«omtMftmtl* Preis:
Aâhrlich 9 Mari. Kalbj.âsoPig. vierteljährlich
, War! 25 Psg. FLr auswärtige Abonnenten eit dem betreffen« »er. Koktausjchlag. »ir «t»j«lne Rüm
mer 10 PjL-
Hamuer Anitiger.
Jugteich Amtliches ^Jrgan für KLaöL- unö Fcrnökveis Kcrncm.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
SnfertfonS« Preis:
Die ispaltige Garmondzeile ob. deren Raum
10 Pfg.
Die Sspalt. geile
20 Pfg.
Die Sspaltigegeile
30 Pfg
Nr. 278.
Dienstag den 27. November
1888
Amtliches. Bekanntmachung. Post-Packetverkehr mit Süd-Australien.
Von jetzt ab können Postpackete ohne Werthangabe im Gewicht bis 3 kg nach der Britischen Kolonie Süd-Australien versandt werden.
Ueber die Taxen und Versendungsbedingungen ertheilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.
Berlin W., 21. November 1888.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts, von Stephan.
H âNKZMsHuK gen Königl. LsNdrathHamLs.'
Der Metzger Friedrich Wilhelm Lenz in Kilianstädten beabsichtigt auf dem Grundstücke seiner Ehefrau, Marie, geb. Haas, daselbst, Karte W Nr. 189/26—29, Brandversicherungs-Nr. 87 eine Schlächterei einzurichten und zu betreiben. Es wird dies gemäß § 17 der Gewerbeordnung mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Einwendungen gegen diese Anlage innerhalb 14 Tagen im Bureau des Unterzeichneten, woselbst auch Zeichnung und Beschreibung der Schlächterei einzusehen sind, schriftlich angebracht oder zu Protokoll erklärt werden können. Nach Ablauf der 14 Tage findet ein Einspruch nicht mehr statt. Zur Erörterung der rechtzeitig eingegangenen Reklamationen ist Termin auf Mittwoch den 14. Dezember d. I., Vormittags lOVa Uhr, im landräthlichen Gebäude hier angesetzt. Die Betheiligten werden zu diesem Termine unter dem Hinweis hiermit eingeladen, daß bei ihrem Fortbleiben gleichwohl mit der Erörterung der Einwendungen vorgegangen werden wird.
Hanau den 11. November 1888. A. 1547
Der Vorsitzende bes Kreis-Ausschusses.
Gf. Bismarck, __________________________Königlicher Landrath. __
DieM-NachrichteA aus dem Kreise.
Iohannes Ruth in Rückingen ist als Nachtwächter dieser Gemeinde bestätigt worden. A. 1564.
Philipp Viel 3r in Rückingen ist als Nachtwächter und Schweine- hirt daselbst bestätigt worden.____________________________________A« 1563.
Bekanntmachung.
Die Eintragungen in das Handels- und Genoffenschafts-Register des unterzeichneten Amtsgerichts während des Jahres 1889 werden im Deutschen Reichsanzeiger und im Hanauer Anzeiger veröffentlicht werden, was hiermit bekannt gemacht wird.
Windecken den 23. November 1888.
Königliches Amtsgericht, gez. Dr. Hartmann.
âkMreibm âömgl. KinatsMumlMafi zu Frunkfuri a. K. 19968 A. — J. 1825/88. Der am 19. Juni 1888 gegen den Schneider Heinrich Bell aus Niederhattert erlassene Steckbrief ist erledigt.
A. 19999, — J. 3599/88. Das am 20. Oktober 1888 erlaffene Ausschreiben gegen die geschäftslose Marie Scherer aus Zwalbach wird zurückgenommen.
Frankfurt a/M. den 24. November 1888.
* t Des Königs Rechts
Die vom Kaiser bei seiner Anwesenheit in Breslau gethane Aeußerung über den Ausfall der dortigen Wahlen verursacht der freisinnigen Presse großen Kummer, alle ihre Organe vergießen Krokodilsthränen über die Gefährdung des Königslhums — durch die Parteinahme des Königs für eine Partei oder eine bestimmte politische Richtung. Das Berliner Tageblatt sieht darin eine Verletzung des obersten monarchischen Grundsatzes, „an dessen Nichtachtung selbst ungewöhnlich hoch veranlagte Herrscher zu Grunde gegangen seien", und alle die übrigen parteiverwanden Herzens
ergießungen unterscheiden sich höchstens durch den Grad der Dreistigkeit, mit welcher sie sich bemühen, im Volke eine Art von Conflictsstimmung zu erzeugen und es in einen Gegensatz zu seinem Könige zu bringen. Ganz besonders getroffen fühlt sich, aus naheliegenden Ursachen, die fortschrittliche „Breslauer Zeitung", welche „beklommenen Herzens" die Frage nicht mehr zurückdrängen kann: „Steht Kaiser Wilhelm II. über den Parteien? Will Kaiser Wilhelm 11. über den Parteien stehen?"
