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Nr. 184.

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BekanNtALchuKgen Königl. LaKdrathsamts.

Den Herren Ortsvorständen des Kreises habe ich heute die Bescheide auf die Klassensteuer Reklamationen pro 1888/89 zugesandt, um die Aus­fertigungen über Steuerermäßigungen und Befreiungen zu den Belegen der Klaffensteuer-Abgangslisten zu nehmen und darnach in den Listen das Nöthige zu wahren, vorher jedoch den Reklamanten Kenntniß davon zu geben.

Die zurückweisenden Bescheide sind den betreffenden Reklamanten alsbald einzuhändigen.

Bis spätestens zum 20. d. Mts. ist mir berichtlich anzuzeigen, an welchem Tage die Behändigung stattgefunden hat und die Benach­richtigung der ermäßigten Steuerpflichtigen ersolgt ist.

Hanau am 6. August 1888.

Der Königliche Landrath

St. 1538 Gf. Bismarck.

Mittwoch den 8. August

Nachstehendes Ausschreiben wird veröffentlicht. Hanau am 4. August 1888.

Der Königliche Landrath

P. 4949 Gf. Bismarck.

Am 31. v. Mts., Abends 8V2 Uhr, entfernte sich die kränkliche und wahrscheinlich etwas geistesgestörte ledige, 31jährige Näherin Fides Kirchner von Großheubach heimlich aus der Wohnung ihrer Mutter. Da heute früh deren Schuhe und Schürze, sowie ein Kattunrock am Mainufer gefunden wurden, so besteht hohe Wahrscheinlichkeit, daß sie im Maine den Tod gesucht und gefunden hat.

Die Genannte ist etwa 1,66 m groß, hat dunkelbraune Haare und ist mit graugestreiftem Biberhemd, Unterrock, älterem Korset und Kattun­leibchen bekleidet.

Hiervon mache ich mit dem ergebensten Ersuchen Mittheilung, im Falle der Auffindung der Leiche gefäll. Nachricht anher geben zu wollen.

Miltenberg, 1. August 1888.

_________________________Der k. Regierungsrath. _________________________

Dienst-Nachrichten aus dem Lreise.

Entflogen: Ein Paar weiße Tauben mit einzelnen schwarzen Federn; dem Wiederbringer eine Belohnung.

Gefunden: Ein weißes Taschentuch.

Verloren: Ein Portemonnaie mit 21 M. und einigen Pfennigen sowie ein beschriebener Zettel.

Zugelaufen: Ein weiß und schwarzer Hund w. Geschl.

Hanau am 8. August 1888,___________________________________

Ansfdicßißen âömgl. ^faatsnnnjasfsdiaft zu Frankfurt u. M.

0. 348/87. Das am 26. Januar l. I. gegen den Cigarrenmacher Nikolaus Brod von Hanau erlassene Ausschreiben wird erneuert.

Frankfurt a/M. den 6. August 1888.

J. 2678/88. Der am 21. Juli l. I. gegen den Hausburschen Andreas Etthöfer aus Karlstadt erlaffene Steckbrief ist erledigt.

Frankfurt a/M. den 7. August 1888.__

NR. Zoll-, Markenschutz- und Ansstellungsfragen.

Eine Fülle interessanten Materials im Allgemeinen wie im Einzelnen bietet der kürzlich erschienene Bericht für das Jahr 1 88 7 der H andelskammer Offenbach a/M. Derselbe führt zunächst aus, daß der Aufschwung im Welthandel, welcher in der zweiten Hälfte des Vorjahres, nach Ueberwindung der allgemeinen Güterstauung auf dem Weltmärkte, von dem großen nordamerikanischen Wirtschaftsgebiete seinen Antrieb empfangend und dann auf Europa übergreifend, nach und nach allenthalben zum Durchbruch kam, sich im Wirthschaftsjahre 1887 nach haltiger und in erweitertem Umfange fortgesetzt habe, obschon ihm die Unsicherheit in der europäischen Politik vielfach beunruhigend und hindernd den Weg getreten sei. Auch Deutschland habe, obschon im Brennpunkt der drohenden politischen Entwickelungen stehend, an diesem allgemeinen Aufschwungs des Güterverkehrs einen seiner weltwirthschaftlichen Stellung gebührenden Antheil gehabt. Mit dieser Besserung der Geschäftslage sei

1888.

ein merkliches Anziehen der Preise für eine Reihe von Artikeln Hand in Hand gegangen. Eisen und Wolle erholten sich rasch von dem Rückgang in der ersten Jahreshälfte, für Metalle stellte sich, theils in Folge größerer Nachfrage nach Erzeugnissen der Metallindustrie, theils durch die Wirk­samkeit der Konventionen, sowie allerdings auch in Folge eines auf Spe­kulation zurückzuführenden Haussemanövers, im letzten Jahresviertel eine starke allgemeine Preissteigerung ein, welcher sich eine dauernd steigende Tendenz der Preise für Baumwolle und Zucker anschloß. So konnte für 1887 im Allgemeinen ein Gesammtabschluß erzielt werden, der jedenfalls günstiger war als das Ergebniß des Vorjahres.

