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Nr. 240

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Freitag den 12. Oktober

J BekarrutMüchuNgen KimigU Landrathsamts

Es sind vereinzelte Fälle vorgekommen, daß Bürgermeister an Zi-

-geuner und andere ohne ausreichende Legitimationspapiere im Lande zumherziehende Personen auf deren Ansinnen Bescheinigungen ausgestellt haben, welche denselben als Ausweis über ihre Person dienen und somit den Mangel gehöriger Legitimalionspapiere ersetzen sollen. Durch diese Bescheinigung wird theils bezeugt, daß der Vorzeiger angeblich die Er- 1 Heilung eines Gewerbescheins beantragt habe, theils daß er seinen Ge- . Werbeschein mit dem Anträge auf Ausdehnung für den Umfang des Regierungsbezirks hierher eingesandt habe, theils endlich, daß er zu einem gewissen Zeitpunkt innerhalb des Gemeindebezirks übernachtet und sich gut geführt habe. Durch Vorzeigung solcher Bescheinigungen werden andere ländliche Ortsbehörden bezüglich der Berechtigung zur Ausübung des Wandergewerbes oder des Verbots des zwecklosen Umherziehens leicht getäuscht und zu der Annahme verleitet, daß der Vorzeiger ausreichend -legitimirt sei.

Die Ausstellung derartiger Bescheinigungen ist somit dazu angethan, das Landstreichen, insbesondere auch das zwecklose Umherziehen der Zi­geuner zu begünstigen und widerspricht also den Bestimmungen, welche 'höheren Orts hinsichtlich des Einschreitens gegen umherziehende Zigeuner erlassen worden sind.

Indem ich die Herren Bürgermeister auf die Unzulässigkeit eines derartigen Verfahrens und auf die schwere Verantwortung aufmerksam mache, welche sie durch Ausstellung von Bescheinigungen über zweifelhafte Thatsachen an unbekannte Personen übernehmen, spreche ich die Erwar­tung aus, daß sie die Ausstellung derartiger Bescheinigungen an solche Personen, welche weder ortsangehörig noch ihnen persönlich bekannt sind, in Zukunft unterlassen.

Zuwiderhandlungen haben Disciplinarstrafen zur Folge. Hanau am 6 Oktober 1888.

/. 6078

Der Königliche Landrath Gf. Bismarck.

Nenst-Nachrichten m dem Kreise.

Verloren: Am 9. ds. Mts. auf der Straße in der Nähe des Viadukts bei Bruchköbel: ein schwarz-wollener gestrickter Handschuh (linker).

Zugelaufen: Ein brauner Dachshunv m. Geschl.

Hanau am 12. Oktober 1888.

fasfdiceiGßn Kümgl. $faatsannia[ffdiaff zu iranâfucf a. Ä. 10563 D. J. 1745/88. Ueber den Aufenthalt des Dienst­mädchens Marie Keßler von Aufenau wird Auskunft begehrt.

17367 B. J. 3654/88. Das Ausschreiben vom 15. v. Mts. gegen den Schneider Melchior Wallraff von Cöln ist erledigt.

Frankfurt a/M. den 8. Oktober 1888.

17337 B. J. 3484/88. Ueber den Aufenthalt des Taglöhners Wilhelm Bindewald von Oberrad wird Auskunft begehrt.

17402 B. J. 3689/87. Das Ausschreiben vom 30. Nov. v. iS- gegen Peter Holzmeister von Cronberg ist erledigt.

A. 17025. J. 2805/80. Das am 17. August 1888 erlassene «usschreiben gegen die Dienstmagd Barbara Maier von Aschaffenburg vlrd zurückgenommen.

J. 4007/88. Ueber den Aufenthalt des Artisten Julius Stein, Jahre alt, aus Cöln, wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a/M. den 9. Oktober 1888.

B, 17516. - N. 641/87. Das am 4. Juli 1887 erlassene Aus- hreiben gegen den Buchdrucker Karl Mehler, geboren am 11. Juli zu Hausen, wird erneuert.

B. 17513. J. 2419/87. Das am 9. April 1888 erlassene mèschreiben gegen den früheren Direktor des Varieiè-Theaters in Bocken- Elm Joseph Pauli wird erneuert.

J. 3097/88. Das am 7./8. 1888 gegen den Backsteinarbeiter aèpar Feulner aus Würzburg erlassene Ausschreiben wird erneuert. .___Frankfurt a/M. den 10. Oktober 1888.

Bekanntmachung.

âr machen darauf aufmerksam, daß an unserer Gerichtstafel, an

1888

der zu öffentlichen Bekanntmachungen bestimmten Stelle der Gemeinde Großauheim und in dem Anzeiger des Amtsblatts der Königlichen Re­gierung zu Cassel Behufs Grundbuchregulirung in der Gemarkung Großauheim ein Aufgebot von uns erlassen ist. XL 10 Gr. Auheim.- J Hanau den 29. September 1888.

