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Nr. 2.-48.
Donnerstag oen 20. Dezember
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NeZÄUKtmLchuugen Körügl. LaKdraLhsamts. Erläuterungen zu fünf Entwürfen für einfache ländliche Schutgeöäude.
(Fortsetzung.)
Fußboden. Ist das Schulzimmer nicht unterkellert, so bars der Holzfußboden nicht unmittelbar auf den Untergrund oder die Füllerde gelegt, sondern muß über einem Hohlraum gestreckt werben, durch welchen die Zimmerluft streicht. Außenluft in diesen Hohlraum einzuleiten, empfiehlt sich nicht, wenigstens nicht in der kalten Jahreszeit, da dies den Boden „fuß kalt" machen würde. Die technischen Anordnungen, durch welche eine die Erhaltung des Holz weiks sichernde stetige, wenn auch nur müßige Luftbewegung unter dem Fnßboden bewirkt wird, können als bekannt vorausgesetzt werden. Die hier empfohlene Maßnahme gilt übrigens auch für nicht unterkellerte Wohn, und Schlafzimmer der Lehrer- wohnung.
2. Die Verkehrsräume. Der Flur, welcher dem Schüler- verkehr dient, kann zweckmäßig auch als gewöhnlicher Zugang zur Lehrerwohnung benutzt werden. Doch ist daneben ein dem Wirth- schastsverkehr des Lehrers dienender Neben- oder Hinterflur, der meistens wohl nach dem Hofe führen wird, als erforderlich zu erachten, damit in besonderen Fällen, z. B. bei Krankheiten in der Familie des Lehrers, der Schulverkehr von dem Haus verkehr der Lehrerwohnung vö llig gesondert werden kann. Die Breite des Hauptflurs richtet sich natürlich nach der Größe des in ihm sich abspielenden Schülerverkehrs, sollte jedoch nie geringer als 2,50 Meter angenommen werden. Liegt ein Schulzimmer nicht im Erdgeschoß, sondern im ersten Stock, so muß die zu ihm führende Treppe den bekannten Vorschriften zur Abwendung von Feuersgefahr vom 27. Oktober 1884 durchweg entsprechen. Namentlich sind Keilstufen unbedingt zu vermeiden und die Eteigungsver hältnisse so bequem als möglich, unter Rücksicht- nahme auf die Körpergröße der sie vorzugsweise benutzenden Kinder, anzuordnen.
Die vor der Hausthür nothwendigen Frei stufen sind besonders bequem anzuordnen, und dürfen nicht unmittelbar vor der Thür beginnen, sie müssen vielmehr auf einen freien und genügend breiten Vorplatz vor der Thür münden. Bei Bemessung der Breite dieses Vorplatzes ist auch darauf zu achten, daß die Hausthürflügel vorschriftsmäßig nach außen aufschlagen sollen. Diese Freitreppen sind, besonders bei etwas größerer Stufenzahl, stets mit seitlichen Wangen und Schutzgeländern zu versehen, so daß sie nicht von drei Seiten her an= Reigen. Uebrigens ist die Höhe nach Möglichkeit zu beschränken und wenn bie Ortsverhältniffe zu einer mehr als gewöhnlichen Erhöhung des Eld- gkschosseè über den umgebenden Boden zwingen, auf die Anordnung von hust ansteigenden Rampen, welche die Zahl der Freistufen vermindern, lhunlichst Bedacht zu nehmen.
3. Die Lehr erwohnung. Wie schon im Eingang bemerkt wurde, liegen ,die Lehrerwohnungen gewöhlich mit den Schulräumen unter einem Dach. Als Raumbedarf für eine Familienwohnung gelten: Zwei Stuben, etwa zu 20 und 25 qm, ein bis zwei Kammern, zu 12 bis 15 qm, eine Küche, etwa zu 15 qm Fläche, sowie die nöthigen Keller- und Bodenräume. Eine der Kammern kann auch im Dachraum untergebracht werden. Ob besondere Wasch- und Back-Gelegenheit angezeigt erscheint, hängt von Ortsverhaltgissen ab.
Ein unverheiratheter (Hülfè.) Lehrer erhält eine Stube nebst Schlafkammer. Die lichte Höhe der Zimmer einer Lehrerwohnung ist mit etwa 3 Meter ausreichend bemessen, darf aber selbst bei Dachkammern, soweit sie zum dauernden Aufenthalt von Menschen (z. B. als Schlafkammern) dienen sollen, nicht kleiner als
Meter sein. Liegt eine solche Dachkammer in der Schrage des Daches, so muß ihre durchschnittliche Höhe mindestens 2,50 Meter betragen.
