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Mittwoch den 10. Oktober

Amtliches.

Bekanntmachung.

Für die Wahlen zur siebenzehnten Legislaturperiode des Hauses der Abgeordneten habe ich auf Grund der §§. 17 und 28 der Verordnung vom 30, Mai 1849 (Ges.-Samml. S. 205) als Wahltermine und zwar für die Wahl der Wahlmänner

den 30. Oktober d. J. und für die Wahl der Abgeordneten

den 6. November d. J. festgesetzt, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Berlin, den 23. September 1888.

Der Minister des Innern.

___________________ (gez.) Herrfurth._____________________

Bârw.LWß.chimgen Königl. LaKdrathsamts.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten 6. Verloosung der 3^prozentigen, unterm 2. Mai 1842 ausgefertigten Staatsschulvscheinen sind die in der Anlage verzeichneten Nummern ge­zogen worden.

Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. Ja­nuar 1889 ab gegen Quittung und Rückgabe der Staatsschuldscheine und der nach dem 1. Januar k. Js. fällig werdenden Zinsscheine Reihe XX Nr. 5 bis 8 nebst Zinsschein-Anweisungen, bei der Staatsschulden-Til­gungskaffe, Taubenstraße Nr. 29 hierselbst, zu erheben.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nach, mittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Ge­schäftstage jeden Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungshauptkaffen und in Frankfurt a. M. bei der Kreièkasse.

Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kaffen schon vom 1. Dezember v. Js. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden- Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1. Januar 1889 ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zurückbehalten.

Mit dem 1. Januar 1889 hört die Verzinsung der verloosten Staatsschuldscheine auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten auf der Anlage ver­zeichneten, noch rückständigen Staatsschuldscheine wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben mit den einzelnen Kün­digungsterminen aufgehört hat.

Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Staatsschuldscheine über die Zahlungsleistung nicht einlaffen.

Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen oben ge­dachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin am 4. September 1888.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Die Nummerliste liegt hier und in den Geschäfts lokalen der König­lichen Steuerkassen offen.

Hanau am 6. Oktober 1888

Der Königliche Landrath

V. 5884. G f. Bismarck.

Die vom Herrn Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten erlassene Verfügung über die Bekämpfung der Dasselfliege, Bieèfliege oder Rinderbremse nebst den Vorschlägen zur Abwendung der Schäden, welche durch die s. g. Engerlinge in der Haut des Rindviehes bedingt werden, werden nachstehend den Landwirthen und Viehbesitzern des Kreises bekannt gegeben.

Hanau am 2. Oktober 1888.

Der Königliche Landrath

V. 5737 Gf. Bismarck.

1888

Zur Abwendung der Schäden, welche durch die sog. Enger­linge in der Haut des Rindviehes bedingt werden.

Von Dr. Schmidt- Mülheim.

Vom Vorsitzenden desBörsenvereins der Häute-, Fell- und Leder­branche für Rheinland und Westfalen" wurde Verfasser aufgefordert, sich über die Frage zu äußern, was zur Abwendung der Schäden geschehen könne, welche durch den Aufenthalt der sog. Engerling« in der Haut des Rindviehes verursacht werden. Diesem Ersuchen sei um so lieber ent­sprochen, weil die genannte Frage eine weit größere volkswirthschaftliche Bedeutung besitzt, als allgemein bekannt ist, und weil Verfasser in der Lage zu sein glaubt, einfache und ohne große Mühe und Kosten anwend­bare Mittel angeben zu können, welche zu einer Verminderung, vielleicht zu einer völligen Abwendung dieser Schäden führen können. Diesen Vor­schlägen seien einige orientirende Bemerkungen vorausgeschickt.

Die sog.Dasselbeulen" in der Haut des Rindes enthalten die Larven (Engerlinge) der Dasselfliege, Biesfliege oder Rinder­bremse Oestrus bovis einer ca. P/s cm. langen, schwarzen und dicht behaarten Fliege mit weißgelbem Gesicht. Dieses Insekt schwärmt vom Juni bis September, am liebsten an schwülen Tagen in der Mittags­sonne. Das Weibchen legt dabei seine Eier auf die Haut der Rinder. Aus den Eiern gehen Maden hervor, welche in die Unterhaut eindringen, hier ihren Wohnsitz aufschlagen, sich daselbst völlig entwickeln und zur Bildung von taubeneigroßen Beulen mit einem grützebreiariigen Inhalt Veranlassung geben. Nach einem Aufenthalte von ca. 9 Monate» ver­laffen die reifen Larven ihre Wohnstätte, durchbohren die Haut, fallen auf den Erdboden und verpuppen sich in den oberflächlichen Erdschichten meistens noch innerhalb der ersten 24 Stunden zu einem tonnenförmigen Gebilde, aus welchem nach Verlauf von 2830 Tagen das fertige In­sekt entschlüpft.

Wenn die Fliege an heißen Sommertagen schwärmt und sich den Rindern auf der Weide nähert, so werden die Thiere durch das Summen des Insektes außerordentlich geängstigt, laufen laut brüllend und mit aufgerichtetem Schwänze wie toll umher und stürzen sich, wo es angeht, in ein schützendes Waffir. Dieses ganz eigenartige Benehmen des Rind­viehes bezeichnet man alsBiesen", und es dürfte von Jntereffe sein, daß bereits Virgil (Georgica, Lib. III. 146151) dasselbe genau beschreibt. Die Angst der Thiere vor ihren beflügelten Peinigern ist so außerordent­lich groß, daß Rinder sich schon wie wahnsinnig geberden, sobald ein Mensch das eigenthümliche Summen der Fliege mit dem Munde nächmacht.

Das Insekt richtet nun nach vierfacher Richtung hin Schade« an:

1. Die gewaltige Unruhe, welche die schwärmende Fliege unter den Thieren auf der Weide verursacht, beeinträchtigt den Fleischansatz und die Milchproduktion der Rinder i« ganz namhafter Weise. Einer der obersten Grundsätze der Viehproduktionslehre verlangt, daß Thiere, die zu den genannten Nutzungszwecken gehalten werden, vor jeder Aufregung zu schützen sind.

2. Die Rinder können sich bei ihrem rasenden Benehmen erhebliche Beschädigungen zuziehen.

3. Eine zahlreiche Ansiedelung der schmarotzenden Larven unterhält einen Hautreiz, der bei seinem monatelangen Bestehen nicht selten zu einem bemerkenswerthen Rückgänge der Thiere im Ernährungs­zustände und in der Milchabsonderung führt.

4. Die Löcher in der Haut, durch welche die Larven ein- und aus­wandern, führen zu einer namhaften Entwerthung der Häute und verursachen den Gerbern zahllose Verdrießlichkeiten.

Diese immerhin ganz namhaften Schäde« müssen die Beachtung der Viehproduzenten um so mehr verdienen, als sie sich bei einiger Umsicht auf ein Minimum reduziren oder vielleicht völlig vermeiden lassen, wenn auch zugestanden werden muß, daß die Maßnahmen, welche man bisher zur Abwendung der Schäden empfohlen hat, sich kaum sonderlich bewähren konnten.

Ein von Brauer (Ueber Oestridenlarven, Zool. Anzeiger, 1865, Jahrg. VI.) gemachter Vorschlag, alle Viehbesitzer einer vonBiesen" geplagten Gegend möchten sich vereinigen, ihre Rinver von April bis August erst nach 10 Uhr Morgens auf die Weide zu treiben, stützt sich auf die an sich ganz zutreffende Beobachtung, daß die reifen Larven stets in den frühen Morgenstunden (etwa bis 8 Uhr Vormittags) die Haut