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Hanauer Anzeiger.
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/ Nr. 275.
Freitaq den 23. November
1888
Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Das Flugblatt, überschrieben „An die arbeitende Bevölkerung", endigend „Hoch die Sozialdemokratie", unterschrieben „Mehrere Landleute, Handwerker und Arbeiter", erschienen mit der Bezeichnung „Druck und Verlag von Carl Rögsch in Chur", ist auf Grund des §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878, beziehungsweise 18. März 1888, verboten worden.
Schwerin am 6. November 1888.
Großherzoglich mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß
I. das Flugblatt mit der Ueberschrift: „An die Indifferenten!", beginnend mit den Worten: „Arbeiter! ihr habt die Worte jenes Menschen gehört", und mit dem Schluß: „Zu den Waffen!", II. die Broschüre: „An die Landarbeiter!", beginnend mit den Worten: „Wer und was sind wir?" und mit dem Schluß:
„Es lebe die soziale Revolution, es lebe die Anarchie!"
beide ohne Angabe des Druckers und Verlegers, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landespolizeiwegen verboten worden sind.
Berlin am 15. November 1888.
Der Königliche Polizei-Präsident
____________ Freiherr von Richthofen.__________________
Mit Bezugnahme auf die von mir unterm Listen Januar d. Js. erlaffene, in Nr. 5 des Amtsblatts vom 1. Februar d. Js. unter Nr. 75 veröffentlichte Polizei-Verordnung, betreffend thierärztliche Untersuchung der mit der Eisenbahn nach den Nordseehäsen zu befördernden Wiederkäuer und Schweine, mache ich hiermit bekannt, daß die thierärztliche Untersuchung nur für diejenigen Eisenbahn-Viehtransports erfordert wird, welche zur Beförderung nach den eigentlichen Exporthäfen (Hafenstädten) bestimmt sind.
Als Exporthäfen» für Vieh kommen zur Zeit in Betracht: Hamburg, Harburg, Altona, Bremen, Bremerhaven, Geestemünde und Tönning, der letztere Ort jedoch nur für die Zeit vom 1. Juni bis 30. November jeden Jahres.
Cassel am 26. Oktober 1888.
________________Der Regierungs Präsident. Rothe._______________
Nachdem für die Wahlperiode 1889/91 zur Wahl der Abgeordneten für die Vertheilung der Gewerbesteuer der Handelsklasse A. I. für den Wahlbezirk der Kreise Hanau, Gelnhausen, Schlüchtern und Fulda Termin auf Dienstag den 4. Dezember d. I., Vormittags 10 Uhr, in dem Rathhaussaale zu Hanau,
für den Wahlbezirk der übrigen Kreise des Regierungsbezirks Termin auf Montag den 10. Dezember d. I., Vormittags 10 Uhr, in dem Sitzungssaale des Regierungsgebäudes h i e r s e l b st anberaumt worden ist, wird solches der Vorschrift gemäß hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Caffel am 8. November 1888.
Königliche Regierung,
___ Abtheilung für direkte Steuern, Domänen u. Forsten.____
Unter Bezugnahme auf die Vorschriften im §. 5 des EnteignungsGesetzes vom 11. Juni 1874 und §. 150 des Gesetzes über die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsbehörden vom 1. August 1883 wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Königlich Bayerische Eisenbahnbausektion zu Brückenau die Detailprojektirung für den Bau der Lokalbahn Jossa-Brückenau in Angriff nehmen wird.
Die betheiligten Grundbesitzer des diesseitigen Bezirks sind ver- pstichtet, das Betreten ihrer Grundstücke zu dem angegebenen Zwecke zu gestatten.
Cassel am 8. November 1888.
Namens des Beziiks-Auèschusses :
Der Vorsitzende. I. V.: Viehmann.
MtM-âchrichLm aus dem Lreiie.
Zugelaufen: Ein großer schwarzer Neufundländer w. Geschl.; Empfangnahme bei Schneidermeister August Gödde zu Langendiebach.
Gefunden: Ein Portemonnaie mit etwas Geld. Ein Meffer. Ein Kinderkragen mit Spitzen und Perlenbesatz. Ein Zwickergestell.
Hanau am 23 November 1888.
lasftoißßn Kömgl. KillaiZMmalWasi zu Frankfari a. K. 19499 A. — J. 2659/88. Ueber den Aufenthalt der geschäftslosen Marie Elise Stein, geboren am 2. Januar 1862 zu Bierstadt, wird Auskunft begehrt.
