«Bonnern entS« PreiS:
Sâhrlich 9 Mark. Halbj. 4M. S0Psg.
Vierteljährlich * Piarl 25 Psg.
Für auswärtige Abonnenten mii dem betreffen- len Postaufschlag. Die einzelne Num
mer 10 Psg.
{jmmIIci Air.wr.
Jugkeich AmMches Kvgan für SLaöt- unö LcrnöKveis Kancru.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
FusertionS- PreiS:
Die ispaltige GarmouLzeile ob. deren Raum 10 Psg.
Die Lsstalt. geile 20 Pfg.
Die SspaltigsZeile
30 Pfg
Nr. 6. Dienstag den 8. Januar 1889.
Bekanntmachungen König!. Landrathsamts.
Bekanntmachung.
Gemäß §. 23 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 — Amtsblatt No. 46, S. 269 — sowie der Instruktion vom 16. Mai 1876, die Führung der Stammrolle betreffend (Amtsblatt S. 109), haben die Herren Orts- und Gutsvorstände unverzüglich nachstehende Bekanntmachung viermal zu erlassen.
Alle Militärpflichtige vom Jahrgang 1869 und ältere, welchen eine endgültige Entscheidung von den Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, haben sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. I. bei dem Orts- bezw. Gutsvorstande, bei Meidung^ der im Gesetze angedrohten Strafen und Nachtheile, zur Rekrutirungs-Stammrolle zu melden.
Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Verhältnissen stehende Militärpflichtige, sowie ferner Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten haben sich an demjenigen Orte zur Stammrolle zu melden, woselbst sie in Lehre oder Arbeit stehen, bezw. wo sich die Lehranstalt befindet.
Die in das militärpflichtige Alter tretenden, zum einjährig-freiwilligen Dienste Berechtigten haben, insofern sie nicht bereits in den aktiven Dienst eingetreten sind, unter Vorlage des Berechtigungsscheines beim Unterzeichneten ihre Zurückstellung mündlich oder schriftlich zu beantragen.
Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche einen dauernden Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabriksherren die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Meidung der im Gesetze angedrohten Strafe.
Jeden angemeldeten Militärpflichtigen resp, bereit Anmelder haben die Herren Orts- bezw. Gutsvorstände aus die Bestimmung der pos. 8 des §. 23 der Ersatz-Ordnung ausdrücklich aufmerksam zu machen.W
Diese lautet: WER
Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle, sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.
In der Stammrolle sind nicht blos die angemeldeten Militärpflichtigen einzutragen, sondern auch alle sich im Orte aufhaltenden Militärpflichtige zu ermitteln.
In Betreff der Anlegung und Führung der Rekrutirungs-Stamm- rollen werden die Herren Orts- und Gutsvorstände ans die Eingangs beregte Instruktion besonders aufmerksam gemacht.
Die Stammrollen der Jahrgänge 1866, 1867, 1868 und 1869 nebst Belägen sind bis zum 15. Februar d. J. einzureichen.
Hanau am 2. Januar 1889.
Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Konnnission des Aushebungs-Bezirks Hanau:
M. 1 . Gf. Bismarck.
Zur Wahl von sieben Abgeordneten und ebensoviel Stellvertretern behufs Vertheilung der Gewerbesteuer der Gesellschaft der Handelstreibenden Klasse A. II. für die nächsten drei Etatsjahre im Landkreise Hanau habe ich Termin auf
Dienstag den 15. Januar d. I., Vormittags 10 Uhr,
im Büreau des Landrathsamts hier anberaumt.
Die Herren Bürgermeister werden aufgefordert, die in den ihnen bereits mitgetheilten Auszügen aus der Gewerbesteuerrolle aufgeführten Gewerbetreibenden der genannten Klasse durch besondere Umsagen zu laden und daß dies geschehen, innerhalb 8 Tagen anher einzuberichten.
Hanau am 5. Januar 1889.
