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{ Nr. 294.

Samstag den 15. Dezember

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Amtliches.

Bekanntmachung.

Post-Packetverkehr mit Neu-Seeland.

Von jetzt ab können Postpackete ohne Werthangabe nach Neu-Seeland versandt werden.

Ueber die Taxen und Versendungsbedingungen ertheilen die Post- anstalten auf Verlangen Auskunft.

Berlin W., 11. Dezember 1888.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.

_____________________von Stephan._____________________

-serANM^Mchunge» MMgU rrmroraMamrs.

Die im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten ausgearbeiteten, in dem im März-Aprilheft des Central­blatts für die gesammte Unterrichtsverwaltung Seite 258 abgedruckten Erlasse vom 24. Januar d. Js. ü. III. a. 10,386 G. III. bezeichneten fünf Entwürfe für die am häufigsten vorkommenden Baufälle bei länd­lichen Volksschulen liegen zur Einsicht der Interessenten bei vo4ommenven Bauten in meinem Bureau bereit. Die dazu gehörigen Erläuterungen werden nachstehend bekannt gegeben.

Hanau am 10. Dezember 1888.

Der Königliche Landrath

V. 7476 Gf. Bismarck.

Berlin den 18. November 1887.

i Erläuterungen zu fünf Entwürfen für einfache ländliche Schulgeöäude.

I. Allgemeines.

Baustelle. Bei der Wahl eines für eine Schulanlage in Aussicht zu nehmenden Grundstücks kommen vorzugsweise folgende Rücksichten in Betracht:

Die Lage des Grundstücks soll möglichst in der Mitte des Schul­bezirks angenommen werden, damit von allen entferntesten Punkten des­selben annähernd gleiche Wege entstehen. Sie mutz gesunden, trockenen und technisch möglichst günstigen Baugrund ausweisen, frei von störender und gesundheitsschädlicher Nachbarschaft sein, und die Anlage eines Brun­nens mit gutem Trinkwasser gestatten. Eine leicht geneigte, die Abwässe­rung befördernde Gestaltung der Oberfläche ist einer ganz ebenen Boden­lage meistens vorzuziehen.

Zum Schutz gegen rauhe Winde und Sonnenhitze ist eine mit Bäu­men und Sträuchern bestandene Baustelle oft erwünscht, doch darf die Bepflanzung dem Schulgebäude nicht Licht und Luft verkümmern, oder die Lage dumpf und feucht machen.

Anordnung der Gebäude auf der Baustelle. Bei An­ordnung der Gebäude auf der Baustelle sind alle mit Fenstern ver­sehene Wände von den Nachbargrenzen, auch wenn diese zur Zeit noch nicht bebaut sind, soweit entfernt anzulegen, daß keine künftige Bebauung oder Bepflanzung des Nachbar- grundstücks diesen Fenstern Licht- und Luft-Zuführung ent­ziehen, oder auch nur schmälern kann. Ganz besonders gilt dies von solchen Wänden, deren Fenster zur Beleuchtung eines Schul zimmers dienen. Für diese ist die Lage, wenn irgend möglich, io zu wählen, daß reines Himmelslicht unmittelbar bis zu den von der Fensterwand am Weitesten entfernten Schülersitzen einfallen und die Tischplatte treffen kann.

In der Regel sind Schulzimmer und Lehrerwohnung in demselben Gebäude zusawmenzufasseu. Dagegen empfiehlt es sich, die erforderlichen Wirthschaftsgebäude (Stallung, Scheune rc.) sowie die Abtritte »icht nur von dem Schulhause räumlich zu trennen, sondern sie euch in einem solchen Abstande von demselben zu errichten, daß sie keine schädlichen oder belästigenden Einflüsse auf dasselbe aus- ^ben können. Die Abtrittsanlage ist oft zweckmäßig mit dem Stallge- bäude zu verbinden oder an dasselbe anzulehnen. Ebenso werden besondere Scheunengebäude nur in dem selteneren Falle eines größeren Umfangs der Schulländereien nöthig sein, während in den meisten Fällen die A: läge von Stall und Scheune unter einem Dach vortheilhafter erscheint. Selbst­verständlich ist der Umfang aller dieser Wirthschaftsräume

von dem nach der Größe des dem Lehrer zugewiesenen Landes nachzu' weisenden Raumbedarf abhängig.

