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Nr. 187. '■■-^^^^^^^
Samstag den 11. August
BekanNtmachuNgen Königl. LaKdrathHamts.
Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:
1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;
2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;
3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;
4) das Baden im offenen Main längs der Philippsruherstraße, des Schlosses Philippsruhe und des dazu gehörigen Schloßgartens, sowie
5) das Baden im offenen Main, Rumpenheim gegenüber, ist verboten.
Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der Ordnung beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.
Hanau am 5. Juni 1888.
Der Königliche Landrath
P. 3611 Gf. Bismarck.
Die Wittwe des Dienstmanns Nr. 6 Heinrich Peter Müll er hier hat um Rückgabe der von Letzterem hinterlegten Kaution gebeten.
Es wirv dies mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß etwaige Ansprüche, welche sich auf Sachbeschädigung Seitens des rc. Müller in seiner Eigenschaft als Dienstmann beziehen, innerhalb 14 Tagen, vom Tage dieser Publikation an gerechnet, im Polizei: Sekretariat anzumelden sind.
Hanau, 10. August 1888.
P. 5068 Der Landrath
____________Gf. Bismarck.____________________
Die Herren Bürgermeister werden erjagt nachstehende Bekanntmachung des Vorstaudes des landwirthschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden veröffentlichen zu lassen.
Hanau am 6. August 1888.
Der Königliche Landrath
V. 4688 Gf. Bismarck.
Landwirthschafllicher Kreis-Verein Hanau.
Die diesjährige Bezirksausstellung für Thiere aus den Kreisen Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern findet am 29. August d. J. in Gelnhausen statt. Sämmtliche Einwohner der drei genannten Kreise sind berechtigt Thiere auszustellen und konkurriren an allen Preisen, welche von dem Centraloerein für den Regierungsbezirk Cassel gestiftet sind, mit. Anmeldungen sind bei dem Vorsitzenden des Kreis-Vereins Gelnhausen Herrn Landrath Freiherr von Riedesel in Gelnhausen zu machen. __Der Vorstand.
Bekauuimachuug.
Auf Grund des §. 2 des Gesetzes über die Schonzeiten des Wildes r>om 26. Februar 1870 und auf Grund des §. 107 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 wird hierdurch bestimmt, daß die Jagd auf Hasen und Fasanen-Hennen am 15. September d. J. ihren Anfang nimmt.
Cassel am 7. August 1888.
Namens des Bezirks-Ausschusses:
Der Vorsitzende:
___________________________i. V.: Göbell.
tofdimßBfi lönigL Sfaafsßnwartfrfiaff zu Frankfurt u. Ä.
J. 2732/88. Der am 28, Juli c. gegen den Backsteinmacher Wilhelm Fischer von Langenselbold erlassene Steckbrief ist erledigt.
Frankfurt a/M. den 9. August 1888.
1888.
N. 1373/86. Gegen den Taglöhner Johann Ludwig Kalb, geb. 31./12. 1859 zu Kämmerzell, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Beleidigung verhängt. S
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und von der Verhaftung Nachricht zu geben.
Frankfurt a/M. den 9. August 1888.
______________________Königliche Staatsanwaltschaft._____________________
Tagesschau.
Berlin, 10. August. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen gestern Vormittag von IVk bis 1 Uhr den Vortrag des ChefS des Militärkabinets, General-Adjutanten v. Hahnke, und darauf die Meldung des kommandirenden Generals des 7. Armeekorps, General - Adjutanten v. Albedyll, entgegen.
Berlin, 10. August. Die Kaiserin Augusta spendete für die Ueberschwemmten im Hirschberger Thal eintausend Mark.
Berlin, 10. August. Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Gegenüber den Nachrichten über einen bevorstehenden Besuch des Kaisers in Straßburg und Metz verlautet aus bestunterichteten Kreisen, daß eine derartige Absicht nicht besteht. — Die konservativen Fraktionen des Reichstages, Herrenhauses und Abgeordnetenhauses widmeten dem ehemaligen Minister v. Puttkamer als Zeichen der Anerkennung und des Dankes eine Ehrengabe, bestehend in einer Statue Kaiser Wilhelms 1. in stehender ganzer Figur aus massivem Silber, etwa zwei Fuß hoch, mit der Umschrift: Dem treuen Diener seines Kaisers und Königs, Robert v. Puttkamer, seine Frennde im Reichstage und Landtage. Die Deputation, bestehend aus v. Kleist-Retzow, v. Rauchhaupt, v. Kleist - Schmenzin und Hahn,' wurde, am 8. d. an v. Puttkamer nach Karpin bei Stolp entsendet, welche demselben die Ehrengabe, welche erst in einigen Monaten vollendet wird, in einer künstlerisch ausgeführten Zeichnung überreichen soll.
Berlin, 10. August. S. M. Schiffsjungenschulschiff Ariadne ist gestern in Plymouth eingetroffen und beabsichtigt am 22. August wieder in See zu gehen.
Berlin, 10. August. S. M. Schiffsjungen-Schulschiff „Nixe" ist am 8. August er. auf Madeira angekommen und beabsichtigt am 10. September cr. wieder in See zu gehen.
Die Nordd. Allg. Ztg. schreibt: Nachdem die Frage, ob der von der Nouvelle Revue veröffentlichte angebliche Bericht des Fürsten Bismarck echt oder unecht sei, als erledigt betrachtet werden kann und die Publikation als eine Fälschung dasteht, bietet es noch einiges Interesse, festzustellen, wer der Urheber jener Fälschung gewesen ist. Von diesem Gesichtspunkt aus möchten wir auf den Satz des Schriftstücks aufmerksam machen, in welchem gesagt ist, daß die letzten Momente des Lebens Kaiser Wilhelms I. durch das persönliche Verhalten des Kaisers von Rußland aufs peinlichste berührt worden seien, indem dieser mit Geringschätzung auf die Einladung geantwortet habe, welche ihm von dem deutschen Kaiser zur Zeit der großen Manöver von Stettin aus zugegangen sei. Es ist notorisch, daß eine solche Einladung niemals erfolgt ist und es konnte deshalb auch von einer unhöflichen Ablehnung seitens des Kaisers Alexander keine Rede sein. Wenn dies gleichwohl in der Nouvelle Revue behauptet wird, so ist damit der Beweis geliefert, daß bei der Fälschung keine russischen Hände im Spiele waren, denn in Rußland ist der wahre Sachverhalt ebenso allbekannt wie bei uns.
Der Kampf gegen die Verheerungen, welche die Reblaus in den deutschen Weinbergen anrichtet, hat im vergangenen Jahre für Preußen eine GesammtauSgabe von 380 000 M. erfordert. Gegenüber diesem sehr erheblichen Aufwande ist, wie der Bericht der landwirthschaftlichen Verwaltung Preußens mittheilt, die Verwaltung von neuem in Erwägungen und Verhandlungen darüber eingetreten, ob nicht der Zweck des Reichsgesetzes von 1883, der Schutz des Weinbaues, auf eine einfachere und minder kostspielige Weise zu erreichen sei. Diese Verhandlungen sind noch nicht zum Abschluffe gelangt.
Kiel, 10. August. Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Heinrich haben heute ihren bisherigen Aufenthalt in Bellevue verlassen, unb ihre Residenz im hiesigen Schlöffe genommen.
Kiel, 9. August. Briefsendungen für die Torpedoboots-Flottille 1. und 2. Division sind zu richten bis 11. August nach Swinemünde,