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Nr. 305.
Montag den 31. Dezember
»^ 1888
Amtliches.
Bekanntmachung.
Post-Dampfschiffverbindung zwischen Dänemark, den Färöer und Island.
Nach einer Mittheilung der Königlich Dänischen Postverwaltung wird die Post-Dampfschiffverbindung zwischen Kopenhagen und Reykjavik aus Island über Grantou (Schottland) und Thorshaven (Färöer) während des Jahres 1889 sich, wie folgt, gestalten:
aus Kopenhagen 15. Januar, 1. März, 18. April, 5. Mai, 1. Juni, 30. Juni, 12. Juli, 14. August, 6. September, 29. September, 8. November,
in Reykjavik 26. Januar, 14. März, 30. April, 26. Mai, 11. Juni, 23. Juli, 23. Juli, 25. August, 26. September, 11. Oktober, 21. November;
aus Reykjavik 3. Februar, 21. März, 14. Mai, 2. Juni, 26. Juni, 27. Juli, 28. Juli, 7. September, 2. Oktober, 18. Oktober, 29. November,
in Kopenhagen 14. Februar, 3. April, 24. Mai, 23. Juni, 6. Juli, 7. August, 18. August, 19. September, 25. Oktober, 30. Oktober, 12. Dezember.
Berlin W., 23. Dezember 1888.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts. In Vertretung: Sachse.
Auf Grund der jetzt zur Ausgabe gelangten neuen Wehr- und Heer- Ordnung bestimmt das General-Kommando:
1) zu §. 94,i der Wehr-Ordnung.
Als Truppentheile, bei welchen eine Einstellung Einjahrig-Freiwilliger auch am 1. April jeden Jahres statifinden kann, werden bestimmt:
Infanterie-Regiment Nr. 81, 1. 2. und 4. Bataillon Infanterie-
Regiment Nr. 83, Füsilier - Bataillon Infanterie - Regiments Nr. 94 und Infanterie-Regiment Nr. 116.
Bei allen übrigen Infanterie Bataillonen hat eine solche nur am 1. Oktober jeden Jahres zu erfolgen.
2) zu § 13,2 der Heer-Ordnung.
Die Uebungen der Volksschullehrer und Kandidaten des Volksschulamtes — jetzt 10 Wochen — finden stets mit der ersten Uebung der Ersatz-Reservisten statt und zwar nach folgendem Plane:
Die Schulamtskandidaten üben bei nachfolgenden Truppentheilen :
Aus den Landwehrbataillons-Bezirken:
Oberlahnstein, Wetzlar und Weilburg beim Infanterie-Regiment Nr. 87 oder 88 (nach Anordnung der 41. Infanterie-Brigade);
Wiesbaden beim Füsilier-Regiment Nr. 80;
Marburg, Fulda und Frankfurt a/M. beim Infanterie-Regiment Nr. 81;
Siegen, Meschede, Arolsen, Cassel I, Cassel II und Hersfeld beim Jnf.-Regt. Nr. 83;
Gotha beim Jnf.-Regt. Nr. 95;
Meiningen beim Jnf.-Regt. Nr. 32;
Weimar und Eisenach beim Jnf.-Regt. Nr. 94;
Darmstadt I, Darmstadt II und Erbach beim Jnf.-Regt. Nr. 115
Friedberg und Gießen beim Jnf.-Regt. Nr. 116;
Mainz und Worms beim Jnf.-Regt. Nr. 117 oder 118 (nach An
ordnung der 50. Jnf.-Brigade).
Alle früheren hierüber gegebene Befehle sind aufgehoben.
Cassel den 11. Dezember 1888.
Der kommandirende General von Schlotheim.
Bekanntmachungen König!. Landrathsamts.
Polizei-Verordimng.