Bei Bestimmung der den einzelnen Gebäuden auf dem Grundstück anzureihenden Stellung ist auf möglichste Uebersichtlichkeit der Gesammtanlage Bedacht zu nehmen. Namentlich aber muß der nach der Zahl der Schulkinder zu bemessende freie Platz, welcher diesen zum Bewegen und Spielen in den Unterrichtspausen dient, sowie dec Zugang zu den Abtritten von der Lehrerwohnung oder dem Schulzimmer aus sich bequem übersehen lassen.

Die Abtrittsanlage wird, den ländlichen Verhältnissen ent­sprechend, gewöhnlich wohl eine möglichst dicht herzustellende Grube erhalten, wobei jedoch die bekannten vollkommneren, die Rein­heit des Untergrundes besser sichernden Einrichtungen für die Beseitigung der Auswurfstoffe nicht ausgeschlossen, und bei dich­terer, mehr den städtischen Verhältnissen sich annähernder Bebauung sogar zu fordern sind. Jedenfalls muß aber darauf geachtet wer­den, daß Tiefbrunnen für Trinkwasser von Abtritts- und Düngergruben soweit als möglich entfernt angelegt wer­den, wobei auch die Strömungsrichtung des den Brunnen speisenden Grundwassers in Betracht kommen, überhaupt jede Vorsicht angewendet werden muß, um eine Verunreinigung des Brunnenwassers zu verhüten.

Ueber die Himmelslage der Baulichkeiten, namentlich der Schulzimmer, lassen sich schwer allgemein gültige Bestim­mungen treffen, einmal, weil örtliche Verhältnisse oft in zwingender Weise die Anordnung auch in dieser Hinsicht beeinflussen, sodann aber auch, weil die verschiedenen hier geltend zu machenden Forderungen nicht selten miteinander in Widerspruch stehen. So wird einerseits zwar mit Recht eine sonnige Lage als gesundheitlich vonh-ilhast angelegen, während doch andererseits nicht zu läugnen ist, daß unmittelbare Sonnenbestrahlung der Fenster eines Schulzimmers während der Unterrichtszeit in mehr als einer Hinsicht störend und nachtheilig wirken kann. Ist man in der Lage, die Himmelsrichtung für die Fensterwand des Schulzimmers frei zu bestimmen, so wird man daher wohl am Besten die An­ordnung so treffen, daß der Raum zwar in der Zeit vor oder nach dem Unterricht von der Sonne bestrahlt wird, soweit möglich aber nicht auch während der Unterrichtszeit. Kann man je­doch eine sonnige Lage wegen sonstiger örtlicher Verhältnisse nicht vermei­den, so ist durch passende Vorkehrungen an den Fenstern dafür zu sorgen, daß die wesentlichsten Nachtheile des unmittelbaren Sonnenscheins starke Erhitzung und zu grelle Beleuchtung nach Möglichkeit ab gedämpft werden. Von den der Sonne zugewmdeten Lagen wird vielleicht die südliche deshalb noch am wenigsten jenen Belästigungen ausgesetzt sein, weil im Sommer die Strahlen der Mittagssonne unter so steilem Winkel einfallen, daß sie nicht lief in das Innere des Raumes eindringen und daher weniger störend wirken, als die flach einsallenden Strahlen der Morgen- und besonders der Abend­sonne. Letztere ist jedoch für ländliche Schulen deshalb weniger lästig, weil in diesen die Unterrichtszeit schon mit den frühen Nachmittagsstunden auihört.____________(Fortsetzung folgt)

Mmß-MM M.S dem Kreise.

Abhanden gekommen: Am 13. d. Mts. eine zieml. fette weiße Gans.

Gefunden: Eine Peitsche. Ein s. g. Blutstein. Ein Paar Kinderhandschuhe.

Hanau am 15. Dezember 1888. _____________________

MsslkreibH Äigs. Sfaafsenujatt(Efiaft zu Frankfurt n» 11

B. 21311. j. 4272/88. Ueber den Aufenthalt der Dienst­magd Katharina Keil von Welschneudorf, geb. 16,/12. 1863, wird Auskunft begehrt.

21197 B. N. 994/87. Ueber den Aufenthalt der KeRnerin Amanda Feder von Pommersfelden wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a/M. den 12. Dezember 1888.

A. 21160. J. 37 50/88, Ueber den Aufenthalt des Photo­graphen Joseph Schneider aus Käferthal bei Mannheim wird Aus­kunft begehrt. Derselbe zieht auf Messen und Märkten mit seiner Photo­graphiebude umher.