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Montag den 14. Januar

Nr. 11.

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

Bekanntmachung.

Gemäß §. 23 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 Amtsblatt No. 46, S. 269 sowie der Instruktion vom 16. Mai 1876, die Führung der Stammrolle betreffend (Amtsblatt S. 109), haben die Herren Orts- und Gutsvorstände unverzüglich nachstehende Bekanntmachung Biennal zu erlassen.

Alle Militärpflichtige vom Jahrgang 1869 und ältere, welchen eine endgültige Entscheidung von den Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, haben sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei dem Orts- bezw. Gutsvorstande, bei Meidung der im Gesetze angedrohten Strafen und Nachtheile, zur Rekrutirungs-Stammrolle zu melden.

Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Ver­hältnissen stehende Militärpflichtige, sowie ferner Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten haben sich an demjenigen Orte zur Stammrolle zu melden, woselbst sie in Lehre oder Arbeit stehen, bezw. wo sich die Lehr­anstalt befindet.

Die in das militärpflichtige Alter tretenden, zum einjährig-freiwilligen Dienste Berechtigten haben, insofern sie nicht bereits in den aktiven Dienst eingetreten sind, unter Vorlage des Berechtigungsscheines beim Unterzeich­neten ihre Zurückstellung mündlich oder schriftlich zu beantragen.

Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche einen dauernden Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabriksherren die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Meidung der im Gesetze angedrohten Strafe.

Jeden angemeldeten Militärpflichtigen resp, deren Anmelder haben die Herren Orts- bezw. Gutsvorstände auf die Bestimmung der pos. 8 des §. 23 der Ersatz-Ordnung ausdrücklich aufmerksam zu machen.

Diese lautet: '

Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle, sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.

In der Stammrolle sind nicht blos die angemeldeten Militärpflich­tigen einzutragen, sondern auch alle sich im Orte aufhaltenden Militär­pflichtige zu ermitteln.

In Betreff der Anlegung und Führung der Rekrutirungs-Stamm- rollen werden die Herren Orts- und Gutsvorstände auf die Eingangs beregte Instruktion besonders aufmerksam gemacht.

Die Stammrollen der Jahrgänge 1866, 1867, 1868 und 1869 nebst Belägen sind bis zum 15. Februar d. J. einzureichen.

Hanau am 2. Januar 1889.

Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission des Aushebungs-Bezirks Hanau:

M. 1 Gs. Bismarck.

Die Räude in der Zieger'schen Schafheerde zu Großauheim ist erloschen.

Hanau am 10. Januar 1889.

Der Königliche Landrath

V- 135__Gf. Bismarck._______________________

Dienst-Nachrichten ane dem Kreise.

Gesunden: Ein seidenes Knöpftüchelchen. Ein farbiges Halsbind- chen. Ein Deckel von einer Milchkanne. Ein Portemonnaie mit 2 Uhr­schlüsseln. Ein Paar wollene weiße Herrenhandschuhe. Ein Leitriemen.

Zugelaufen: Ein schwarzer Wachtelhund mit weißer Brust und 4 weißen Pfoten.

Vom Wasenmeister ein gefangen: ein junger brauner Dachshund mit Abzeichen, m. Geschl.

Verloren: Ein silbernes Bettelarmband. Ein neuer brauner Saffianpantoffel. Ein kleines schwarzes Portemonnaie mit 6 bis 7 Mark.

1889.

Ein desgl. mit 45 Mark nebst einem goldenen Trauring; dem Wieder" bringer eine Belohnung.

Hanau am 14. Januar 1889,_______________________________

Attsschreiben Königlicher Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. M.

A. 559. J. 5144/88. Ueber den Aufenthalt des Fuhrknechts Gustav Bertsch von Wimpfen, geb. 6./11. 1857, wird Auskunft be­gehrt.

B. 675. J. 5200/88. Ueber den Aufenthalt des Klemens Dang el aus Horas, ca. 30 Jahre alt, wird Auskunft begehrt.

676 B. N. 743/88. Das Ausschreiben vom 27. Sept. v. J. gegen Johannes Spiel von Weißensee wird erneuert.

Frankfurt a. M. den 11. Januar 1889.

Tagesschau.

