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Klich 9 Mark. j.«M.S0Pfg. «ierteljLhriich
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Hanauer Anreißer.
Iugterch Arnttiches ^rgan für SLaöt- und LarröKveis Kcrncru.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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10 Pfg.
Die 2fpalt. geile 20 Pfg.
.-tegjvaltigeZeile 30 Pfg
Nr. 1^3.
Samstag den 18. August
1888.
RekauKtMschuNgen Kömgl. LsNSrathsamts.
Für Einliefernng des aus dem Gefängniß entwichenen Mörders Morlock von hier ist mir eine Belohnung bis zu 300 Mk. znr Verfügung gestellt.
Es ergeht an Alle, welche zur Ergreifung des Flüchtigen beitragen resp. dessen Aufenthalt angeben können, die Aufforderung, sich bei mir zu melden.
Hanau am 17. August 1888
Der Königliche Landrath Gf. Bismarck.
Die Herren Bürgermeister werden erfaßt, nachstehende Bekanntmachung des Vorstaudes des landwirthschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden veröffentlichen zu lassen.
Hanau am 6. August 1888.
Der Königliche Landrath
V. 4688 Gf. Bismarck.
LandwirthschaWcher Kreis-Verein Hanau.
Die diesjährige Bezirksausstellung für Thiere aus den Kreisen Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern findet am 29, August d. I. Lin Gelnhausen statt. Sämmtliche Einwohner der drei genannten Kreise sind berechtigt Thiere auszustellen und konkurriren an allen Preisen, welche von dem Centralverein für den Regierungsbezirk Cassel gestiftet sind, mit. Anmeldungen sind bei dem Vorsitzenden des Kreis Vereins Gelnhausen Herrn Landrath Freiherr von Riedesel in Gelnhausen zu machen. ___ Der Vorstand.
Grundstücks-Werpachtung.
Die nachstehend verzeichneten, Ende dieses Jahres pachllos werdenden Domanialgrundstücke der Gemarkung von Hanau, als:
Karte Lit.
W. Nr.
9a = 0,1448 ha Acker rechts am Rodenbacherweg,
w w
Y. „
39 = 3,5647 „ „ der Ziegelacker,
// H
" //
40 — 1,0007 „ „ der Aschaffenburger Acker,
// //
// „
40a - 0,9411 „ „ daselbst,
// "
// ,,
40b = 0,8560 „ „ daselbst,
H FF
// //
40c = 0,7271 „ „ daselbst,
// //
// H
40d = 0,5219 „ „ daselbst,
n //
FF ,/
40e = 0,4900 „ „ daselbst,
Ff FF
FF FF
40f = 0,3158 „ „ daselbst,
FF FF
" ,/
40g = 0,1193 „ „ daselbst,
" n
GG. „
65 = 0,1217 „ Wiese, das neue Mühlfeld, das sogt. Leclair'sche Stück,
FF ,/
„ „ 82 = 0,6094 „ „ daselbst, der Zimmer- __________________ platz gent., zusammen 9,4125 ha
sollen anderweit vom
1. Januar 1889 ab auf neun Jahre öffentlich
meistbietend verpachtet werden. Termin hierzu ist auf
Freitag, den 24ten dieses Monats, Bormittags 11 Uhr, in das Geschäftslokal des Unterzeichneten — Frohnhof Nr. 4 dahier — anberaumt.
Pachtbewerber werden hierzu mit dem Bemerken eingeladen, daß auf angemessene Gebote der Pachtzuschlag ohne Abhaltung eines weiteren Termins ertheilt werden wird.
Hanau am 16. August 1888.
Der Königliche Domainen-Rentmeister
7861__ ^HL ________ Ünsfiftceißen Kömgl. Staatsanmatffdiaft zu Frankfurt u. Ä.
14327 B. — J. 2967/88. Das am 30. Juli 1888 gegen die
Dienstmagd Margarethe Zorn v^n Obernburg erlassene Ausschreiben ist erledigt.
Frankfurt a/M. den 16. August 1888,
t Das landwirthschastliche Kreditwesen.