Der Bericht bespricht sodann die Geschäftslage im Offenbacher Han­delskammerbezirke und knüpft an die Thatsache, daß zahlreiche Branchen den vaterländischen Markt aufnahmefähiger gesunden haben als früher, die Bemerkung, daßin Folge der dem Güterverkehr mit dem Auslande durch die gegenwärtige Richtung der internationalen Zoll- und Handels­politik bereiteten Erschwerniffe" die im Allgemeinen vorzugsweise exporti- renden Industrien sich veranlaßt gesehen hätten, neben dem Export auch dem heimischen Verbrauch mehr Aufmerksamkeit zu widmen als früher.

Diese Bemerkung dürfte, trotz des in ihr liegenden Vorwurfs, als eine Anerkennung der mit der 1879 inaugurirten Zollpolitik nach unserer Anschauung eng verknüpften segensreichen Folgen um so dankbarer zu acceptiren sein, als sie eine Meinungsäußerung einer so antiprotektionistisch gesinnten Handelskammer, wie die in Offenbach, darstellt.

Nicht minder interessant ist es, wenn der Bericht gelegentlich der Besprechung des englischen Markenschutzgesetzes beklagt, daß das Freihandelsland Großbritannien den Mangel einer Zollschranke durch willkürlich protektionistische Auslegung des neuen Waarenzeichenge- setzes zu ersetzen und es auf diesem Wege in engherzigster Behandlung der auswärtigen Konkurrenz zu Gunsten der heimischen Produktion den Ersten auf diesem Gebiete gleich zu thun bemüht sei". Nach dieser Aeußerung der freihändlerischen Kammer könnte es ja beinahe scheinen, als ob man im gelobten Lande des Freihandels in Ermangelung der Ströme von Milch und Honig, welche nach den Verheißungen unserer Freihandelsapostel dort fließen müßten, im Stillen allmählich anfängt sich zu mehr pessimistischen, in diesem Falle protektionistischen, Anschauungen zu bekehren.

Mit dem Urtheil, welches die Handelskammer über die voraussicht­liche Wirkung des englischen Markenschutzgesetzes selbst fällt, können wir uns durchaus einverstanden erklären; auch wir sind der Ansicht, daß die diesem Gesetz unverkennbar zu Grunde liegende Absicht, den unbequem werdenden deutschen Ausfuhrhandel zu schädigen, sich auf die Dauer ganz gewiß als verfehlt erweisen wird. Wenn die englische Kundschaft die deutschen Waaren, welche der englische Welthandel nicht entbehren kann, um seine im ganzen Bereiche des großen Weltwirthschaftsgebietes vor­handene zahlreiche Kundschaft zu befriedigen, und die er bisher nur in englischer Aufmachung auf den Markt bringen zu dürfen geglaubt hat, nunmehr, auf Grund des englischen Markenschutzgesetzes, als Produkte des deutschen Gewerbefleißes kennen und schätzen lernen wird, so werden die Abnehmer auch zweifellos bald dazu übergehen, direkt in Deutschland zu kaufen. England selbst hat uns somit die Gelegenheit vorbereitet, den Konkurrenzkampf in seinen eigensten Absatzgebieten mit bester Aussicht auf Erfolg direkt mit ihm aufzunehmen.

An den Ausdruck des Bedauerns über die Erschwerniffe, welche der Außenhandel treibenden Geschäftswelt durch die gegenwärtige Richtung der internationalen Zoll- und Handelspolitik erwachsen, knüpft die Handels­kammer die bei dem prinzipiell abweisenden Standpunkt, welchen die Kammer unserer gegenwärtigen Zoll- und Handelspolitik gegenüber ein­nimmt, gewiß schwerwiegende Anerkennung, daß die Reichsregierung sich im Uebrigen den Schutz und die Förderung des Außenhandels nach besten Kräften angelegen sein läßt, und der Bericht hebt in dieser Be­ziehung besonders die auf die beständige Verbesserung unseres Konsulats­wesens im Auslande gerichteten Regierungsbestrebungen hervor, indem er der Ueberzeugung Ausdruck gibt, daß alle durch derartige Maßnahmen verursachten Mehraufwendungen reichlich Früchte tragen werden. Die Handelskammer selbst hat in einer Eingabe an die Großherzogliche Re­gierung die Anstellung eines deutschen Berufrkonsuls in Batavia^sowie