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Nr. 3.
Freitag den 4. Januar
1889
Bekanntmachungen König!. Landrathsamts.
Bekanntmachung. •
Gemäß §. 23 der Ersatz-Ordnung vom 28. L>eptember 1875 — Amtsblatt No. 46, S.' 269 — sowie der Instruktion vom 16. Mai 1876, die Führung der Stammrolle betreffend (Amtsblatt S. 109), haben die Herren Orts- und Gutsvorstände unverzüglich nachstehende Bekanntmachung viermal zu erlassen.
Alle Militärpflichtige vom Jahrgang 1869 und ältere, welchen eine endgültige Entscheiduilg von den Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, haben sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei dem Orts- bezw. Gutsvorstande, bei Meldung der im Gesetze angedrohten Strafen und Nachtheile, zur Rekrutirungs-Stammrolle zu melden.
Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Verhältnissen stehende Militärpflichtige, sowie ferner Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten haben sich an demjenigen Orte zur Stammrolle zu melden, woselbst sie in Lehre oder Arbeit stehen, bezw. wo sich die Lehranstalt befindet.
Die in das militärpflichtige Alter tretenden, zum einjährig-freiwilligen Dienste Berechtigten haben, insofern sie nicht bereits in den aktiven Dienst eingetreten sind, unter Vorlage des Berechtigungsscheines beim Unterzeichneten ihre Zurückstellung mündlich oder schriftlich zu beantragen.
Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche einen dauernden Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabriksherren die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Meidung der im Gesetze angedrohten Strafe.
Jeden angemeldeten Militärpflichtigen resp, deren Anmelder haben die Herren Orts- bezw. Gutsvorstände auf die Bestimmung der pos. 8 des §. 23 der Ersatz-Ordnung ausdrücklich aufmerksam zu machen.
Diese lautet:
Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle, sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.
In der Stammrolle sind nicht blos die angemeldeten Militärpflichtigen einzutragen, fondern auch alle sich im Orte aufhaltenden Militärpflichtige zu ermitteln.
In Betreff der Anlegung und Führung der Rekrutirungs-Stamm- rollen werden die Herren Orts- unb Gutsvorstände auf die Eingangs beregte Instruktion besonders aufmerksam gemacht.
Die Stammrollen der Jahrgänge 1866, 1867, 1868 und 1869 nebst Belägen sind bis zum 15. Februar d. J. einzureichen.
Hanau am 2. Januar 1889.
Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission
des Aushebungs-Bezirks Hanau:
M. 1 Gf. Bismarck.
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Gesunden: Ein schwarzes Kinderrädchen. Eine Spannkette. Ein gesticktes seidenes Portemonnaie mit Perlen. Ein Uhrgehüngsel (Kette mit Herz und Kugel). Ein Kasten (Schoner von einem Blitzableiter).
Verloren: Ein Vereins-Abzeichen (Hanauer Krieger-Verein). Ein Einhund ert-Marksch ein.
Zugelaufen: Ein schwarzer Pinscher mit braunen Abzeichen, —■ ein junger gelber Neufundländer mit schwarzer Schnauze; Empfangnahme beim Herrn Bürgermeister in Bergen.
Entlaufen zu Bergen: ein dunkelstahlblau-gefleckter Gebirgs- Schweißhund.
Hanau am 4. Januar 1889.
Jeder Militärpflichtige, welchem über seine Dienstpflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatzbehörden noch nicht ertheilt ist, hat sich in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar d. I. bei dem hiesigen Melde-Amte zur Rekrutirungssiammrolle zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze «»gedrohten Nachtheile.
Für solche Militärpflichtige, welche, ohne an einem anderen Orte im
deutschen Reiche einen dauernden Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermeidung der im Gesetze augedrohteu Nachtheile.
Hanau am 2. Januar 1889.
Der Oberbürgermeister
______________________ Westerburg. _______________________
Bekanntmachung.
