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Nr. 10. Samstag den
Amtliches.
Der Herr Ober-Präsident hat dem Vorstände des Mitteldeutschen Kunstgewerbe-Vereins zu Frankfurt a/M. die Genehmigung ertheilt, zum Besten des Fonds für die Vermehrung der Vorbilder-Sammlung des Vereins eine Verloosung von kunstgewerblichen Erzeugnissen der Neuzeit zu veranstalten.
Die Zahl der Loose beträgt 30 000 â 1 Mark und wird deren Vertrieb auf den Umfang der Provinz Hessen-Nasfau beschränkt. Die Verloosung selbst ist längstens bis zum 31. Dezember d. I. abzuhalten.
Die Verwaltungs- und Polizeibehörden des Bezirks wollen dafür Sorge tragen, daß dem Vertrieb der Loose ein Hinderniß nicht entgegengesetzt wird.
Cassel am 3. Januar 1889.
Der Regierungs-Präsident. I. V.: Schwarzenberg.
Der Herr Ober-Präsident hat zu der von dem Vorsitzenden des Vereins für Geflügel- und Singvögelzucht zu Hanau beabsichtigten Verloosung von mustergültigen Hühnerstämmen, Singvögeln re. im Gesammtwerthe von 915 Mark, welche vom 3. bis 5. März k. J. stattfinden soll, die Genehmigung ertheilt.
Der Vertrieb der Loose, deren nicht mehr als 6000 â 30 Pf. ausgegeben werden dürfen, bleibt auf den Umfang der Kreise Hanau (Stadt und Land), Gelnhausen und Schlüchtern beschränkt.
Cassel am 28. Dezember 1888.
Der Regierungs-Präsident. I. V.: Schwarzenberg.
Der Herr Minister des Innern hat dem Komitè für den Luxus- pferdemarkt zu Marienburg die Erlaubniß ertheilt, in Verbindung mit dem im Frühjahre dieses Jahres daselbst abzuhaltenden Pferdemarkte wiederum eine öffentliche Verloosung von Pferden, Equipagen, Reitutensilien rc. zu veranstalten, zu derselben 30 000 Loose zu je 3 Mark auszugeben und diese im ganzen Bereiche der Monarchie zu vertreiben.
Cassel am 7. Januar 1889.
Der Regierungs-Präsident. J. V.: Schwarzenberg.
Bekanntmachungen König!. Landrathsamts.
Nachstehendes Ausschreiben des Kgl. Pol.-Präsidiums zu Frankfurt a/M. wird veröffentlicht.
Hanau am 11. Januar 1889.
. Der Königliche Landrath
P. 193 Gf. Bismarck.
Bekanntmachung.
Am 15. Dezember d. Js., Morgens 8 Uhr, wurde dahier ca. 100 Meter oberhalb der Schleuse eine unbekannte männliche Leiche aus dem Maine geländet, welche, wie folgt, beschrieben wird:
ca. 30 Jahre alt, mittelgroß, blonder, ziemlich langer Schnurrbart.
Bekleidet war die Leiche mit 2 Paar englisch-ledernen Arbeitshosen, braunem Sackrock, schwarzer Weste, guten ledernen Schuhen, welche stark mit Nägel beschlagen sind, baumwollenen, blau, roth und weiß gestreiftem Ärbeitshemd.
In den Taschen wurden vorgefunden ein ledernes Portemonnaie und ein altes Taschenmesser.
Die Leiche gehört anscheinend einem Kohlenträger an und hat ungefähr 8 Tage im Wasser gelegen.
Die Kleidungsstücke sind zur event. Agnoszirung der Leiche beim Schultheißen-Amt zu Niederrad asservirt.
Um Anzeige wird ersucht, falls über die Persönlichkeit des Verstorbenen etwas bekannt sein sollte.
Frankfurt a. M. den 31. Dezember 1888.
Der Polizei-Präsident.
J. Nr. III. 18795. (gez.) von Köller.__
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Zugelaufen: Ein schwarzer Spitzhund mit weißer Brust und weißen Vorderbeinen.
Gefunden: Eine fünf bis sechs Meter lange Leine. Ein viereckiger Manschettenknopf mit Mechanik.
12. Januar 1889.
Verloren: Ein Trauring, K. Jäger eingravirt. Ein dreireihige Granatkettchen mit Goldschlößchen. Ein Rockgestell von Rohr.
