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Hanauer Anniger.

ZugLeich Amtttches Gvgcrn für Sicröt- unö^cmö&rei# Kerrrcru.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Dienstag den 25. September

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J BekMRL«LchuKgen Köuigl. LarrdraLhsamts.

Der Herr Minister des Innern hat die Vorbereitungen zur Neu- wähl für das Abgeordnetenhaus angeordnet. Ich habe deshalb das untenstehende Verzeichniß der Urwahlbezirke nebst der Vertheilung der von ' den einzelnen Bezirken zu wählenden Zahl der Wahlmänner aufgestellt j und bringe dasselbe zur Kenntniß.

Uebersicht

über die im Landkreise Hanau gebildeten Urwahlbezirke

zu den Wahlen für das Abgeordnetenhaus.

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Namen der Orte.

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Von diesen werden gewählt von der Abtheilung.

1

2

3

1

Wind ecken

1481

1481

1

5

2

1

2

2

Bergen ....

3366

3366

.

3

4

Bischofsheim . Bruchköbel

1147

951

1147

1

4

1

2

1

Oberförsterei'Hanau.

25

Gutsbezirk Kinzigheimerhof

24

1000

1

4

1

2

1

5

Dörnigheim

1273

1273

1

5

2

1

2

6

Eichen ....

724

Erbstadt .

575

1299

1

5

2

1

2

7

Fechenheim

2635

2635

--

-----

8

Gronau ....

368

Niederdorfelden

735

Gutsbezirk Gronauerhof .

16

Gutsbezirk Dottenfelderhof

26

1145

1

4

1

2

1

9

Großauheim

2761

2761

.

10

Großkrotzeuburg

1122

1122

1

4

1

2

1

11

Hochstadt

953

953

1

3

1

1

1

12

Hüttengesäß

1015

Neuwiedermuß.

165

1180

1

4

1

2

1

13

Kesselstadt

1256

Philippsruhe .

44

1300

1

5

2

1

2

14

Klianstädten

1161

Oberdorfelden .

297

1458

1

5

2

1

2

15

Langendiebach .

1776

1776

» -

16

Langenselbold .

3149

3149

17

Marköbel

1162

Gutsbezirk Baiersröderhof.

28

1190

1

4

1

2

1

18

Mittelbuchen .

827

827

1

3

1

1

1

19

Niederissigheim.

321

20

Roßdorf m.Butterstädterhöfe Niederrodenbach

819

1010

1140

1010

1

1

4

4

1

1

2

2

1

1

21

Oberissigheim .

382

Ravolzhausen .

678

Rüdigheim

596

22

Gutsbezirk Rüdigheimerhos

11

1667

1

6

2

2

2

Oberrodenbach .

468

Gutsbezirk Pulverfabrik .

291

Gutsbezirk Wolfgang

23

782

1

3

1

1

1

23

Ostheim . - .

1137

1137

1

4

1

2

1

24

25

Rückingen

1159

1159

1

4

1

2

1

Wachenbuchen .

843

Gutsbezirk Wilhelmsbad .

27

Gutsbez. Wilhelmsbaderhof

15

885

1

3

1

1

1

S'r ferst c\^

Preis:

Die Ispallige Garmondzeile ob.

deren Raum

10 Pfg.

Die Lspalt. Zeile

20 Pfg.

Die 3spaltigeZeile

30 Pfg

1888

Die Bezirke in den unter 2, 7, 9, 15 und 16 genannten Ortschaften sind Seitens der Herren Bürgermeister abzugrenzen und ortsüblich bekannt zu machen. (§. 6 der Verordnung.)

