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Freitag den 21. September
Dienst-Nachrichten ans dem freist.
Gefunden: Ein Messingkrahnen. Ein Namensschild von Blech mit der Aufschrift „I. Wenzel 6. Ww. Hainstadt a/M.". Ein defektes rothes Taschentuch. Ein Taschenmesser.
Hanau am 21. September 1888,_____________________________
Die Eltern resp. Pflegeeltern solcher Kinder, welche im laufenden Jahre impfpflichtig sind, aber in den öffentlichen Impfterminen zur Impfung nicht sistirt wurden, werden unter Hinweis auf die hierunter folgenden §§. 1 bis 5, 12 und 14 des Reichsgeietzes vom 8. April 1874 aufgefordert, bis zum 31. Oktober c. bei hiesigem Standesamt, soweit solches noch nicht geschehen, den Nachweis zu führen, daß die Impfung erfolgt ist, oder daß dieselbe wegen Krankheit nicht stattfinden konnte.
Hanau am 19. September 1888.
Der Oberbürgermeister Westerburg.
§. 1. Der Impfung mit Schutzpocken sollen unterzogen werden:
1) jedes Kind vor dem Ablauf des auf sein Geburtsjahr folgenden Kalenderjahres, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugniß (§. 10) die natürlichen Blattern überstanden hat;
2) jeder Zögling einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privatschule, mit Ausnahme der Sonntags- und Abendschulen, innerhalb des Jahres, in welchem der Zögling das zwölfte Lebensjahr zurücklegt, sofern er nicht nach ärztlichem Zeugniß in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat oder mit Erfolg geimpft worden ist.
§ . 2. Ein Jmpfpflichtiger (§. 1), welcher nach ärztlichem Zeugniß ohne Gefahr für sein Leben oter für seine Gesundheit nicht geimpft werden kann, ist binnen Jahresfrist nach Aufhören des diese Gefahr begründenden Zustandes der Impfung zu unterziehen.
Ob diese Gefahr noch fortbesteht, hat in zweifelhaften Fällen der zuständige Jmpfarzt (§, 6) endgültig zu entscheiden.
§ . 3. Ist eine Impfung nach dem Urtheile des Arztes (§. 3) erfolglos geblieben, so muß sie spätestens im nächsten Jahre und, falls sie auch dann erfolglos bleibt, im dritten Jahre wiederholt werden.
Die zuständige Behörde kann anordnen, daß die letzte Wiederholung der Impfung durch dm Jmpfarzt (§. 6) vorgenommen werde.
§ . 4. Ist die Impfung ohne gesetzlichen Grund (§§. 1, 2) unterblieben, so ist sie binnen einer von der zuständigen Behörde zu setzenden Frist nachzuholen.
§ . 5. Jeder Impfling muß frühestens am sechsten, spätestens am achten Tage nach der Impfung dem impfenden Arzte vorgestellt werden.
§ . 12. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder sind gehalten, auf amtliches Erfordern mittelst der vorgeschriebenen Bescheinigung (§. 10) den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder und Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist.
§ . 14. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche den nach §. 12 ihnen obliegenden Nachweis zu führen unterlassen, werden mit einer Geldstrafe bis zu zwanzig Mark bestraft.
Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung (§. 5) entzogen geblieben sind, werden mit Geldstrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft._____________________
Äussifaei6ßii MönigL KtaaisalmMâfi zu fran^ftirf a. K.
J. 359/88. Ueber den Aufenthalt der Dienstmagd Elisabethe Volz, geb. 26./10. 1869 zu Lich, wird Auskunft begehrt.
J. 3025/88. Der am 12./9. 1888 gegen den Kolporteur Johs. Leopold aus Trüchtingen erlassene Steckbrief ist erledigt.
Frankfurt a/M. den 16. September 1888.___
A. 15705. — M. 308/88, Gegen 1) den Knecht Lorenz Muth, geboren am 2. August 1859 zu Holzmühl, Kreis Lauterbach, 2) den Fuhrknecht Joseph Balzer, geboren den 18. April 1870 zu Cllers- Neudorf, Kreis Fulda, welche flüchtig sind, ist die Untersuchungshaft wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und gefährlicher Körperverletzung verhängt.
1888
Es wird ersucht, dieselben zu verhaften und von der Verhaftung unverzüglich Nachricht zu geben.
Frankfurt a/M. den 19. September 1888.
______________________Königliche Staatsanwaltschaft.__ 16187 B. — N. 802/88. Gegen den Weißbinder Richard Rübsam, geboren am 7. Januar 1868 zu Frankfurt a/M., welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Widerstands verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und von der Verhaftung unverzüglich hierher Nachricht zu geben.