Königliches Amtsgericht, Abth. III.

9849

Bartels.

Jordan.

t Ein Charakterbild Kaiser Wilhelms II.

Graf Douglas, der in dem Abgeordnetenhause bisher den 7. Magde­burgischen Wahlbezirk (Aschersleben) vertreten, hat soeben in einem vor seinen Wählern abgelegten Rechenschaftsbericht über seine Thätigkeit im Landtage von unserem Kaiser ein Lebens- und Charakterbild entworfen, welches nicht nur, weil die Persönlichkeit des hohen Herrn Vielen noch nicht genauer bekannt ist, sondern auch wegen der Schilderung seines Charakters selbst bei jedem Preußen und Deutschen ein großes und blei­bendes Interesse finden wird.

Der Redner, dem es wiederholt vergönnt war, dem Kaiser näher zu treten, wirft zunächst einen Blick auf die Jugend, auf die gymnasiale, akademische und militärische Ausbildung des Prinzen, wie dieser sich allen an ihn herantretenden Aufgaben mit ganzer Seele, mit Ernst und Thatkraft gewidmet hat, und geht dann auf die Eigenschaften ein, welche der Kaiser bisher als Regent bethätigt hat.

Mit Recht hebt der Redner hervor, es habe allgemeines Staunen erregt, was Alles der Kaiser sich zumuthet, und es werde vielfach die Besorgniß ausgesprochen, daß seine rastlose, an keine Stunde gebundene Thätigkeit aufreibend wirken müsse.Es ist wahr t- so sagt Graf Douglas, der Kaiser stellt in dieser Beziehung Anforderungen an sich, die über das gewöhnliche Maß, das sich etwa ein pflichttreuer Beamter oder Offizier zuzumuthen pflegt, erheblich hinausgehen. Indessen jene Besorgniß läßt einen Faktor außer acht, der dem aufmerksamen Beobachter nicht entgehen kann, nämlich die große Ruhe, die unser Kaiser auch in den wichtigsten Angelegenheiten und unter der größten Geschäftslast nie­mals verliert. Nie wird er ungeduldig, nie hastig und unruhig, und dieses ruhige Gleichmaß, diese energische Selbstbeherrschung inmitten schwieriger Situationen wirkt begreiflicherweise auch auf die Leistungs­fähigkeit des hohen Herrn in günstiger Weise zurück. Der tiefere Grund dieser unerschütterlichen Ruhe oes Kaisers liegt freilich ohne Zweifel nicht etwa ausschließlich in einer bloß natürlichen Begabung. Er ist vielmehr in der stillen Gelassenheit zu suchen, welche die Frucht des echten, auf tiesinnerster Ueberzeugung beruhenden Gottvertrauens ist. In diesem Gottvertrauen des Kaisers aber liegt die Bürgschaft nicht nur für die energische Durchführung der großen Aufgaben/die Gott auf seine jugend­lichen, aber kräftigen schultern gelegt hat, sondern auch für die Inne­haltung des Maßes, das für jede dauernde Anspannung menschlicher Thätigkeit geboten erscheint."

Neben dieser rastlosen Thätigkeit und der auf Gottvertrauen be­ruhenden unerschütterlichen Ruhe ist der sittliche Ernst ein wesentlicher Zug in dem Charakter des Kaisers.Man hat so führt unser Ge­währsmann weiter aus unsern Kaiserernst" genannt. Gewiß, der Ernst des Lebens ist an ihn frühzeitig herangetreten, und er hat ihn auf sich wirken lassen, wie es natürlich und recht war. Aber dieser hohe sittliche Ernst des Kaisers, getragen von einer tief innerlichen r ligiösen Gesinnung, dem schönen Erbtheil seiner Väter, hindert ihn nicht, mit ge­sundem, hellem Blick dem praktischen Leben fröhlich ins Auge zu sehen, und nichts liegt unserm jungen Kaiser ferner, als eine finstere, krankhafte Auffassung des Lebens. Wer jemals mit ihm verkehren durfte, wird den Eindruck gewonnen haben, daß er es hier mit einer gesunden, männ­lichen, heitern Natnr zu thun hat, die ihre ganze Kraft mit freudiger Energie in den Dienst des Landes und des Volkes stellt, aber für jeden finstern, schlaffen und trübsinnigen Quietismus vollständig unzugänglich ist."

Seine schnelle Auffassungsgabe, sein gesundes praktisches Verständniß, sein lebhaftes, den-einzelnen Erscheinungen auf den Grund gehendes In­teresse, seine zielbewußte Sachlichkeit, seine Unzugänglickkeit für Schmeichelei und Liebedienerei, seine Empfänglichkeit für ein offenes, ehrliches und wahres Wort sind Eigenschaften, welche nicht nur seinem Charakter zur