«
AtonnemmtS-
Prcis:
Sâhrlich 9 Mark. Halbj.â SSPfg.
Vierteljährlich , LHarl 26 Pfg. gür auswärtige Abonnenten mit dem betreffen- len Postausschlag. Die einzelne Num
mer 10 Psg.
Hanmer Mutiger.
Irrgkeich Amttiches g)rgan für SicröL- unö Lcrnökveis Kcrncru.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Infertil" -- Prers:
Die IspaUige Garmondzeile oä. deren Raum
io Pfg
Tie äfpalt Zeile 20 w
Die ZspaltrgeZeilö 30 Pfg
Nr. 254.
.^ -^^1i^M3&33»£S®§S3®^ra^
Amtliches.
Bekanntmachung.
Die Reichs-Postdampfer der australischen Hauptlinie werden fortan auf dir Ausreise von Genua anstatt am Dienstag 2 Uhr Morgens bereits am Montag 3 Uhr Nachmittags weiterfegèln.
Berlin W., 24, Oktober 1888.
Der Staatsfekretair des Reichs Postamts, von Stephan.
OekANKtMÄchungen SwigL LemörathsamLs.
Den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern des Kreises habe ich heute das für die
Klassrnsteuer-Uerarüagrmg pro 1889,90 erforderliche Formular zu den Klafsensteuerrollen und der Einkommens- Nachweisung, geheftet und mit blauem Umschläge versehen, sowie die bei Ausstellung der neuen Einkommens-Nachweisung zu benutzende Einkommens- Nachweisung des Vorjahres zugehen lassen.
Die Ausnahme des Personenstandes, mit welcher das Veranlagungs geschäst beginnt, hat ausnahmslos am 12. November stattzufinden. Hierfür, sowie für die nachfolgende Einschätzung sind die Vorschriften der Instruktion vom 29, Mai 1873 (Amtsblatt Seite 85), vom 19. Juli 1875 (Amtsblatt Seite 205), ferner vom 3 Januar 1877 (Amtsblatt Seite 34), sowie die Geschäftsanweisung vom 16. März 1877 maßgebend.
Die Herren Bürgermeister mache ich speziell dafür verantwortlich, daß die Personenstands-Aufnahme, welche die Grundlage der Veranlagung bildet, richtig und vollständig erfolgt.
Demnächst hat:
1) die Aufstellung der Einkommens-Nachweisung sowie der beiden Klassensteuer-Rollen auf Grund des bei der Personenstands-Aufnahme oder auf sonstige Weise gewonnenen Materials bis zu den Rubriken 19 bezw 8 zu erfolgen;
2) die Aufstellung der im §. 33 der Anweisung vom 19. Juli 1875 vorgeschriebenen Schuldennachweisung zu geschehen, wobei folgendes zu beobachten ist:
„Die Abrechnung von Schuldenzinsen findet bei der Veranlagung des steuerpflichtigen Einkommens insoweit statt, als das wirkliche Bestehen der Schulden und der Zinsverpflichtungen nach oer gewissenhaften Ueberzeugung der Einschätzungs Kommission keinem begründeten Zweifel unterliegt.
Die Steuerpflichtigen können nicht angehalten werden behufs ihrer Einschätzung Angaben über ihre Schulden- verhällniffe zu machen, inveffen bleibt es ihnen unbenommen freiwillige Angaben zu machen, um zu verhüten, daß die Berücksichtigung der Schuldenzinsen bei der Einschätzung unterbleibe oder nach irrigen Annahmen erfolge;
3) die Wahl der Mitglieder der Einschätzungs. Kommission, welche a in Bergen und Langenselbold außer dem Ortsvorstand aus 7,
b. in der Stadt Windecken und den übrigen Landgemeinden aus 5, c. in den Gutsbezirken aus 3 Mitgliedern besteht,
hat durch die Gemeindevertretung, d. h. nach §. 38 des Gesetzes vom 1. August 1883 (G S. S. 237) durch den Gemeinde-Ausschuß statizufinden, wobei darauf zu achten ist, daß die verschiedenen Klaffen der Steuerpflichtigen möglichst gleichmäßig bei der Kommission vertreten werden.
In die Roßdorfer Kommission tritt der Nebenbürgermeister Goy "°n den Butterstädterhöfen als Mitglied ein.
Einer Anzeige hierher, daß-und wer in die Kommission gewählt bedarf es nicht.
Die Rollen und Nachweisungen haben die Herren Bürgermeister felbst aufzustellen und sind für richtigen Eintrag verantwortlich.
„ Vor der Einschätzung und zwar bis spätestens zum 20. November sind die bis auf die Einschätzung fertig gestellten Eln- kommens-Nackweisungen und Rollen zur Vorrevision an mich einzureichen.