Entlaufen: Ein schwarz und brauner Dachshund w. Geschl. _____Hanau am 12. Januar 1889.________________________________
Die nächsten Prüfungen für Hufschmiede, welche nach dem Gesetz vom 18. Juni 1884 die Befähigung zum Betriebe des Hufbeschlaggewerbes erwerben wollen, werden Samstag den 2. März 1889, von Vormittags 8 Uhr an, in der Werkstätte des Schmiedemeisters M. W i l s ch e ck dahier abgehalten.
Meldungen zu der Prüfung sind mindestens vier Wochen vorher unter Einreichung des Geburtsscheins und etwaiger Zeugnisse über die erlangte technische Ausbildung, sowie unter Einsendung der Prüfungsgebühr, welche 10 Mark beträgt, an den Unterzeichneten zu richten, worauf dann die Prüflinge von hier aus zur Prüfung einberufen werden.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung wird das Buch: „Anleitung zum Bestehen der Hufschmiede-Prüfung von Professor Dr. Möller. (Berlin, bei Paul Parep, Preis 1 Mark)" angelegentlichst empfohlen.
Hanau am 27. Dezember 1888.
Der Vorsitzende der Prüfungs-Kommission.
Collmann, Kreisthierarzt.
Ausschreiben Königlicher Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. M.
B. 411. — N. 887/88. Das am 18. Oktober 1888 erlassene Ausschreiben gegen den Ziegler Franz Kühnlein aus Hammelburg wird zurückgenommcn.
22392 B. — J. 4871/88. Ueber den Aufenthalt des Juweliers Karl Gottlieb Specht, geb. am 10. Nov. 1870 zu Cassel, und des Graveurs Julius Scheuer von hier, geb. am 21. März 1870, wird Auskunst begehrt.
Frankfurt a. M. den 8. Januar 1889.
534 B. — N. 1045/88. Ueber den Aufenthalt der geschäftslosen Auguste Vierheller aus Grebenhain wird Auskunft begehrt.
D. 329. — J. 1096/88. Das am 3 Januar 1889 erlassene Ausschreiben gegen den Agenten Otto Ernst Albrecht Vogel aus Schöneberg wird zurückgenommen.
Frankfurt a. M. den 9. Januar 1889.
463 A. — M. 60/89. Das am 5. Mai 1888 erlassene Ausschreiben gegen den Schuhmacher August Maier von Backnang wird erneuert.
Frankfurt a. M. den 10. Januar 1889._______________________
t Die nationalen Parteien.
Sehr bemerkenswerth ist eine Rede, welche jüngst der nationalliberale Professor Zorn in Königsberg gehalten hat. Zorn ist iu den nationalliberalen Anschauungen Süddeutschlands erwachsen und von diesem Boden aus beleuchtet er die Nothwendigkeit eines aufrichtigen Zusammengehens der Nationalliberalen und Konservativen.
Nach seinen Darlegungen gibt es in Süddeutschland bis zur Stunde noch keine eigentliche konservative Partei in dem Sinne der preußischen konservativen Partei. „Die preußische konservative Partei ist — so führt er aus — recht eigentlich die Trägerin des althistorischen preußischen Staatsgedankens, nicht nur aus sachlichen, sondern auch aus persönlichen Gründen, eines Staatsgedankens, wie ihn eben die übrigen Deutschen bis zur Aufrichtung des deutschen Reiches nicht hatten. Auf der Treue dieser alten Geschlechter, deren Glieder unter den Hohenzollernschen Kurfürsten, Königen und Kaisern gedient und geblutet haben, ruht unser preußischer Staat bis zu diesem Augenblicke sicherer als auf den modernen Grundrechten, die doch oft wenig mehr sind, als eitle blendende Phrasen."
Man darf dieser Werthschätzung, welche die Konservativen aus nationalliberalem Munde erfahren, gewiß rückhaltlos beistimmen. Ebenso ist anzuerkennen, was Zorn über die nationalliberale Partei wie über das Verhältniß dieser zu den Konservativen sagt: „Durch Aufrichtung des deutschen Reiches war zum ersten Male den übrigen Deutschen ein großer, ein herrlicher Staatsgedanke gegeben und der eigentliche Träger dieses Ge- , dankens war und ist in Süd- und Westdeutschland die Nation al- liberale Partei. Das Charakteristikum dieser Nationalliberalen war