehalten werden, und ist hierzu Termin in der Herbstferienzeit (Ende August bis Ende September) in Aussicht genommen.
Die in dem Kursus zu behandelnden Gegenstände sind folgende:
1) Chemie I. Theil (Sauerstoff, Wasserstoff, Kohlenstoss, Stickstoff),
2) Pflanzenproduktionslehre,
3) Zoologie (Anatomie und Physiologie der landwirthschaftlichen Hausthiere),
4) Unterrichtswesen.
Den theilnehmenden Lehrern ans dem Regierungsbezirke Cassel wird ein Zuschuß von 80 Mk. in Aussicht gestellt, sobald die betreffende Gemeinde oder der Lehrer selbst mindestens 35 Mark zuzuschießen bereit ist. Den Gemeinden wird anheimgestellt, sich durch einen von den Lehrern auszustellenden Revers dahin zu sichern, daß der von der Gemeinde subven- tionirte Lehrer den Betrag zurückzuzahlen hat, wenn er innerhalb Jahresfrist nach dem Kursus die betreffende Gemeinde verläßt. Diejenigen Lehrer, welche an dem in Rede stehenden Kursus Theil nehmen wollen, werden aufgefordert, ihre Gesuche bis zum 15. Mai d. I. durch Vermittelung der Königl. Schulvorstände bezw. der Stadtschuldeputationen hierher einzureichen.
Cassel den 14. Januar 1889.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen und Schulsachen:
Mit Bezug aus den vorstehenden Erlaß ergeht an die Gemeinden und Lehrer die Aufforderung, die Theilnahme an dem in Aussicht stehenden Fortbildungskursus zu fördern und mir von dem Ergebniß ihrer Schritte in den nächsten Wochen Mittheilung zu machen. Dabei ist anzugeben, in
welcher Weise für die Vertretung der an dem Kursus Theil nehmenden Lehrer gesorgt werden könnte.
Hanau ant 29. Januar 1889.
Der Königliche Landrath.
V. 472_________I. V.: L. v. Deines, Kreisdeputirter._______________ t Die Lage der Landwirthschaft.
Die Verhandlungen über den Etat des landwirthschaftlichen Ministeriums im Abgeordnetenhause haben von Neuem die Aufmerksamkeit auf die Lage der Landwirthschaft hingelenkt. Wie man sich erinnert, haben seit Wochen freisinnige Blätter aus der gegenwärtigen mäßigen Erhöhung der Getreidepreise Anlaß zu der Forderung einer Erniedrigung oder Abschaffung der Getreidezölle genommen und diese Forderung mit der angeblichen Brodver- theuerung begründet. Im Reichstage haben die Sozialdemokraten sogar einen darauf bezüglichen Antrag eingebracht, dessen Berathung am Donnerstag begonnen, aber vorläufig bis auf Weiteres vertagt wurde. Gerade mit Rücksicht auf diese Agitation war es geboten und dankbar anzuerkennen, daß Herr v. Schorlemer-Alst im Abgeordnetenhause die Gelegenheit ergriff, zu zeigen, was die Getreidezölle der Landwirthschaft genutzt haben und wie verderblich es wäre, sie zu ermäßigen oder aufzuheben. Mit Recht wies er auf die Nothwendigkeit der Erhaltung des Bauernstandes und der weiteren Förderung der landwirthschaftlichen Interessen hin, wenn nicht die Spekulationen der Sozialdemokratie den beabsichtigten Erfolg haben sollen. Er dankte der Reichsregierung, daß sie mit den Getreidezölleu einen schützenden Damm gegen den weiteren Rückgang der Landwirlhschaft errichtet hat, und legte dar, daß es hierdurch wenigstens zu einem Stillstand gekommen sei, wenn auch die Lage der Landwirthschaft noch immer eine sehr ernste und bedenkliche bleibe, ©in Symptom hierfür ist der Rückgang in den Domänenpachten. Verschuldung und Subhastationen sind gewachsen, die Erträge, der Werth des Grundbesitzes und die Rente sind gesunken. Wollte man jetzt jenen schützenden Damm Niederreißen, so würde die Landwirthschaft und insbesondere der Saueruftaub bald völlig zu Grunde gerichtet und somit die kräftige Stütze für den Thron unb Altar zerstört werden.
Es war in der That an der Zeit, gegenüber den freisinnigen Agitationen in Schrift und Wort die Lage und Bedürfnisse der Landwirthschaft, von deren Befriedigung die Interessen von Staat unb Gesellschaft abhängen, in das richtige Licht 31t setzen. Der freisinnige Abgeordnete Rickert versuchte zwar, sich unb seine Partei als die wahren Helfer für die Landwirthschaft zu empfehlen, und während er sonst immer die Getreidezölle als eine Bereicherung der Grundbesitzer auf Kosten des armen Mannes ausgab, suchte er es jetzt als eine Wirkung eben dieser Zölle hinzustellen, daß die Landwirthe die „Geprellten" seien. Aber der landwirthschaftliche Minister Freiherr Lucius von Ballhausen ließ diese Art von Klopsfechterei, welche in sophistischer Weise aus weiß schwarz macht und das Blaue vom Himmel herunter beweist, nicht gelten und fragte nach einem wirklichen Beweise dafür, daß die Wirthschaftspolitik der Regierung, insbesondere die Getreidezölle irgendwo schädigend gewirkt haben. Die freisinnigen Behauptungen, welche überall Schaden erblicken, widerlegte er zugleich durch den Hinweis, daß von einer Brodverthcuerung als Folge und Wirkung der Zölle garnicht die Rede sein könne: denn in den zollfreien Jahren 1870 "bis 1879 kostete die Tonne Weizen im Durchschnitt 221, Roggen 169 M., und im Dezember 1888, wo also im Vergleich zu dem letzten Jahre eine Erhöhung Platz gegriffen hatte, stellten sich die Preise auf 184 bezw. 156 M., also noch erheblich niedriger. Wenn die Preise nach der letzten Ernte gestiegen, so sind hieran nicht die Zölle, sondern der geringe Ausfall der Ernte schuld. Ohne die Zölle würden die Preise jetzt so niedrig sein, daß sie zum vollständigen Ruin der Landwirthschaft führen und es dem Bauern unmöglich machen würden, wieder mit etwas größerer Hoffnung in die Zukunft zu sehen und sich zu halten. Ein treffendes Wort des Freiherrn "von Erffa mag hier noch Platz finden: „Die Freisinnigen würden sich an der Landwirthschaft versündigen, wenn sie jetzt die Aufhebung der Getreidezölle beantragen würden."
Nun, die Sozialdemokraten haben diese „Versündigung" im Reichtage begangen, und die Freisinnigen werden ihnen dabei gewiß Handlangerdienste leisten. Bei den Verhandlungen des Abgeordnetenhauses herrschte darüber vollständige Einigkeit zwischen der Regierung und allen Parteien mit Aus- nahme der Freisinnigen, daß die Getreidezölle eine Nothwendigkeit für die Landwirthschaft waren und noch sind und daß auch noch andere Mittel