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Nr. 219. Dienstag den 18. September 1888
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BekmWtWschuNgeu Kömgl. Landrathsamts.
Unter der Schafheerde des Anton Nieder, welche z. Zt. in Ki'ian- städter Gemarkung zu Weide geht, ist die Räude ausgebrochen.
Hanau am 17. September 1888.
Der Königliche Landrath.
V. 5529________________In Vertr.: Baabe.__
MenMachnchten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein kleines Täschchen mit Geld. Eine Biblische Geschichte mit der Inschrift „Karl Atzert". Ein Konto-Buch über Brod.
Verloren: Ein dreireihiges Korallenarmband. Ein Krankenkassenbuch.
Entlaufen: Ein Dachshund mit gelben Abzeichen, m. Geschl.
Hanau am 18. September 1888._____________________________
t Königthum und Verfassung.
Als Preußen in die Rerhe der konstitutionell regierten Staaten eintrat und eine Verfassung erhielt, glaubten sowohl die treuen Anhänger des Königthums als auch die Demokratie, daß damit der Weg beschritten sei zu einer allmählichen weiteren Schmälerung seiner Macht und daß die Entwicklung der Dinge unaufhaltsam sich weiter nach abwärts bewegen werde. Für eine derartige Auffassung berief man sich auf angebliche Naturgesetze, wie auf die Erfahrungen der Geschichte, und diese angebliche geschichtliche Nothwendigkeit war für die Einen ein Gegenstand ernster Beso.gniß, den Anderen gewährte sie Trost und Hoffnung.
Die Berechnungen haben sich als irrthümlich erwiesen, obwohl von demokratischer Seite genug darauf hingearbeitet worden ist, der von ihr gewünschten Entwicklung Vorschub zu leisten. Freilich die Möglichkeit einer solchen bestand. Aber König Friedrich Wilhelm IV. und insbesondere König Wilhelm haben durch ihren Geist und ihre persönliche Thatkraft dem Königthum auf dem Boden der Verfassung und innerhalb der von ihr gezogenen Schranken neues Leben zu geben verstanden, und durch das Wirken des großen Kaisers ist das Königthum zu neuem Ansehen gelangt, nicht in äußerlicher Pracht, sondern in den Herzen aller Schichten der Gesellschaft. Die Versuche, ihm über Sinn und Wortlaut der Verfassung hinaus neue Fesseln anzulegen, scheiterten an dem hohen Pflichtbewußtsein des Kaisers. Wie er in den soeben veröffentlichten letztwilligen Aufzeichnungen selbst bekundet hat, „mußte er gegen ein wirres Andrängen, gegen jene irdische Macht, die er nicht aus den Händen geben durfte, wenn Preußens Geschichte nicht aufgegeben werden sollte, Stand halten", Mb, ebenso hat er in den letzten Jahren seiner Regierungszeit erneuten Versuchen, seine Regierungsrechte zu verdunkeln und zu schmälern, einen Riegel vorgeschoben. In dem Erlaß vom 4. Januar 1882 sprach sich Kaiser Wilhelm über die Stellung des Königèlhums zur Verfassung in folgenden Worten aus: „Das Recht des Königs, die Regierung und die Politik Preußens nach Eigenem Ermessen zu leiten, ist durch die Verfassung eingeschränkt, aber nicht aufgehoben. Die Regierungsakte des Königs bedürfen der Gegenzeichnung eines Ministers und sind, wie dies auch vor Erlaß der Verfassung geschah, von den Ministern zu vertreten, aber sie bleiben Regierungsakte des Königs, aus Dessen Entschließungen sie hervorgeben unb. der Seine Willensmeinung durch sie verfassungsmäßig ausdrückl." Diele Ausführungen sind nicht einmal unzufechten versucht worden, weil sie klar und deutlich die Stellung des Königihiims zu der Verfassung und innerhalb der Verfassung den, Sinn und Wortlaut derselben gemäß ausdrücken. Von dieser Auffassung ge» "'tet, konnte Kaiser Wilhelm seine überkomnunen Rechte und Pflichten ausüben, und indem er dies that, konnte er von Neuem die Well von dem Segen belehren, den ein starkes und pflichterfüllles Königthum selbst innerhalb der ihm von der Verfassung gezogenen Echrarkcn zu verbreiten vermag.
