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Donnerftaq den 22. November
Nr. 274.
Amtliches.
Warnung.
In Läden und Geschäften, welche als Lotterie-Komtor, Lotterie- Einnahme oder Lotterie-Kollekte bezeichnet sind und deren Inhaber sich als Lotterie-Einnehmer resp. Kollekteur bezeichnen, werden Loose der Preußischen Klaffen-Lotterie und Antheilscheine auf solche Loose, oft unter Benennung als Antheilloose, für Preise angeboten, welche die im Lotterieplan bestimmten Preise sehr weit übersteigen und ferner noch dadurch erhöht werden, daß in den Antheilscheinen selbst die Verkäufer derselben hohe Gewinnabzüge für sich ausbedingen.
Die Antheilscheine begründen niemals Ansprüche an die Lotterie-Verwaltung auf Looseerneuerung und auf Gewinnzahlung.
Vielfache gerichtliche Verurtheilungen von Loosantheilschein-Ver- käufern haben herausgestellt, daß solche Verkäufer häufig betrügerisch verfahren, indem sie die Loose, auf welche sie Antheile verkaufen, nicht besitzen oder auf wirklich besessene Loose viel mehr Antheilscheine ausgeben, als der Umfang ihres Lovsebesitzes erlaubt, oder indem endlich sie ihrerseits erhobene größere Gewinne unterschlagen und mit denselben verschwinden.
Zur Unterscheidung der Loosantheilscheine von den ächten Loosen machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren stets einen Stempel mit der inneren Umschrift „Koen. Pr. Gen. Lotterie-Direktion" tragen.
Zur Unterscheidung zwischen den sich als „Lotterie- Einnehmer" benennenden und ihr Geschäft als „Lotterie- Einnahmen" oder „Lotterie-Komtor" bezeichnenden Privatverkäufern von Loosen einerseits und den Königlichen Lotterie-Einnehmern andererseits aber machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren allein als „Königliche Lotterie-Einnahmen" oder „Königliche Lotterie-Einnehmer" sich namhaft machen.
Berlin am 8. Juli 1882.
Königliche General- Lotterie- Direktion.
Dammas. Liliental. ___
Oeffentliche Bekanntmachung. Seit einiger Zeit werden von der Firma Alwin Nieske in Dresden sogenannte Carbon-Natron- Oesen in den Handel gebracht, welche nach den veröffentlichten Prospekten für Gesundheit und Leben durchaus gefahrlos sein sollen, indem angeblich das Feuerungsmaterial nur Kohlensäure produziere und bei vorschriftsmäßiger Verwendung der Oefen in Schlaf- und Wohnräumen die Heizgase durch einen Gummischlauch ins Freie abgeführt werden.
Die ?rage wegen der Gefahrlosigkeit oder Gefährlichkeit dieser Oefen ist seitens der zuständigen Behörden einer näheren Prüfung unterzogen worden. In Folge dessen hat der Direktor der hygienischen Institute der Universität Berlin hierüber sich dahin geäußert, daß die Benutzung eines Earbon-Naton-Ofens ebenso lebensgefährlich ist, wie die eines Kohlenbeckens in einem geschlossenen Raume, oder eines Ofens, dessen Klappe zu früh geschlossen ist.
Die Einrichtung des Carbon Natron-Ofens unterscheidet sich von anderen Oefen dadurch, daß der erstere in seinem oberen Theil- nicht luftdicht abgeschlossen, sondern nur mit einem lose ausliegenden Deckel versehen ist. In Folge dessen können die Heizgase an dieser Stelle fast un- gebindert aus dem Ofen in die Lust des beheizten Raumes übergehen. Diese Heizgase enthalten aber stets gesundheitswidrige Stoffe, vor Allem das besonders gefährliche, auf den menschlichen Organismus unter Umständen tödtlich wirkende Kohlenoxydgas, welches bei der verlangsamten Verbrennung, wie sie im Carbon-Natron-Ofen stattfindet in besonders reichlichen Mengen erzeugt wird. Der an den Carbon-Natron-Osen angebrachte Gummischlauch, durch welchen die Heizgase nach Angabe der Prospekte ins Freie geleitet werden sollen, erfüllt seinen Zweck keineswegs. Denn da das zur Aufnahme dieser Gase bestimmte Abzugsrohr in dem unteren Theile des Ofens endigt, so fehlt den stets nach oben strebenden Heizgasen jede Gelegenheit in das Abzugsrohr selbst und demnächst in den mit der Mündung des Rohres verbundenen Gummischlauch üderzu- treten. Die Gase entweichen daher auf dem nächsten Wege, d. h. durch den Spalt neben dem Ofendeckel.