P. Aus dem Reichstage. Berlin, 12. Januar. Der Reichstag berieth den von deutschfreisinniger Seite eingebrachten Antrag, die Regierungen zu ersuchen, bem Reichstage baldthunlichst den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Einführung von Gewerbegerichten, vorzulegen. Antragsteller Dr. Baumbach führte aus, daß die Bildung von Gewerbe­gerichten auf Grund statutarischer Bestimmungen zur Zeit an erheblichen Mängeln leide und deshalb eine einheitliche gesetzliche Regelung dieser Frage eine berechtigte Forderung sei.' Bundcsbcvollmachtigter Geh. Oberxe- gierungsrath Lohmann erklärte, daß in der Stellung der verbündeten Re­gierungen seit dem Februar v. I. eine Aenderung nicht eingetreten sei. Eine prinzipielle Abneigung gegen die Einführung von Gewerbegerichten bestehe nicht, aber die Regierungen hielten die Regelung dieser Frage nicht für so dringlich, daß sie angesichts der sonstigen großen sozialpolitischen Ausgaben dieselbe vor Allem beschleunigen müßten. Abg. Hartmann (dcutschkons.) hielt den Antrag für völlig gegenstandslos, wenn er nicht die Bedeutung einer Mahnung an den Bundesrath haben solle, wozu kein Grund vorliege. Abg. Struckmann (nl.), sowie Abg. Hitze (Centr.) traten für den Antrag ein, ebenso Abg. Bebel (Soz.), der die Dringlichkeit der Regelung dieser Frage betonte und der ablehnenden Haltung der verbündeten Regierungen gegenüber nachzuweisen suchte, daß die arbeitende Bevölkerung eines ge­nügenden Rechtsschutzes entbehre. Staatssekretär des Innern, Staatsminister von Boetticher erklärt, daß er die Gründe, aus welchen der Bundesrath und dessen hohe Auftraggeber den Beschlüssen des Reichstages bezüglich der Sonntags-, Frauen- und Kinderarbeit nicht haben zustimmcn können, dem­nächst darlagen werde. Wenn er auch nicht hoffen dürfe, dadurch die An­sicht des Reichstages zu ändern, so möchte er doch bitten, daß der Bundes­rath nicht von vornherein verketzert werde, wenn er anderer Meinung als der Reichstag sei. Weshalb solle wohl der Bundesrath eine arbeiterfeind­liche Stellung einnehmen? Zwingende wirthschaftliche Gründe seien für den Bundesrath allein bestimmend gewesen. Die Frage der Gewerbegerichte sei wirklich nicht so sehr dringend. Zugegeben sei, daß einige Mängel des Wahlverfahrens abzustellen seien, aber aus Zweckmäßigkeitsgründen empfehle sich, auch damit noch zu warten. Abg. Klemm (dcutschkons.) wies auf die Schwierigkeit der gesetzlichen Regelung der Materie hin. Abg. Dr. Windthorst (Centr.) sprach für die Förderung der Arbeiterschntzgesetzgebung. Nach dem Schlußwort des Mitantragstelles Dr. Meyer-Halle (deutschfr.) wurde der Antrag mit großer Majorität angenommen. Nächste Sitzung Dienstag 1 Uhr. Etat (Auswärtiges Amt rc.).

Berlin, 12. Jan. DerR. u. St.-A." veröffentlicht in einem Extrablatt folgendes:Am 11. d. Mts. Hat hierselbst die Verlobung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Joachim Carl Wilhelm Friedrich Leopold von Preußen mit Ihrer Durchlaucht der Prinzessin Feodora Luise Sophie Adelheid Henriette Amalie zu Schleswig - Holstein, Tochter weiland Sr. Hoheit des Herzogs Friedrich zu Schleswig-Holstein von der Linie Sonder­burg-Augustenburg und Ihrer Hoheit der verwittweten Frau Herzogin Adel­heid, mit Bewilligung Sr. Majestät des Kaisers und Königs und unter Zustinunung Ihrer Hoheiten des Herzogs Ernst Günther und der verwitt­weten Frau Herzogin Adelheid zu Schleswig-Holstein stattgefunden. Dieses frohe Ereigniß wird auf Allerhöchsten Befehl hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, den 12. Januar 1889. Der Minister des Königlichen Hauses, v. Wedell."