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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Nr. 2 >5. Montag oen 17. Dezember i •
Amtliches.
Bekanntmachung.
Die Weihnach lèsendungen betreffend.
Das Reichs-Postamt richtet auch in diesem Jahre an das Publikum Vas Ersuchen, mit den Weihnachtsversendungen bald zu beginnen, damit die Packetmafsen sich nicht in den letzten Tagen vor dem Feste zu sehr zusammendrängen, wodurch die Pünktlichkeit in der Beförderung leidet.
Die Packete sind dauerh oft zu verpacken. Dünne Pappkasten, schwache Schachteln, Cigarrenkisten rc. sind nicht zu benutzen. Die Anf- schrift der Packete muß deutlich, vollständig und haltbar hergestellt sein. Kann die Aufschrift nicht in deutlicher Weise auf das Packet gefetzt werden, so empfiehlt sich die Verwendung eines Blattes weißen Papiers, welches der ganzen Fläche nach fest aufgeklebt werden muß. Am zweckmäßigsten sind gedruckte Aufschriften auf weißem Papier. Dagegen dürfen Formulare zu Post-Packeladreffen für Packetaufschriften nicht verwendet werden. Der Name des Bestimmungsorts muß stets recht groß und kräftig gedruckt oder geschrieben sein. Die Packetaufschrist muß sämmtliche Angaben der Begleitadresse enthalten, zutreffendenfalls also den Frankovermerk, den Nach Nahmebetrag nebst Namen und Wohnung des Absenders, den Vermerk der Eilbestellung u. f. w., damit im Falle des Verlustes der Begleitadreffe das Packet auch ohne dieselbe dem Empfänger au^gehändigt werden kann. Auf Packeten nach größeren Orten ist die Wohnung des Empfängers, auf Packeten nach Berlin auch der Buchstabe des Postbezirks (0., W., SO. u. s. w. anzugeben. Zur Beschleunigung des Betriebes trägt es wesentlich bei, wenn die Packete fvankirt aufgelirfert werden. Das Porto für Packete ohne angegebenen Weilh nach Orten des Deutschen Reichs Postgebiets beträgt bis zum Gewicht von 5 Kilogramm: 25 Pf. auf Entfernungen bis 10 Meilen, 50 Pf. auf weitere Entfernungen.
Berlin W., 1. Dezember 1888.
Der Staatsfekretair des Reichs-Postamts.
In Vertretung: Sachse.
Bekanntmachung.
Posi-Pucketverkehr mit Neu-Seeland.
Von jetzt ab können Postpackete ohne Werthangabe nach Reu-Seeland versandt werden.
Ueber die Taxen und Bersendungsbedingungen ertheilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.
Berlin W., 11. Dezember 1888.
Der Staatssekretair des Reichs Postamts.
„_____von Stephan.
/ L ai^amt^»
Die Ortspolizeibehörden erhalten hiermit die Weisung, alle Nqm fitionen an den Kreisthierarzt um Feststellung von Thierieuchen, welche übrigens jedesmal eine kurze Darlegung des Sachverhalts enthalten "üflen, regelmäßig durch meine Vermittelung uno nur wenn dies wegen Albedürftigkeit des Falles nicht möglich sein sollte, an denselben unmttlel- ’« zu erlassen. Im letzteren Falle ist gleichzeitig mit' der Requisition Wr Abschrift von letzterer mitzutheiliN.
Hanau am 12. Dezember 1888.
Der Königliche Landrath
7361. Gf. Bismarck
Da der bevorstehende erste Weihnachtsfeiertag und der Nevjahrstag As Dienstag fallen, wird der Neustädter Wochenmarkt auf Montag den '4' und Montag den 31, d. M verlegt.
Hanau am 14. Dezember 1888
, Der Königliche Landrath
■J683 ______________Gf. Bismarck.____________
MeM-AMMLm m èkN Lreile.
Verloren: Eine Radkapsel. Ein Pelzkragen.
Hanau am 17. Dezember 1888.
RLMreiken lönigL UaäMmalWaft zu Frankfurt n. Ä
21208 B. — J. 4976/88. Das am 25. Juli 1888 erlassene Ausschreiben gegen die Dienstmagd Susanna Erster von Messungen ist erledigt.
