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Nr. 23.
Montag den 2h. Januar
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1889.
Amtliches.
Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten 16. Verloosung von Schuldverschreibungen der 4prozentigen Staatsanleihe von 1868 A sind die in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen worden.
Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. Juli 1889 ab gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen und der nach dem 1. Juli k. Js. fällig werdenden Zinsscheine Reihe VI Nr. 4 bis 8 nebst Anweisungen zur Reihe VII bei der Staatsschulden-Tilgungs- kasse Hierselbst, Taubenstraße Nr. 29, zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.
Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs-Hauptkassen und in Frankfurt a/M. bei der Kreiskasse.
Zu diesem Zwecke können die Schuldverschreibilngen nebst Zinsscheinen und Zinsscheinanweisungen einer dieser Kassen schon vom 1. Juni k. Js. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden-Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1. Juli 1889 ab bewirkt.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zurückbehalten.
Mit dem 1. Juli 1889 hört die Verzinsung der ver- loosten Schuldverschreibungen auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Schuldverschreibungen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben mit dem Tage ihrer Kündigung aufgehört hat.
Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.
Formulare zu den Quittungen werden von den obengedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin am 1. Dezember 1888.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Die oben erwähnte Nummernliste liegt im Geschäftslokal des Landrathsamtes und der Steuerkassen offen.
Hanau am 29. Dezember 1888.
Der Königliche Landrath
V. 7863 Gf. Bismarck.
Bekanntmachungen König?. Landrathsamts.
Die Deputation zur Besichtigung der Feuerstätten (Fcucrrechte) in hiesiger Stadt gemäß §. 46 der Feuerordnung vom 22. Februar 1773 besteht zur Zeit aus folgenden Mitgliedern:
1. Maurermeister Georg Wirth,
2. Zimmermcister Jean Wörner,
3. Schornsteinfeger Link.
Der zu 2 Genannte ist für den ansgeschiedenen Zimmermcister Georg Siebert auf Widerruf bestellt und gleichfalls in Pflichten genommen worden.
Die Gebühr für Besichtigung eines Feuerrechts beträgt nach höherer Entscheiduna 1 Mark. Die Erhebung dieser Gebühr von den Hauseigenthümern durch Schutzmannschaft darf nicht geschehen.
Hanau am 28. Januar 1889.
Königliche Polizei-Direktion.
P. 616 ___k. A.: Baabe. __
Attsschreiben Königlicher Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. M.
D. 219. — J. 3250/87. Ueber den Aufenthalt des Knechts Michael Erlenbeck, geboren am 27. April 1858 zu Löfselsterz, wird Auskunft begehrt.
1402 B. — N. 1283/88. Ueber den Aufenthalt des Arbeiters Karl August Curth von Oschatz wird Auskunft begehrt.
D. 1083. — M. 17/89. Das am 21/1. 1889 gegen die Maria Heß, geb. Klein, aus Offenbach a/M. erlassene Ausschreiben ist erledigt.
Frankfurt a. M. den 25. Januar 1889.
0 1473 — J 5165/88. Gegen den Korbmacher Albert Kirchner, geboren am 10. Februar 1862 zu Oberhammer, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Sachbeschädigung verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und von der Verhaftung unverzüglich Nachricht zu geben.
Frankfnrt a. M., den 25. Januar 1889.
Königliche Staatsanwaltschaft.
A. 1426. — J. 114/89. Gegen den Kellner Jakob Gies von Mörfelden, geb. 12./7. 1843, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und von der Verhaftung Nachricht zu geben.
Frankfurt a. M. den 26. Januar 1889,
.Königliche Staatsanwaltschast.
1369 4. —L. 9/89. Gegen den Bäcker Christoph Jakob Schnei- d e r aus Rendel, geboren am 11. November 1851, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Betrugs t. w. R. verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und von der Verhaftung unverzüglich hierher Nachricht zu geben.
Frankfurt a. M. den 25. Januar 1889.
_______________________Königliche Staatsanwaltschaft.______________________
Tagesschart.
Berlin, 27. Jan. Der „R. u. St.-A." bringt in einer Extraausgabe den von Sr. Majestät dem Kaiser und König erlassenen Tagesbefehl, betr. die Ueberführung der Fahnen, welchen wir morgen in seinem Wortlaut veröffentlichen werden.
Berlin, 27. Januar. Die Gratulation in der kaiserlichen Familie vollzog sich heute Vormittag um 9 Uhr in dem Pfeilersaale des Schlosses. Auf zwei mit grünem Epheu umrankten und Blumen reich geschmückten Tischen lagen die Geburtstagsgeschenke für Se. Majestät den Kaiser. Hinter den Tischen stand ein lebensgroßes Bildniß Ihrer Majestät der Kaiserin. An Geschenken bemerkte man ein Gewehr, verschiedene Schaaleu und viele kleinere Sachen. Kur; uach 9 Uhr that sich die Flügelthür auf und herein marschirten in festem, strammen Parademarsch der Kronprinz, sowie seine beiden älteren Brüder; alle drei waren feldmarschmäßig in die Uniform der 2. Kompagnie des 1. Garderegiments ;. F. mit Helm und Haarbusch gekleidet. Nachdem die militärischen Meldungen von Statten gegangen, marschirten die kleinen Soldaten wieder ab, um gleich darauf mit Blumenstrüußchen jubelnd wieder -nrückzuwmmen. Diesmal hatte sich auch der vierte Prinz in weißem Kleidchen angeschloßen. — Der erste Gratulant am Königlichen Schloß war heute früh ein Postillon, welcher auf seiner gelben Postkutsche um V26 Uhr über den Schloßplatz fuhr. Vor den Zimmern Ihrer Majestäten hielt er plötzlich an, nahm sein Posthorn zur Hand unb gleich darauf drangen schmetternd die Weisen des alten Liedes: „Schier dreißig Jahre bist Du alt" zu den Kaiserlichen Gemächern empor. Die hellen, reinen Töne lockten sämmtliche Passanten der Umgegenb vor das Schloß und, als es sich hinter den Vorhängen oben zu bewegen schien, da erscholl ein brausendes Hurrah empor. (Post.)
Berlin, 26. Jan. Windthorst brachte beim Reichstage einen Antrag ein, wonach durch einen Zusatz zum Reichsgesetze über die Rechtsverhältnisse in den deutschen Schutzgebieten die Bestimmung der Kongoakte über die Gewährleistung der Gewissensfreiheit und religiösen Duldung für die eingeborenen Landesangehörigen und die Fremden, sowie freier öffentlicher Ausübung aller Kulte auf alle deutschen Schutzgebiete Anwendung finden soll.
Berlin, 26. Jan. Der Student Eichler wurde wegen Tödtuug des Studenten Bluhm im Duell zu zweijähriger Festungshaft verurtheilt.
Bei der am 25. d. Mts. im 7. Breslauer Wahlbezirk < Stadt Breslau, West) stattgefundenen engeren Reichstags-Ersatzwahl sind 18 186 Stimmen abgegeben worden, von denen Schneidermeister Kühn in Langeu- bielau (Sozialdemokrat) 9949, unb Stadtrichter a. D. Friedländer in Breslau sdeutschfreisinng) 8237 Stimmen erhalten haben. Ersterer ist somit zum Mitglied des Reichstages gewühlt worden.
Die „Köln. Ztg." schreibt: Der Standard hat den guten Geschmack, in einem Artikel zur Feier des Kaisersgeburtstages den deutschen