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Iugtsrch Amtliches ^irgan für Stcröt- und ^anöRreio 5b an au.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Nr. 212. -■<**»!■«!
Montag den 10. September
Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird das gestern Abend in hiesiger Stadt verbreitete Flugblatt mit der Ueberschrift: „An die Arbeiter, Kleinhandwerker und Kleinbauern des Herzogthums Gotha", mit dem Eingänge: „Freunde! Durch die seit mehreren Jahren in Gotha herrschende Reaktion" rc., und endend mit den Worten: „Hoch lebe die Sozialdemokratie", verboten.
Gotha den 26. August 1888.
________________Der Stadtrath. Hünersdorf.________________
Auf Antrag des Vorsitzenden des hessischen Vereins für Bienenzucht bringen wir unsern Cirkularerlaß vom 31. Juli 1882 B. 8360 (wonach die Schulbehörden ermächtigt sind, denjenigen Volksschullehrern, welche die Jahresversammlungen des Vereins besuchen wollen, für den Tag der Versammlung Urlaub zu ertheilen) im Hinblick auf die im Laufe des nächsten Monats stattfindende Generalversammlung in Hofgeismar in Erinnerung.
Caffel den 31. August 1888.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.
_____________________I V.: Möller._____________________
Bei der Postagentur in Ulmbach wird am 30. eine Telegraphenanstalt mit Fernsprechbetrieb eröffnet.
Caffel den 31. August 1888.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor _____________________Zur Linde.____________
Die im Jahre 1877 in Marburg gegründete landwirthschaft- liche Winterschttle hat die Aufgabe, in zwei Winterkursen Bauernföhne und andere junge Leute, welche sich der Landwirthschaft widmen wollen, zu denkenden Landwirthen zu erziehen und für den landwirth- schaftlichen Beruf derart auszubilden, daß sie befähigt sind, ein Landgut rationell zu bewirthschaften, um daraus den möglichst höchsten Ertrag zu ziehen.
Dieser Aufgabe hat die Schulel bisher durchaus entsprochen. Die Schüler haben nach Erledigung eines zweijährigen Winterkurses bei Wiedereintritt in die väterliche Wirthschaft zu deren Hebung wesentlich mitgewirkt und diejenigen derselben, welche wegen ausreichender Hülfskräfte oder aus anderen Gründen in die väterliche Wirthschaft nicht wieder eingetreten sind, haben durch Vermittelung des Direktors der Winterschule als Verwalter auf größeren Gutswirthschaften Stellung gefunden und den daselbst an sie gemachten Anforderungen genügt.
Bei den sich täglich steigernden Ansprüchen an den landwirthschaft- lichen Betrieb müssen wir die Landwirthe dringend auffordern, für die Ausbildung ihrer Söhne in den landwirthschaftlichen Lehrgegenständen Sorge zu tragen, und zu diesem Zweck ihnen den Besuch der landwirthschaftlichen Winterschule in Marburg für ihre Söhne empfehlen.
Dank der Fürsorge des letzten hohen Kommunal-Landtags hat die gedachte Schule ihre Lehr- und Hülfsmittel durch Einrichtung eines Laboratoriums für chemische, physikalische und mikroskopische Arbeiten wesentlich vervollständigen können und wird weiter durch den Besuch von renomirten Wirthschaften größerer Landwirthe, von Zuckerfabriken, Bren- nerein, Molkerei Anstalten den jungen Leuten Gelegenheit geboten, das von ihnen theoretisch Erlernte in praktischer Ausführung kennen zu lernen.
Der Unterricht des nächsten Winterkursus beginnt Donnerstag den 1 8. Oktober d. I., Vormittags 8 Uhr. Anmeldungen zur Aufnahme sind zeitig vorher an den Direktor der landwirthschaftlichen Winterschule, Herrn vr. R. Hesse in Marburg, zu richten, welcher etwaigen weiteren Aufschluß über die Schule geben wird. Derselbe, welcher auch außerhalb der Schulzeit die Schüler streng überwacht, ist gern bereit, für ein paffendes Unterkommen der Schüler in gut beleumundeten Familien zu sorgen. Für Wohnung, Verköstigung, Feuerung und Licht hat ein Schüler monatlich 30 bis 45 Mark zu zahlen. Das Schulgeld beträgt
Mark für den Winter, wovon die Hälfte am 18. Oktober d. J. und die andere Hälfte am 3. Januar 1889 zu entrichten ist.