Hieraus ergibt sich von sellst, daß das preußische Königthum keine Veranlassung hat, in der Verfassung, wie sie ist, ein Hinderniß für die Erfüllung seiner hohen Pflichten zu erblicken und daß es den Wunsch nach einer Einschränkung der Verfassung oder nach einer Erweiterung seiner Machtliellung im Innern gar nrchi hablN kann. König Wilhelm ^at seinerseits hierfür Zeugniß abgelegt in der Thronrede, mit welcher tr wenige Tage nach seiner Thronbesteigung den Landtag eröffnete. Es heißt in derselben:
„Es liegt Mir fern, das Vertrauen des Volkes auf die Stetigkeit unserer gesetzlichen Zustände durch Bestrebungen nach Erweiterung der Kronrechte zu beunruhigen. Der gesetzliche Bestand Meiner Rechte, so lange er nicht in Frage gestellt wird, genügt, um dem Staatsleben das Maß monarchischer Einwirkung zu sichern, dessen Preußen nach seiner geschichtlichen Entwickelung, nach seiner heutigen Zusammensetzung, nach seiner Stellung im Reich und nach den Gefühlen und Gewohnheiten des eigenen Volkes bedarf. Ich bin der Meinung, daß unsere Verfassung eine gerechte und nützliche Vertheilung der Mitwirkung der verschievenen Gewalten im Staatèleben enthält, und werde sie auch deshalb und nicht nur Meines Gelöbnisses wegen halten und schützen."
Aus diesem Kaiserlichen Bekenntniß folgt klar und deutlich, daß das Königthum weder durch die Verfassung sich beengt fühlt, noch die Absicht nach einer Beeinträchtigung der in der Verfassung garantirten Volksrechte hat. Freilich aber darf auch eine Erweiterung tiefer nicht versucht, „der gesetzliche Bestand der Rechte des Königs nicht in Frage gestellt werden." Das mögen sich diejenigen gesagt sein lassen, welche nach dieser Richtung hin thätig sind. Ebenso aber werden diejenigen, welche das Märchen von einer bereits (durch die fünfjährige Wahlperiode) erfolgten Verkürzung der Volksrechte verbreiten, in dem Volke auch keinen Glauben finden: das Königthum, das sich auf dem Boden der Verfassung zu so glänzender Höhe entwickelt hat, bedurfte wahrlich einer Verkürzung der Volksrechte zu seiner eigenen größeren Machtstellung nicht. Das Volk hat durch die unzweideutigsten Thatsachen den Beweis erhalten, daß Königthum und Verfassung neben einander bestehen können und daß auch die Verfassung und die in ihr garantirten Volksrechte das Königthum nicht verhindert haben, sich die größten Verdienste um das Volk und das Vaterland zu erwerben.
Tagesschau.
Berlin, 16. Sept. Der König von Sachsen ist 9 Uhr 34 Min. von hier abgereist; auf dem Bahnhöfe waren Prinz Heinrich und Prinz Leopold zur Verabschiedung anwesend.
Berlin, 17. Seprbr. Der Inspekteur der Kriegsschulen, General- Lieutenant v. Mischke, General-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, und der General-Inspekteur der Fuß-Artillerie, General-Lieutenant v. Roerdarisz, sind von Dienstreisen hierher zurückgekehrt.
Berlin, 17. Sept. (K. Z.) Gestern wohnte der Staatsminister Graf Herbert Bismarck auf allerhöchste Einladung der Tafel bei Sr. Majestät bei, nachdem er kurz vorher aus Friedrichsruh eingetroffen war. Heute früh hat Graf Bismarck Berlin verlassen, um sich zu dem Grafen Schuwalow nach Rußland zu begeben.
Berlin, 16. Sept. Die Neuordnung der obersten Marinèbkhörde, die bekanntlich beschlossene Sache ist, bildet gegenwärtig den Gegenstand der Berathung einer besonderen Kommission, welche in den nächsten Tagen ihren Abschluß finden soll. Es verlautet, daß die Kommission eine Reihe von Vorschlägen ausstellen wird, über deren Annahme der Kaiser sich die Entscheidung Vorbehalten hat.
Berlin, 17. September. Die „Nordd. Allg. Ztg." erklärt die Meldung hiesiger Blätter von einem kleinen Reitermißgeschick, welches dem Kaiser am Tage der Parade d-s dritten Armeekorps bei der Rückkehr von dem Paradefeld begegnet sein soll, in allen Einzelheiten für vollständig erfunden. —
Aus Schloß Babelsberg berichtet die „Post" : Von der Hand der Kaiserin Augusta ist auf dem Schreibtisch des Kasters Wilhelm 1. ein Exemplar des Vermacht, isses desselben (Abdruck aus d-m Reichè- anzeiger und auf Karton gezogen) an der Stelle n edergeiegt worden, wo der Kaiser zu schreiben pflegte. Auf einem ausgesiebten Zettel stehen, von der Hand der Kaiserin geschrieben, folgende Worte: „Am 2. Sep- timber 1888 hier niedergelegt von Augusta." — Am Kopfende des Schreibens b> findet sich in einem Gesäß von Marmor ein von Rosen und Veilchen gebilbttes Kreuz. Alles ist im Zimmer so erhalten, wie es nar, als Kaiser Wilhelm es verlosten. Das einzige Neue ist das stille Zeichen der Trau>r und Verehrung, das dre Kaiserin ihrem Gemahl am ersten Sedanlage hier zum Gedächtniß riebt riegle.
Die „Post" ertäli folgende Mittheilungen über die R.ise des Kaisers: Der Auiernbalr des Kasters dürfte in München auf zwei Tage, in Wren auf H§ Tage — die Jagden in den steierischen Bergen mit-