Das gesammte Wahlverfahren richtet sich nach der Verordnung vom 30. Mai 1849, (Amtsblatt 1867 Seite 793) dem dazu erlassenen Reglement vom 4. September 1882 und Nachtrag zu demselben vom 22. August 1885 (Amtsblatt 1885 Seite 229). Beide Drucksachen, sowie das erforderliche Formular zur Aufstellung der Urwahlerlisten wird den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern alsbald zugestellt werden. Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher haben mit der Aufstellung der Urwählerlisten sofort nach Empfang des Formulars zu beginnen. In die Liste ist aufzunehmen jeder selbstständige Preuße, der das 24. Lebensjahr vollendet, nicht den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte in Folge rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses verloren und in dem betreffenden Gemeinde- oder Gutsbezirke seit sechs Monaten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, sofern er nicht aus öffentlichen Mitteln Armenunterstützung erhält. Bei jedem Urwähler ist neben seinem Namen der gesammte Be­trag der von ihm zu entrichtenden direkten Staalssteuern Klassen- und klassificirtè Einkommensteuer, Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer einzutragen. Die Reihenfolge der Eintragung hat dergestalt zu geschehen, daß zunächst die Höchstbesteuerten aufgeführt werden, nach diesen die demnächst Höchstbesteuerten nach der Höhe der zu entrichtenden Steuer bis zu den Niedrigstbesteuerten und schließlich denjenigen, welche keine Steuer zahlen. Nach ihrer Fertigstellung ist die Liste umgehend nach zuvoriger öffentlicher Bekanntmachung drei Tage lang zu jedermanns Einsicht aus­zulegen. In denjenigen Gemeinden, welche aus mehreren Urwahlbezirken bestehen (cfr. n. n. 2, 7, 9, 15 und 16), sind nicht nur die Abtheilungs­listen, sondern auch die Hauptlisten für die ganze Gemeinde aufzustellen und auszulegen. Sofort nach Ablauf Der 3tägigen Frist sind mir alle Listen einzureichen mit der Bescheinigung,

daß die vorstehende Urwählerliste nach zuvoriger ortsüblicher Bekanntmachung in der Zeit vom......bis

......öffentlich ausgelegen hat und daß gegen

dieselbe keine (resp, daß gegen dieselbe außer von dem pp. keine) Einwendungen erhoben worden sind."

Die Einreichung der Urwählerlisten hat bis spätestens Ende dieses Monats zu geschehen. Die Urwählerlisten werden hier festgestellt. Den Herren Bürgermeistern derjenigen Gemeinden, welche einen oder mehrere Urwahlbezirke für sich bilden (cfr. n. n. 1, 2, 3, 5, 7, 9, 10, 11, 15, 16, 17, 18, 20, 23 und 24), werden die Urwählerlisten sodann zwecks Aufstellung der Abtheilungslisten, zu denen das Formular inzwischen übersandt werden wird, wieder zugehen. Die Abtheilungslisten der aus mehreren Ortschaften zusammengesetzten Urwahlbezirke (cfr. n. n. 4, 6, 8, 12, 13, 14, 19, 21, 22 und 25) werden hier auf dem Ländraths- amte angefertigt und den betreffenden Herren Bürgermeistern fertig zugehen. Alle fertigen Äbtheilungslisten sind alsdann baldigst nach zuvoriger orts­üblicher Bekanntmachung 3 Tage lang öffentlich auszulegen und mir mit der Bescheinigung wieder vorzulegen,

daß die vorstehende Abtheilungèliste nach zuvoriger orts- üblicher Bekanntmachung in der Zeit vom..... bis.....öffentlich ausgelegen hat und daß gegen

dieselbe keine (resp, daß gegen dieselbe außer von dem rc. rc.

keine) Einwendungen erhoben worden sind,"

Selbstverständlich müssen die etwa eingegangenen Reklamationen sowohl der Einreichung der Urwählerlisten als auch der Einreichung der Abtheilungslisten beigefügt werden.

Die Abtheilungslisten werden darauf von hier festgestellt und ist sodann jede weitere Aufnahme in dieselbe untersagt.

Die festgestellten Abtheilungslisten gehen den Herren WahlvorstMrn zwecks Benutzung bei der Wahl von hier aus direkt zu. Die Herren Wahlvorsteher wollen sich mit dem Verfahren bei der Wahlmännerwahl zeitig vertraut machen, und über etwa ihnen entstehende Zweifel bei mir vorstellig werden. Ich verweise hinsichtlich des Wahlverfahrens auf die §§. 1323 des Reglements.

Das Verzeichniß über die von mir" ernannten Wahlmänner und Stellvertreter, sowie der Wahlorte folgt hierunter.