1888
Aus diesen Gründen ist die Benutzung derartiger Carbon-Natron- Ofen, namentlich zur Beheizung von Schlaf- und Wohnräumen, im höchsten Grade gefährlich. |^
Es wird daher vor dem Ankauf und Gebrauch derartiger Ofen gewarnt.
Cassel am 25. Okt. 1888.
________________Der Regierungs-Präsident. Rothe. ________________
BäKMWschuN gen Kömql. LaMdrathsamts.
Die Standesregister pro 1880 müssen bis Sonnabend Mittag durch einen zuverlässigen Boten hier abgeholt sein.
Hanau am 21. November 1888.
Der Königliche Landrath __Gf. Bismarck.__
Diejenigen Herren Aerzte, welche im laufenden Jahre Impfungen vorgenommen haben, ersuche ich unter Hinweis auf §. 20 des Reglements zur Ausführung des Reichs-Jmpfgesetzes die Listen, soweit solches noch nicht geschehen, recht bald gefälligst hierher einreichen zu wollen.
Hanau am 19. November 1888.
Der Oberbürgermeister ________________________W esterburg.
Für den am 16. Januar 1872 geborenen Julius Marx dahier ist um Entlassung aus dem Staatsverband behufs Auswanderung nach Holland nachgesucht.
Hanau am 20. November 1888.
Der Oberbürgermeister
______________________Westerburg.______________________
ihsfdiceiBßn âömgl. KiaaisMMalisâllfi zu FrMkfmi a. M.
D. 12237. — J. 2046/87. Der am 8. Oktober 1887 erlassene Steckbrief gegen den Schreiner Anton Herbst, geboren am 6. November 1859 zu Lohr a/M., wird erneuert.
Frankfurt a/M. den 19. November 1888.
B. 19978. — J. 2794/88. Das am 21./9. 1888 gegen die Margarethe Mihm von Offenbach a/M. erlassene Ausschreiben ist erledigt.
A. 19748. — J. 3081/88. Das am 6. September 1888 erlassene Ausschreiben gegen den Anstreicher Peter Achter von Plaidt wird zurückgenommen.
Frankfurt a/M. den 20. November 1888.
Audienz von Handwerksmeistern beim Fürsten Bismarck.
Kürzlich begaben sich einige Berliner Jnnungsmeister nach Frièd- richsruh, um dem Kanzler Bericht über die Verhandlungen des zweiten allgemeinen Jnnungètages zu erstatten und ihm bei dieser Gelegenheit die Wünsche und Ziele der Handwerker vorzutragen. Die Herren wurden sehr freundlich ausgenommen und im Park wie im Schloß umhergeführt, wo sie auch zum Frühstück im Kreise der Familie eingeladen wurden. Auf die Entschuldigung der Meisi-r, daß sie seine, des Fürsten, kostbare Z it so lange in Anspruch genommen hätten, erwiderte er: „Dazu haben wir hier immer Zeit, nur nicht zum Vergnügen!" Und als Obermeister Meyer andeutete, ob man von dem Besuche öffentlichen Gebrauch machen könne, antwortete der Reichskanzler: „Wir haben hier keine Geheimnisse miteinander; das kann Jeder wissen." Nach der „Nordd. Allg. Ztg." äußerte der Fürst seine Freude über das Erscheinen der Deputation und erklärte ihnen insbesondere, daß zu den für das nothwendige Bestehen des Handwerkerstandes erforderlichen Gesetzesbestimmungen die Mitwirkung derjenigen Herren, welche ihm ihren Besuch abgestattet hätten, nicht allein erwünscht, sondern erforderlich sei, um der Staatsregierung bei der Ausarbeitung gesetzlicher Bestimmungen mit ihren praktischen Erfahrungen und Rathschlägen zur Se te zu stehen. Der Herr Reichskanzler Hielt es auch für dringend nothwendig, daß die sozialpolitischen Gesetze, besonders das Krankenversicherungsgesetz, eine Abänderung erfahren, um den Innungen die Einrichtung von Krankenkassen zu ermöglichen. Fürst Bismarck sprach auch den Wunsch aus, daß die Herren es nicht verabsäumen mögen, bei seiner Anwesenheit in Berlin ihren Besuch zu erneuern. Der fürst-