A. 21173. — J. 4596'88. Ueber den Aufenthalt des (Krüppel) Henry William Anderson von Steppiny wird Auskunft begehrt.
20259 A. — J. 3425/88. Ueber den Aufenthalt des Backstein- arbeiters Philipp Ne um er von Dahlheim wird Auskunft begehrt.
20549 A. - L. 336/87. Der Steckbrief vom 21. Jan. d. J. gegen den Schuhmacher Aug. Sauerteig von Weißkirchen wird erneuert.
21159 A. — J. 4450/88. Ueber den Aufenthalt des Bäckergesellen Theodor Schönbach, zuletzt in Frankfurt a/M., wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a/M. den 13. Dezember 1888.
B. 21476. — J. 4357/88. Ueber den Aufenthalt der Taglöh- nerin Margaretha Kreß aus Hattenhof bei Fulda wird Auskunft begehrt.
A. 21186 — J. 4509/88, Ueber den Aufenthalt des Handelsmanns Georg Haßfort er von Praunheim, geb. 2 /6. 1862, wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a/M. den 14, Dezember 1888.
20470 B. — N. 1008/88. Gegen den Tagelöhner Heinrich Farr, geb. am 6. Oktober 1861 zu Leisenwalo, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Widerstands verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und von der Verhaftung unverzüglich hierher Nachricht zu geben.
Frankfurt a/M. den 14. Dezember 1888.
_________________ Königliche Staatsanwaltschaft. _____________
A, 21216. — J. 3660/88, Gegen den Schornsteinfeger Karl Johann Ohlbach, geboren am 21. Februar 1860 zu Rüdesheim, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und von der Verhaftung unverzüglich Nachricht zu geben.
Hanau am 14. Dezember 1888.
____Königliche Staatsanwaltschaft.
Tagesschau
Berlin, 15. Dezbr. Kaiser Wilhelm ist Abends 8 Uhr 20. Min. von dem Jagdausflug zurückgekehrt.
Berlin, 15. Dez. Der Bundesrath überwies die Vorlage, betreffend die weitere Ausprägung von Zehn- und Fünfpfennig-Stücken, den Ausschüssen für Rechnungswesen, Handel und Verkehr und beschloß, dm Zusatzvertrag zu dem Handelsverträge mit der Schweiz zur allerhöchsten Ratifikation vorzulegen.
Berlin, 15. Dez. Die , K. Z." schreibt: In Centrumskreisen hat der gestrige Sieg durch die Annahme des Antrags Windthorst keineswegs eine so freudige Stimmung hervorgerufen, als man annehmen sollte. Man ist innerhalb der Fraktion über die Zustimmung zu der geplanten Vorlage getheilter Meinung, wenigstens will man nicht zugestehen, daß man Lurch Annahme des Antrags von vornherein für die Zustimmung zu den Weiteren Vorlagen gebunden sei. Auch ist man deshalb in Cen- trumskreisen durchaus nicht davon erbaut, daß die Kartellparteien von der Einbringung einer besonderen Resolution Abstand genommen haben.
Der in der jüngsten Sitzung des Reichstags angenommene Antrag Windihorst hat folgenden Wortlaut: „Der Reichstag wolle beschließen: den verbündeten Regierungen gegenüber nachstehende Erklärung abzugeben: 1- Der Reichstag spricht auch seinerseits die Ueberzeugung aus, daß, um Afrika für christliche Gesittung zu gewinnen, zunächst die Bekämpfung des Negerhandels uns der Sklavenjagden nothwendig sein wird. 2. Der Reichstag wird bereit st in, die Maßregeln, welche die verbündeten Regierungen zu diesem Zwecke vorzuschlagen gedenken, in die sorgsamste Erwägung zu ziehen und auch seinerzeits zu unterstützen. 3. Der Reichstag fpridjt die Hoffnung aus, daß es gelingen wird, die übrigen betheiligten Mächte zur Mitwirkung und Ausführung dieser Maßregeln zu bestimmen, insbesondere auch dahin, daß die in den verschiedenen Ländern zum Zwecke der Bekämpfung des Negerhandels und der Sklavenjagden sich vorbereitenden Unternehmungen nach einem einheitlichen, durch Vereinbarung festzusetzenden Plane durchgeführt werden."