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fianauer Anzeiger.
Augkerch Amtliches Zlrgcrn für KLcröt- und Lcrnökveis Kcrncru.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Die IfPnltige Garmondzeile »d. deren Raum
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Nr. 217. Samstag den
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Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund deS §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährliche« Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Beiblatt der Nummer 35 der hierselbst im Verlage von F. Poukel erscheinenden periodischen Druckschrift: „Berliner Volks-Tribüne, Sozialpolitisches Wochenblatt", vom 1. September 1888, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landespolizeiwegen verboten worden ist.
Berlin den 1. September 1888.
Der Königliche Polizei-Präsident.
Freiherr von Richthofen.
Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in der Redaktion der „Walki Klas" in Zürich in polnischer Sprache erschienene Schrift „Nadzis. II Powödz" gemäß §. 11 des vorgedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landes Polizeibehörde verboten worden ist.
Posen den 31. August 1888.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Rudolph.
Die Königliche Kreishauptmannschaft hat auf Grund von §. 11 und §. 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 das Flugblatt mit der Ueberschrift:
„An die Einwohnerschaft Crimmitschau's. Ein Gedenkblatt zum 2. September 1888", unterzeichnet:
„Die Sozialdemokraten Crimmitschaus", auf welchem als Verlag- und Druckort die Genossenschaftsdruckerei Höttingen-Zürich angegeben ist, verboten.
Zwickau am 3. September 1888.
Königlich sächsische Kreishauptmannschaft.
Leonhardi.
DaS am gestrigen Tage in hiesiger Stadt verbreitete Flugblatt welches die Ueberschrift führt — auf der einen Seite: „Die Stimme der Menschheit zum Sedan.", auf der anderen: „Sanct Sedan.", und als gedruckt: „zu Basel durch Jeronymus Froben und Nicolaus Bischof" bezeichnet ist, wird auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichs- gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 hiermit verboten.
Gotha am 3. September 1888.
Der Stadtrath. HünerSdorf.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch : zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Druckschrift: „Anar- chistisch,kommunistische Bibliothek." Heft II. Die Reprä- : sentaliv-Regierung von Peter Krapotkine, übersetzt aus dem Französischen und herausgegeben von der Gruppe „Autonomie", London", — nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landespolizeiwegen verboten worden ist.
Berlin am 6. September 1888.
Der Königliche Polizei-Präsident.
___________Freiherr von Richthofen.__
Bekanntmachung.
Postverkehr mit dem Deutschen Schutzgebiet der Marschall-Inseln.
Das Deutsche Schutzgebiet der Marschall-Inseln, woselbst in Jaluit, dem Sitz des Kaiserlichen Kommissars, eine Kaiserliche Postagentur für den Austausch von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briessendungen aller Art eingerichtet wird, tritt vom 1. Oktober & ^' ab dem Weltpostverein bei.
Für Sendungen aus Deutschland nach dem Schutzgebiet beträgt ' das Porto :
für Briefe 20 Pf. für je 15 g,
15. September 1888
für Postkarten 10 Pf.,
für Drucksachen, Waarenproben und Geschäftspapiere 5 Pf. für je 50 g, mindestens jedoch für Waarenproben 10 Pf. und für Geschäftspapiere 20 Pf.;
zu diesen Sätzen tritt u. U. die Einschreibgebühr von 20 Pf.
Die Postagentur in Jaluit wird für den Austausch der Sendungen mittels der sich bietenden Segelschiffs-Gelegenheiten mit den Postanstalten in San Francisco, Honolulu, Sydney und Auckland in Verbindung treten. Auf den nach den Marschall-Inseln gerichteten Sendungen haben die Absender durch einen entsprechenden Vermerk selbst zu bestimmen, mit welcher dieser Verbindungen die Beförderung erfolgen soll.
Berlin W., 10. September 1888.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.
___________________von Stephan.____________________
AekarmtWüchungen KönigU Larlörathsamts.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher der an das Groß- herzogthum Hessen grenzenden diesseitigen Gemeinden und Gutsbezirke werden darauf aufmerksam gemacht, daß nach Vereinbarunng mit den Großherzogl. Hess. Kreisbehörden die gemeinschaftliche Begehung der Landeshoheitsgrenze am 1. Oktober d. I. stattfindet.
Ich ersuche Sie, sich mit den betreffenden Großherzogl. Bürgermeistereien über Stunde des Beginns des Grenzbegangs und den Ort der Zusammenkunft rechtzeitig in Benehmen zu setzen und entweder selbst, oder durch den Beigeordneten den Termin wahrzunehmen.
Das gemeinschaftlich auszunehmende Protokoll über die bei dem Grenzbegang bemerkten Mängel ist nebst der Gebühren-Liquidation bis zum 6. Oktober c. hierher einzureichen.
Hanau am 14. September 1888.
Der Königliche Landrath.
V. 5509__In Vertretung: Baabe.
Nenst-Nachrichten aus dem Kreise-
Gefunden: Ein abgeschnittener dunkelblauer Strumpf sowie für 3,90 Mk. Wollengarn von gleicher Farbe. Eine gedruckte Schürze. Eine Knabenmütze. Ein seidenes Knöpftüchelchen. Ein Kindertaschentuch.
Verloren: Am 30. v. Mts. auf der Straße von Hanau über Kesselstadt, Wilhelmsbad rc. ein seidener Damen-Regenschirm; dem Wiederbringer eine Belohnung.
Zugelaufen: Ein kleiner Mopshund m. Geschl.
Hanau am 15. September 1888.__
Ausslüreiben Komgl. Kiaaisaluvalislkast zu Frankfurt; a. M.
A. 15259. — J. 2570/88. Ueber den Aufenthalt des Tag, löhners Leonhard Karl Weitz, geboren am 14. Oktober 1857 zu Kreuznach, wird Auskunft begehrt.
B. 15880. — J. 3538/88. Ueber den Aufenthalt des Kellners Heinrich Pabst aus Berlin, 25 bis 28 Jahre alt, wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a/M. den 13. September 1888.
N. 834/88. Ueber den Aufenthalt des Bäckergesellen Michael Markert, geb. 7./7. 1858 zu Pfitzingen, wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a/M. den 14. September 1888.______________________
K a tz e s s Ä k «.
Berlin, 13. September. Großfürst Nikolaus ist Abends um 8 Uhr 38 Min. eingetroffen. Er wurde von den Prinzen Heinrich und Albrecht am Bahnhof empfangen und in die russische Botschaft geleitet. Morgen begibt er sich nach dem Manöverterrain.
Berlin, 14. September. Der „Reichsanzeiger" enthält die Genehmigung der Dienstentlassung des Staatssekretärs Jacobi zum 1. Oktober unter Erhebung in den erblichen Adelsstand, sowie die Ernennung des Freiherrn v. Maltzahn zum Staatssekretär des Reichsschatzamtes unter Beilegung des Charakters als wirklicher Geheimrath mit dem Prädikat Exzellenz. Den „B. Pol. Nachr." zufolge wird Freiherr v. Maltzahn das neue Amt schon am 1. Oktober antreten.
Berlin, 13. Sept. S. M. Kreuzer „Nautilus", ist am 12. September er. in Kapstadt eingetreffen und beabsichtigt am 17. dess. Mts. die Heimreise sortzusetzen.
Die vielsach vorbereitete Nachricht, daß eine Vermehrung der