Wir machen darauf aufmerksam, daß an unserer Gerichtstafel, an der zu öffentlichen Bekanntmachungen bestimmten Stelle des Gutsbezirks Rüdigheimerhos und in dem Anzeiger des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Cassel Behufs Grundbuchregulirung in dem Gutsbezirk Rü- digheimerhof ein Aufgebot von uns erfassen ist.
Hanau den 29. Dezember 1888.
Königliches Amtsgericht, Abth. III.
101______________________ Bartels. ________________________
Ausschreiben Königlicher Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. M.
B. 22235. — 0. 274/88. Ueber den Aufenthalt der Eheleute Gymnastiker Simon Wlasow aus Kreuznach wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a. M. den 29. Dezember 1888.
A. 22195. — J. 4848/88. Ueber den Aufenthalt des Hausburschen Alois Herold, geb. 28.Z8. 1855 zu Oedheim, wird Auskunft begehrt.
B. 22478. — J. 4281/88. Ueber den Aufenthalt des Hausburschen Christian Moßner, geb. 4./11. 1869 in Obernhain, wird Auskunft begehrt.
A. 22169. — J. 4509/88. Ueber den Aufenthalt des Handelsmannes Georg Haß fort er, geboren den 2. Juni 1862 zu Praunheim, wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a. M. den 31. Dezember 1888. _____ 13815 D. — M. 318/88. Gegen den Tagelöhner Anton Gustav Hermann aus Naurod, geb. am 19. Januar 1857, und dessen Ehefrau Elise, geb. Lorum, aus Mainz, geb. am 12. Januar 1861, welche flüchtig sind, ist die Untersuchungshaft wegen Kuppelei verhängt.
Es wird ersucht, dieselben zu verhaften und von der Verhaftung unverzüglich hierher Nachricht zu geben.
Frankfurt a. M. den 31. Dezember 1888.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Tagesschau.
Berlin, 3. Jan. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht eine königliche Verordnung, durch welche der Landiag auf den 14. Januar einbe- rufen wird.
Berlin, 3. Jan. Der „Nationalzeitung" zufolge trat bei dem Empfange der Generalität am Neujahrstage durch den Kaiser zunächst Feldmarschall Graf Moltke vor und brachte in einfachen, würdigen Worten dem Kaiser die Glückwünsche der Armee dar. Der Kaiser drückte dem Feldmarschall die Hand und sprach ungefähr folgendes: „Es wird mir eine besondere Erinnerung sein, daß Sie alle zum ersten Male um mid) versammelt sind, und ich hoffe, Sie werden bei den Arbeiten, die uns bevorstehen, mir mit derselben Treue und Gewissenhaftigkeit dienen, wie meinem Großvater."
Berlin, 2. Jan. Da im vorigen Jahre wegen Erkrankung des Kaisers Wilhelm kein Kapitel des Schwarzen Adler-Ordens stattgefunden hat, fo wird in diesem Jahre am 20. Januar eine besonders zahlreiche Aufnahme von Capitelsmitgliedern zu erfolgen haben. Es find aufzunehmen: der Herzog von Ujest, die beiden Generäle Friedrich und Wilhelm v. Brandenburg, die Botschafter in Wien und Petersbnrg, General Heinrich VIL Prinz Reuß und v. Schweinitz, der Burggraf Dohna zu Schlobitten, der Oberstkämmerer Graf zu Stolberg-Wernigerade, welche noch vom Kaiser Wilhelm den Orden erhalten haben, sowie die Minister Dr. v. Friedberg und v. Maybach, der General v. Schlotheim, kommandirender General des 11. Armeekorps, und Reichsgerichtspräsident Dr. v. Simson, welche unmittelbar nach der Thronbesteigung Kaiser Friedrichs diese Auszeichnung erhalten haben, sowie jetzt also der Staatsminister v. Puttkamer. Der Orden zählt also jetzt 31 inländische Capitelsmitglieder.
Unter der llcOetfdjtifi „Getreidepreise und Getreidezoll" sagt die „Danziger Allgem. Ztg.": Die „Frankf. Ztg." führte kürzlich unsere Stadt als ein Beispiel für die Vertheuerung des Brodes durch die Zölle an und