1888
Die aufzunehmenden Schüler müssen das 15. Lebensjahr überschritten haben und sich durch ein Zeugniß über den bisherigen Schulbesuch ausweisen, außerdem, wenn sie über ein Jahr die Schule bereits verlaffen haben, ein Attest der Ortsbehörde über ihre Unbescholtenheit beibringen.
Cassel am 27. August 1888.
Das Direktorium des landwirthschaftlichen Central-Vereins.
Wird veröffentlicht.
Caffel am 1. September 1888.
Der Regierungs-Präsident.
BärmtLMchrmgen Kömigl. LaUDrüthsamLs.
Der Stuckateur Karl Bommers heim hat sich unter Zurück- laffung seiner minderjährigen Kinder aus Bischofsheim diesseitigen Kreises entfernt. Die Kinder sind dem Ortsarmenverbande zur Last gefallen. Bommers Heim hat zunächst in Rolandseck Kreises Ahrweiler gearbeitet und ist von dort aus angeblich nach Köln verzogen, wo er aber nicht ermittelt wurde. Ich ersuche, falls über den Verbleib des Genannten etwas bekannt werden sollte, Nachricht hierher gelangen zu lassen.
Hanau am 27. August 1888.
Der Königliche Landrath
A. 1062 Gf. Bismarck.
Bewerber um die mit 1. Oktober d. I. mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende neue Lehrerstelle an der Schule zu Großauheim werden aufgefordert, ihre Meldungsgesuche nebst Zeugnissen alsbald einzureichen. Mit der Stelle ist ein Einkommen von 900 Mk. nebst freier Wohnung bezw. Miethsentschädigung und 90 Mk. Feuerungsvergütung verbunden.
Hanau am 8. September 1888.
Namens des Schulvorstandes:
Der Königliche Landrath.
V. 5379 J. V.: Baabe.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher werden hierdurch veranlaßt, etwa noch in Händen habende Fourage Quittungen über gelieferte Marsch-Fourage bis längstens den 25. d. Mts. mir einzusenden oder Vakat-Anzeige zu erstatten.
Hanau am 8. September 1888.
Der Königliche Landrath.
M. 6162________________I. V.: Baabe.__
DieW-Uschrichtm aus dem freist.
Gefunden: Ein Geldstück. Eine Knabenmütze mit Ueberzug. Ein Herren-Schirm. Ein lederner Hundemaulkorb.
Verloren: Eine Korallenkette mit ächtem Schloß.
Hanau am 10. September 1888.
ÄL8streiken âönigL SfaafsanwaHfifiaft zu Fmn^fiiri a. M.
J. 3080/87, Das am 5./3. 1888 gegen Amanda Feder aus Uffenheim erlassene Ausschreiben wird erneuert.
M. 60/88. Das am 5./5. 1888 gegen den Schuhmacher August Maier aus Backnang erlassene Ausschreiben wird erneuert.
Frankfurt a/M. den 7. September 1888.
^ C Ä 8 e s s 4 a ä.
Berlin, 8. Sept. Kaiser Wilhelm nahm heute Vormittag Vorträge entgegen und entsprach Nachmittag einer Einladung des Vice-Präsidenten des Reichstags v. Benda (Rudow) zur Hühnerjagd. — Das dritte Armeeko-ps ist heute in Berlin eingerückt.
Berlin, 8. Sept. In der Begleitung des Großfürsten Nikolaus des Aelteren, welcher am 14. d. M. zur Besichtigung der Manöver hier eintrifft, werden sich befinden der Vorstand der Hofhaltung Generalmajor Orlow, der Hofstollmcister Andrejew, der Chef der Kanzlei der Generalinspektion der Kavallerrie Generalmajor Skalon und der Kommandeur der 1. Kavallerie-Division Generallieutenant Lewizki.
Berlin, 8. September. Die „Post" ist in der Lage, den Nach-