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Nr. 2 »9.
Freitag oen 2l. Dezember
1H88
Aborrnements-Einlüdung.
Mit dem 1. Januar 1889 beginnt ein neues Abonnement auf den „Hanauer Anzeiger",
zugleich amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanau.
Derselbe bringt täglich die amtlichen Bekanntmachungen für dm Stadt- und Landkreis Hanau, hält seinen Leserkreis stets bezügl. der wichtigsten politischen und Tagesereignisse auf dem Laufenden, bietet Cours- und Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Auszüge aus den Verhandlungen des Reichs- und Landtags, aus denen des Provinziallaudtags, die Protokolle der Sitzungen der Handelskammer sowie des Gemeinde- Ausschusses, Fremdeuliste, ferner Geschäfts- und Privat-An- zeigen. Das llnterhaltungsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannigfaltige.
Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der „Hanauer Anzeiger" seiner starken Verbreitung halber ganz besonders und kostet die Ispaltige Zeile nur 10 Pf.
Der Abonnementspreis beträgt M. 2,25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.
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Die Expedition des Hanauer Anzeigers» Bâmttrâchimgen KöÄgl. ZAMrattzsamtO. Erläuterungen zu fünf Entwürfen für einfache ländliche Schulgebäude.
(Schluß.)
IV. Die Entwürfe vom 18. November 1887.
Im Anschluß an die oben unter II. bargelegten Grundzüge sind die hierzu gehörigen fünf Entwürfe zu Schulgebäuden aufgestellt worden, welche noch einer kurzen Besprechung unterliegen sollen.
Vorab sei bemerkt, daß es sich bei ihrer Aufzeichnung nicht um die Darstellung bindender Vorschriften für alles Einzelne, sogenannte „Normal- projekte" handelte, sondern nur um Beispiele, an welchen sich die teilenden Grundsätze leichter als in längerer schriftlicher Auseinandersetzung klarlegen lassen. Dies schließt natürlich nicht aus, daß sie da, wo sie den maßgebenden örtlichen und sonstigen Bedingungen entsprechen, auch unverändert, oder mit nur unwesentlichen Umgestaltungen zur Anwendung kommen.
In allen diesen Entwürfen ist die lichte Höhe der Schulzimmer = 3,20 Meter dargestellt, um dasjenige Maß zu bezeichnen, welches auf künen Fall unterschritten werden soll. Im Anschluß an das oben über die Höhe des Schulzimmers Entwickelte muß jedoch hervorgehoben werden, daß es sich dringend empfiehlt, diese Höhe mit der Größe des Raumes dem dort angeführten Verhältniß wachsen zu lassen, wenn nicht die Schaffung der verhültnißmäßig geringen Mehrkosten auf zu bedeutende Schwierigkeiten stößt. Die zu diesem Zwecke an den Entwürfen vorzu. nehmenden Aenderungen wird jeder Sachkundige ohne Schwierigkeit treffen können.
„ Den Entwürfen liegt durchweg die Annahme des Massivbaues zu Grunde, mit gewöhnlichem Backstein für das ausgehende Mauerwerk, Elches in seinen Außenflächen ohne Mörtelputz nur in sauberer Fügung ^gestellt werden soll. Diese Aussührungsweise empfiehlt sich überall da, ®° genügend feste und wetterbeständige Steine zu haben sind, wobei es gar nicht etwa auf die Verwendung besonders sauberer „Blendsteine" abgesehen ist, da ausgesuchte gewöhnliche Steine von festem Brande dem ^dürfniß völlig entsprechen. "Ebenso ist auf die Verwendung besonderer , 8ormsteine nicht gerechnet. Das Dach ist in Ziegeln (Pfannen oder -b'eberschwänze) gedeckt angenommen. In einigen der Entwürfe ist das- W mit mäßigem Ueberhang durch Vorkragen der Sparren, in anderen ?w solchen, auf massivem Gesims ansetzend, gezeichnet. Welche Dachform '" jedem Einzelfalle zu wählen sei, unterliegt näherer Erwägung je nach
den örtlichen Verhältnissen, wobei nur zu beachten bleibt, daß der Dachüberhang nicht etwa den Fenstern — besonders denjenigen des Schulzimmers — das Licht entzieht.
Wie hoch der Fußboden des Erdgeschosses über dem Erdboden sich erhebt, muß vorzugsweise mit Rücksicht auf die Grundwaffer- und Ent- wässerungsverhälmiffe der Baustelle bestimmt werden, da die Kellerräume stets wasserfrei sein müssen. Eine Erhebung von mindestens 0,50 Meter ist unter allen Umständen zu empfehlen Liegt das höchste Grundwaffer so nahe am Tag, daß die Anlage wasserfreier Keller unter dem Hause eine zu bedeutende Erhebung des Erdgeschosses bedingen würde, so müßen K-llerräume entweder im Wirthschaftsgebäude, oder in einem besonderen Kellerbau angelegt werden.
