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ll Die einzelne Rllin-
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Hanauer Anniger.
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Dienstag den 25. September
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Der Herr Minister des Innern hat die Vorbereitungen zur Neu- ‘ wähl für das Abgeordnetenhaus angeordnet. Ich habe deshalb das untenstehende Verzeichniß der Urwahlbezirke nebst der Vertheilung der von ' den einzelnen Bezirken zu wählenden Zahl der Wahlmänner aufgestellt j und bringe dasselbe zur Kenntniß.
Uebersicht
über die im Landkreise Hanau gebildeten Urwahlbezirke
zu den Wahlen für das Abgeordnetenhaus.
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Namen der Orte.
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Von diesen werden gewählt von der Abtheilung.
1
2
3
1
Wind ecken
1481
1481
1
5
2
1
2
2
Bergen ....
3366
3366
—
—.
—
—
—
3
4
Bischofsheim . Bruchköbel
1147
951
1147
1
4
1
2
1
Oberförsterei'Hanau.
25
Gutsbezirk Kinzigheimerhof
24
1000
1
4
1
2
1
5
Dörnigheim
1273
1273
1
5
2
1
2
6
Eichen ....
724
Erbstadt .
575
1299
1
5
2
1
2
7
Fechenheim
2635
2635
—
--
—
-----
—
8
Gronau ....
368
Niederdorfelden
735
Gutsbezirk Gronauerhof .
16
Gutsbezirk Dottenfelderhof
26
1145
1
4
1
2
1
9
Großauheim
2761
2761
—
—
—
—
.—
10
Großkrotzeuburg
1122
1122
1
4
1
2
1
11
Hochstadt
953
953
1
3
1
1
1
12
Hüttengesäß
1015
Neuwiedermuß.
165
1180
1
4
1
2
1
13
Kesselstadt
1256
Philippsruhe .
44
1300
1
5
2
1
2
14
Klianstädten
1161
Oberdorfelden .
297
1458
1
5
2
1
2
15
Langendiebach .
1776
1776
» ■ -
—
—
—
—
16
Langenselbold .
3149
3149
—
—
—
—
—
17
Marköbel
1162
Gutsbezirk Baiersröderhof.
28
1190
1
4
1
2
1
18
Mittelbuchen .
827
827
1
3
1
1
1
19
Niederissigheim.
321
20
Roßdorf m.Butterstädterhöfe Niederrodenbach
819
1010
1140
1010
1
1
4
4
1
1
2
2
1
1
21
Oberissigheim .
382
Ravolzhausen .
678
Rüdigheim
596
22
Gutsbezirk Rüdigheimerhos
11
1667
1
6
2
2
2
Oberrodenbach .
468
Gutsbezirk Pulverfabrik .
291
Gutsbezirk Wolfgang
23
782
1
3
1
1
1
23
Ostheim . - .
1137
1137
1
4
1
2
1
24
25
Rückingen
1159
1159
1
4
1
2
1
Wachenbuchen .
843
Gutsbezirk Wilhelmsbad .
27
Gutsbez. Wilhelmsbaderhof
15
885
1
3
1
1
1
S'r ferst c\^
Preis:
Die Ispallige Garmondzeile ob.
deren Raum
10 Pfg.
Die Lspalt. Zeile
20 Pfg.
Die 3spaltigeZeile
30 Pfg
1888
Die Bezirke in den unter 2, 7, 9, 15 und 16 genannten Ortschaften sind Seitens der Herren Bürgermeister abzugrenzen und ortsüblich bekannt zu machen. (§. 6 der Verordnung.)
