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Donnerstag den 11. Oktober
BânNtMachuKgen Röntgt Landrathsamts.
Die sämmtlichen, bisher noch nicht zur Verloosung gekommenen Schuldverschreibungen der vierprozentigen Staatsanleihe von 1850, sowie die in der Anlage verzeichneten Schuldverschreibungen der vierprozentigen Staatsanleihen von 1852, 1-53 und 1862, welche bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten Verloosung gezogen worden sind, werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, die Kapitalbeträge vom 1. April 1889 ab gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen und der nach dem 1. April 1889 fällig werdenden Zinsscheine nebst Zinsschein-Anweisungen bei der Staatsschulden-Tilgungskaffe, Taubenstraße Nr.. 29 hierselbst, zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jeden Monats.
Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungshauptkaffen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse.
Zu diesem Zwecke können die Schuldverschreibungen nebst Zinsscheinen und Zinsscheinanweisungen einer dieser Kaffen schon vom 1. März t Js. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden-Tilgungskaffe zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1. April 1889 ab bewirkt.
Mit den verloosten Schuldverschreibungen sind unentgeltlich abzuliefern und zwar: von der Anleihe von 1852 die Zinsscheine Reihe X Nr. 6 bis 7, von der Anleihe von 1853 die Anweisung zur Abhebung der Zinsscheine Reihe X und von der Anleihe von 1862 die Zinsschäne Reihe VII Nr. 7 bis 8 nebst Anweisung zur Abhebung der Reihe VIII. Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zurückbehalten.
Mit dem 1. April 1889 hört die Verzinsung der gekündigten bezw. verloosten Staatsschuldscheine auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Schuldverschreibungen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben mit den einzelnen Kündigungsterminen aufgehört hat.
Die Staatsschulden-Tilgungskaffe kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen über die Zahlungsleistung nicht einlaffen.
Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen oben gedachten Kaffen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin am 5. September 1888.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Die Nummerliste liegt hier und in den Geschäftslokalen der Königlichen Steuerkaffen zur Einsicht offen.
Hanau am 6. Oktober 1888
Der Landrath
V. 5883. Gf. Bismarck.
Zum Zwecke der von dem Herrn Stempel-Fiskal in Aussicht genommenen Stempel-Revision ersuche ich die Herren Bürgermeister, die in den Etatsjahren 1885/86, 1886/87 u. 1887/88 aufgenommenen Auktions-, Pacht-, Accord, Berdingungsverhandlungen (z. B. über Verkauf von Holz, Obst, Gras, Grummet, Loh, Streu, Verpachtung von Ländereien, Aeckern, Wiesen, Gebäuden, Jagd, Fischerei), über Beraccordirung des Zuchtviehes, über Verdingung von Arbeiten (Holzhauen, Anfuhr von Material zum Wegebau rc), Verhandlungen über Kirchen- oder andere Bauten, über Verpflegung armer Kinder, über Aversionirung der Branntweinsteuer u. s. w. und zwar überall ohne Rücksicht auf die Höhe des Geldbetrages, um welchen es sich handelt und gleichviel ob diese 8er Handlungen für stempelpflichtig gehalten werden oder nicht, mir spätestens bis zum 18. d. Mts. zukommen zu lassen.
Soweit diese Verhandlungen nicht den Rechnungsbelägen einverleibt sind und sich in den sog. Protokollbüchern oder Beschluß-Protokollen befinden, sind diese zur Revision mitvorzulegen.
Hanau am 10. Oktober 1888.
Der Königliche Landrath
5994 Gf. Bismarck.
1888
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Herbst-Kontrol-Versammlungen im Kreise Hanau finden an nachstehenden Orten, Tagen und Stunden statt:
In W i n d e ck e n, Schloßberg, am 6. November 1888, Vormittags 8 Uhr, und zwar für die Orte: Windecken, Eichen, Erbstadt, Marköbel, Ostheim, Oberdorfelden, Kilianstädten, Niederissigheim, Roßdorf, Gutsbezirk Baiersröderhof.