Zu den einzelnen Entwürfen sei noch das Nachfolgende bemerkt: ' Blatt 1. Einklassiges Schulhaus für 60 Kinder.
Schalzimmer und Lehrerwohnung sind hier in einfachster Weise unter einem Dach zusammengefaßt, wobei ein Drempel die verschiedenen Geschoßhöhlen beider Theile leicht vermittelt. Sollte später eine Erweiterung des Schulzimmers nothwendig sein, so könnte durch Beseitigung der betreffenden Innenwände demselben eine fünfte Fensteraxe beigefügt werden. Allerdings ginge dann der kleine Hinterflur verloren und müßte für die Küche durch einen kleinen Ausbau ersetzt werden. Da die Lehrerwohnung unten, außer Küche und Speisekammer nur zwei Stuben erhalten konnte, so ist der Ausbau einer Giebelstube im Dachraum vorgesehen, neben welcher nach Bedarf in der Dachschräge zwei Vorrathskammern leicht abgetrennt werden können. Im Keller kann unter der Küche ein Waschraum angelegt werden, auch ist eine weitere Anlage von Kellerräumen nicht ausgeschlossen, wenn dazu ein Bedürfniß vorhanden ist.
Blatt 2. Einklassiges Schulhaus für 80—100 Kinder.
Das Schulzimmer hat hier die größten zulässigen Grund Abmessungen bei beträchtlicher Tiefe, es wird sich daher für die Ausführung eine lichte Höhe von mehr als 3,20, etwa 3,50 bis 3,80 Meter empfehlen, was leicht durch geringe Erhöhung des Drempels bewirkt werden kann. Die Lehrerwohnung ist hier etwas ausgiebiger bemeßen, da sie im Erdgeschoß außer Küche und Speisekammer zwei Stuben und eine ziemlich geräumige Kammer enthält. Der Dachraum bietet Gelegenheit zur Anlage weiterer Giebel- und Vorrathèkammern. Eine Räucherkammer kann über einem Theil der Küche angelegt werden.
Blatt 3. Zweiklassigès Schulhaus mit Wohnungen für einen verheiratbeten und einen unverheiratheten Lehrer.
D.è Schulklassen sind nebeneinander im Erdgeschoß angeordnet und in einem besonderen Querbau zusammengefaßt, so daß die Bestimmung ihrer lichten Höhe unabhängig von der im Erdgeschoß des Langbaues untergebrachten Familienwohnung des ersten Lehrers, je nach den Grund- abmeffungen, erfolgen kann. Tie letzteren können nach Bedarf innerhalb der zulässigen Grenzen größer oder kleiner angenommen werden, ohne das System zu ändern, wie die mit 3a, 3b und 3c im Grundriß bezeichneten Varianten anbeuten. Bei der Hinterklaffe ist die Anlage der Thür an einer Stelle, welche die Kinder von ihren Sitzen ohne Umwenden sehen können, nicht möglich, da die Bankstellung so getroffen werden muß, daß der Lichteinfall von links her statifindet. Im Grundriß find die Unterzüge der Deckenkonstruktion durch punktirte Linien angedeutet, was auch bei den übrigen Entwürfen der Fall ist. Sie können in Holz oder Eisen und je nach Bedarf armirt oder durch Hängewerke rc. verstärkt gedacht werden.
Die Familien-Wohnung des ersten Lehrers entspricht im Wesentlichen derjenigen im Entwurf Blatt 2; die Räume des jüngeren, als nicht ver- heirathet gedachten Lehrers, bestehend aus Stube und Kammer, sind im Dachgeschoß des Querbaues, über der vorderen Schulstube angelegt. Nach Bedarf können weitere Dachkammern zur Ergänzung der Wohnung des Hauptlehrers ausgebaut werden.
Blatt 4. Schulhaus mit zwei Klassen und Wohnungen für zwei verheirathete Lehrer. Die allgemeine Gestaltung dieses Entwurfs ist dem vorbesprochenen ähnlich, nur liegen die beiden Schulklaffen nicht Wand an Wand, sondern durch einen besonderen Schulflur getrennt. Derselbe erlaubt eine zweckmäßige Anordnung der^Klassenthüren und erweitert den Querbau dergestalt, daß bei Annahmeeineè angemessen hohen Drempels in seinem Dach»