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1 Marl 25 Psg. Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffen, den Pojtaufjchlag. Die einzelne iltum- mer io Psg.

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Zugleich Amtliches Gvgcm für Stcröt- und Luuökveis Kcrucru.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 29.

Montag den 4. Februar

1889.

Amtliches.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten 8. Verloosnng von Kurmärkischen Schuldverschreibungen sind die in der Anlage verzeichneten Nummern*) gezogen worden.

Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. Mai 1889 ab gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen und der nach dem 1. Mai d. Js. fällig werdenden Zinsscheine Reihe XIII Nr. 4 bis 8 nebst Zinsschein-Anweisungen bei der Staatsschulden-Tilgungskasse, Taubenstraße Nr. 29 hierselbst, zu erheben.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmit­tags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäfts­lage jeden Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs-Hauptlasten und in Frankfurt a/M. bei der Kreiskasfe.

Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kassen schon vom 1. April d. Js. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden- Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegcn hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1. Mai 1889 ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zu­rückbehalten.

Mit dem 1. Mai 1889 hört die Verzinsung der ver- loosten Kurmärkischen Schuldverschreibungen auf.

Zugleich werden die in der 7ten Verloosnng gezogenen, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Kurmärkischen Schuldverschreibungen wieder­holt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben mit dem Kündigungstermin, den 1. November 1888, aufgehört hat.

Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.

Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen oben gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin am 2. Januar 1889.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulde n.

*) Die Nummernliste liegt bei dem Landrathsamt und bei den Steuerkassen offen.

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Eine 3li m lange eiserne Kette nebst Schloß. Eine wachsledcrne Kinderschürze. Ein Potemonnaie mit einigen Pf. Ein desgl. mit einem goldenen Ring rc. Ein schwarzer wollener Frauenkragen. Ein Köcher.

Zugelaufen: Ein junger weißer Hund m. Geschl. Ein schwärz­licher Pinscher. Ein schwarzer Jagdhund mit braunen Flecken.

Hanau am 4. Februar 1889.

Ausschreiben Königlicher Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. M.

A. 1668. J. 2575/88. Ueber den Aufenthalt des Dienst­knechts Jakob Wilhelm Hofmann, geboren am 17. Juli 1864 zu Rautenbach, wird Auskunft begehrt.

1824 B. J. 2774/88. Ueber den Aufenthalt der Dienstmagd Louise Umminger aus Möckmühl wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a. M. den 31. Januar 1889.

1520 A. J. 3215/88. Der am 20. August 1888 erlassene Steckbrief gegen den Metzger Michael Bauer von Hersbruck wird erneuert.

B. 2046. J. 1811/88. Der am 3./7. 1888 gegen die Dienst­magd Maria Spiel mann aus Rombach erlassene Steckbrief wird erneuert.

Frankfurt a. M. den 1. Februar 1889.

Tagesschau.

Berlin, 2. Febr. Der in dem Abgeordnetenhaus noch heute zur Vertheilung gelangende Gesetzentwurf betreffend die Erhöhung der Kron­dotation schlägt vom 1. April 1889 ab eine Erhöhung der Kronrente um jährlich 3,500,000 M. vor. Das Schloß zu Kiel nebst den zu dem­selben gehörenden Gebäuden und dem eingefriedigten Garten wird der aus­

schließlichen Benutzung des Königs unter Uebernahme der Nnterhaltungslast auf den Kronfideikommißfonds vorbehalten.

Berlin, 2. Februar. Das Mitglied des Reichstages und des preußischen Abgeordnetenhauses, Magdzinski (polnische Fraktion), ist am 1. Februar plötzlich verstorben.

Berlin, 2. Febr. Heute Mittag gegen 4 Uhr entlud sich über Berlin das erste schwere Gewitter mit mehrfachem Blitzen und Donner, während sich gleichzeitig ein schweres Schneetreiben erhob, das den Tag zur Nacht machte, aber schon nach einer Viertelstunde aufhörte.

Der fortschrittliche Wahlverein des zweiten Berliner Reichs­tagswahlkreises hat dieser Tage einen Antrag, sich fortan als deutschfrei­sinnigen Wahlverein zu bezeichnen, fast einstimmig abgelehnt. In der Er­örterung wurde allseitig betont, daß die Berliner freisinuige Bevölkerung nach wie vor auf dem Boden der alten Fortschrittspartei stehe und daß nach dem Verhalten mancher ehemals secessinischer Abgeordneten wie bei dem Sozialistengesetz und der ostafrikanischen Vorlage keinerlei Anlaß vorhanden sei, den Namen des Vereins zu ändern. (K. Z.)

