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Nr. 12.
Dienstag den 15. Januar
1889.
Bekanntmachungen König!. Landrathsamts.
Bekanntmachung.
Gemäß §. 23 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 — Amtsblatt No. 46, S. 269 — sowie der Instruktion vom 16. Mai 1876, die Führung der Stammrolle betreffend (Amtsblatt S. 109), haben die Herren Orts- und Gutsvorstände unverzüglich nachstehende Bekanntmachung viermal zu erlassen.
Alle Militärpflichtige vom Jahrgang 1869 und ältere, welchen eine endgültige Entscheidung von den Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, haben sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei dem Orts- bezw. Gutsvorstande, bei Meidung der im Gesetze angedrohten Strafen und Nachtheile, zur Rekrutirungs-Stammrolle zu melden.
Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Ver- hältnissen stehende Militärpflichtige, sowie ferner Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten haben sich an demjenigen Orte zur Stammrolle zu melden, woselbst sie in Lehre oder Arbeit stehen, bezw. wo sich die Lehranstalt befindet.
Die in das militärpflichtige Alter tretenden, zum einjährig-freiwilligen Dienste Berechtigten haben, insofern sie nicht bereits in den aktiven Dienst eingetreten sind, unter Vorlage des Berechtigungsscheines beim Unterzeichneten ihre Zurückstellung mündlich oder schriftlich zu beantragen.
Für solche Militärpstichtige, welche ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche einen dauernden Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabriksherren die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Meidung der im Gesetze angedrohten Strafe.
Jeden angemeldeten Militärpflichtigen resp, deren Anmelder haben die Herren Orts- bezw. Gutsvorstände auf die Bestimmung der pos. 8 des §. 23 der Ersatz-Ordnung ausdrücklich aufmerksam zu machen.
Diese lautet:
Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Lause eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle, sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunst an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.
In der Stammrolle sind nicht blos die angemeldeten Militärpflichtigen einzutragen, sondern auch alle sich im Orte aufhaltenden Militärpflichtige zu ermitteln.
In Betreff der Anlegung und Führung der Rekrutirungs-Stamm- rollen werden die Herren Orts- und Gutsvorstände auf die Eingangs beregte Instruktion besonders aufmerksam gemacht.
Die Stammrollen der Jahrgänge 1866, 1867, 1868 und 1869 nebst Belägen sind bis zum 15. Februar d. I. einzureichen.
Hanau am 2. Januar 1889.
Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Kommissiou
des Aushebungs-Bezirks Hanau:
M. 1 Gf. Bismarck.
Die Lieferung der Fourage für das Etatsjahr 1889/90 für die in Hanau, Bruchköbel und Dörnigheim stationirten Gendarmeriepferde soll Dienstag den 22. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, auf dem land- räthlichen Büreau verdungen werden.
Reflektanten werden zur Abgabe des mündlichen Gebots hierzu eingeladen.
Hanau am 14. Januar 1889.
Der Königliche Landrath
M. 110 Gf. Bismarck.
Tierst-Nvchrichtcn aus dew Kreise.
Vertauscht: Am 12. ds. Mts. Nachmittags auf dem Teiche ein Winterrock; derselbe kann Bangertstr. 13 umgetauscht werden.
Gefunden: Eine Bettelmünze. Ein goldener Trauring. Ein kleines defektes Eiswolltuch. Eine Kuhdccke. Ein Zwicker.
Zugelaufen: Ein bräunlicher Pinscher m. Geschl.; Empfangnahme
bei Friedrich Schäfer in Rückingen. Ein schwarzer krollhaariger Schäferhund mit stumpfer Ruthe, m. Geschl., nebst Strick um den Hals.
Verloren: Ein silberner Knopf.
Hanau am 15. Januar 1889.
Jeder Militärpflichtige, welchen: über seine Dienstpflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatzbehörden noch nicht ertheilt ist, hat sich in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar d. I. bei dem hiesigen Melde-Amte zur Rekrutirungsstammrolle zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile.