Seit den Tagen, da der erste Hohenzoller sich durch Herstellung des Landesfriedens mit eiserner Hand den ewigen Dank der Marken erwarb, haben die Herrscher dieses Landes nur in sehr geringen Ausnahmen aus die Geltendmachung ihres Willens und ihrer Meinung verzichtet. An diesem alten und echten Königsrecht hat der Uebergang aus der absoluten in die connitutionelle Zeit, hat die Verfassung nichts geändert. Der König hat sich in der Verfassung gewisser Rechte theilwiese entäußert, deren Ausübung, an die Zustimmung der Volksvertretung geknüpft ward, aber alle anderen Rechte sind ihm unverkürzt erhalten geblieben im Gegensatz zu jener Bestimmung der belgischen Verfassung, welche dem Könige nur die ihm durch ihre Paragraphen ausdrücklich verliehenen Rechte zuerkennt.
Soll nun der Kaiser und König nicht befriedigt sein dürfen über ein Wahlergebniß, welches ihm die Durchführung seiner Politik zu verbürgen scheint und wenn er diese Befriedigung hegt, soll er derselben nicht Ausdruck verleihen dürfen? Soll der Monarch, auf dessen Stimme die Völker des Erdkreises lauschen, nicht das Recht des ärmsten seiner Unterthanen haben, seine Ansicht über Wahlergebnisse auszusprechen? Der König verläßt damit den Standpunkt über den Parteien nicht. Dies würde erst dann der Fall sein, wenn eine bestimmte Partei und die durch dieselbe gebildete Kammermchrbeit in der Lage wäre, dem Könige ihren Willen aufzuzwingen. Dann würde in Preußen nicht mehr der König, sondern die Kammermajorität regieren, dann stünde der König nicht mehr über, sondern unter den Parteien. Der Fortschrittspresse wird es nicht gelingen, dem Träger der Krone, an welcher der Glanz der großen Geschichte unserer Zeit, der Erfüllung des Sehnens und Ringens von Generationen haftet, die Herzen seines Volkes zu entfremden. Unser Volk will ander Spitze des von Neid und Mißgunst umlagerten Reiches einen starken Herrscher, einen entschiedenen Willen sehen, will den zu gehenden Weg mit unzweideutiger Klarheit vorgezeichnet wissen. Unser Volk hat seinen König verstanden, als es zum Landtage so wählte, wie der Monarch in Breslau dankend anerkannte, und als es damit über die fortschrittlich-rückschrittliche Opposition zur Tagesordnung schritt. Unser Volk erblickt in seinem Könige seinen Führer, und Führer seines Volks zu sein ist unseres Königs Recht.
Tagesschau
Berlin, 26. Novbr. Gestern Vormittag begaben Sich Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin zum Gottesdienst in die Garnisonkirche. Se. Majestät der Kaiser empfingen sodann den neu ernannten Königlich rumänischen Gesandten, Ghika, im Beisein des Staats-Ministers Grafen v. Bismarck, welcher darauf noch Vortrag hielt. Nachmittags arbeiteten Se. Majestät allein. Um 6 Uhr fand bei den Kaiserlichen Majestäten Familientafel statt, zu welcher Ihre Königlichen Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Aosta, die Prinzen Friedrich Leopold und Alexander sowie die Erbpriuzlich sachsen-meimngen'scheu Herrschaften geladen waren.
Berlin, 25. Novbr. Kaiser Wilhelm empfing, nach den „Fr. N.", Mittags 123/4 Uhr das Präsidium des Reichstags. Präsident v. Leoetzow wird darüber morgen im Reichstage die allein authentische Mittheilung machen. Die Audienz dauerte etwa 5 Minuten.
Berlin, 25. Novbr. Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Französische Zeilungen veröffentlichen eine Buchhändlernotiz, durch welche -das nahe bevorstehende Erscheinen eines neuen Pamphlets über den Reichskanzler angezeigt wird, das den verlockenden Titel: „Der entlarvte Bismarck" (Bismarck dévoilé) führen soll. Tas Buch ist dazu bestimmt, wie der Prospekt besagt, „unwiderlegliche Beweise von der politischen Falschheit des Fürsten Bismarck zu bringen, die Authenticität der bekannten bulgarischen Dokumente nachzuweisen und daran die Mittheilung der vertraulichen Unterhandlungen anzuknüpfen, welche die Veröffentlichung