Der Verwaltungsbericht des landwirthschaftlichen Ministeriums beschäftigt sich eingehend mit dem ländlichen Kreditwesen, sowohl dem Realkredit als dem Personalkredit, und daran anschließend auch mit dem landwirthschaftlichen Versicherungswesen. Alle diese Fragen sind so zeitgemäß, von so großer Tragweite für die Landwirthscbaft, das stärkste Fundament unseres Nationalwohlstandes, und von so spezi llem Interesse für alle Kreise der Landwirthschaft treibenden Bevölkerung, daß es wohl angezeigt erscheint, näher darauf einzugehen. Das landwirthschaftliche Kreditwesen gewinnt in einer für die Landwirthschaft kritischen Zeit naturgemäß größere Bedeutung als unter normalen Verhältnissen. Die Fälle eines vorübergehenden Geldbedürfnisses mehren sich, namentlich durch den vielfach nothwendig werdenden Uebergang zu einer, den veränderten Verhältnissen angepaßten, rentableren Wirthschaftsart. Diejenigen Grundbesitzer, welche bereits früher überschuldet waren, sind den sinkenden Konjunkturen nicht mehr gewachten, suchen aber im natürlichen Triebe der Selbsterhaltung sich neue Quellen des Kredites zu' eröffnen. Die anwachsende Zahl der Subhastationen zieht weitere Kreise in Mitleidenschaft und lenkt die allgemeine Aufmerksamkeit auf die mit der Organisation des ländlichen Kreditwesens verbundenen Fragen.
Dieses Kreditwesen als die Hauptursache der landwirthschaftlichen Nothlage bezeichnen, heißt die wirklichen oder vermeintlichen Mängel desselben erheblich überschätzen und dem Kreditwesen eine Bedeutung für die Landwirthschaft beimessen, welche es in solchem Umfange nicht hat und nicht haben kann, denn dem Sinken der Reinerträge in fast allen Produktionszweigen der Landwirthschaft kann durch keine wie auch immer geartete Organisation des Kreditwesens vorgebeugt oder abgeholfen werden. Was das Kreditwesen zu leisten vermag, beschränkt sich einzig auf die Abschwächung oder Milderung der schädlichen Folgen jener Erscheinung. Die gegen das jetzige Kreditsystem erhobenen Einwendungen richten sich, soweit sie grundsätzlicher Art sind, gegen die freie Verschuldbarkeit des Grundbesitzes und gegen die Rechtsform der kündbaren Hypothek. Es wird vorgeschlagen, die Verschuldungsgrenze beim ländlichen Grundbesitze gesetzlich auf einen bestimmten Theil des Ertragswerthes zu beschränken, unter Verschließung des Grundbesitzes gegen Zwangsvollstreckungen aus Personalschulden, und die Hypothek durch die unkündbare tilgbare Grundrente zu ersetzen.
Gegenüber diesen Einwendungen führt der Bericht nun aus, es sei zuzugeben, daß ein über eine gewisse Grenze hinaus verschuldeter Grundbesitz nicht mehr lebensfähig ist und die ihm im staatlichen und im wirth- schaftlichen Leben zufallenden wichtigen Aufgaben nicht mehr zu erfüllen vermag. „Die Schuldentlastung des Grundbesitzes bleibt also ein volks- wirthschaftlich erstrebenswerlhes Ziel. Dieses Ziel wird aber nur in der Weise verfolgt werden können, daß man die Ursachen der Verschuldung, welche auf den allerverschiedensten Gebieten liegen (Erbrecht — öffentliche Lasten — ausländische Konkurrenz — zu theure Ankäufe — irrationelle Wirthschaflsweise), soweit sie der staatlichen Einwirkung zugänglich sind, zu bekämpfen sucht. Eine gesetzliche Verschuldungsgrenze einführen, heißt dem Grundbesitze einen Theil des bisher genossenen Kredits entziehen." Der Bericht weist des Weiteren dann darauf hin, daß auf diesem Wege die Fälle unfreiwilligen Besitzwechsels noch frühzeitiger und noch häufiger eintreten würden als bisher und daß die Erhaltung des Besitzes in der Familie, namentlich wenn die Ursachen der Verschuldung fortwirken, noch mehr erschwert werden würde. Auch würde solche Maßnahme bei ihrer Einführung die Preise der Güter gewaltsam herabdrücken. Denn es würden fortan diejenigen Personen vom Grundgewerbe thatsächlich ausgeschlossen sein, welche bisher mit relativ geringerem Baarvermögen, aber gestützt auf ihren eigenen und den durch den Grundbesitz gewährten Kredit, als Käufer und Uebernehmer auftreten, und unter denen sich vielfach gerade die jüngeren und strebsameren Landwirthe befinden, Nur voll kapitalkräftige Erwerber, die zur Gutsübernahme keines Kredites bedürfen, würden alsdann auf Grundbesitz reflektiren können, und die dadurch verminderte Nachfrage nach Grund und Boden würde sehr bald—in einer allgemeinen Reduktion der Grundpreise zum Ausdrucke kommen. „Dieses
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