Das gesammte Wahlverfahren richtet sich nach der Verordnung vom 30. Mai 1849, — (Amtsblatt 1867 Seite 793) — dem dazu erlassenen Reglement vom 4. September 1882 und Nachtrag zu demselben vom 22. August 1885 (Amtsblatt 1885 Seite 229). Beide Drucksachen, sowie das erforderliche Formular zur Aufstellung der Urwahlerlisten wird den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern alsbald zugestellt werden. Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher haben mit der Aufstellung der Urwählerlisten sofort nach Empfang des Formulars zu beginnen. In die Liste ist aufzunehmen jeder selbstständige Preuße, der das 24. Lebensjahr vollendet, nicht den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte in Folge rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses verloren und in dem betreffenden Gemeinde- oder Gutsbezirke seit sechs Monaten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, sofern er nicht aus öffentlichen Mitteln Armenunterstützung erhält. Bei jedem Urwähler ist neben seinem Namen der gesammte Betrag der von ihm zu entrichtenden direkten Staalssteuern — Klassen- und klassificirtè Einkommensteuer, Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer — einzutragen. Die Reihenfolge der Eintragung hat dergestalt zu geschehen, daß zunächst die Höchstbesteuerten aufgeführt werden, nach diesen die demnächst Höchstbesteuerten nach der Höhe der zu entrichtenden Steuer bis zu den Niedrigstbesteuerten und schließlich denjenigen, welche keine Steuer zahlen. Nach ihrer Fertigstellung ist die Liste umgehend nach zuvoriger öffentlicher Bekanntmachung drei Tage lang zu jedermanns Einsicht auszulegen. In denjenigen Gemeinden, welche aus mehreren Urwahlbezirken bestehen (cfr. n. n. 2, 7, 9, 15 und 16), sind nicht nur die Abtheilungslisten, sondern auch die Hauptlisten für die ganze Gemeinde aufzustellen und auszulegen. Sofort nach Ablauf Der 3tägigen Frist sind mir alle Listen einzureichen mit der Bescheinigung,
„daß die vorstehende Urwählerliste nach zuvoriger ortsüblicher „Bekanntmachung in der Zeit vom......bis
„......öffentlich ausgelegen hat und daß gegen
„dieselbe keine (resp, daß gegen dieselbe außer von dem pp. „keine) Einwendungen erhoben worden sind."
Die Einreichung der Urwählerlisten hat bis spätestens Ende dieses Monats zu geschehen. Die Urwählerlisten werden hier festgestellt. Den Herren Bürgermeistern derjenigen Gemeinden, welche einen oder mehrere Urwahlbezirke für sich bilden (cfr. n. n. 1, 2, 3, 5, 7, 9, 10, 11, 15, 16, 17, 18, 20, 23 und 24), werden die Urwählerlisten sodann zwecks Aufstellung der Abtheilungslisten, zu denen das Formular inzwischen übersandt werden wird, wieder zugehen. Die Abtheilungslisten der aus mehreren Ortschaften zusammengesetzten Urwahlbezirke (cfr. n. n. 4, 6, 8, 12, 13, 14, 19, 21, 22 und 25) werden hier auf dem Ländraths- amte angefertigt und den betreffenden Herren Bürgermeistern fertig zugehen. Alle fertigen Äbtheilungslisten sind alsdann baldigst nach zuvoriger ortsüblicher Bekanntmachung 3 Tage lang öffentlich auszulegen und mir mit der Bescheinigung wieder vorzulegen,
„daß die vorstehende Abtheilungèliste nach zuvoriger orts- „üblicher Bekanntmachung in der Zeit vom..... „bis.....öffentlich ausgelegen hat und daß gegen
„dieselbe keine (resp, daß gegen dieselbe außer von dem rc. rc.
„keine) Einwendungen erhoben worden sind,"
Selbstverständlich müssen die etwa eingegangenen Reklamationen sowohl der Einreichung der Urwählerlisten als auch der Einreichung der Abtheilungslisten beigefügt werden.
Die Abtheilungslisten werden darauf von hier festgestellt und ist sodann jede weitere Aufnahme in dieselbe untersagt.
Die festgestellten Abtheilungslisten gehen den Herren WahlvorstMrn zwecks Benutzung bei der Wahl von hier aus direkt zu. Die Herren Wahlvorsteher wollen sich mit dem Verfahren bei der Wahlmännerwahl zeitig vertraut machen, und über etwa ihnen entstehende Zweifel bei mir vorstellig werden. Ich verweise hinsichtlich des Wahlverfahrens auf die §§. 13—23 des Reglements.
Das Verzeichniß über die von mir" ernannten Wahlmänner und Stellvertreter, sowie der Wahlorte folgt hierunter.