Einzelbild herunterladen
 

Abonnements, Preis:

Jährlich 9 Mari. Halbj.E. 50$ fg. Pierteljährlich

S Marl 25 Psg. Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffen- ben Postausschlag. Lie einzelne Num­mer 10 Psg.

mmncr Amewr.

Zugteich Arnittches Gvgcrrr für StcröL- unö Lcrnökapeis ^cmau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Friertage, mit belletristischer Vellage.

SeferttenB« Preis:

Die ispaltige Garmondzeile »d. deren Raum

10 Psg.

Die Sspalt. Zeile 20 Psg.

DieSsPaltigeZcile 30 Psg

Nr. 18.

Dienstag den 22. Januar

1889.

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

Bekanntmachung.

Gemäß §. 23 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 Amtsblatt No. 46, S. 269 sowie der JnstruktionJwm 16. Mai 1876, die Führung der Stammrolle betreffend (Amtsblatt S. 109), haben die Herren Orts- und Gutsvorstände unverzüglich nachstehende Bekanntmachung viermal zu erlassen.

Alle Militärpflichtige vom Jahrgang 1869 und ältere, welchen eine endgültige Entscheidung von den Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, haben sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei dem Orts- bezw. Gutsvorstande, bei Meidung der im Gesetze angedrohten Strafen und Nachtheile, zur Rekrutirungs-Stammrolle zu melden.

Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Ver­hältnissen stehende Militärpflichtige, sowie ferner Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten haben sich an demjenigen Orte zur Stammrolle zu melden, woselbst sie in Lehre oder Arbeit stehen, bezw. wo sich die Lehr­anstalt beftndet.

Die in das militärpflichtige Alter tretenden, zum einjährig-freiwilligen Dienste Berechtigten haben, insofern sie nicht bereits in den aktiven Dienst eingetreten sind, unter Vorlage des Berechtigungsscheines beim Unterzeich­neten ihre Zurückstellung mündlich oder schriftlich zu beantragen.

Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche einen dauernden Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabriksherren die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Meldung der im Gesetze angedrohten Strafe.

Jeden angemeldeten Militärpflichtigen resp, deren Anmelder haben die Herren Orts- bezw. Gutsvorstände auf die Bestimmung der pos. 8 des §. 23 der Ersatz-Ordnung ausdrücklich aufmerksam zu machen.

Diese lautet:

Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle, sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.

In der Stammrolle sind nicht blos die angemeldeten Militärpflich­tigen einzutragen, sondern auch alle sich im Orte aufhaltenden Militär­pflichtige zu ermitteln.

In Betreff der Anlegung und Führung der Rekrutirungs-Stamm- rollen werden die Herren Orts- und Gutsvorstände auf die Eingangs * deregte Instruktion besonders aufmerksam gemacht.

Die Stammrollen der Jahrgänge 1866, 1867, 1868 und 1869 nebst Belägen sind bis zum 15. Februar d. I. einzureichcu.

Hanau am 2. Januar 1889.

Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission des Aushebungs-Bezirks Hanau:

M, 1___________________Gf. Bismarck. _______________________

Veranlaßt durch eine höhere Verfügung werden die Herren Ortsvor­stände darauf aufmerksam gemacht, daß nach §. 56 zu c. der Gewerbe­ordnung vom 1. Juli 1883 Wandergcwcrbescheine zum Feilbieten von I Waaren im Umherziehen in der Art, daß dieselben versteigert oder im Wege des Glücksspiels oder der Ausspielung abgesetzt werden, nicht ausgestellt werden dürfen. Wenn Ausnahmen von dem in dem genannten §. ausge­sprochenen Verbote zugelassen werden sollen, so kann die erforderliche, für den Regierungsbezirk gültige, besondere Erlaubniß nur von dem Herrn Regierungs-Präsidenten ertheilt werden.

Umhcrziehendeu Gewerbetreibenden, welche nicht im Besitze einer der­artigen Erlaubniß sind, darf eine solche von der Ort spolize ib eh örde nicht ertheilt werden.

Hanau am 10. Januar 1889.

Der Königliche Landrath

St. 33 Gf. Bismarck.

Ausschreiberr Königlicher Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. M.

1083 B. J. 4178/88. Das Ausschreiben vom 8. d. Mts. gegen den Juwelier Karl Gottlieb Specht von Cassel ist erledigt.

679 D. L. 48/88. Ueber den Aufenthalt des Barbiers Peter Heiß von Eichstädt wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a. M. den 17. Januar 1889.