Für solche Militärpflichtige, welche, ohne an einem anderen Orte im deutschen Reiche einen dauernden Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile.
Hanau am 2. Januar 1889.
Der Oberbürgermeister __West erbur g.
Tagesschau.
Berlin, 14. Jan. Der Landtag der preußischen Monarchie wurde heute im Weißen Saale des königlichen Schlosses durch Se. Majestät den Kaiser und König mit folgender Thronrede eröffnet:
„Erlauchte, edle und geehrte Herren von beiden Häusern des Landtages!
Nachdem bereits bei Meinem Regierungsantritt der Landtag der Monarchie um Meinen Thron versammelt gewesen ist, begrüße Ich Sie heute bei dem Beginn einer neuen Legislaturperiode. Sie können Ihre Arbeiten um so freudiger aufnehmen, als die Beziehungen des Reiches zu allen auswärtigen Staaten freundliche sind und Ich bei Meinen Besuchen befreundeter Herrscher die Ueberzeugung gewonnen habe, daß wir uns der Hoffnung auf fernere Erhaltung des Friedens mit Vertrauen hingeben dürfen.
Die Segnungen des Friedens zeigen sich in erfreulicher Weise in der Hebung der wirthschastlichen Lage der Industrie und der arbeitenden Klassen, wie solche insbesondere in der stetigen erheblichen Zunahme der Sparkasscn- Einlagen zu Tage tritt, welche sich im Laufe des letzten Jahrzehnts mehr als verdoppelt haben, indem sie auf etwa 2700 Millionen gestiegen sind, um mehr als 200 Millionen allein im letzten Jahre.
Die Finanzlage des Staates ist nach dem Abschlusse des letzten und den bisherigen Ergebnissen des laufenden Rechnungsjahres eine günstige. Sie gestattet, das Ziel der Erleichterung der Steuern, Meinem dem Landtage bereits kundgegebenen Willen gemäß, weiter zu verfolgen und dringliche Bedürfnisse, welche bisher wegen Unzulänglichkeit der vorhandenen Mittel zurückgestellt werden mußten, zu befriedigen.
Der Entwurf des Staatshaushalts-Etats für das nächste Jahr wird Ihnen alsbald vorgelegt werden. Sie werden daraus ersehen, daß die mit Vorsicht veranschlagten Staatseinnahmen zureichend sind, um den neuen oder erhöhten Ausgaben zustimmen zu können, welche, außer für die unumgänglichen Erfordernisse des Staatsdienstes, im Interesse von Kunst und Wissenschaft, zur Verbesserung und Erweiterung der Verkehrsanstalten, zur Förderung von Ackerbau, Viehzucht und Landesmeliorationen in Vorschlag gebracht sind.
In besonders begründeter Fürsorge des Staates für die Geistlichen aller Bekenntnisse ist schon in den Etat des laufenden Jahres eine dauernde Mehrausgabe eingestellt worden, um die Pfarrbesoldungen bis zu einem für die heutigen Verhältnisse auskömmlichen Maße zu erhöhen. Die Besorgnis; vor der Unzulänglichkeit dieser Bewilligung, welche in den Berathungen des Landtages hervortrat und zu Anträgen auf demnächstige Erhöhung derselben führte, ist durch die inzwischen möglich gewesenen nähern Ermittlungen bestätigt worden. Meine Regierung hat sich daher gern angelegen sein lassen, in dem neuen Etat die erforderlichen Mittel in erheblich größerem Umfange bereit zu stellen, um hier das allseitig gewollte Ziel zu erreichen.
Mit Genugthuung werden Sie ferner den Vorschlag einer über das Maß des Gesetzes vom 14. Juni v. J. hinausgehenden Beitragsleistung des Staates zu den Besoldungen der Volksschullehrer begrüßen, welche eine weitere Erleichterung des Druckes der Schullasten erreichen lassen wird. Zugleich sind die Mittel bereit gestellt, um die Volksschullehrer von Fen. bisherigen gesetzlichen Beiträgen zur Versorgung ihrer Hinterbliebenen zu