Auf Grund der §.§. 5 it. 6 der Verordnung vom 20. September 1867, betreffend die Polizei-Verwaltung in den neu erworbenen Landestheilen, in Verbindung mit dem §. 142 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 wird unter Zustimmung des Kreisausschusses für den Umfang des Landkreises Hanau folgende Polizei-Verordnung erlassen:
§. 1. Der Tag des Beginns der Aepfelernte wird in den einzelnen Gemeinden des Kreises burd) Beschluß des Gemeinderaths festgesetzt.
§. 2. Wenn die Einerntung einzelner Frühsorten von.Aepfeln vor dein durch Beschluß des Gemeinderaths festgesetzten Tage von den Eigen- thümern gewünscht wird, so kann ausnahmsweise die Erlaubniß von dem Bürgermeister ertheilt werben.
§. 3. Der Tag des Beginns der Aepfelernte ist wenigstens 3 Tage vorher bekannt zu machen.
§. 4. Auf Gärten und völlig eingefriedigte Grundstücke findet diese Verordnung keine Anwendring.
§. 5. Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden mit Strafe von 3—30 M. resp, mit entsprechender Haft belegt.
§. 6. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft.
Hanau am 15. Dezember 1888.
Der Königliche Landrath
V. 7721 Gf. Bismarck.
Die am 21. Mai 1863 dahier geborene ledige Jacobine Friederike Kalbfleisch hat seit einiger Zeit ihr Kind Elisabeth Kalbfleisch, geboren am 16; Oktober 1883, in hülfsbedürftigem Zustand verlassen und sich von hier entfernt. Es nutzte deshalb die öffentliche Armenpflege für das Kind eintreten.
Es wird.ergebens! ersucht, nach der Genannten zu fahnden und im Ermittelungsfalle Nachricht hierher zu geben.
Hanau am 27. Dezember 1888.
Der Landrath
P. 8913 m a r ck.
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Zugelaufen: Am 27. b. Mts. ein großer aschegrauer Zughund mit abgerissener Kette; Empfangnahme bei dem Gastwirth Zeh zu Windecken. Ein dunkler Pinscher mit gelben Abzeichen, m. Geschl.
Gefunden: Am 22. b. Mts. in der Nidder bei der Nidderbrücke (geländet) 3 Milchkannen, gez. P. S. 1, Schud Steinbach; der Eigen- thümer kann dieselben bei Georg Reuter zu Niederdorfelden in Empfang nehmen. Ein Messer. Ein Schlüssel.
Hanau am 31. Dezember 1888.
Artsschreiben Königlicher Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. M.
9054 C. — M. 201/88. Der am 21. November 1888 erlassene Steckbrief gegen den Tagelöhner Hilarius Fischer von Benfeld i/E. und dessen Ehefrau Maria, geb. Dittmar, ist erledigt.
22213 B. — J. 2503/88. Das Ausschreiben vom 26. Juni d. I. gegen Anton Metzenleitner von Berchtesgaden wird erneuert.
Frankfurt a. M. den 27.. Dezember 1888.
B. 22191. :— J. 1875 88, Das am 27. September 1888 erlassene Ausschreiben gegen den Sattler Julius Rösler von Berlin wird zurückgenommen.
B. 22188. — J. 4294/88. Ueber den Aufenthalt des Handelsmanns Johann Georg Greß von Hertlingshansen, geb. 31./3. 1857, wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a. M. den 28. Dezember 1888.
22141 A. — L. 234/88. Der am 27. Dezember 1888 erlassene Steckbrief gegen die Dienstmagd Enttna Justine Lorenz aus Homburg a/M. ist erledigt.
22084 A. — M. 69/88. Ueber den Aufenthalt des Schreiners Georg ■ K.y auf von Gèislitz wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a. M. den 29. Dezember 1888. '
T a g e A f ch a u.
Berlin, 29. Dezbr. Der „R. w St.-A." $r. 326 veröffentlicht den Zusatzvertrag zu dem Handelsverträge zwischen Deutschland und der Schweiz vom 23. Mai 1881, vom II. November 1888.
Berlin, M Dezbr. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Augusta empfing, wie alljährlich am Schluß des Jahres, in diesen Tagen die hier akkredirten Botschafter und deren Gemahlinnen.