Frankiurt a/M. den 19 November 1888.
12311 D. — M. 347/88. Ueber den Aufenthalt des Taglöhners Georg Wohlfarth aus Bibelried und des Taglöhners Johannes Hahn aus Arheilgen, deren Vernehmung als Zeugen erforderlich ist, wird Auskunft begehrt.
D. 12209. — J. 4480/88. Das am 10 /11. 1888 gegen den Zeugen Maschinenführer Fay erlassene Ausschreiben ist erledigt.
Frankfurt a/M. den 20. November 1888.
Die Eröffnung des Reichstags.
Berlin, 22. Novbr. Der Reichstag wurde heute Mittag 12 Uhr durch Se. Majestät den Kaiser und König mit folgender Thronrede eröffnet:
„Geehrte Herren!
Als Ich Sie beim Antritt Meiner Regierung zum ersten Male begrüßte, standen Sie mit Mir unter dem Eindruck der schweren Schickungen, welche Mein Haus und das Reich im Laufe dieses Jahres erfahren haben Der Schmerz über diese Verluste wird bei dem lebenden Geschlecht nie ganz erlöschen, aber er darf Mich nickt hindern, den Anforderungen der Pflicht nach dem Vorbilds Meiner in Gott ruhenden Vorgänger mannhaft und treu gerecht zu werden. Von diesem Pflichtgefühl getragen, und das gleiche bei Ihnen voraussetzend, entbiete Ich Ihnen bei der Wiederaufnahme Unserer gemeinsamen Arbeiten Gruß und Willkommen.
Auf Meinen Reisen, welche Mich in verschiedene Theile des Reichs geführt haben, sind Mir überall, sowohl von Seiten Meiner hohen Bundesgenossen wie der Bevö kerung, die Beweise entgegengetreten, daß die Fürsten und die Völker Deutschlands dem Reich und seinen Einrichtungen mit rückhaltlosem Vertrauen anhängen und in ihrer Einigkeit die Bürgschaft ihrer Sicherheit finden. Aus solchen Kundgebungen werden Sie mit gleicher Genugthuung, wie Ich selbst, die Ueberzeugung geschöpft haben, daß die im Reiche verkörperte Einigkeit tiefe und feste Wurzeln im gestimmten Volke geschlagen hat. Es ist Mir Bedürfniß, Meiner dankbaren Befriedigung hierüber auch an dieser Stelle Ausdruck zu geben.
Daß der Anschluß der Freien und Hansestädte Hamburg und Bremen an den Zollverband des Reichs nach schwierigen und opferreichen Vorarbeiten nunmehr zur Ausführung gekommen ist, erfüllt Mich mit Genugthuung. Ich erblicke darin eine segensvolle Frucht unserer einmüthi- gen Bestiebungen. Mögen die Erwartungen, welche sich für das Reich und die beiden bedeutendsten Seeban elsplätze an diese Erweiterung des Reichszollgebietes knüpfen, in vollem Maße in Erfüllung gehen.
Die Regierung der schweizerischen Eidgenossenschaft hat eine Revision des Handelsvertrages zwisch n Deutschland und der Schweiz in Anregung gebracht. Von dem Wunsche geleitet, das bestehende freundnachbarliche Verhältniß zwischen beiden Ländern auch auf handelspolitischem Gebiete zu bethätigen und zu fördern, bin Ich dem Anträge bereitwillig enigegengekommen. Die Verhandlungen sind unter Betheiligung von Vertretern der der Schweiz benachbarten Bundesstaaten geführt worden, und ihr Ergebniß besteht in einer Zusatzübereinkunft, durch welche die vertragsmäßige Grundlage des beiderseitigen Verkehrs erweitert und der Austausch der Erzeugnisse der gewerblichen Arbeit erleichtert wird. Die Ue- bereinkunft wird Ihnen nach erfolgter Annahme durch den Bundesrath mit dem Anträge zugehen, derselben Ihre verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen.
Der Haushalt für das nächste Rechnungsjahr wird Ihnen unverweilt vorgeiegt werden. Der Voranschlag gibt Zeugniß von der befriedigenden Lage der Reichèfinanzen. In Folge der in den letzten Jahren unter Ihrer Mitwirkung eingeführten Reformen auf dem Gebiete der Zölle