In Bischofsheim, Kirch- und Schulplatz in der Hintergasse, am 6. November 1888, Vormittags 10Vs Uhr, für die Orte: Fechenheim, Gronau, Niederdorfelden, Wachenbuchen, Bergen, Enkheim, Bischofsheim, Hochstadt, Dörnigheim, Gutsbezirk Dottenfelderhof, Gronauerhof.
In Langenselbold, Kirchplatz, am 7. November 1888, Vormittags 8Vs Uhr, für die Orte: Langenselbold, Hüttengesäß, Langendiebach, Neuwiedermuß, Ravolzhausen, Rückingen, Oberissigheim, Rüdigheim, Gutsbezirk Rüdigheimerhof.
In Hanau (Paradeplatz), Zeughaus, am 7. November 1888, Vormittags 11 Uhr, für die Orte: Kesselstadt, Oberrodenbach, Niederrodenbach, Großauheim, Großkrotzenburg, Mittelbuchen, Bruchköbel, Gutsbezirke Wolfgang, Pulverfabrik, Philippsruhe und Fasanerie, Wilhelmsbad, Wilhelmsbaderhos, Kinzigheimerhof, Neuhof.
In Hanau (Paradeplatz), Zeughaus, am 8. November 1888, Vormittags 9 Uhr, für die Stadt Hanau, Jahreskl. 1876 (die vom 1. April 1876 bis 30. Septbr. 1876 Eingestellten), 1881, 1882, 1883 (die vom 1. April 1881 bis 31. März 1884 Eingestellten).
Vormittags 10Vs Uhr, für die Stadt Hanau, Jahreskl. 1884, 1885, 1886, 1887, 1888 (die vom 1. April 1884 bis jetzt Eingestellten) und sämmtliche zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften.
Vorstehendes wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu den diesjährigen Herbst-Kontrol-Versammlungen zu erscheinen haben:
1. Sämmtliche Reservisten
2. Sämmtliche Dièpositions Urlauber.
3. Diejenigen Mannschaften der Landwehr bezw. Seewehr I. Aufgebots, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1876 eingetreten sind.
Außerdem wird bemerkt:
1. Die Halbinvaliden und Garnisondienstfähigen erscheinen mit ihren Jahres klassen.
2. Diejenigen, welche wegen verbüßter Freiheitsstrafe oder wegen Kontrolentziehung nachzudienen haben, erscheinen mit den betreffenden jüngeren Jahreèklaflen.
3. Sämmtliche Militair- Papiere sind mit zur Stelle zu bringen.
4. Dispensationen von den Kontrol-Versammlungen können eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche, welche von der Ortsbehörde beglaubigt sein müssen, spätestens 3 Tage vor der betreffen o n Kontrol-Versammlung dem Bezirksfeldwebel in Hanau eingereicht werden.
Frankfurt a/M. im Oktober 1888.
Königliches Bezirks-Kommando.
Die Herren Ortsvorstände werden angewiesen die vorstehende Bekanntmachung wiederholt in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen und die ihnen durch das Bezirks-Kommando zugehenden Plakate über die Kontrol- Versammlung an zweckmäßigen besonders in's Auge fallenden Stellen anzubringen.
Hanau am 3. Oktober 1888.
Der Königliche Landrath
M. 6330________________Gf. Bismarck._______________________
Nenft-Uachnchten aus dem freist.
Zugelaufen: Ein kleiner schwarzer Hund. __
Gefunden: Einzelne Theile von einem 50-Mark Schein. Ein Mützenfutteral. Ein goldener Ring mit Stein.
Hanau am 11. Oktober 1888.
âus schreiben lönigL Kiautsanmalischnfi zu Frankfurt a. Ä.
N. 802/88, Der am 19./9. 1888 gegen den Weißbinder Richard Rübsam von hier erlassene Steckbrief ist erledigt.