Braunschweig, 2. Febr. Soeben findet in Behneckes Saalbau eine glänzende großartige Feier zum Besten des dem Herzog Friedrich Wil­helm bei Quatrebras zu setzenden Denkmals statt. Der Feier wohnen der Regent mit Gemahlin und Söhnen, der Hofstaat, die Mitglieder des Mi­nisteriums, die Spitzen der Behörden und das Offizierkorps, viele Bürger mit ihren Frauen an. (K. Z.)

Wien, 2. Februar. Die amtliche Wiener Zeitung veröffentlicht das folgende Gutachten, welches auf Grund des protokollarisch aufge- nommenen Sektionsbefundes der Leiche des Kronprinzen abgegeben ist: 1) Der Kronprinz Rudolph ist an Zertrümmerung des Schädels und der vorderen Hirnparthien gestorben. 2) Diese Zertrümmerung veranlaßte ein aus unmittelbarer Nähe gegen die rechte vordere Schläsengegend abgefeuerter Schuß. 3) Der Schuß Ms einem Revolver von mittlerem Kaliber war geeignet, die beschriebene Verletzung zu erzeugen. 4) Das Projektil ist nicht aufgefunden worden, da dasselbe durch die über dem linken Ohr konstatirte Ausschußöffnung ausgetreten war. 5) Es ist zweifellos, daß der Kron­prinz sich selbst den Schuß beigebracht hat und der Tod augenblicklich ein­getreten ist. 6) Die vorzeitige Verwachsung der Pfeil- und Kranznath, die ausfällige Tiefe der Schädelgrube und der sogenanntenfingerfömrgen Eindrücke an der inneren Schädelknochenfläche, deutliche Abflachung der Hirnwindungen, Erweiterung der Hirnkammer sind pathologische Befunde, welche erfahrungsgemäß mit abnormen Geisteszuständen einhergehen, daher zu der Annahme berechtigen, daß die That in einem Zustande der Geistes­verwirrung geschehen ist. Das Gutachten ist gezeichnet von den Pro­fessoren Hofmann, Kundrat, Wiederhofer.

Wien, 2. Februar. Im Laufe des Tages erschienen zahlreiche, allen Ständen angehörige Personen in der kronprinzlichen Kammer, um sich auf dem Kondolenzbogen einzuzeichnen. Ungezählte Kranzspenden, da­runter solche von mehreren Botschaftern, sind eingetroffen. Der Kranz von den Mitarbeitern an dem WerkeOesterreich-Ungarn in Wort und Bild" enthält die Widmung:Dem geliebten, geistigen Führer". Die definitive Bestimmung für die Beisetzungstelle des Sarges erfolgt durch eine besondere Kommission nach dem Leichenbegängniß. Der Kaiser empfing heute Vormittags deu Erzherzog Franz Ferdinand von Este in halbstündiger Audienz. Die Polit. Korrespondenz meldet aus Sofia: Prinzessin Klementine von Koburg reist morgen nach Wien zur Leichenfeier. Die urspünglich beabsichtigte Entsendung Stambulow's, des Generalstabschefs Petrow und einer Ofsizierdeputation unterblieb auf die Mittheilung des bekannten kaiserlichen Wunsches. Die Leichenfeier wird den Familiencharakter wahren.

Wien, 3. Febr., 10 Uhr Vorm. Ausf. 11 Uhr 40 Min. Als Bestätigung der freundschaftlichen Gesinnungen, die Kronprinz Rudolf ;für den Berliner Hof gehegt, wird, nach einem Privattelegramm derPost", heute berichtet, daß er auf der letzten Soiree auf der deutschen Botschaft vor acht Tagen den Prinzen Reuß mit Liebenswürdigkeit überhäufte und denselben beauftragte, dem Kaiser Wilhelm seine herzlichsten Grüße zu melden.

Wien, 3. Febr. Die meisten Morgenblätter drücken ihre Bewun­derung aus über die ergebungsvolle Fassung, mit welcher der Kaiser Franz Joseph den Schicksalsschlag trägt, ohne durch den Schmerz von der ge­wohnten gewissenhaften Erfüllung seiner heiligen Regentenpflichten abgelenkt