III. Dis Nebenanlagen.
1. Die Abtritte. Der Umfang einer Sch u lab t ritts a ns- lage bestimmt sich nach der Zahl der Schüler dergestalt, daß für je 40 Knaben und für je 25 Mädchen e'N Sitz anzunehmen ist, außerdem für jede Familienwohnung ei« besonderer abgeschloffener Sitz. Für die Knaben treten noch Pissoir stände hinzu, welche am Besten in einem mit Schutzdach und Schirmwänden versehenen, sonst aber offen und lustig zu haltenden Anbau untergebracht werden. Auf schickliche Trennung der Zugänge für die den verschiedenen Geschlechtern bestimmten Anlagen ist Bedacht zu nehmen. Jeder Sitz ist in einer besonderen, durch dichte Bretterwände von der benachbarten abgetrennten Zelle anzuordnen.
Für möglichst wasserdichte Anlage der Grube ist zu sorgen. Auch nach Oben hin ist Bieielbe dicht und sicher abzuschließen und durch Röhren, welche über Dach führen, zu lüften. Damit die Grubengase leichter durch biete Röhren ins Freie, als durch die Sitzöffnungen in die Abtri'.tèzelle ausströmen, ist von der Letzteren aus ein Trichter mit Fallrohr so anzuordnen, daß die untere Mündung des Letzteren tiefer in den Grubenraum hinabreicht, als die untere Oeffnung der Dunströhren, welche daher am höchsten Punkt der Grubenabdeckunz anzubringen ist. Daß auch sonst noch für gute Lüftung des Abtrittsraumes zu sorgen sei, versteht sich wohl von selbst.
Die Abtrittsanlage kann entweder als kleiner Freibau für sich angelegt, oder mit dem Stallgebäude vereinigt werden. In letzterem Falle ist aber für guten Abschluß gegen die Stallräume zu sorgen.
2. Die Wirthschaftsanlagen. Ob besondere Wirthschafts gebäude überhaupt erforderlich sind, richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen, namentlich aber danach, ob und in welchem Umfang die Lehrerstelle mit Landwirlhschastsbetrieb vervunden ist. In den meisten Fällen wird ein kleines Gebäude, welches Stallung und Vorrathègelaffe für Futter, Stroh, Brennstoffe re umfaßt, genügen. Hinsichtlich der Anordnung und Größe der einzelnen Abtheilungen gelten die allgemeinen, für ländliche Wirtschaftsgebäude bestehenden Regeln, so daß hier besondere Angaben überflüssig erscheinen. Daß nirgendwo über das nachgewiescne Raumbedürfniß htnausgegangen werden darf, liegt auf der Hand.
3. Der Brunnen. Da im Flach lande Laufbrunnen meistens nicht möglich sind, so erübrigt nur die Anlage eines Tiefbrunnens, der jedoch auf keinem Schulgehöft fehlen sollte, sofern der Untergrund bestellen brauch bar es Wasser liefert. Auf die Vorsorge für die Reinhaltung besteiben ist schon im Eingang hingewiesen worden. Offene Schöpf- oder Ziehbrunnen sind — schon der mit ihnen verbundenen Gefahr des Hineiniallens wegen — nicht zu empfehlen, weshalb stets auf die Anlage eines geschlossenen Kesselbrunnens mit Pumpe Bedacht zu nehmen ist. Wo es die Bodenverhältnisse gestatten, ist auch die Anlage eines sog. Abessinierbrunnens nicht aus geschlossen.
4. Die Einfriedigungen. Das ganze Schulgehöft ist in fester aber einfacher Weise, unter Berücksichtigung der Ortsverhältnisse, einzufriedigen. Ein Lattenzaun wird meistens genügen. Auch können innere Abtheilungen in Betracht kommen, so daß z. B. Garten, Wirthschaftshof und Spielplatz für die Schuljugend in angemessener Weise von einander gesondert werden.
(Schluß folgt.)
MMMrichttN aus dem Kreise-
Gefunden: Ein Hundemaulkerb. Ein Buch (deutsche Sprachschule) mit der Aufschrift Peter Diebel. Eine bunte Tasche (im Schloßgarten). Ein kleines Portemonnaie mit etwas Geld. Ein schwarzseidener Regenschirm. Ein weißer Herrenkragen. Eine eiserne Wagenkapsel (beim Kinzigheimer Hof).
Verloren: Ein schwarzer Handschuh. Ein Portemonnaie mit ca. 10 Mark. Am 16. d. M. auf tem Eise: ein dreireihiges Korallenarmband.
Hanau am 20. Dezember 1888.