Die Einschätzung zur Klassensteuer unter Ausfüllung der Spalten
8 bis 27 der Rollen "bezw. 19 bis 22 der Einkommens-Nachweisung ist überall am
Montag den 29. Oktober
1888
Samstag den 1. Dezember d. I. zu bewirken und sind die vorgeschriebenen Bescheinigungen auf dem Titelblatte zu vollziehen.
Bei der Einschätzung sind die den Bürgermeistern rc. mitgetheilten Revisionsbemerkungen der Königl. Regierung zur 1888/89er Klaffensteuer- Veranlagung zu beachten.
Es wird noch besonders darauf aufmerkiam gemacht, daß der Vieh- stand stets einschließlich des Jungviehs nach Maßgabe der jährlichen Viehzählungslisten in der Einkommens Nachweisung einzutragen ist.
Außerdem ist der Werth der Arbeitskraft der Familienangehörigen eines Grundbesitzers, soweit dieselben landwirthsckaftliche Verwendung finden bezw. ersorverlich sind, nicht in Kolonne 9, sondern in Kolonne 15 der Einkommens-Nachweisung in Ansatz zu bringen.
In Kolonne 9 ist nur der Werth der Arbeitskraft des Besitzers selbst in dem Ertrage des Grundbesitzes mitzuveranschlagen.
Bis zum 5. Dezember d. J. find sodann
1) die ordnungsmäßig summirten beiden Klassensteuer-Rollen und die Einkommens-Nachweisung pro 1889/90 nebst Eink mmens-Nach- weisung pro 1888/89,
2) die Schuldennachweisung
mit der durch die Règierungs Verfügung vom 27. Dezember 1886 C I. 10292 neu vorgeschriebcnen Bescheinigung versehen,
3) das Protokoll über die Wahl und Verpflichtung der KommissionsMitglieder (cfr. §. 8 der Instruktion vom 29. Mai 1873),
4) die Bemerkungen zur Klaffensteuerrolle (cfr. § 44 der Instruktion vom 19. Juli 1875),
5) der Gewerbesteuerrollen-Auszug zur Prüfung und Revision an mich einzusenden, nachdem die unter 2 bis 5 gedachten Verhandlungen der neuen Einkommens-Nachweisung wie bisher vorgeheftet worden sind.
Hanau am 26. Oktober 1888.
Der Königliche Landrath
St. 1971 Gf. Bismarck.
Das nachstehende Ausschreiben von der Großh. Bad. Staatsanwaltschaft zu Karlsruhe ist mit dem Bemerken zu veröffentlichen, daß die Abbildung der Kette im Polizeibureau angesehen werden kann.
Hanau den 26. Oktober 1888. p. 6914
Der Königliche Landrath
I. V. : Baabe.
In der Zeit vom 8. bis 10. Oktober d. Js. wurden aus dem Schloß zu Bruchsal nachstehende Gegenstände gestohlen und sodann das Zimmermobiliar in Brand gesetzt:
I. 3 Stück Frankfurter Hypothekenkreditvereins-Pfandbriefe â 1000 Mk. 4%ige Serie 16 Lit. K. Nr. 572, 573, 574, 1 Stück do. a 100 Mk. Serie 17 Lit. M. Nr. 170. Ferner 2 Stück do. â 500 Mk. Serie 15 Lit. L. 9ir. 365, 377. 12 Stück Bad. 4°/öige Eisenbahnanleben do. 1873 â 1000 Mk. Lit. B. Nr. 1983, 1984, 1973—77, 1953—55, 1962, 1963. 1 Stück do. de 1880 â 2000 Mk. Lit. A. Nr. 8559. 2 Stück do. â 500 M. de 1879, Serie C. Nr. 1949, 1948. 6 Stück 4°/oige österr. Goldrente 4 1000 Gulden östr. Währung Nr. 28458, 33316, 75394, 95485, 106487, 201676. 21 Anweisungen â 5 fl. öfter. Währung an die privil. österr. Nationalbank. 1 österr. Guldenschein.
Die Werthpapiere befanden sich in einer braunen, schon gebrauchten Ledermappe, ca. 30 Ctm. lang, 20 Ctm. hoch, mit weißem Stahlschloß verschließbar.
II. An Pretiosen und anderen Werthgegenständen:
1. eine große und dicke goldene Taschenuhr mit goldenem Deckel, Glasgehäus und mit Kette. Letztere ist ca. 34 Ctm. lang, aus gelbem Gold mit Haken.
2. An dieser Kette hängt ein kleineres Kettenstück aus gleichem Metall und ein Ä edaillon aus Mattgold mit einem ächten Amethyst, der von etwa 20 Perlen gefaßt ist.
3. Eine ungewöhnlich lange Halskette (sog. Panzer-Halskette), aus