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Freitag den 25. Januar

Nr. 21.

Amtliches.

Bekanntm achungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Die vom Gr. Bezirksamt Offenburg unterm 9ten d. M. vorläufig erlassene Beschlagnahme der Flugschrift:Wähler! Mitbürger!" beginnend mit den Worten:Vor die Entscheidung gestellt" und endigend mit den Worten:Das Arbeiter-Wahlcomitâ", wird hiermit bestätigt, und es wird demgemäß dieses Flugblatt auf Grund der §§. 11 und 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten.

Freiburg den 12. Januar 1889.

Der Großherzogliche Landeskommissär für die Kreise Lörrach, Freiburg und Offenburg. Siegel.

Das kürzlich in Pößneck verbreitete Flugblatt ohne Angabe eines Druckers oder Versasfers:Die Fliegen und die Spinnen", be­ginnend mit den Worten:Ihr kennt es Alle", und schließend mit den Worten:So lernt denn, zu wollen!", wird hierdurch auf Grund des §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten.

Meiningen den 16. Januar 1889.

Herzogliches Staats-Ministerium, Abth. des Innern. __________________________________H e i m.

Bekanntmachungen Königs. Landrathsamis.

Bekanntmachung.

Gemäß §. 23 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 Amtsblatt No. 46, S. 269 sowie der Instruktion vom 16. Mai 1876, die Führung der Stammrolle betreffend (Amtsblatt S. 109), haben die Herren Orts- und Gutsvorständ« unverzüglich nachstehende Bekanntmachung viermal zu erlassen.

Alle Militärpflichtige vom Jahrgang 1869 und ältere, welchen eine endgültige Entscheidung von den Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, haben sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. I. bei dem Orts- bezw. Gutsvorstande, bei Meidung der im Gesetze angedrohten Strafen und Nachtheile, zur Rekrutirungs-Stammrolle zu melden.

Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Ver­hältnissen stehende Militärpflichtige, sowie ferner Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten haben sich an demjenigen Orte zur Stammrolle zu melden, woselbst sie in Lehre oder Arbeit stehen, bezw. wo sich die Lehr­anstalt befindet.

_ Die in das militärpflichtige Alter tretenden, zum einjährig-freiwilligen Dienste Berechtigten haben, insofern sie nicht bereits in den aktiven Dienst eingetreten sind, unter Vorlage des Berechtigungsscheines beim Unterzeich­neten ihre Zurückstellung mündlich oder schriftlich zu beantragen.

_ Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche einen dauernden Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabriksherren die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Meidung der im Gesetze angedrohten Strafe.

Jeden angemeldeten Militärpflichtigen resp, deren Anmelder haben die Herren Orts- bezw. Gutsvorstände auf die Bestimmung der pos. 8 des §. 23 der Ersatz-Ordnung ausdrücklich aufmerksam zu macken.

Diese lautet:

Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle, sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.

In der Stammrolle sind nicht blos die angemeldeten Militärpflich­tigen einzutragen, sondern auch alle sich im Orte aufhaltenden Militär- Pflichtige zu ermitteln.

In Betreff der Anlegung und Führung der Rekrutirungs-Stamm-

-1889.

rollen werden die Herren Orts- und Gutsvorstände auf die Eingangs beregte Instruktion besonders aufmerksam gemacht.

Die Stammrollen der Jahrgänge 1866, 1867, 1868 und 1869 nebst Belägen sind bis zum 15. Februar d. J. einzureichen.

Hanau am 2. Januar 1889.

Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission des Aushebungs-Bezirks Hanau:

M. 1 Gf. Bismarck.

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Zugelaufen: Ein gelber Spitz m. Geschl.

Hanau am 25. Januar 1889.

Ausschreibet» Königlicher Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. M.

1377 B. N. 1408/87. Das am 16. Januar 1888 gegen den Fuhrknecht Heinrich Stauf aus Stöcken erlassene Ausschreiben wird erneuert.

A. 1211. J. 3339/88. Das am 8. September 1888 erlassene Ausschreiben gegen den Knecht Domian Tri sch le r von Mittelkalbach wird erneuert.

Frankfurt a. M. den 22. Januar 1889.

1254 A. J. 2808 88. Das am 17. August 1888 erlassene Ausschreiben gegen den Schreiner Robert Naß von Friesenheim wirb erneuert.

D. 738. J. 4748/88. Ueber den Aufenthalt der Elisabetha Tägner, oder Täschner, geb. Oldendorf, von Wersau, 55 Jahre alt, wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a. M. den 23. Januar 1889.

Tagesschau.

P. Aus den Parlamenten. Berlin, 24. Januar. Der Reichstag trat heute in die Berathung des Etats der Zölle und Verbrauchs­steuern ein. Bei Titel Zölle (270,800,000 Mark) erklärte auf Anfrage aus dem Haufe der Staatssekretär des Reichsschatzamts Frhr. v. Maltzahn, daß der Bundesrath die Anträge auf Aufhebung des Identitätsnachweises zur Zeit abgclchnt habe, weil die Interessen des Reichs in dieser Frage nicht einheitlich seien und die Folgen der Aushebung sich nicht übersehen ließen. Ebenso erklärte er, daß der Bundesrath beschlossen habe, die Pe- troleumfässer von der Verzollung nicht auszuschließen, und daß er die Ein­führung eines Reichstarisamtes bei der verfassungsmäßig rechtlich garan- tirten Selbstständigkeit der Zollverwaltung der Einzelstaateu nicht gerecht­fertigt halte. Nachdem der TitelZölle" bewilligt war, knüpfte sich eine lange Diskussion an den Titel 2, Tabaksteuer (etwas über 10 Millionen Mark). Es sind zahlreiche Petitionen von deutschen Tabakbaueru einge­gangen. Das Resultat der längeren Debatte war die Annahme folgender von der Budgetkonimission beantragten Resolution:Die verbündeten Re­gierungen zu ersuchen, den mehrfach hervorgetretenen Klagen und Wünschen von inländischen Tabakbaueru gegenüber in eine Prüfung der Frage einzu­treten, in wieweit eine Erleichterung der Formen der Veranlagung und Erhebung der Tabaksteuer, sowie der Steuersätze für Tabak sich empfiehlt, und das Ergebniß der Untersuchung dem Reichstage baldthunlichst vorzu­legen." Der Titel selbst mürbe genehmigt und die vorliegenden Petitonen durch diese Beschlüsse für erledigt erklärt. Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr (Ostafrikanische Vorlage).

Das Abgeordnetenhaus erledigte heute zunächst in erster Berathung die Gesetzentwürfe, betreffend die Uebertragung polizeilicher Befugnisse in den Kreisen Teltow und Niederbarnim sowie im Stadtkreise Charlottenburg an den Polizeipräsidenten zu Berlin, und betreffend die Kosten Königiicher Polizeivervaltungen in Stadtgemeinden, die nach einiger Debatte, an welcher sich bezüglich des zweiten Gegenstandes mich der Minister des Innern Herr­furth betheiligtc, an eine besondere Kommission von 21 Mitgliedern ver­wiesen wurden. Der Gesetzentwurf, betreffend Abänderung mehrerer Be­stimmungen der Gesetzgebung über die Stempelsteuer, wurde, nachdem der Finanzminister Dr. v. Scholz sich entschieden gegen jede Heranziehung des Jmmobilienkaufstempels in den vorliegenden Gesetzentwurf erklärt, einer be­sonderen Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen. Zu einer längeren Berathung führte dann schließlich noch der Gesetzentwnrf, betreffend Ab-