969 A. J. 2788/88. Das Ausschreiben vom 14. Aug. v. I. gegen den Bäcker Friedr. Müller von Heidesheim wird erneuert.

1172 B. J. 176/89. Ueber den Aufenthalt des Spenglers, jetzt ödausburschen Ferdinand Erbe aus Weilburg wird Auskunft begehrt, 713 \. J. 3913/88. Das am 13. Oktober 1888 erlassene Ausschreiben gegen den Schlosser Johann Heinrich Rahn von Darmstadt wird erneuert.

B. 674. N. 1215'88. Ueber den Aufenthalt des Küfers Peter Schwarz aus Frankenthal wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a. M. den 18. Januar 1889.

807 1). J. 4014/88. Ueber den Aufenthalt der Näherin Ba­bette Holler aus Burglengfeld, geb. am 31./3. 1858, wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a. M. den 19. Januar 1889.

Tagesschau.

P. Aus dem Reichstage. Berlin, 21. Januar. Der Reichstag erledigte heute zunächst die einmaligen Ausgaben des außerordent­lichen Etats im Reichsamt des Innern. Die Position für Errichtung eines Reichstagsgebäudes (8. Rate) wurde debattelos bewilligt. Eine längere Debatte knüpfte sich dagegen an die PositionZur Herstellung des Nord- ostscckanals", die an sich zwar von keiner Seite bemängelt wurde, die aber nach verschiedenen Richtungen hin den Gegenstand eingehender Erörterungen bildete. Der Staatssekretär des Innern von Boetticher wies nach, daß die von der Kanalbaukommission getroffene Einrichtung der Unterkunft und der Verpflegung der Arbeiter in Baracken im eigenen Interesse der Arbeiter erfolgt sei, und daß auch die Lage der Arbeiter eine solche sei, daß Grund zur Unzufriedenheit nicht vorhanden sei. Von anderer Seite wurde kon- statirt, daß auch die Bewohner der Provinz Schleswig-Holstein mit den Einrichtungen der Kanalbaukommission durchaus einverstauden seien. Im Etat der Justizverwaltung wurdeZur Errichtung des Dienstgebäudes des Reichsgerichts (3. Rate)" 450 OOÖ M. debattelos bewilligt. Im Etat der Verwaltung des Reichsheeres wurde die an die Budgetkommission zur nochmaligen Prüfung zurückverwiesene Position (Kaserne für 3 Eskadrons Kavallerie in Darmstadt, zweite Rate, erste Baurate 500 000 Mark) nach längerer Diskussion, trotz des wiederholten Eintretens des Herrn Kriegs­ministers für die Forderung, nach dem Autrage der Budgetkommission mit schwacher Majorität gestrichen. Das Extraordinarium des Etats des Reichsschatzamts wurde debattelos genehmigt. Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr (Arbeiterschutzanträge).

Berlin, 21. Jan. Kaiser Wilhelm fuhr heute Nachmittag allein beim Reichskanzler vor und stattete demselben einen halbstündigen Besuch ab; Nachmittags 51/» Uhr empfing der Kaiser das Präsidium des Herren­hauses, hierauf dasjenige des Abgeordnetenhauses, welche beide auch von der Kaiserin empfangen und hierauf zur königlichen Tafel gezogen wurden.

Berlin, 21. Jan. Sicherem Vernehmen nach hat Kaiser Wilhelm eine Einladung des russischen Botschafters am hiesigen Hofe, General Gra­fen Paul Schuwalow, zum Mittagessen auf den 4. Februar angenommen. Graf Schuwalow ist somit der erste Botschafter, dem der Kaiser die Ehre einer solchen Auszeichnung erweist.

Berlin, 21. Januar. DieNordd. Allg. Ztg." meldet: Dem Reichskanzler gingen am 18. Januar, dem Gedächtnißtage der Wicderauf- richtung des deutschen Reiches, von verschiedenen Seiten patriotische Kund­gebungen zu, darunter ein Telegramm, worin die zur Feier jenes Tages im Krpstallpalast versammelten Professoren und Studenten Leipzigs dem Mitbegründer der deutschen Einheit, dein treuen Deutschen in deutscher Treue ihre Grüße darbringen. Dem Reichskanzler ging ferner ein Telegramm aus München zu, worin demselben für Anordnungen zum Loskauf der Missionäre in Ostafrika der tiefempfundene Dank itnb Segenswunsch