Der Königliche Landrath
8?.. 2317__________________Gf. Bismarck. _________________
Die Wahlperiode der Vertreter der Generalversammlung der gemein- famen Ortskrankenkasse ist mit dein 1. d. Mts. abgelaufen. Behufs Vor- «ahme der erforderlichen Neuwahlen wird hiermit Termin:
1) Für die Ortschaften und Gutsbezirke des Amtsgerichtsbezirkes Hanau auf Montag den 14. Januar, Nachmittags 3 Uhr, in das Rathhaus zu Bruchköbel;
2) für die Ortschaften und Gutsbezirke des Amtsgerichtsbezirtes Bergen auf Dienstag den 15. Januar, Nachmittags 3 Uhr, in den Saal des „Gasthauses zum Wer" in Fechenheim;
3) für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Langenselbold auf Mittwoch den 16. Januar, Nachmittags 3 Uhr, in das Rathhaus zu Langenselbold;
4) für die Ortschaften und Gutsbezirke des Amtsgerichtsbezirkes Windecken auf Donnerstag den 17. Januar, Nachmittags 3 Uhr, in das Rathhans zu Windecken
anberaumt, wozu die männlichen Mitglieder unserer Kasse, welche großjährig und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sind, sowie die Arbeitgeber, von denen Mitglieder unserer Kasse beschäftigt werden, hiermit ergebenst eingeladen werden.
Zu wählen sind:
1) Für den Amtsgerichtsbezirk Hanau 25 Vertreter der Arbeitnehmer und 13 Vertreter der Arbeitgeber;
2) für den Amtsgerichtsbezirk Bergen 26 Vertreter der Arbeitnehmer und 13 Vertreter der Arbeitgeber;
3) für den Amtsgerichtsbezirk Langenselbold 16 Vertreter der Arbeitnehmer und 8 Vertreter der Arbeitgeben;
4) für den Amtsgerichtsbezirk Windecken 20 Vertreter der Arbeitnehmer und 10 Vertreter der Arbeitgeber.
Die Herren Bürgermeister ersuchen wir ergebenst, dieses in ortsüblicher Weise zur Kenntniß der Interessenten zu bringen.
Hanau, 5. Januar 1889.
Der Vorstand der geni. Ortskrankenkasse des Landkreises Hanau.
_______ Dr. L. Gans._______________________
Ausschrciben Königlicher Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. M.
105 A. — J. 3452/88. Das am 1. Oktober 1888 gegen die Arbeiterin Anna Maria Marx aus Langenbach erlassene Ausschreiben wird erneuert.
99 A. — J. 779/88. Der am 27. April 1888 gegen die Dienstmagd Margarethe Zorn ars Dieburg erlassene Steckbrief wird erneuert.
Frankfurt a. M. den 4. Jannar 1889.
180 A. — J. 2538/88. Das Ausschreiben vom 5. Sept. v. J. gegen Löb Rosenzweig von Wisnicz ist erledigt.
Frankfurt a. M. den 5. Januar 1889.
Tagesschau.
Berlin, 7. Jan. S. M. Aviso „Pfeil", Kommandant Korvetten- Kapitän Herbing, ist am 4. Januar er. in Zanzibar eingetroffen.
Die überseeische Auswanderung aus dem Deutschen Reich über deutsche Häfen, Antwerpen, Rotterdam und Anisterdam betrug im Monat November 1888 6108 und in der Zeit von Anfang Januar bis Ende November 1888 95 814 Personen. Im gleichen Zeitraum der Vorjahre wanderten aus: 1887: 6691 bezw. 97 247, 1886: 6140 bezw. 76 981 und 1885: 4889 bezw. 104 920 Deutsche.
Bremen, 6. Januar. Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Main" ist im Patapsca-Kanal (Maryland) mit dem englichen Dampfer „Montana" in Kollision gewesen. Der hintere Theil des „Montana" ist gesunken, der „Main" ist anscheinend unbeschädigt. (Fr. N.)
Der Stadtgemeinde München ist eine bedeutende Erbschaft zugefallen. Ein reicher Haus- und Grundbesitzer, Herr Leibl, hat, indem er seine vier Kinder auf den Pflichttheil (nach Münchener Erbrecht 1/s des Gesammtvermögens) setzte, die Stadt zum Universalerben eingesetzt, was, da das Gesammtvermögen in Liegenschaften, Papieren und Kunftgegen- ständen auf etwa 1,500,000 Mark gaschätzt wird, einer Erbschaft von etwa einer Million gleichkommt. Hiermit hat die Stadtgemeinde nach dem Willen des Erblasfers ein „Waisenhaus zu gründen, in welches Kinder aller Konfessionen, auch solche von konfessionslosen Eltern", ausgenommen werden. Sollte die Stadtvertretung bis zum 6. Januar die Erbschaft nicht anzunehmen beschlossen haben, so solle das ganze Erbe mit der gleichen Zweckbestimmung an die Münchener altkatholische Kirchengemeinde