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Nr. 234 Freitag den
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Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft hat die Druckschrift:
„An die Wähler des IV. sächsischen Reichstagswahlkreises!", welche mit den Worten schließt:
„Nieder mit den Kartellbrüdern!
Hoch die Sozialdemokratie!"
Verleger: H. Lewy, Dresden.
Druck von Schoenfeld u. Harnisch, Dresden, auf Grund von §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten.
Dresden den 16. September 1888.
Königlich sächsische Kreishauptmannschaft, von Koppenfels.
Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ist die nicht periodische Druckschrift: „Umsturz und Parlamentarismus", den Umstürzlern und Parlamentariern gewidmet. II. Deutschland: Im Sommer 1888. Schweiz. Genoffenschaftsbuchdruckerei von F. Hübscher. — unterm heutigen Tage von uns verboten worden.
Schleswig den 17. September 1888,
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Hagemann.
Auf Grund §. 12 des Reichsgesetzes vom Listen Oktober 1878 wider die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Nr. 18 des III. Jahrganges der periodischen Druckschrift:
„Korrespondent
Offizielles Organ der Vereinigung der deutschen Maler, Lackirer, Anstreicher und verwandten Berufszweige der lokalen Fachvereine und der freien eingeschriebenen Hilfskaffen obiger Gewerbe", Redaktion und Verlag von J. Schmitz in Hamburg, Druck von M. Ernst, München, sowie das fernere Erscheinen der Druckschrift nach §.11 des genannten Gesetzes von der unterzeichneten Landes- Polizeibehörde verboten worden ist.
Hamburg den 19. September 1888.
Die Polizeibehörde. Senator Hachmann, Dr.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das in deutscher und czechischer Sprache gedruckte Flugblatt mit der Ueberschrift: „Frühlingsgedanken der Rebellen" (Rebeluv Jarni v Spominky), den Eingangsworten: „Sobald die mildere Jahreszeit ansaengt" und dem Schluß: „Es lebe die soziale Revolution!" ohne Angabe des Druckers und Verlegers — nach §.11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landespolizeiwegen verboten worden ist.
Berlin den 21. September 1888.
Der Königliche Polizei-Präsident Freiherr von Richt Hofen.
Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21, Oktober 1878 wird das angeblich in der Genoffenschaftsbuchdruckerei Höttingen-Zürich hergestellte Flugblatt mit der Ueberschrift: „Offener Brief an die Wähler des Kreises Duisburg-Mülheim. Arbeiter! Handwerker! Bauern!" und unterzeichnet: „Duisburg, den 1sten September 1888. Ein Sozialdemokrat für Alle" — hiermit verboten.
Düsseldorf bett 19. September 1888.
___Der Regierungs-Präsident. In Vertr.: Ruhnke, BekayRtMÄchungerr Kömql. LsKörathSamts.
Bekanntmachung.
Das diesjährigen Herbst-Kontrol-Versammlungen im Kreise Hanau finden an nachstehenden Orten, Tagen und Stunden statt:
5. Oktober 1888
In W i n d e ck e n, Schloßberg, am 6. November 1888, Vormittags 8 Uhr, und zwar für die Orte: Windecken, Eichen, Erbstadt, Marköbel, Ostheim, Oberdorfelden, Kilianstädten, Niederissigheim, Roßdorf, Gutsbezirk Baiersröderhof.
In Bischofsheim, Kirch- und Schulplatz in der Hintergasse, am 6. November 1888, Vormitlags 10V, Uhr, für die Orte: Fechenheim, Gronau, Niederdorfelden, Wachenbuchen, Bergen, Enkheim, Bischofsheim, Hochstadt, Dörnigheim, Gutsbezirk Dottenfelderhof, Gronauerhof.
In Langenselbold, Kirchplatz, am 7. November 1888, Vormittags 8V2 Uhr, für die Orte: Langenselbold, Hüttengesäß, Langendiebach, Neuwiedermuß, Ravolzhausen, Rückingen, Oberissigheim, Rüdigheim, Gutsbezirk Rüdigheimerhof.
In Hanau (Paradeplatz), Zeughaus, am 7. November 1888, Vormittags 11 Uhr, für die Orte: Keffelstadt, Oberrodenbach, Niederrodenbach, Großauheim, Großkrotzenburg, Mittelbuchen, Bruchköbel, Gutsbezirke Wolfgang, Pulverfabrik, Philippsruhe und Fasanerie, Wilhelmsbad, Wilhelmsbaderhof, Kinzigheimerhof, Neuhof.
In Hanau (Paradeplatz), Zeughaus, am 8. November 1888, Vormittags 9 Uhr, für die Stadt Hanau, Jahrestl. 1876 (die vom 1. April 1876 bis 30. Septbr. 1876 Eingestellten), 1881, 1882, 1883 (die vom 1. April 1881 bis 31. März 1884 Eingestellten).
Vormittags IOV2 Uhr, für die Stadt Hanau, Jahreskl. 1884, 1885, 1886, 1887, 1888 (die vom 1. April 1884 bis jetzt Eingestellten) und sämmtliche zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften.
Vorstehendes wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu den diesjährigen Herbst-Kontrol-Versammlungen zu erscheinen haben:
1 Sämmtliche Reservisten
2. Sämmtliche Dispositions-Urlauber.
3. Diejenigen Mannschaften der Landwehr bezw. Seewehr I. Aufgebots, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1876 eingetreten sind.
Außerdem wird bemerkt:
1. Die Halbinvaliden und Garnisondienstfähigen erscheinen mit ihren Jahres klaffen.
2. Diejenigen, welche wegen verbüßter Freiheitsstrafe oder wegen Kontrolentziehung nachzudienen haben, erscheinen mit den betreffenden jüngeren Jahresklaffen.
3. Sämmtliche Militair-Papiere sind mit zur Stelle zu bringen.
4. Dispensationen von den Kontrol-Versammlungen können eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche, welche von der Ortsbehörde beglaubigt sein müssen, spätestens 3 Tage vor der betreffend n Kontrol-Versammlung dem Bezirksfeldwebel in Hanau eingereicht werden.
Frankfurt a/M. im Oktober 1888.
Königliches Bezirks-Kommando.
Die Herren Ortsvorstände werden angewiesen die vorstehende Bekanntmachung wiederholt in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen und die ihnen durch das Bezirks-Kommando zugehenden Plakate über die Kontrol- Versammlung an zweckmäßigen besonders in's Auge fallenden Stellen anzubringen.
Hanau am 3. Oktober 1888.
Der Königliche Landrath
M. 6330 Gf. Bismarck.
Bekanntmachung.
Behufs Diamantschleiferei beabsichtigt die Firma Wilhelm Rhein & Söhne auf ihrem Besitzthum Brückengaffe Nr. 2 eine fahrbare Lokomobile in Betrieb zu stellen.
Die Beschreibung, Zeichnung und Pläne liegen auf dem Rathhause im Stal Sekretariat während der Büreaustunden zur Einsicht aus.
Einwendungen gegen das Unternehmen sind binnen 14 Tagen, vom 5. d. Mts. an gerechnet, bei dem Stadtausschuß schriftlich in duplo oder zu Protokoll anzubringen. Nach Ablauf der Frist können Einwendungen nicht mehr angebracht werden.
Termin zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Ein-