Frankfurt a/M. den 19. September 1888.
______________________Königliche Staatsanwaltschaft._____________________ Tagesschau.
Berlin, 20. Sept. Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Arnulf und Alphons von Bayern sind gestern Abend und Se. Hoheit der Fürst von Hohenzollern heute früh abgereist.
Berlin, 20. Sept. Soeben veröffentlicht der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg nachstehenden, an ihn gerichteteten Allerhöchsten Erlaß: Die Provinz Brandenburg ist durch die diesjährigen großen Herbstübungen des Garde- und des III. Armee-Corps, besonders in einzelnen Theilen durch die enge Zusammenziehung der Truppen, in hohem Grade in Anspruch genommen worden. Aus den Meldungen der beiden Armee-Corps ersehe Ich, daß trotzdem Seitens der Kreis- und Orts-Verwaltungen, wie Seitens der einzelnen Bewohner den Anforderungen mit großer Bereitwilligkeit entsprochen wurde. Sämmtliche Truppen sind, wie Ich dies von Meinen Märkern nicht anders erwartet habe, gut und freundlich ausgenommen worden. Es gereicht Mir zur aufrichtigen Freuve, hierfür, wie für den Mir persönlich in Müncheberg bereiteten herzlichen Empfang Meine warme und dankende Anerkennung auszusprechen, und beauftrage Ich Sie, dies zur Kenntniß der ganzen Provinz, insbesondere aller näher Betheiligten zu bringen.
Müncheberg den 19. September 1888. Wilhelm R.
Berlin, 20. Sept. Es gilt, der „K. Z." zufolge, als gewiß, daß dem nächsten Landtage aus dem Ministerium für die öffentlichen Arbeiten eine fernere Erweiterung des Nebenbahnnetzes zugehen wirv; über die Richtung, in welcher dieselbe erfolgen soll, ist vorläufig nichts bekannt, es scheint auch, daß die letzten Entscheidungen darüber noch Vorbehalten sind. Auch die Angelegenheit des Rhein-Ems-Kanals hat Aussicht auf endliche Erledigung in Der nächsten Session. Die Verhandlungen mit den Anwohnern nehmen allem Anschein nach einen günstigen Fortgang.
Berlin, ^O. September. Generaloberst Pape übernahm heute nach der „Fr. N." die Geschäfte des Gouvernements an Stelle des Generals Werder, der auf sein Abschiedsgesuch unter Belassung im Verhältniß als Generaladjutant des Kaisers zur Disposition und gleichzeitig â la suite des Garde - Füsilier - Regiments gestellt wird.
Berlin, 19. September. Nach dem "Hann. Cour." hat die Kön. Regierung in Hildesheim verfügt, daß die Monats-Konferenzen der Lehrer die Gesundheit der Schulkinder zum Gegenstände ihrer Berathung nehmen, und zwar in der Richtung, daß festgestellt werde, was der Lehrer im Unterrichte, in der Erziehung, in der weiteren Fürsorge unter Mitwirkung des Schulvorstandes und der Familie für die Gesundheit der ihm anvertrauten Schulkinder beachten und durchführen kann und soll. Das Ergebniß der in den Monats-Konferenzen angestellten Ermittelungen ist den Kreis - Schulinspektoren in kurzer Fassung mitzutheilen. Die Kreis-Schulinspektoren sollen die Ergebnisse der Konferenzarbeiten unter Berücksichtigung etwaiger Arbeiten der Kreis- Lehrer-Konferenzen durch einen geeigneten Lehrer bezw. Lokal-Schulinspektor zusammenstellen lassen und die Zusammenstellung, welche den Umsang eines Bogens nicht überschreiten soll, bis zum 1. Februar 1889 der Regierung einsenden.
Berlin, 20. September. Die „Post" veröffentlicht den Wahlaufruf der freikonservativen Partei.
Vom 1. Oktober an erscheint unter der Redaktion des DF Jerusalem in Berlin eine „Deutsche Arbeiterzeitung", von welcher bereits die Probenummer vorliegt. Ein Ausruf, unterzeichnet von zahlreichen bekannten Männern, u. a. Herrn v. Bennigsen, legt die Ziele der Arbeiterzeitung dar; sie bestehen in der Versöhnung der Arbeiter mit den Arbeitgebern durch Beseitigung von Vorurtheilen und Mißverständnissen, in verständiger Belehrung der Arbeiter über ihre Interessen, der Arbeit-